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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Eher unwahrscheinlich und eine Waffe sicher zu entladen sollte eigentlich niemanden vor eine Herausforderung stellen.

Geschrieben (bearbeitet)

Manche Leute wollen es wohl bewußt falsch verstehen, hier wurde ohne realen Hintergrund eine bewährte Regel verschärft, die so an sich keinen Nutzen bringt. Wie und wo man das Magazin entnimmt ist da doch in Bezug auf die reale innere Sicherheitsgefährdung eher zweitrangig. Es gab weder Grund noch Anlass und trotzdem hat man hier verschärft, um des Verschärfenswillen.

Bearbeitet von SAR-M1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Muck:

 

Bis 31.03.2003 hat der Jäger seine Kurzwaffe zu Hause bei besten Licht geladen und entladen. Heute macht er dies im Finsteren bevor er sich mit dem Auto auf die Heimreise macht. Alternativ an der Grenze des Reviers, wenn er zu Fuß unterwegs ist. Seit 01.04.2003 ist dies nicht mehr zulässig. Eine Langwaffe mit den doch größeren Patronen im Dunklen zu entladen ist kein Problem, das Entladen einer Kurzwaffe bedarf da schon mehr Feingefühl und ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser. Obwohl aus dem Umstand das der Jäger mit geladener KW ins Revier fuhr nicht ein einziger Vorfall bekannt wurde der zu einer Änderung Anlass gegeben hätte, wurde dies einfach abgeschafft. Jagdschutz ist ja nach wie vor ein jagdliches Bedürfnis und auch aus Gründen des Jagdschutzes wäre die Rückkehr zu vor 2003 Regelung für KW angemessen.

 

Dieses Sicherheitsproblem kritisiere ich seit Jahren - da soll anscheinend Unzuverlässigkeit staatlich eingebaut werden.

Nicht umsonst ist mein Metallsuchgerät das meist ausgeliehene Werkzeug.

 

Die Verbände haben uns auch in diesem Fall im Regen stehen lassen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Muck:

 

Bis 31.03.2003 hat der Jäger seine Kurzwaffe zu Hause bei besten Licht geladen und entladen. Heute macht er dies im Finsteren bevor er sich mit dem Auto auf die Heimreise macht. Alternativ an der Grenze des Reviers, wenn er zu Fuß unterwegs ist. Seit 01.04.2003 ist dies nicht mehr zulässig....das Entladen einer Kurzwaffe bedarf da schon mehr Feingefühl und ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser.

 

Die genannten Umstände sind richtig - dem Gesetzgeber mit seinem (meist sachlich nicht unterbautem) Pseudo-Sicherheitsgehabe scheinen sie aber egal zu sein...

 

Zur rein (jagd)praktischen Seite:

Wegen der erwähnten Lade-/Entladeumstände ist m.E. die Pistole gegenüber dem Revolver im Vorteil (einzige Ausnahme: mit Clip geladene Revolver).

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb karlyman:

... dem Gesetzgeber mit seinem (meist sachlich nicht unterbautem) Pseudo-Sicherheitsgehabe ...

Das ist sogar sehr "sachlich unterbaut".

Der Gesetzgeber will nicht, dass, außer den Organen der Staatsgewalt, irgend jemand mit geladenen Waffen in der Öffentlichkeit rumrennt/-fährt.

Schließlich könnte das den Rest der Bevölkrung beunruhigen und das wollen wir doch alle nicht, oder?

 

CM

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

 

Der Gesetzgeber will nicht, dass, außer den Organen der Staatsgewalt, irgend jemand mit geladenen Waffen in der Öffentlichkeit rumrennt/-fährt.

 

 

"Wollen" ist so eine Sache.

Eine stichhaltige Begründung, warum dieses Verbot erforderlich ist (z.B. in Abgrenzung zur früheren, liberaleren Regelung bezüglich Jagdwaffen), die hat der Gesetzgeber aber doch sicher auch irgendwo niedergeschrieben....  <_<

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb karlyman:

 

Zur rein (jagd)praktischen Seite:

Wegen der erwähnten Lade-/Entladeumstände ist m.E. die Pistole gegenüber dem Revolver im Vorteil (einzige Ausnahme: mit Clip geladene Revolver).

 

Es gibt da noch die sehr pessimistische Rechtsauffassung, nach der eine KW -auch im Revier- erst unmittelbar vor deren Verwendung* geladen werden darf....:unsure:

 

abs4

 

*Verwendungen im Sinne des Bedürfnisses -also Falle und Fangschuss- erfordern eben keine ständige Schussbereitschaft, welche man bei der -->Jagdwaffe im Revier (Pirsch!) eben gerade noch so argumentieren kann.

Bearbeitet von Absehen4
Satzzeichen
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Der Gesetzgeber will nicht, dass, außer den Organen der Staatsgewalt, irgend jemand mit geladenen Waffen in der Öffentlichkeit rumrennt/-fährt.

 

 

Wenn man sich  die Geschichte der bewaffneten Staatsorgane in Deutschland ansieht, nur mal so die letzten 80 Jahre, hätte ich aus dieser Geschichte eine gänzlich andere Konsequenz erwartet.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist.

Tatsächlich ist es einfach nur arm.

 

CM

Nein CM, da kann ich Dir nicht zustimmen. Ich kann zwar problemlos jede meiner Jagdwaffen auch im Dunkeln zerlegen und wieder zusammensetzen, laden und entladen natürlich auch, aber das ist NICHT der Punkt.

 

JEDES weitere Verbot ist SCHWACHSINN!!

 

Es ist mir kein Fall bekannt, der auch nur den geringsten Anlaß zu dieser Regelung gegeben hätte. Wir haben mehr als genug Verbote, Gebote und Gesetze und ich glaube es gehört mal wieder aufgeräumt und mit einem weißen Blatt angefangen, der Krebs wuchert nämlich munter weiter.

 

WENN man dem Bürger sagt, daß "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann dürfen die Gesetze insgesamt nicht länger sein als das was jeder im Kopf behalten kann. Vor allem müssen sie so klar sein, daß es nahezu jeder verstehen kann, der lesen kann.

 

Ich bin mir sicher, daß wir mit einem  GESAMT - Gesetzesbuch besser zu Recht kämen, das nur 200 Seiten lang ist. Beim Waffenrecht würde eine halbe Seite vollkommen reichen. Für den Anfang würde ich sogar riskieren nur eine Zeile zum Waffenrecht zu schreiben.

 

Die erste UNÄNDERBARE Zeile im Gesetzesbuch wäre bei mir: das Gesamte Volumen dieses Gesetzestextes darf NIEMALS 200 Seiten DIN A4 mit Schriftgröße 12px überschreiten. Sobald irgendjemand etwas hinzufügen will, muß er etwas anderes streichen.

Geschrieben

Eure Probleme sind echt top.

Immer schön drauf achten das die EU nicht eine Lösung bringt die eure OT Diskussion überflüssig macht.

Geschrieben

HALLLOOOOO

 

sagt habt Ihr mich nicht verstanden ?

ICh ahbe gerade Eure 50.000 Euro verbraten und die Verbände machen nen schmutzigen Deal um nix anderes zu erreichen

als eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, wollt Ihr nochmal sammeln für nix ?

 

Frank

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Muck:

 

Bis 31.03.2003 hat der Jäger seine Kurzwaffe zu Hause bei besten Licht geladen und entladen. Heute macht er dies im Finsteren bevor er sich mit dem Auto auf die Heimreise macht. Alternativ an der Grenze des Reviers, wenn er zu Fuß unterwegs ist. Seit 01.04.2003 ist dies nicht mehr zulässig. Eine Langwaffe mit den doch größeren Patronen im Dunklen zu entladen ist kein Problem, das Entladen einer Kurzwaffe bedarf da schon mehr Feingefühl und ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser. Obwohl aus dem Umstand das der Jäger mit geladener KW ins Revier fuhr nicht ein einziger Vorfall bekannt wurde der zu einer Änderung Anlass gegeben hätte, wurde dies einfach abgeschafft. Jagdschutz ist ja nach wie vor ein jagdliches Bedürfnis und auch aus Gründen des Jagdschutzes wäre die Rückkehr zu vor 2003 Regelung für KW angemessen.

Die erfolgten Änderungen haben die Jäger wohl primär denjenigen Ar$chlöchern zu verdanken, die 24/7 "auf dem Weg ins Revier" waren.

Auf Deutsch, denjenigen, die unter o.g. Vorwand dauernd geführt haben.

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben

@ Frank 

Was willst du jetzt erreichen? Der Zug ist erstmal durch.

 

@Iggy 

Waren das wirklich belegbar so viele Personen, wodurch der Missbrauch gestiegen ist? Kann ich mir kaum vorstellen, aber eine schöne Begründung zur Einschränkung ist es ja ;-)

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb MP%:

...

sagt habt Ihr mich nicht verstanden ?

ICh ahbe gerade Eure 50.000 Euro verbraten und die Verbände machen nen schmutzigen Deal um nix anderes zu erreichen

als eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes,

...

 

Naja, was hast du von den Verbänden erwartet? Die wollten nichts anderes als das was man vorher schon hatte und deren Mitglieder scheinen damit auch zufrieden zu sein.. zumindest ist kein Wiederstand erkennbar.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb MP%:

HALLLOOOOO

 

sagt habt Ihr mich nicht verstanden ?

ICh ahbe gerade Eure 50.000 Euro verbraten und die Verbände machen nen schmutzigen Deal um nix anderes zu erreichen

als eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, wollt Ihr nochmal sammeln für nix ?

 

Frank

tja, lieber den Frosch in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

 

So sind die Menschen. Der angeschissene bleibst du Frank.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb P22:

...

@Iggy 

Waren das wirklich belegbar so viele Personen, wodurch der Missbrauch gestiegen ist? Kann ich mir kaum vorstellen, aber eine schöne Begründung zur Einschränkung ist es ja ;-)

Genug, denke ich.

Zur damaligen Zeit habe ich noch weniger Jäger gekannt als heute, nur das damals, das hat schon gereicht.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb MP%:

HALLLOOOOO

 

sagt habt Ihr mich nicht verstanden ?

ICh ahbe gerade Eure 50.000 Euro verbraten und die Verbände machen nen schmutzigen Deal um nix anderes zu erreichen

als eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, wollt Ihr nochmal sammeln für nix ?

 

Frank

Es wäre sicherlich hilfreich wenn du dies etwas erläutern könntest, ansonsten wird es niemand verstehen.

So ganz kann ich nicht folgen....

Was sollte den "unsere" Behörde nun in Zukunft eintragen wollen nachdem das Magazin an sich nun raus ist?

"Halbautomat geladen mit max. 3 Schuss"? 

Ich trau W und EN viel zu, aber das nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

So unschön das in Bezug auf die SLB und Spenden grob von oben gesehen zuerst ist, die jetzige angestrebte Regelung ist klar und nicht schwammig. Klar wären mehr Schuß oder keine Begrenzung wesentlich besser gewesen. Aber das ist mit der immer leider noch vorhandenen Ablehnung der SLB, als Waffe fast klar gewesen. Aber immer noch besser als es nie wieder nutzen zu können und klar jetzt auch größere Mag. mitnehmen zu dürfen, als vorher. Es ist also zumindest aus meiner Sicht keine Nullnummer gewesen und man hat endlich mal der Politik und Justiz gezeigt, Stopp bis hier her und nicht weiter, sonst wird es für Euch ungemütlich. Das ist der eigentliche kleine Erfolg. Egal wie.

Bearbeitet von SAR-M1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb SAR-M1:

.. man hat endlich mal der Politik und Justiz gezeigt, Stopp bis hier her und nicht weiter, sonst wird es für Euch ungemütlich. Das ist der eigentliche kleine Erfolg. Egal wie.

die Politik hat es geändert.

 

die Justiz steht unverrückbar fest, das Urteil ist fest und bleibt bestehen....

 

Wir haben den Richtern gar nichts gezeigt, da hat Frank schon Recht. Das ist ist erst mal kaputt gemacht worden.

 

Es ist auch nichts mit Stopp und ungemütlich ! Die Richter sind im Amt und werden weiter Recht sprechen.

 

Die Justiz ist auch nicht beeindruckt, die verknacken dich ggfls. auch noch.

 

 

Bearbeitet von HuK-Schütze
Geschrieben (bearbeitet)

Man kann auch alle schlecht reden.

Der den kurzfristigen "Sieg" feiernde Sachbearbeiter hat nun wahrscheinlich ne ziemlich Kröte im Hals. (sofern der Bundesrat zustimmen wird)

Dem BVerwG wurde der Wille des Gesetzgebers noch einmal deutlich gemacht.

Mit der vermutlich kommenden Regelung bleibt D vertragstreu und hat das Problem beseitigt.

 

Vorrübergehend hatteein paar schlichte Gemüter ja schon SEK Stürmungen zur Beschlagnahme und ganz viel Schauermärchen vorhergesagt ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Gehen wir davon aus das eine Beschwerde Erfolg hätte?

 

Und als Endziel soll dann die vollkommene Streichung von Magazinkapazität und / oder Patronenanzahl stehen?

 

Na dann versteh ich auch die OT Diskussion in diesem thread

über SV Träumereien.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

...Der den kurzfristigen "Sieg" feiernde Sachbearbeiter hat nun wahrscheinlich ne ziemlich Kröte im Hals. ....

dieser Mann in Ennepetal ist unbelehrbar, vom Typ her ein Minsterialrat Brenneke...

 

Das BVerWalG interessiert die politische Änderung gar nicht.

 

Die Richter haben ein Urteil gefällt und die sprechen wenn es wieder soweit ist nochmal Recht auf neuer Grundlage.

 

Das ist deren Beruf und die interessiert deine Rechtsauffassung einen Scheissdreck.

 

Vor dem 08.05.1945 liegen zwar Millionen Tote, aber diverse Gesetze sind bis heute gültig. Die Justiz haben diese Toten auch nicht beeindruckt und da glauben einige tatsächlich hier das sie Richter und Justiz beeindruckt haben.

 

Justitia ist blind.......

 

von wegen "schlichte Gemüter" genau wegen dem BWT3 gab es genau das....

 

Frag mal den Knilch dem sie mit über 100 Schuss das Auto gelocht haben.....und jetzt gerade verurteilt wurde

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb HuK-Schütze:

die Justiz steht unverrückbar fest, das Urteil ist fest und bleibt bestehen....

 

 

Ja, aber als Druckbuchstaben auf älter werdendem Papier, sonst nichts.

 

Anders gesagt: Wenn die novellierte Regelung den Bundesrat passiert, ist das Urteil nur noch von rein akademischem Interesse.

Es bezieht sich dann auf alte, von neuer Norm abgelöste Rechtslage.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja, aber als Druckbuchstaben auf älter werdendem Papier, sonst nichts.

 

Anders gesagt: Wenn die novellierte Regelung den Bundesrat passiert, ist das Urteil nur noch von rein akademischem Interesse.

Es bezieht sich dann auf alte, von neuer Norm abgelöste Rechtslage.

 

 

Richtig, aber genau das zeigt ja das nichts beeindruckt wurde.

 

 

Nur altes vergilbtes Papier...

 

Es wird einfach danach neues Papier bedruckt...

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