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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Nun seid doch nicht so engstirnig und macht euch ein bisschen lockerer. Es wird nicht besser werden, wenn ihr euch nur mit Frontbegradigungen begnügt :D.

Freierer Zugang zu Selbstverteidigungsgeräten muss nicht heißen, freier Zugang für Jedermann. Wer hätte als Waffenbesitzkarteninhaber ein Problem damit, dass für "ihn" persönlich z. B. der Taser, das Einhandmesser oder der Schlagstock führbar würden oder z. B. die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein dem kleinen Waffenschein gleichstehen und diesen für euch nicht notwendig machen würden? Leute ihr seid doch zuverlässig. Ihr seid nicht das Problem, sondern die Träger der Gesellschaft.

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Nun seid doch nicht so engstirnig und macht euch ein bisschen lockerer. Es wird nicht besser werden, wenn ihr euch nur mit Frontbegradigungen begnügt :D.

Freierer Zugang zu Selbstverteidigungsgeräten muss nicht heißen, freier Zugang für Jedermann. Wer hätte als Waffenbesitzkarteninhaber ein Problem damit, dass für "ihn" persönlich z. B. der Taser, das Einhandmesser oder der Schlagstock führbar würden oder z. B. die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein dem kleinen Waffenschein gleichstehen und diesen für euch nicht notwendig machen würden? Leute ihr seid doch zuverlässig. Ihr seid nicht das Problem, sondern die Träger der Gesellschaft.

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vor 2 Stunden schrieb Muck:

Nun seid doch nicht so engstirnig und macht euch ein bisschen lockerer. Es wird nicht besser werden, wenn ihr euch nur mit Frontbegradigungen begnügt :D.

Freierer Zugang zu Selbstverteidigungsgeräten muss nicht heißen, freier Zugang für Jedermann. Wer hätte als Waffenbesitzkarteninhaber ein Problem damit, dass für "ihn" persönlich z. B. der Taser, das Einhandmesser oder der Schlagstock führbar würden oder z. B. die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein dem kleinen Waffenschein gleichstehen und diesen für euch nicht notwendig machen würden? Leute ihr seid doch zuverlässig. Ihr seid nicht das Problem, sondern die Träger der Gesellschaft.

Es geht um das Recht zum Führen von Waffen- weder Taser, Einhandmesser, Schlagstock oder sonstwas.

 

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Es ist ohne Probleme möglich, den Verkauf "legaler" Waffen auf sogenannte "zuverlässige" Personenkreise zu beschränken, wenn man von dem erwiesenermaßen völlig sinnlosen Beschränkungsvoodoo partout nicht ablassen will bzw. das nicht durchsetzbar ist. Dann bleibt halt die teure Bürokratie im Hintergrund bestehen und die Leute springen weiter über hingehaltene Stöckchen. Der Krampf, der primär weg muß, sind Bedürfnisprinzip und Führverbot. Mit der Frage der "Zuverlässigkeit" kann man sich auch später auseinandersetzen, z.B. ob man so etwas wie ein kanadisches oder schweizerisches Modell anvisiert.

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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Es geht um das Recht zum Führen von Waffen- weder Taser, Einhandmesser, Schlagstock oder sonstwas.

 

 

Wir, die Braven, haben einen langen Marsch vor uns. Mit einfachen und leicht begründbaren Dingen müssen wir beginnen, um das Ziel zu erreichen. Der erste Schritt ist zum erreichen des Ziels unabdingbar. Selbst wenn vielleicht nicht alles erreicht werden wird, wird sich nur so etwas bessern.

 

Liebe Politik, warum braucht ein Jagdscheininhaber oder Waffenbesitzkarteninhaber einen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen? Welche Voraussetzungen, außer der Antragstellung, sind nicht gegeben? Wer immer gerade im Bürokratieabbau tätig ist, nehmen Sie sich doch dieser Sache an. Wenn Sie Erfolg haben, teilen Sie es mir mit, beim nächsten mal werde ich Sie wählen.

 

Wie heißt es doch immer in Gesetzentwürfen: Kein Aufwand für die Verwaltung, kein Aufwand für die Vollzugsorgane, ha ha ha, keine Alternative :rofl:.

 

Ist dieser Punkt erledigt ist der nächste anzugehen.

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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Es geht um das Recht zum Führen von Waffen- weder Taser, Einhandmesser, Schlagstock oder sonstwas.

Ich empfehle hier doch mal dringend ein eingehendes Studium der Anl. 1 zum WaffG und hier insbesondere den Unterabschnitt 2 zu vertiefen.

Da stelle ich erhebliche Defizite fest.

 

CM

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vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich empfehle hier doch mal dringend ein eingehendes Studium der Anl. 1 zum WaffG und hier insbesondere den Unterabschnitt 2 zu vertiefen.

Da stelle ich erhebliche Defizite fest.

 

CM

Ich würde dir eher empfehlen postings im Zusammenhang zu lesen. Da stelle ich insbesondere bei dir erhebliche Defizite fest.

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vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich empfehle hier doch mal dringend ein eingehendes Studium der Anl. 1 zum WaffG und hier insbesondere den Unterabschnitt 2 zu vertiefen.

Da stelle ich erhebliche Defizite fest.

 

CM

Ich würde dir eher empfehlen postings im Zusammenhang zu lesen anstatt den oberschlau raus hängen zu lassen. Da stelle ich insbesondere bei dir erhebliche Defizite fest.

MH

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Am 25.7.2016 um 13:27 schrieb tar:

@Flohbaendiger:

>Ich bin zwar kein Jagdscheininhaber, aber dieser ganze AR-/XR-/OA-irgendwas-Kram war doch bis 2003 ohnehin verboten.

Nein, falsch!
Es wurde nur je nach Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt. Z.B. in Bayern gabs auch das OA15 von Haus aus ohne Lochschaft und sonstige Verkleidungen.

Die Rede war natürlich von denen MIT Kriegswaffenoptik.

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Am 07/26/2016 um 23:10 schrieb Muck:

 

Wir, die Braven, haben einen langen Marsch vor uns. Mit einfachen und leicht begründbaren Dingen müssen wir beginnen, um das Ziel zu erreichen. Der erste Schritt ist zum erreichen des Ziels unabdingbar. Selbst wenn vielleicht nicht alles erreicht werden wird, wird sich nur so etwas bessern.

 

Liebe Politik, warum braucht ein Jagdscheininhaber oder Waffenbesitzkarteninhaber einen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen? Welche Voraussetzungen, außer der Antragstellung, sind nicht gegeben? Wer immer gerade im Bürokratieabbau tätig ist, nehmen Sie sich doch dieser Sache an. Wenn Sie Erfolg haben, teilen Sie es mir mit, beim nächsten mal werde ich Sie wählen.

 

Wie heißt es doch immer in Gesetzentwürfen: Kein Aufwand für die Verwaltung, kein Aufwand für die Vollzugsorgane, ha ha ha, keine Alternative :rofl:.

 

Ist dieser Punkt erledigt ist der nächste anzugehen.

Wer von dem von dir genannten Personenkreis möchte überhaupt eine Schreckschusswaffe führen?

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vor 59 Minuten schrieb chapmen:

Wer von dem von dir genannten Personenkreis möchte überhaupt eine Schreckschusswaffe führen?

 

Das spielt doch keine Rolle, obwohl tatsächlich im Bereich des Jagdscheins oft Schreckschusswaffen verwendet werden und zwar zur Hundeausbildung. Nimmst du eine Flinte mit ins Revier liegt die offen auf der Rücksitzbank, machst du das gleiche mit der Schreckschusswaffe steht zwar immer im Raum, dass es sich bei der Hundeausbildung um eine jagdliche Sache handelt und damit die Schreckschusswaffe eine Jagdwaffe im Sinne des § 13 ist. Richtig save bist du aber nur mit kleinem Waffenschein. Scharfe Waffe i. O. mit Schreckschusswaffe ein Verbrecher? Versuch das normal denkenden Menschen schlüssig zu erklären.

 

Wenn du ein Gesetz ändern möchtest musst du mit kleinen Dingen aufzeigen wie viel Unsinn geschrieben wurde. Als nächstes wären dann die Einhandmesser dran, bei denen der Gesetzesvollzug überwiegend normale und einfache Leute kriminalisiert und an der eigentlichen Zielgruppe "Jugendbanden in Großstädten" nahezu wirkungslos vorbeigeht. Je mehr du solche Dinge aufzeigst, desto besser kannst du herausarbeiten, dass beim zuverlässigen Teil der Bevölkerung gar nicht soviel zu regeln wäre. Und SV mit Schusswaffe ist auch viel leichter zu erreichen, wenn man erkannt hat, dass der Schlagstock (Führverbot) und der Taser (verbotener Gegenstand) in der Hand der Braven keine Gefahr darstellen. Der Erbenzirkus mit den Blockiersystemen ohne dass eine spürbare strafrechtliche Relevanz aus diesen Waffen erwächst, das Führen der Kurzwaffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung zurück auf die Regelungen vor 2003, Abschaffung des kleinen Waffenscheins wegen erwiesener Nichtwirkung, schafft nur bürokratischen Aufwand usw. usw.. In meinen Augen könnte eines der leichtes umzusetzenden Ziele sein, dass Entscheidung/Änderungen zum Waffengesetz nur nach vorheriger statistischer Auswertung auf ihre tatsächliche Relevanz vorzunehmen sind und jeglicher gefühlsgesteuerte Ansatz unterlassen wird. Die meisten Aussagen der Politik in der jüngeren Zeit gehen in diese Richtung. Die Politik gehört in diesem Denken gestärkt und gleichzeitig sind ständig Forderungen hinsichtlich der Beseitigung des größten Unsinns zu erheben. Was möglich ist, wurde momentan mit den jagdlichen Halbautomaten aufgezeigt.

 

Deine "back to the roots - Frage" würde mich übrigens auch interessieren. Gefühlt haben sich bei uns im Süden viele (sehr viele) Betroffene beschwert und über die verschiedensten Institutionen auf Änderung und Zwischenregelung gedrängt.

Bearbeitet von Muck
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vor 20 Minuten schrieb südwest:

Lohnt sich die Entkonservierung für morgen oder sollten wir die Schrottpreise im Auge behalten?

Warum? Hast du was günstig zum Schrottpreis abzugeben?

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Ich halte die Thematik, das Bedürfnis für einen WS für eine kleine. kurze, .45ACP wie sie Jäger führen dürfen, mit SV zu begründen, für mittlerweile sehr aktuell. Spätestens seit Würzburg und München kann man überall die ("beunruhigenden" ;-)) Verlautbarungen der Politik und (Un)Sicherheitsbehörden lesen, daß unsere Sicherheit nicht mehr garantiert werden könne, jeder damit rechnen müssen, Opfer weiterer solcher Gewalttaten zu werden, mit Terror- und Gewaltakte gerechnet werden müssen, diese also zum Alltag gehören (leider habe ich mir keine entsprechende Sammlung angelegt). Und dies wird sich nicht ändern. Niemand wird/will die Grenzen dicht machen, niemand will mit Razzien den Illegalwaffenbereich austrocknen, was auch schon deswegen nicht funktionieren wird, weil es nicht mehr nur die "einschlägigen" Kreise sind, die sich seit Jahren entsprechende eindecken konnten.

Das Leben ist eigentlich (abgesehen von der Menschenwürde des Mörders, wie wir lernen mußten) das höchste Verfassungsgut, und wenn der Staat dieses eingestandendermaßen nicht schützen kann, dann erscheint der Wortlaut von § 19 Abs.1 Nr.1 WaffG nicht mehr verfassungswidrig. Solange man als Teil der Allgemeinheit praktisch nicht gefährdet war, gab es keinen rechten Ansatzpunkt, aber wenn die Allgemeinheit wie jetzt "amtlich" bestätigt in quasi ständiger Gefahr leben muß, Opfer eines religiös oder sonstwie motivierten Fanatikers zu werden, der Terror zum Alltag gehört, und der Staat dies nicht mehr verhindern kann, muß es zumindest den Zuverlässigen, von denen keine zusätzliche Gefahr ausgeht, gestattet sein, sich entsprechend zu verteidigen und die dafür erforderlichen Mittel zu erwerben. Bekanntlich nutzt das entsprechend Verbot nur den Kriminellen und macht die Rechtstreuen zum Opfer (Jefferson, Beccari).

Natürlich wird keine Behörde § 19 Abs.1 Nr.1 WaffG ignorieren, einschränkend/verfassungsgemäß auslegen oder als mittlerweile verfassungswidrig nicht anwenden. Da muß man schon bereit seien, einen Prozeß anzufangen.

Bearbeitet von MarkF
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MarkF: Na dann geh doch mal voran mit dem Prozess.... Wenn jemand

das dazu nötige Fachwissen besitzt dann du.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Jedenfalls inhaltlich überzeugend dargelegt, danke dafür.

 

Schade, dass unsere Verbände da mit Musterklagen nicht voran gehen. Ich wünsche mir hier eine offensivere Vorgehensweise.

 

In Frankriech spricht man schon offen in Kommissionen des Parlaments davon, dass das Land am Rande eines Bürgerkriegs steht.

 

"Wir stehen am Rande eines Bürgerkrieges." Dieses Zitat ist nicht von einem Fanatiker oder Wahnsinnigen gekommen. Nein, es kam vom Kopf der französischen DGSI (Direction générale de la sécurité intérieure), Patrick Calvar. Er hat in der Tat viele Male über die Gefahr eines Bürgerkrieges gesprochen. Am 12. Juli warnte er eine Kommission von Mitgliedern des Parlaments, die zuständig ist für eine Übersicht über die Terroranschläge von 2015, davor.

 

Im Mai 2016 lieferte er fast die gleiche Botschaft an eine andere Kommission von Parlamentsmitgliedern, dieses Mal zuständig für die nationale Verteidigung. "Europa", sagte er, "ist in Gefahr. Extremismus ist überall auf dem Vormarsch, und wir wenden jetzt unsere Aufmerksamkeit einigen weit rechts stehenden Bewegungen zu, die eine Konfrontation vorbereiten".

 

https://de.gatestoneinstitute.org/8494/frankreich-buergerkrieg

 

Edit: Das oben genannte DGSI ist der Nachrichtendienst des französichen Innenministeriums. Die Mitteilungen des Direktors haben dadurch für mich offiziellen Charakter. Wenn Hollande wollte, könnte er sich auf diese Quelle stützen und jederzeit verkünden, dass Frankriech am Randes des Bürgerkriegs steht.

 

Ob das der "Teil der Antworten" ist, die "Teile der Bevölkerung in Deutschland verunsichern könnten"?

 

Ist aber hier OT, daher schiebe ich das jetzt in einen anderen Thred, bitte dort antworten, falls gewünscht.

Bearbeitet von JasperBeardley
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vor 13 Minuten schrieb MarkF:

Aufhänger sind die aktuellen Verlautbarungen zu unserer Unsicherheit.

Ich habe so viele Baustellen ... hier § 6 AWaffV, Art.20 IV GG .... Noch bin ich nicht im Ruhestand.

Blablabla.

Wie oft hast du eigentlich Namenstag?

 

 

Dieses komplette SV Gesülze ist in diesem thread absolut OT.

Wäre schön wenn ein mod mal aufräumt.

Bearbeitet von chapmen
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vor 2 Stunden schrieb JasperBeardley:

...

Schade, dass unsere Verbände da mit Musterklagen nicht voran gehen. Ich wünsche mir hier eine offensivere Vorgehensweise.

...

 

Warum sollten sich Jagd/Sportverbände mit sowas beschäftigen? Das wäre doch die Aufgabe der jenigen die eine Waffe zur SV führen wollen.. da diese aber keine Anträge stellen und keinen Druck in Form von Klagen usw. ausüben werden die zuständigen Stellen auch keinen Bedarf erkennen. Würden 10 Millionen Bürger einen Waffenschein beantragen und bei Ablehnung durch alle Instanzen klagen sähe die Sachlage garantiert anders aus ;)

 

Aber jetzt zurück zum Thema.

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WIr können ALLESAMT davon ausgehen, dass solche Klagen uns nicht nur um die Ohren fliegen, sondern gleich noch ein paar einschränkende Überraschungen für uns hervorzaubern würden.

Das BVerwG ht ja bewiesen wie kreaiv es sein kein.

 

P.S.: Wenn die Allgemeinheit als gefährdet angesehen wird, ist man den BUchstaben nach auch nicht mehr gefährdet als die Allgemeinheit. Danach ergibt sich leider auch kein Anspruch auf einen Waffenschein ;)

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