Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zu der Beschlussempfehlung vom 06.07.:

Ich empfinde es normalweise als Graus, solche Texte lesen zu müssen. 

 

Aber wenn ich nicht irgendwelche Fallstricke übersehen habe, dann ist dieser Text doch eher erfreulich - so er denn angenommen und umgesetzt wird.

Geschrieben

Erstmal sind das sehr gute Nachrichten! 

 

Was ich nicht 100% verstehe ist, vorausgesetzt der positiven Abstimmung morgen, wann das neue Gesetz in Kraft tritt? Im Text steht "am Tag nach der Verkündung" aber,....

 

Kann das jemand näher erklären?

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Mr.Smith:

Erstmal sind das sehr gute Nachrichten! 

 

Was ich nicht 100% verstehe ist, vorausgesetzt der positiven Abstimmung morgen, wann das neue Gesetz in Kraft tritt? Im Text steht "am Tag nach der Verkündung" aber,....

 

Kann das jemand näher erklären?

 

 

Art. 72 Abs. 3 GG:

 

https://dejure.org/gesetze/GG/72.html

 

"Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist."

 

 

Das Ganze muss also noch durch den Bundesrat...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Bulldog:

Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. 


Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten:

"Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"

Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten.
 

 

Wenn ich eins in diesem Thread gelernt habe, dann dass es ohne fachkundige juristische Auslegung nicht geht. Daher die Frage: was bedeutet der oben von mir fett hervorgehobene Halbsatz für den Fangschuss mit der Kurzwaffe auf Wild? Ist meine halbautomatische Pistole eine "automatische Waffe" im Sinne der oben genannten Formulierung? Falls ja, gibt es keinen Bedürfnisgrund für den Besitz von halbautomatischen Pistolen für Jäger. Irgendwie machen mich diese juristischen Haarspaltereien schizophren.

 

Rein logisch ist jede halbautomatische Waffe auch eine automatische Waffe, denn "automatisch" ist der Oberbegriff zu "halbautomatisch" und "vollautomatisch". Aber wie sieht das das BJagdG, bzw. das WaffG?

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Ich bin kein Jurist und kann Dir das nicht abschließend juristisch bewerten, aber m.M. nach sind mit "automatischen" Waffen Lang- und Kurzwaffen gemeint, welche bei einmaliger Betätigung der Abzugsvorrichtung Serienfeuer schießen können. Man hätte da sicherlich besser "vollautomatischen" geschrieben.

Geschrieben

Wieso sollte denn Deine Pistole eine "[voll!]automatische Waffe" sein? Du hast doch wohl keinen Drop-in Sear für Glock oder Berretta 92FS?

 

"Automatisch" bedeutet einfach "vollautomatisch", genau wie in der alten Fassung von §19(1) 2.c - Was der gleichlautenden Formulierung der entsprechenden Bestimmung in der Berner Konvention geschuldet ist. Da bei uns aber niemand weiße Nashörner und Elefanten mit der Kalaschnikov wildern geht, eh schon immer irrelevant.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Julius Corrino:

Wieso sollte denn Deine Pistole eine "[voll!]automatische Waffe" sein? Du hast doch wohl keinen Drop-in Sear für Glock oder Berretta 92FS?

 

"Automatisch" bedeutet einfach "vollautomatisch", genau wie in der alten Fassung von §19(1) 2.c - Was der gleichlautenden Formulierung der entsprechenden Bestimmung in der Berner Konvention geschuldet ist. Da bei uns aber niemand weiße Nashörner und Elefanten mit der Kalaschnikov wildern geht, eh schon immer irrelevant.

 

Dein Wort in Gotts Ohr! Bis ein Leipziger Richter vom BVerwG das anders auslegt! :rofl:

Geschrieben

Nee, ganz ohne Jagd. Aber bis ich wieder in teutschen Landen zurück bin, ist der böse, böse Alptraum hoffentlich vorbei. Man wird sehen müssen, ob die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause wirklich zustandekommen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb JasperBeardley:

 

Ist meine halbautomatische Pistole eine "automatische Waffe" im Sinne der oben genannten Formulierung?

 

Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM

 

vor 15 Stunden schrieb Greg:

Ich habe hier immer noch eine WBK, die sagt, daß ich das haben und nutzen darf und die Gesetze die zu dieser WBK geführt haben, haben sich nicht geändert.

 

 

Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung  Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp.

 

Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb Tyr13:

Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig.

 

Es gibt jede Menge fleißige Unvernünftige, mehr als uns lieb ist, leider.

 

Unser Glück war, dass es viele einflussreiche und aufgescheuchte Betroffene, und noch mehr aufscheuchende Betroffene gab die keinen Bock auf die S******e hatten.

 

Der Rest ist hausgemachtes Politikschauspiel der feinsten Art von Leuten von denen man sich am besten fern hält.

 

Meine Meinung müsst Ihr nicht teilen. Jeder kann es natürlich gerne auch wirklichkeitsfremd von tausend anderen Seiten sehen.

Die Schauspieler wird es freuen, denn sie hätten dann wieder gut gespielt.

Bearbeitet von Bulldog
Geschrieben

Leider fehlt die Erlaubnis für > 3 Patronen bei der Nachsuche. 

Allerdings dürfte nun alles, was der § 31 (6) außerhalb des Schusses auf Wild erlaubt, nun ebenfalls mit großem aufmunitionierten Magazin sanktioniert sein weil ja die Waffe an sich nicht mehr pfui ist.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb jannis:

Morgen stimmt der Bundestag darüber. 

 

Wissen wir doch. So eine Geätzesänderung tritt aber erst 6 Monate nach deren Veröffentlichung in Kraft, ausser, der Bundesrat bestimmt anderes. Da die nächste Bundetratssitzung ebenfalls morgen stattfindet, glaube ich kaum, dass sich dieser sofort mit der (falls dann vom Bundestag beschlossenen) Angelegenheit befassen wird. Die nächste Bundesratssitzung ist (wie oben erwähnt) aber erst Anfang September.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.