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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist das so einfach?

Der Kaufvertrag ist nichtig nach §134 BGB. Jetzt wird es intressant ob nach §817 Rückforderungen ausgeschlossen sind da sich beide strafbar machen.

Herrlich, mal zwischendurch wieder reinzuschauen...

Wäre die Gesamtlage nicht so ernst, würde ich am liebsten richtig losbrüllen vor Lachen...

Geschrieben

Das Urteil ist Gut - zeigt es doch auf welch dünnem Eis unsre selbstfinanzierte staatliche Leihgaben liegen.

Tja wie blöd, das man auf einmal KEIN Bedürfnis mehr hat.

Trifft übringen auch jede Menge Politiker - die so gerne was von Freiheit,Eigentum,Selbstbestimmung labern. Hier bittesehr habt auch ihr eure Freiheit.

Tja manchmal sollte man sich Gedanken machen für was IHR (Politiker) die Hand hebt. Und wir wo wir (Jäger+Schützen) unser Kreuzchen machen.

Schafft das BEDÜRFNISPRINZIP ab !

Grüße

Geschrieben

Die GRA bringt die Jäger da nicht weiter weil sie keinen Einfluß hat.. es bleiben nur die Jagdverbände, nur diese können in diesem Fall etwas bewirken und eine Gesetzesänderung herbei führen.

Weist Du Hunter, zerpflücken von Beiträgen ist eine Sache, Dein gutes Recht noch dazu.

Aber mach bitte auch mal Vorschläge, wie wir eine solch missliche Situation bereinigen könnten.

Die Verbände haben sich in ihrer - wie wir jetzt sehen - zweifelhaften Macht gesonnt !

Effekt - VERARSCHT.

Da war von ächtung der militärischen Selbstladern schwadroniert worden, und wie sieht´s aus - die haben (wenn vielleicht wertlos) einen Bescheid.

Setz nicht allein auf Verbände - die sind mit "Pseudomacht" gelockt worden.

Wir, das Fußvolk müssen endlich mal aufbegehren !

Wir brauchen Vorsteher, frech mit dicken Eiern, die es genauso machen wie die Herren in der Politik.

Völlig überzogene Forderungen stellen, damit nicht nur der Status Quo gesichert ist, sondern wieder in Richtung WaffG 1971 geht.

Sonst ist hier Licht aus.

Grüße

Geschrieben

...

Aber mach bitte auch mal Vorschläge, wie wir eine solch missliche Situation bereinigen könnten.

...

Der einzig funktionierende "Vorschlag" ist schon längst gemacht worden, nämlich von carcano: Änderung des Gesetzes.

Und diese Änderung machen nicht "Wir", sondern der Gesetzgeber.

Geschrieben

Was mich an der ganzen Sache am meisten erschreckt ist die anscheinende Allmacht eines solchen Gerichts.

Vor allem mit welcher Leichtfertigkeit man sich über Grundfeste unseres Rechtsstaates, die Gewaltenteilung, hinwegsetzt.

Ich stelle mir gerade vor, da klagt sich ein Betreiber einer umstrittenen Webseite gegen ein Verbot durch die Instanzen und das ganze endet damit dass das gesamte Internet verboten wird. Nur weil es den Herren in Robe gerade so genehm war.

Nur mal als Beispiel.

Geschrieben (bearbeitet)

Änderung des Gesetzes.

Worüber ich die Tage gestolpert bin:

§13 (1) 2. WaffG: [...]die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

Wenn Jäger also z.Zt. kein Bedürfnis für HA mit wechselbarem Magazin haben da diese nach Auffassung des Gerichtes nach BJG verboten sind, wären dann, selbst wenn es eine Änderung des Bundesjagdgesetzes geben würde, alle vor dieser Änderung erworbenen entsprechenden Waffen nicht immer noch "illegal" ?

Müssten dann alle Halbautomaten einmal aus- und wieder eingetragen werden um sie zu legalisieren ?

Nur so ein "Gedankenfurz"...

Bearbeitet von WolfK33
Geschrieben

Worüber ich die Tage gestolpert bin:

Wenn Jäger also z.Zt. kein Bedürfnis für HA mit wechselbarem Magazin haben da diese nach Auffassung des Gerichtes nach BJG verboten sind, wären dann, selbst wenn es eine Änderung des Bundesjagdgesetzes geben würde, alle vor dieser Änderung erworbenen entsprechenden Waffen nicht immer noch "illegal" ? ...

Das kömmt sich auf die Formulierung des Gesetzes an, nicht wahr?

Geschrieben

So einfach ist es wohl nicht. Hier könnte Sachmängelhaftung greifen. Die Waffe sollte doch technisch so konstriert sein, dass ich diese auch erwerben darf. Warum sonst überprüft der Verkäufer denn dann die Erwerbsberechtigung? Warum baut dann Sauer die Waffe für Frankreich anders? Vorstellbar wäre, auf Nachbesserung oder Wandel zu bestehen. Aber erst mal abwarten, wie die UJB hier agieren wird.

Geschrieben

@ heletz

Falsch ist schön und gut.

Klär mich dann doch bitte auf wann das Urteil rechtskräftig ist und warum.

Eines ist Fakt.Der Umgang ist unterschiedlich wenn einige noch kaufen können und einige nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Schade. Weil ich es hier mehrfach so herausgegeben habe: Mir dürfte im Zweifel mein Schweißhund die SLB retten. Die Befreiung von Auflagen des Paragraph 19 trifft nur auf KW zu. Da hilft mir nicht mal die Bestätigung zum Nachsucheführer.

Vielleicht noch eine Frage an die Rechtsexperten hier: Wenn ich also für die vor einem Jahr neu gekaufte Waffe defacto ohne Erwerbsberechtigung erworben habe, inwiefern kann man in dem Falle der Enteignung den (gewerblichen) Verkäufer dafür in Regress nehmen?

Und wenn ich jetzt zwei Bullterrier habe und meinen letzten HA vor zwei Jahren von privat gekauft hab? Kann ich den beim Papst zurückgeben und die Merkel verklagen?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

...

Eines ist Fakt.Der Umgang ist unterschiedlich wenn einige noch kaufen können und einige nicht.

Hier wird ein Urteil, genauer sogar nur eine Urteilsbegründung, dikutiert. Keine Gesetzesänderung.

Das scheinen einige nicht auseinander halten zu können/ wollen.

Die Auswirkung auf allgemeines Verwaltungshandeln sind noch unklar.

Im Moment also viel Lärm um nichts. Allerdings halte ich es für wichtig, im richtigen Moment angemessen Bereitschaft zum Widerstand zu zeigen und Verbände und Politik an ihrem Verhalten zu messen. Nächstes Jahr ist Bundestagswahl und die Anzahl der Wähler, die jede Veränderung als Chance zur Verbesserung sehen ist hoch.

Irgendeinen SB anzupöbeln der sich noch kein bisschen gerührt hat ist ebenso verkehrt wie der Aussage "darf ich dir nicht mehr verkaufen " eines Händlers mit Minimalsachverstand (ich erinnere an "ohne Beschuss, nur an...".

Geschrieben

Hattest Du einen ablehnenden Bescheid bzw. mit unzumutbaren Auflagen? Oder kam es gar nicht dazu?

Das BKA hat eine Ausnahmegenehmigung verweigert, es wurde das übliche beschieden, ich habe mich dann für einen recht teuren Umbau auf 6,35 entschieden.

Geschrieben

@Chapman: Warum so schnippig? Hier wurde immer mal wieder darauf hingewiesen, dass für Nachsuche bzw. Fangschuss die Einschränkungen gem. Paragraph 19 BJagdG teilweise nicht gelten. Dies betrifft aber nur Kaliber- und EnergieEinschränkungen. Nebenbei bemerkt finde ich es den Vergleich engagierter Nachsucheführer mit Bitbullbesitzern unangebracht. Das sieht auch unsere Stadtkasse so. Was glaubst Du, warum ich hundesteuerbefreit bin? Zurück zum Thema: Ich habe die Waffe im Glauben erworben, dass sie technisch in dem Zustand ist, dass ich sie besitzen darf. Anders hätte sie mir der gewerbliche Verkäufer nicht verkaufen dürfen. Ergo: Sachmängelhaftung.

Geschrieben

Hier wurde immer mal wieder darauf hingewiesen, dass für Nachsuche bzw. Fangschuss die Einschränkungen gem. Paragraph 19 BJagdG teilweise nicht gelten. Dies betrifft aber nur Kaliber- und EnergieEinschränkungen.

DAS ist eben FALSCH!

In BW gilt:

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG)

Vom 2. April 2015

§ 17 Anerkennung von Nachsuchegespannen, Jagdhundeausbildung

(3) Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waf-fen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.

Geschrieben

Zurück zum Thema: Ich habe die Waffe im Glauben erworben, dass sie technisch in dem Zustand ist, dass ich sie besitzen darf. Anders hätte sie mir der gewerbliche Verkäufer nicht verkaufen dürfen. Ergo: Sachmängelhaftung.

Dann warst du nach deiner Logik sicher schon bei der Polizei und hast dich wegen Illegalem Waffenbesitz selber angezeigt?

Geschrieben

Um die Sorge des "Illegalen Besitzes" mal kurz zu nehmen: Alle haben eine gültige Besitzerlaubnis. Daran hat sich nichts geändert.

Wir werden warten, was die Verwaltungen tun werden. Erst wenn eine Rücknahme oder eine Widerruf erfolgt, ändert sich etwas am Status des rechtmäßigen Besitzes.

Daraus ergeben sich dann verschiedene Handlungsmöglichkeiten :

- Erbringen eines neuen Bedürfnisnachweises,

- Antrag Ausnahmegenehmigung,

- Anpassen der Waffen an die neue Rechtssituation,

- Trennung von den Waffen,

- Widerspruch zum Bescheid.

Geschrieben

Ich denke daß vorauseilender Gehorsam, sowie das ausdiskutieren von dem was evtl. kommt uns nicht weiterhilft,

sondern nur unsern Gegnern Gedankenanstöße gibt(muß doch nicht sein).

Jetzt müßte es doch auch dem letzten verschlafenen Waffenbesitzer klar werden, daß wir uns zusammenschliesen müssen

und nicht nur diskutieren bis es nichts mehr zu diskutieren gibt.

Wir sind alle betroffen Jäger, Sportschützen und Altbesitzer, die einen jetzt, die andern in Zukunft.

Wer immer noch glaubt, daß nur die anderen betroffen sind und er auf der sicheren Seite sitzt wird sich noch wundern und braucht vielleicht schon jetzt eine MPU.

Es ist an der Zeit zu handeln, die Landtagswahlen in 2016 und 2017, sowie die Bundestagswahl 2017 sollten zeigen ob

wir mit dem wie man uns behandelt einverstanden sind.

Nur wenn die Waffenbesitzer sich einig werden werden können wir das was man mit uns vor hat verhindern.

Es nützt nix den Metzger zu wählen der uns schlachtet und dann auch noch zu jammern.

Wir sind doch viele aber wir müssen zusammenhalten ohne runden Rücken.

Geschrieben (bearbeitet)

@Chapman: Nebenbei bemerkt finde ich es den Vergleich engagierter Nachsucheführer mit Bitbullbesitzern unangebracht. Das sieht auch unsere Stadtkasse so. Was glaubst Du, warum ich hundesteuerbefreit bin? Zurück zum Thema: Ich habe die Waffe im Glauben erworben, dass sie technisch in dem Zustand ist, dass ich sie besitzen darf. Anders hätte sie mir der gewerbliche Verkäufer nicht verkaufen dürfen. Ergo: Sachmängelhaftung.

Eben, als engagierter Nachsucheführer sollte man zumindest den Unterschied zwischen Bullterrier und Pitbull kennen,dazu sich auch ein wenig mit Jagdhunderassen auskennen. Zugegebenerweise müsstest du dafür über den deutschen Tellerrand schauen, ist natürlich schwierig. Auch ich bin von der Hundesteuer befreit, hat nichts mit Nachsuche, Hunderassen,oder einem §19 zu tun. Und sogar in meiner Steuererklärung tauchen die Hunde auf! ( so, leg nach, ich finde diese "ich hab mehr Schüppchen" Spiele immer sehr amüsant.......)

Mängel in der Kenntniss des Begriffs "Sachmängelhaftung" kann ich da ja noch verstehen.

Aber verklag doch deinen Händler und lass uns das Ergebniss wissen. Würde dir allerdings einen Rechtsbeistand durchaus empfehlen.

So oder so komplett OT.

Bearbeitet von chapmen

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