Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Also ich finde im W&H Forum das hier:

Zitat von Dr. Reineke:

"Es wäre doch ein seltsames Ergebnis, wenn Jäger auf der Nachsuche keine halbautomatische Pistole u.a. zum Selbstschutz führen dürfen, während IPSC-Sportschützen dieselbe Waffe nutzen, um einem Sport nachzugehen, der einen für sie nie eintretenden Ernstfall simuliert."
:crying: :crying: :crying:

Bin Jäger und IPSC Schütze und was er da abgesondert hat ist einfach nur zum :016:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du findest also das Vorgehen von Sauer gut?

ok, ein ernsthaftes sorry - ich hatte dich schlicht missverstanden. NEIN. das verhalten von sauer ist beängstigend kurzsichtig und fällt jeglichen versuchen, das zu kippen in den rücken (das a....tix der halbautomaten sozusagen ...), weil ja eine "maßgeschneiderte" lösung schon existiert ...

ich hatte deinen satz so verstanden, dass jäger sich bei der nächsten an sammler oder schützen adressierten waffg-verschärfung mit schadenfreude und nachtretend an die fehlende unterstützung erinnern sollen ...

wenn du deinen satz auf das "neue" sauer-produkt gemünzt hast, nochmal ein ausdrückliches sorry - das hatte ich in den falschen hals bekommen ... ich fühle mich gerade ob der aktuellen berichterstattung etwas "gegen den strich gebürstet" ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Je länger ich mir dieses BVerwG-Urteil auf der Zunge zergehen lasse, umso mehr gelange ich zu folgendem Schluss:

Seit den 70er Jahren existiert in Deutschland auf Basis des BJG sowie des WaffG die gelebte Rechtspraxis

hinsichtlich des Bedürfnisses von Jägern für HA mit beliebigem Magazindesign (intern und wechselbar) und soweit

vom BKA mit Feststellungsbescheid versehen. Einschränkend verbot das BJG den Schuss auf Wild mit Magazinen

größer 2 Patronen.

Diese Rechtspraxis hat sich in 4 Jahrzehnten offensichtlich bewährt, negative Auffälligkeiten jagdlicher, krimineller

oder terroristischer Art in Jägerkreisen mit HA wurden nicht bekannt.

Nun zerren 5 Götter der Rechtsprechung in ihrem Elfenbeinturm der letzten Instanz (Zitat: „darüber wölbt sich

nur noch der blaue Himmel“), ein Urteil herbei, das nicht nur die zurückliegenden 40 Jahre Rechtspraxis vollständig

negiert.

Es schikaniert, kriminalisiert, terrorisiert und enteignet eine Minderheit von Bürgern inmitten unserer Gesellschaft.

Eine Minderheit, die meiner Erfahrung nach (lässt sich sicherlich statistisch belegen) vor allem durch einen überdurch-

schnittlichen Beitrag beim Steuer- und Abgabenaufkommen sowie ihrer Rechtstreue (in ureigenstem Interesse)

auffällig wird. (Ich bin nicht gut in Geschichte, aber ich glaube, sowas in der Richtung hab ich schon mal irgendwo gehört).

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder die letzten 40 Jahre Rechtspraxis waren kein Zufall, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. (Wovon ich ausgehe).

Dann muss der Gesetzgeber nun unverzüglich (die derzeit lfd. Novelle zum BJG bietet sich an) Klarheit schaffen

und diesem unsäglichen Urteil (einige wenige Worte wären genug) somit die Grundlage entziehen. Er zeigte damit,

dass ER (der Besitzer der freiheitl. demokratischen Grundordnung) die genannte Minderheit weiterhin als

geschätzten, integrierten Teil der Gesellschaft betrachtet (Ich meine damit uns, die Jäger).

oder die letzten 40 Jahre Rechtspraxis waren gewissen Demokratiebesitzern zunehmend ein Dorn im Auge. (Wovon ich

auch ausgehe).

Damit lässt man nun 5 Jura-Götter (die ja, so hört man, in Wirklichkeit auch nur Menschen sind) ein Urteil fällen

und schafft sich- ungeachtet der fatalen Wirkung auf eine leistungsfähige Minderheit – die Voraussetzung,

HA einzusammeln oder (auf Kosten der Eigentümer) zumindest so sehr zu verstümmeln, dass eine Doppelbüchse

dagegen beinahe wie eine Kriegswaffe wirkt. Das Tolle dabei ist: Keiner wars! Keine Partei, kein Politiker, keine

Farbe. Es war ein „unabhängiges Gericht“. Tja, dumm gelaufen. So ist das halt in einer Demokratie… Willkür eben.

(So heißt das doch, wenn MAN nichts machen kann, oder?)

Hääää????

Sollte Variante 2 zutreffen, so wäre dies nicht wirklich verwunderlich. Vor dem Hintergrund der vollkommen

chaotischen politischen Landschaft (EU-Bürokratie-Terror, 0-Zins / irrsinnige Staatsverschuldung mit den üblichen,

unabwendbaren Folgen in naher Zukunft, unkontrollierte Flüchtlingsschwemme, Banken(Krisen-)Billionenbetrug usw.)

wundert es nicht, dass sich Fachgruppen am Rande der regelmäßigen Innenministerkonferenzen zunehmend mit

„möglichen Gefährdungsszenarien der inneren Sicherheit“ beschäftigen. Wozu man bekanntlich sehr gerne die

BWehr einsetzen möchte (eigentlich klar, dass MAN die zum Schutz gegen die 80 Mio. potentiellen Terroristen in

diesem Land benötigt. Wogegen bitteschön sonst im eigenen Land?).

Die zunehmende Hysterie gewisser Kreise gegen Legalwaffen in den letzten Jahren hat sicher vielfältige Hintergründe.

Als mir ein alter Freund und grüner Gutbürger (er bezeichnet sich mit Stolz als Spießer!), auf das Programm seiner

Partei angesprochen, einst mit giftigem Grinsen ins Gesicht fauchte: „Ich habe keine Waffen, also brauchst Du auch

keine!“ , da kam ich zum Nachdenken: Eigentlich Klar! Es ist doch besser, wenn sich der Zorn (Neid?) der „Nichthaber“

z.B. auf LWBs konzentriert (und Scheibchenweise ausgelebt werden kann!), anstatt z.B. auf sog. „Eliten“ im Land, die

sich meist sehr einig sind und sich unter dem Schutz der Demokratie gemeinsam die Taschen vollstopfen.

Oder ist das mit der rasant sich vergrößernden Schere zwischen Arm und Reich in DL etwa auch nur „Lügenpresse“?

Das Volk braucht Brot und Spiele. „Waffenverbotsspiele“ sind da sehr beliebt!

Teile und Herrsche.

Ich denke, auf letzteres Szenario sollten wir uns zumindest einstellen. Tatsächlich halte ich es für erforderlich, jedem Politiker,

dessen email-adresse man habhaft werden kann, klarzumachen, dass wir uns nicht als „bislang geduldete Kriminelle“

abtun lassen werden. Und dabei die eigentliche Tragweite einer „konzertierten Aktion“ aus „Gerichtseifer und gesetzgeberischem

Nichthandeln“ aufzeigt.

Ich frage mich ernstlich: Was ist in diesem unserem Land in Zukunft noch alles möglich, im „Namen des Volkes“, wenn ein solcher

Irrwitz tatsächlich umgesetzt werden sollte...??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein mir bekannter Jäger hat als momentan einzige Büchse eine neuere Browning BAR, somit einen typisch jagdlichen Selbstlader. Der hat ein ganz normales 2-Schuss-Steckmagazin dafür.

Er dürfte nun, wenn man gewissen Auffassungen anhängt, eigentlich nicht mehr raus damit. Vermutlich wird es ihm aber bis auf weiteres mal am Hintern vorbeigehen.

Genau so geht es mir mit einer 303 und nur zwei 2-Schuss-Magazinen mit 728ha Rotwildjagd nebst massivem Schwarzwildproblem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ok, ein ernsthaftes sorry - ich hatte dich schlicht missverstanden. NEIN. das verhalten von sauer ist beängstigend kurzsichtig und fällt jeglichen versuchen, das zu kippen in den rücken (das a....tix der halbautomaten sozusagen ...), weil ja eine "maßgeschneiderte" lösung schon existiert ...

ich hatte deinen satz so verstanden, dass jäger sich bei der nächsten an sammler oder schützen adressierten waffg-verschärfung mit schadenfreude und nachtretend an die fehlende unterstützung erinnern sollen ...

wenn du deinen satz auf das "neue" sauer-produkt gemünzt hast, nochmal ein ausdrückliches sorry - das hatte ich in den falschen hals bekommen ... ich fühle mich gerade ob der aktuellen berichterstattung etwas "gegen den strich gebürstet" ...

war so gedacht das die Jäger sich daran Erinnern, wie "hilfsbereit" Sauer ist......und entsprechend (anderswo) kaufen

Hab mich schon gewundert, warum DU das Verhalten von Sauer gut finden solltest :drinks: :drinks:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier noch ein aktueller Erfahrungsbericht eines Jägers zur Reaktion des LRA „kleines schwäb. Städtchen“ in BWB, heute Vormittag:

(Mein Jagd- und Schützenfreund war nach Aussage des SB der Erste, der sich aktiv dort erkundigt hat).

SB Zitate, aus der Erinnerung des Anfragenden wiedergegeben:

„BVerwG-Urteil liegt vor, Im RP Stuttgart wird über das Urteil und über eine entsprechende Anweisung an die LRAs beraten.“

„Die im Besitz einer solchen Waffe befindlichen dürfen diese natürlich (erst mal) weiter ganz normal den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nutzen. Zwei Schuss auf der Jagd, unbegrenzt beim jagdlichen Übungsschiessen.“

Neuerwerbungen werden zunächst NICHT eingetragen““

„Lösung könnte u.a. so aussehen dass Altbesitz bestehen bleibt, nur Neuanschaffungen müssen „Modell Frankreich“

entsprechen.“

„Es wird ja auch weiterverhandelt, BVG Karlsruhe und EUGH, das kann sich noch sehr lange hinziehen“.

„ Wir haben amtsseitig auch mit einschlägigen Herstellern bzgl. entsprechender Lösungsvorschläge telefoniert.

Die sind wohl darauf vorbereitet, die Waffen auf ein sog. Pelikanmagazin ( siehe browning bar ) umzurüsten“

(Schau einer an, die Hersteller!)

Grüße, NottooLate

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bin Jäger und IPSC Schütze und was er da abgesondert hat ist einfach nur zum :016:

Bin beides nicht und gönne es jedem, mir würde nie einfallen zu sagen: "Was soll der Scheiß"!

Ich achte die Traditionsvereine des 2. Wk, der NVA und was es alles noch so gibt. Habe mir manches direkt angeschaut und habe meine eigene Meinung.

Das ist genau das was ich mir unter Demokratie vorgestellt habe und mir vorstelle.

Das hat aber früher nicht funktioniert und funktioniert nach meiner Einschätzung heute viel weniger!

Man versuche mal einen "Hubertus Knabe" von einer anderen Sicht zu überzeugen.

Warum funktioniert eine Zusammenlegung der Opfer und Täter Darstellungen nicht?

Profilierung? Selbstdarstellung?

Ich habe diese Ausstellungen mehrfach besucht und es gibt Fehler.

Will wirklich jemand eine richtige Geschichtsaufbearbeitung?

Nein!

Gab es eigentlich noch nie, in Wirklichkeit geht es um Schadenersatz.

Ja, meine Eltern als Ost-Vertriebene kann ich gerne benennen, das ist ein Witz was Flüchtlinge heute beziehen, da wären wir heute reich!

P.S.:

Bin etwas abgeschweift von ´daher könnte man es auch verschieben, wobei es doch einen Zusammenhang gibt.

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier noch ein aktueller Erfahrungsbericht eines Jägers zur Reaktion des LRA „kleines schwäb. Städtchen“ in BWB, heute Vormittag:

(Mein Jagd- und Schützenfreund war nach Aussage des SB der Erste, der sich aktiv dort erkundigt hat).

SB Zitate, aus der Erinnerung des Anfragenden wiedergegeben:

„BVerwG-Urteil liegt vor, Im RP Stuttgart wird über das Urteil und über eine entsprechende Anweisung an die LRAs beraten.“

„Die im Besitz einer solchen Waffe befindlichen dürfen diese natürlich (erst mal) weiter ganz normal den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nutzen. Zwei Schuss auf der Jagd, unbegrenzt beim jagdlichen Übungsschiessen.“

Neuerwerbungen werden zunächst NICHT eingetragen““

„Lösung könnte u.a. so aussehen dass Altbesitz bestehen bleibt, nur Neuanschaffungen müssen „Modell Frankreich“

entsprechen.“

„Es wird ja auch weiterverhandelt, BVG Karlsruhe und EUGH, das kann sich noch sehr lange hinziehen“.

„ Wir haben amtsseitig auch mit einschlägigen Herstellern bzgl. entsprechender Lösungsvorschläge telefoniert.

Die sind wohl darauf vorbereitet, die Waffen auf ein sog. Pelikanmagazin ( siehe browning bar ) umzurüsten“

(Schau einer an, die Hersteller!)

Grüße, NottooLate

Dann trägt der SB nicht ein weil ER es so für richtig hält?

Und dann? Nach 14 Tagen hat man ne illegale Waffe?

Bearbeitet von CZM52
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann trägt der SB nicht ein weil ER es so für richtig hält?

Und dann? Nach 14 Tagen hat man ne illegale Waffe?

Genau so !

Vorsicht mit neukauf von Wechselmagazinlangwaffen nach der Urteilsverkündung!

Die Hersteller wollen verkaufen - die sind offen - in alle Richtungen.

Wer JETZT natürlich UNBEDINGT enen Automaten braucht, kommt halt an der Kondomspenderversion nicht vorbei.

Das wird sich zwar, nehm ich mal an alles in Wohlgefallen auflösen (Jagdgesetzänderung) aber warum sich JETZT in die Nesseln setzen.

Grüße

Bearbeitet von südwest
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was oll man dazu nur sagen, nur dass hier Aepfel mit Birnen vermischt werden!

IPSC ist auch nicht mein Ding, aber ich gönne es jedem, ich spiele gerne Preisskat und lasse mir da auch nicht reinreden.

Es soll jeder seinen Hobbys nachgehen, egal was der andere davon hält.

Ich mag ja auch keine Schwulen/Lesben/Veganer u.s.w., habe aber gelernt dass ich wohl damit leben muss!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht das eigentlich aus, wenn jetzt ein Jäger ein M4 hat? Lauflänge ist doch zu kurz, um diese Waffe als Sportschütze nutzen zu dürfen? Muss man jetzt den Lower (aus)tauschen oder wird man eher getreu dem Motto handeln, abwarten und Tee trinken und mal schauen was passiert verfahren?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

IPSC ist auch nicht mein Ding, aber ich gönne es jedem, ich spiele gerne Preisskat und lasse mir da auch nicht reinreden.

Ich meinte eher der Vergelich mit IPSC und Vertedigungsschiessen, anhand des Kommentars, da gibt es dnan doch noch Unterschiede. Mal abgesehen davon, ist IPSC ja in Deutschland kein Problem bzw. allen Interessierten zugänglich. Nur hat der deutsche Gesetzgeber halt strenge Auflagen gemacht, wer sog. Verteidigungsschiessen üben darf und wer nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das nebenthema IPSC hier bitte nicht so hochspielen. Das war eine unbedachte Aussage, welche man durch Aufklärung revidieren konnte.

Der Übertrag hierher und das weitere Auswalzen ist sicherlich kontraproduktiver.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mit etwas vorsicht, weil alles recht neu ist:

wenn ein jäger derzeit ein m4 besitzt, ist zunächst mal gar nichts damit. er darf es weiter besitzen. erst müsste die behörde die erlaubnis zum besitz der waffe widerrufen.

wenn er dann die waffe als sportschütze nutzen will, müsste er bei widerruf zunächst einmal eine bedürfnisbescheinigung in verbindung mit dem antrag auf eintragung der waffe mit bedürfniszweck "sportwaffe" stellen.

das m4 selbst dürfte kein problem sein, weil im zweifel ja nur der anschein beseitigt werden muss - also rausstehendes magazin weg, evlt. geänderter handschutz, flat receiver und kein korn usw ... - u.u. aufwand, aber durchaus machbar, die waffe sportlich "zu halten" ... - aber wofür ist die frage? alle beteiligten sollten sich imo mit ihrer energie anders einbringen als mit der frage, wie die dinger sportlich "konvertierbar" sind ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.