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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

HAllo,

F.G. und das FWR haben mir in einer ähnlichen Situation geholfen. Da gab es nämlich laut meiner Behörde schon die Anweisung keine Kat-B Halbautomaten mehr einzutragen für Jäger. Das Thema ist schon länger Brisant als gedacht.

Jetzt F.G. auch noch verrat an den Mitgliedern vorzuwerfen, toppt das ganze noch. Wie d*** kann man eigentlich noch sein.

Aber es kommt ja vom Richtigen, habe ja schon mal gesagt das er weiter im Kindergarten spielen soll und deshalb von Ihm nicht mehr gelesen werde.

Gruß

voyager

Geschrieben

@Voyager:

Wie sah denn die Hilfe aus? Hat sich (ggf. auf Vermittlung von F.G.) ein FWR-Anwalt mit deiner Behörde in Verbindung gesetzt und niederschwellig mittels Telefongespräch Deine Behörde überredet, weiter Kat. B-HA auf Deine WBK einzutragen?

Das wäre nett, keine Frage.

Passt aber auch zur FWR-Strategie, möglichst keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu riskieren und sowas vorher "abzufangen".

Andererseits muss man halt auch sehen: Wenn das FWR schon vor vielen Jahren engagiert gerichtliche Auseinandersetzungen kompetent begleitet hätte, hätten wir jetzt eine "gefestigte Rechtssprechung" zu den Jäger-HA, mehrere OVG-Urteile oder eben ein früheres BVerwG-Urteil in unserem Sinne.

Dann wäre es höchstwahrscheinlich nicht zum jetzigen BVerwG Urteil gekommen.

Auch hohe Richter agieren nicht völlig unbeeindruckt von den aktuellen Vorgängen in Politik/Gesellschaft mit bedrohlichen Terrorszenarien und einer wild gegen LWB eingestellten EU-Kommission. Ich will damit keine direkte Einflussnahme unterstellen, aber das Klima ist - im Moment - mal wieder gegen uns und dann kann so eine Rechtssprechung eben umso leichter gegen uns kippen, wenn nicht davor in ruhigeren Zeiten solide "PRO"-Urteile geschaffen wurden.

Geschrieben (bearbeitet)

"Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird."

Ich sag doch, Aluhelm vergessen.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" sagte passend jemand vor kurzer Zeit.

Übrigens sollen schon die ersten Jäger Post bekommen haben mit der Aufforderung die entsprechenden Waffen am Dienstag kommender Woche abzuliefern. Bei nicht erscheinen erfolgt zwangsweise Vorführung. Das Versanddatum liegt zwar vor dem Urteil, dies liegt sicherlich am Einfluss der dunklen Macht.

Ich darf aber aus den entsprechenden Schriftstücken nicht zitieren, da sie mir nur unter Auflagen zum lesen überlassen wurden. Dazu kommt das sich die Schriftstücke nach dem lesen selbst zerstören.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Andererseits muss man halt auch sehen: Wenn das FWR schon vor vielen Jahren engagiert gerichtliche Auseinandersetzungen kompetent begleitet hätte, hätten wir jetzt eine "gefestigte Rechtssprechung" zu den Jäger-HA, mehrere OVG-Urteile oder eben ein früheres BVerwG-Urteil in unserem Sinne.

Dann wäre es höchstwahrscheinlich nicht zum jetzigen BVerwG Urteil gekommen.

Genau das wäre schon immer der Weg gewesen. Bewusst Entscheidungen herbeiführen und nicht ständig Amateurentscheidungen hinnehmen.

Was da von LWB Seite schon alles vor Gericht vorgebracht wurde, macht einen sprachlos.

Das macht man eben indem man vorweggeht, einen Plan für die fraglichen Themen hat und das ganze koordiniert/begleitet und zwar mit den entsprechenden Fachexpertisen.

Bislang hat auch ein F.G. immer angeraten in juristischen Fragestellungen Kontakt mit dem BDS aufzunehmen. Nun sieht er keine Begleitung als beachtenswert an. Das muss man beim Gang vor das BVerwG erst einmal bewerten. Eigentlich ist jedem klar, dass die Sachlage genau andersherum ist. Ohne koordinierte Begleitung ist sowas ein Spiel mit dem Feuer gewesen-seitens der Verbände, welche zusammen im FWR koordinieren könnten.

Hier langt man voll in die K***e, dass es nur so spritzt.

Das muss man sich erstmal vorstellen: Verbände die sich lieber wegducken und einfach zuschauen, wenns daneben geht. Was hätten die Verbände denn zu verlieren gehabt? Und was verliert man, wenn man das Ganze "Amateuren" überlässt?

Solch eine Haltung ist nicht hinnehmbar.

Bei den Verbänden (zumindest soweit ich davon betroffen war) wurde folgende Überlegung angestellt.

Uns sind außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern (JJS) kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf JJS erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen.

Wenn nun geklagt wird, gibt es ja den schönen Spruch „bei Gericht … hoher See usw. …

Wenn man gewinnt, dann haben zwei Mann was gewonnen. Für die anderen über 360.000 ändert sich nichts, denn die haben ja auch jetzt schon keine Probleme.

Wenn man verliert, können die zwei und alle anderen über 360.000 was verlieren. Und je nach Urteil abgestuft viel verlieren.

Bei Verlieren gibt es unterschiedliche Abstufungen von schlecht (also immer noch viel schlechter als bisher) bis hin zu mega schlecht, d.h. eine ausgemachte Katastrophe. Der letztere Fall ist nach diesem Urteil augenscheinlich eingetreten.

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus.

Das einfach nochmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Logik hätte doch das genaue Gegenteil fordern müssen. Es ist bekannt dass viel zu verlieren ist und man möchte deshalb nichts unternehmen?

Dann noch einmal: In welchem Fall ist dann ein Verband eine Hilfe für jeden von uns? Sie wollen klipp und klar formuliert nicht in die rechtliche Auseinandersetuung involviert werden. Das wäre aber deren ureigenste Aufgabe. Ich halte das sogar gegen einen Verstoß gegen die Satzungen

Beim BDS heisst es schließlich

(1) Der BDS bezweckt die Förderung des Schießsports in Deutschland als Breitensport und als Leistungssport durch Zusammenschluss der Mitglieder unter Wahrung der inneren Selbständigkeit der Landesverbände

3) Seine Ziele werden erreicht durch (auszugsweise):

Pflege des Schießsports
Schaffung einheitlicher Richtlinien für den Schießsport

Anerkennung als Schießsportverband im Sinne des Waffengesetzes

Mitwirkung bei der Gestaltung der Waffengesetzgebung
Unterstützung und Beratung der Behörden in schießsportlichen Fragen

Leider steht dort tatsächlich nicht, dass man seine Mitglieder zu beraten hat. Man ist eher bei den Behörden. Wegducken ist keine Förderung (wie man nun wieder sehen muss)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Die AK clone sind doch auch angeblich für nix gut. Ob der Rest dann optimal ist ? Kann man doch auch gleich drauf verzichten.

Hatte nochmal wer als Opfer in den ring geworfen .............?

Und wenn die Ak schon nix nutzt, geben wir die Kurzwaffen doch auch gleich ab.

Zumindest die original 1911 weil die 08 ist ja viel genauer.

Die einzige wirkliche pro Arbeit die ich für deutsche Schützen,Jäger,Sammler und Schußwaffeninterressierte erkennen kann kommt von: Katja Triebel,GRA+Firearms United.

Hab ich jemanden vergessen ?

Achso Geheimdiplomatie ..............durch die sind wir da angekommen wo wir jetzt stehen - DANKE

War doch bei der letzten BKA oder Innenministeriumssitzung genauso. Geheime absprachen...........da hab ich keinen Bock drauf.

Kritik muß auch erlaubt sein !

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Was auh immer ins Nest gelegt werden wird, wissen wir ja jetzt, dass sich die Verbaände da raushalten werden ;)

Ist schließlich keine seriöse Verbandsarbeit die Mitglieder zu unterstützen.

Geschrieben

In jedem Urteil gibt es doch einen Tenor sozusagen eine kurze Zusammenfassung. Vllt. könnte man ja wenigstens den mal veröffentlichen. Wenn man schon so wie hier geschehen Urteile vor ihrer Verkündung veröffentlicht so sollte man doch wenigstens einen Teil der Info richtig rüber bringen. So wird hier doch jeder Verschwörungstheorie Tür und Tor geöffnet. Ich kann nicht verstehen, warum die Kläger keine Veröffentlichung wollen. Also wer kann bitte den Tenor hier wörtlich wiedergeben.

Geschrieben (bearbeitet)

Mal gucken was das BKA dazu sagen wird...

Von denen hab ich einen Feststellungsbescheid - schwarz auf weis - für Jäger erwerbbar - Ätsch.

Ausserdem alles normal mit jagdlichem Bedürfnis eingetragen - da wart ich SEHR entspannt auf die Rückabwicklung.

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Von denen hab ich einen Feststellungsbescheid - schwarz auf weis - für Jäger erwerbbar - Ätsch.

Ausserdem alles normal mit jagdlichem Bedürfnis eingetragen - da wart ich SEHR entspannt auf die Rückabwicklung.

Grüße

Solche Bescheide können mit einer "Allgemeinverfügung" abgeändert oder zurückgenommen werden!

Also nichts mit "Ätsch"!

Geschrieben

In jedem Urteil gibt es doch einen Tenor sozusagen eine kurze Zusammenfassung. Vllt. könnte man ja wenigstens den mal veröffentlichen. Wenn man schon so wie hier geschehen Urteile vor ihrer Verkündung veröffentlicht so sollte man doch wenigstens einen Teil der Info richtig rüber bringen. So wird hier doch jeder Verschwörungstheorie Tür und Tor geöffnet. Ich kann nicht verstehen, warum die Kläger keine Veröffentlichung wollen. Also wer kann bitte den Tenor hier wörtlich wiedergeben.

Weil mp% es nicht will.

Auch du musst warten bis es öffentlich ist

Ende

Von denen hab ich einen Feststellungsbescheid - schwarz auf weis - für Jäger erwerbbar - Ätsch.

Ausserdem alles normal mit jagdlichem Bedürfnis eingetragen - da wart ich SEHR entspannt auf die Rückabwicklung.

Grüße

Kannst du nicht.

Du hast kein Bedürfnis für diese Waffen, die sind nicht mehr und waren nicht eintragungsföhig hat das Gericht festgestellt.

Geschrieben

"Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird."

Ich sag doch, Aluhelm vergessen.

Das mag deine Analyse sein.

Meine sieht anders aus.

FG wird sich nicht ohne Grund so drastisch eindeutig äußern. Demnach gibt es eine Grundlage dafür und einige kennen sie. Wenn sie die nicht weitergeben, ist die Erklärung, dass die Prozessbeteiligten das nicht wollen, zumindest mal die beste, die bisher genannt wurde.

Warum sie das nicht wollen, ist eine ganz andere Frage. Möglicher Weise will man sich jetzt auch erst mal gründlich auf die nächsten Schritte vorbereiten. Wenn so viel auf dem Spiel steht, sollte man das auch besser tun. Vielleicht gibt es enge Fristen, die zu beachten sind? Ich weiß es ja auch nicht.

bye knight

Geschrieben

Das mag deine Analyse sein.

Meine sieht anders aus.

FG wird sich nicht ohne Grund so drastisch eindeutig äußern. Demnach gibt es eine Grundlage dafür und einige kennen sie. Wenn sie die nicht weitergeben, ist die Erklärung, dass die Prozessbeteiligten das nicht wollen, zumindest mal die beste, die bisher genannt wurde.

Warum sie das nicht wollen, ist eine ganz andere Frage. Möglicher Weise will man sich jetzt auch erst mal gründlich auf die nächsten Schritte vorbereiten. Wenn so viel auf dem Spiel steht, sollte man das auch besser tun. Vielleicht gibt es enge Fristen, die zu beachten sind? Ich weiß es ja auch nicht.

bye knight

Auf gut deutsch: dann hätten einfach ALLE die F....... halten sollen.

Auf Geheimniss machen macht natürlich sehr viel wichtiger....

Und wenn FG sich dazu äussert ohne weiteres zu wissen zeugt dies lediglich von Profilierungssucht.

Geschrieben

@Voyager:

Wie sah denn die Hilfe aus? Hat sich (ggf. auf Vermittlung von F.G.) ein FWR-Anwalt mit deiner Behörde in Verbindung gesetzt und niederschwellig mittels Telefongespräch Deine Behörde überredet, weiter Kat. B-HA auf Deine WBK einzutragen?

Das wäre nett, keine Frage.

Passt aber auch zur FWR-Strategie, möglichst keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu riskieren und sowas vorher "abzufangen".

Hallo,

Das FWR hat beim Innenministerium angerufen und Das hat meine Waffenbehörde zurechtgerückt.

Warum sollte ich da vor Gericht gehen wenn es auch so geht, hätte man mir das allerdings untersagt, dann wäre ich vielleicht jetzt soweit gewesen und hätte so ein Urteil.

Anweisung von wem? Regierungspräsidium? (Welches?) Innenministerium? (Welches?) Wann?

Das wollte mir keiner auf der Behörde sagen, ich glaube aber das die garnichts hatten.

Gruß

voyager

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