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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Das einzige was in dieser Situation den maximalen Erfolg verspricht ist die Einflussnahme auf die Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Alle Ressourcen sollten darauf verwendet werden, diese Formulierungen im Sinne der Jagd Zweifelsfrei in den Gesetzestext einzubringen. Eine negative Bestätigung des momentanen Urteils würde auch keine Rechtssicherheit bringen und alles in die Länge ziehen.

Bearbeitet von Signor Rossi
Geschrieben (bearbeitet)

(...)

Das Ding nennt sich Verfassungsbeschwerde. Zum Donnerwetter! Ich als Nicht-Jäger und damit Jagd-Laie akzeptiere ja auch, daß die Schießgewehr-Dinger mit zwei vertikal angeordneten gezogenen Läufen Bockbüchse heißen.

(...)

Oder Bockbüchsflinte, oder Doppelbockflinte... :rotfl2:

(Ja, es gibt auch Flinten mit gezogenen Läufen)

Aber im Grunde hast du recht. Klare Begriffsdefinitionen und deren konsequenter Gebrauch erleichtern das Zusammenleben ungemein. Aber erzähl das mal meiner Frau.

"Liebling, hast du das Dings gesehen?"

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben (bearbeitet)

Klasse!

Nachden ich die Urheber jedes Dumpfbackenposting hier auf die Ignore-Liste gesetzt habe, besteht dieser thread nur noch aus 67 Beiträgen.

Tolle Erfindung diese I-Liste.

CM :D

edit: Dreckfuhler beseitigt!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Klasse!

Nachden ich die Urheber jedes Dumpfbackenposting hier auf die Ignore-Liste gesetzt habe, besteht dieser thread nur noch aus 67 Beiträgen.

Tolle Erfindung diese I-Liste.

CM :D

edit: Dreckfuhler beseitigt!

Ja, Einfalt ist schon etwas tolles, hilft leider nicht gegen das reale Aua.

Geschrieben

Kannst Du mal konkret sagen, wie Du Dir das im Einzeln so vorstellst, Deine Idee umzusetzen?

Großformatige Anzeigen in den Zeitungen, auf denen dann steht: "Jäger sein ist super, werde auch einer"? Oder Fernsehspots?

Um Nachwuchs zu Werben muss man keine Anzeigen schalten oder TV Spots. Ich habe seit Jahren immer einen, manchmal 2 neue am Bein, die ich durchs erste Jahr bringe. Teils aus dem Bekanntenkreis, teils aus Aktionen im Verein ( Unser Dorf Schiesst, Ostereierschiessen usw usw ). Wir können nur stärker werden indem wir mehr werden. 1000 Leuten was wegnehmen ist eins, 10.000 was anderes. Wenn wir es dann noch schaffen auch die "Thekenprofis" mal dazu zu bewegen auch was zu tun, und wenn es nur die kostenlose Mitgliedschaft in der GRA oder für 12 Euro beim Vorum Waffenrecht sind, ist schon viel geholfen. 15.000 Jäger waren schon en block auf der "Strasse", 15.000 Sportschützen würde ich als Wunder bezeichnen. Zusammen wären das schon 30.000................DAS würde für Aufsehen Sorgen.

Aber........ich geh gleich schlafen und träume dann da weiter.........von zusammen stehenden Schützen und Jägern, Sammlern und allen anderen LWB

Geschrieben (bearbeitet)

Da Du ja der Meinung bist, dass DU Lesen und Begreifen kannst, schau Dir doch mal das hier an:

http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

Ich denke, die GRA weiß schon sehr gut, was sie da schreibt und wovon sie Ahnung hat.

Und wenn die GRA der Meinung ist, dass es sich hierbei um eine Verfassungsklage handelt, dann schreiben die das auch so hin und dann ist das auch so. Glaubst Du etwa, die haben keinen juristischen Beistand???

Naja, die GRA wechselt munter zwischen Klage und Beschwerde in ihrem Text .... Ob die wirklich wissen was sie schreiben? Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Warum habt ihr das nicht getan, wenn ihr das doch hättet machen können, weil das ja anscheinend so einfach ist?

Weil Anwälte mit herumschwafeln ihr Geld "verdienen" und nicht mit Taten.

Wenn gut geschwafelt wird gibt es Geld und wenn das Schwafeln schlecht gelingt, muss

der Delinquent Mandant trotzdem zahlen.

Bei diesem Geschäftsprinzip ist der Anwalt immer auf der sicheren Seite.

Geschrieben (bearbeitet)

1. Das Ding nennt sich Verfassungsbeschwerde.

2. Und die GRA führt nichts an. Die GRA stellt lediglich ein Konto zur Verfügung

3. was ebensogut ... ich ... mit einem Anderkonto hätte machen können)

4. Die GRA macht im übrigen nur reißerisch mit falschen und unwahren Behauptungen Werbung für sich ....Seriös geht anders.

5. .... Die beiden Kläger .... allein entscheiden, wen sie mit ihrer Vertreteung vor dem BVerfG beauftragen ....

6. .... , aber solange noch nicht einmal irgendwelche Zusagen schriftlich vorliegen - von Zahlungen nicht zu reden - bewegt sich all dies mangels im Bereich des Unverbindlichen und Vagen.

7. Das derzeit einzig Definitive sind die Zahlungen ....

Wow!

1. Super der Hinweis, College! Zwar stimmt die Begrifflichkeit, aber es versteht jeder Laie auch bei "Verfassungsklage" worum es geht.

2. Die GRA führt aus meiner Sicht nicht nur mit grandios schneller Bündelungsaktivität die Aktivierung und Initialisierung der Legalwaffenbsitzer an, sondern führt auch "alle anderen vor".

3. Jeder vernünftige Berufsträger ist vermutlich froh, in so einer Sache mit "diffusem" wirtschaftlich Berechtigten, unidentifizierten Einzahlern und ohne eine vorschriftengerechte Hinterlegungsanweisung nicht gebeten zu werden, ein Anderkonto mit Fremdgeld zu führen, und dann auch noch kostenfrei.

4. Dass die GRA für ihre Ziele (legalen Waffenbesitz fördern, informieren, ausbilden, Lobbyarbeit) wirbt, gehört zu ihren ureigensten Aufgaben. Täte sie etwas anderes, wäre sie nicht so erfolgreich.

5. Wir sind - insoweit - ein freies Land, aber wer bezahlt, kann meist auch die Musik bestellen. Die Beschwerdeführer werden sicher eine fundierte Entscheidung treffen können, die GRA wird dies fördern und nicht verhindern.

6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen.

7. Richtig - und die hat die GRA mit wohl derzeit schon 30 kEu organisiert.

BRAVO!

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

Das einzige was in dieser Situation den maximalen Erfolg verspricht ist die Einflussnahme auf die Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Alle Ressourcen sollten darauf verwendet werden, diese Formulierungen im Sinne der Jagd Zweifelsfrei in den Gesetzestext einzubringen. Eine negative Bestätigung des momentanen Urteils würde auch keine Rechtssicherheit bringen und alles in die Länge ziehen.

Es geht da nicht nur darum, wie die Regelung sein wird. Ich bin kein Jäger und kenne mich weder mit Traditionen der Waidgerechtigkeit noch mit internationalen Naturschutzübereinkommen genug aus, um eine Meinung dazu zu haben, wieviele Patronen man bei der Jagd auf Wild geladen haben darf. Aber was wir da haben ist zumindest eine ans Böswillige grenzende Interpretation eines in der vorliegenden Frage eigentlich recht klaren Gesetzestextes über dessen Auslegung es eigentlich vorher auch wenig Streit gab. Man könnte auch andere Wörter benutzen. Daß so etwas nicht stehen bleibt ist eine Frage der Rechtstaatlichkeit als Ganzes. Man sollte auch ohne Interesse an Waffen ein Interesse an Rechtstaatlichkeit haben, aber mit Interesse an Waffen ein ganz besonderes, denn wenn sich ersteinmal etabliert, daß waffenrechtliche Vorschriften von Gerichten und Verwaltung nach Belieben geändert werden dürfen, dann gute Nacht. Als Nächstes heißt's dann, daß nur Waffen bis 7.5 Joule auf Sportschützen-WBK gehen, denn im Waffengesetz steht ja was von 7.5 Joule und man kann damit auch prima Wettkämpfe bestreiten.

Geschrieben

BRAVO!

Genau, das ist der Unterschied zu den großen anderen "Lobbyorganisationen"!

Die anderen Reden, die GRA macht! Ob richtig oder falsch ist was anderes...

Ich kann die Kläger verstehen das sie über die GRA das Geld sammeln, denn auf eine (vermutlich vage) ausgesprochene finanzielle Unterstützung durch FWR, BDS DSB oder DSB würde ich mich als Betroffener auch nicht verlassen. Zumal das eine auch eine Abhängigkeit zum Geldgeber schafft die nicht unbedingt im Sinne der Kläger sein muß..!

Olli

Geschrieben

Mal sehen was DABEI raus kommt:

"Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."

Geschrieben (bearbeitet)

Mal sehen was DABEI raus kommt:

"Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."

Wenn das stimmt, wurde das beliebte Beamten-Mikado von der Exekutive im vorliegenden fAll als untaugliches Mittel gegen den Bürger erkannt!

Geheimdiplomatie und Verbandsgelaber nützen gar nichts! Jede öffentliche Aktivität, die sich klar gegen den Irrsinn richtete, gleich welcher Art, sie war, wird durch diese Terminsanberaumung geadelt!

Wenn eine Behörde wie das BMI innerhalb von 6 Wochen nach dem Sündenfall bereits eine wirkliche Aktivität zeigt, dann ist das ein Zeichen der "nackten Angst" des Ministers bzw. der Regierung vor den Wählern. Genau das zeigt, dass nur der massive Druck "von der Straße" die Politiker dazu bringt, die Verwaltung "ans Rennen" zu kriegen. Dass die GRA sogar erkennbar umfängliche Geldmittel bereitgestellt hat, dürfte da wie ein "Nachbrenner" gewirkt haben. (Auch im Mittelalter hat bereits das Zeigen der Folterinstrumente bisweilen ein Geständnis bewirkt!).

Nachdem die AfD als einzige Partei in der Thematik "Waffenrecht" klare Kante gezeigt hat, geht den Entwaffnungsbefürwortern hoffentlich der "Arsch auf Grundeis". Die 14 %, die die FDP beim vorletzten mal wegen der Schützen eingesammelt hat, kann sich die AfD vermutlich bereits als zusätzliche Sockelprozente anrechnen.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

Oh ... einig Vater(Waffenbesitzer)land !!!!

Der eigentliche Grund für den Thread war doch ( zumindest war ich der Meinung ) ein BVerG Urteil, das für jagende ( noch !) Besitzer eines HA mit wechselbarem Magazin erheblichen Einfluss hatte ....

Ein Urteil das Betroffene eher einen als wie hier sich darstellend, entzweit ! Man kann den Eindruck gewinnen, dass WIR ( als Besitzer eines HA mit wechselbarem Magazin erlaube ich mir das Wort WIR zu benutzen) keine Front gegen Waffen mehr brauchen.

Der unerwartet tiefe Eingriff in den legalen Waffenbesitz war mit Sicherheit kein versehen .... wie tief eine Antiwaffenfront vorgedrungen ist, sollte eigentlich eine einheitlich massive und geballte Abwehrfront hervorrufen ! Ein neutraler Mitleser, würde eher den Eindruck bekommen, dass mit den da was nicht stimmen kann !

... oder man kann schon fast den Eindruck gewinnen, ob sich solche ( zurück in die Steinzeitantiwaffenfront ) hier auch rumtreiben, um gezielt Unfrieden zu stiften ???

Egal wer sich hier wie auch immer engagiert, verdient unsere bedingungslose Unterstützung ! Auf keinem Fall ständige Fusstritte und Angriffe, welche auch noch in einer nicht mehr akzeptablen Form vorgetragen werden !

Gruß und eine schöne Woche

Geschrieben

Wenn das stimmt, wurde das beliebte Beamten-Mikado von der Exekutive im vorliegenden fAll als untaugliches Mittel gegen den Bürger erkannt!

Geheimdiplomatie und Verbandsgelaber nützen gar nichts! Jede öffentliche Aktivität, die sich klar gegen den Irrsinn richtete, gleich welcher Art, sie war, wird durch diese Terminsanberaumung geadelt!

Wenn eine Behörde wie das BMI innerhalb von 6 Wochen nach dem Sündenfall bereits eine wirkliche Aktivität zeigt, dann ist das ein Zeichen der "nackten Angst" des Ministers bzw. der Regierung vor den Wählern. Genau das zeigt, dass nur der massive Druck "von der Straße" die Politiker dazu bringt, die Verwaltung "ans Rennen" zu kriegen. Dass die GRA sogar erkennbar umfängliche Geldmittel bereitgestellt hat, dürfte da wie ein "Nachbrenner" gewirkt haben. (Auch im Mittelalter hat bereits das Zeigen der Folterinstrumente bisweilen ein Geständnis bewirkt!)

Schriftstück/Erlass des IM BW ist die Quelle

Geschrieben

Kann jemand hier diese "Referenten" identifizieren und deren Kompetenz und Einstellung bewerten?

Das kann RA Frank Göpper, der Geschäftsführer der FWR, der kennt ja so ziemlich alle und wohl auch recht häufig. Ich habe nur mit dem einen oder andern mal zu tun.

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

... eine neue Meldung ...

Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung

In einer Pressemeldung erklärt Bundesminister Christian Schmidt: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“

zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht.

CM

edit: Dreckfuhler!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Gabs vor ein Tagen schon beim DJV, also nichts Neues.

Aber wie oben vom Webnotar schon geschrieben, Dass das Inneministerium innerhalb von wenigen Wochen einen Termin mit den referenten für Waffenrecht und dem Landwirtschaftsministerium anberaumt zeigt, dass unser Druck Wirkung zeigt.

Geschrieben

Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung

zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht.

CM

edit: Dreckfuhler!

Hinweis am Rande: Minister sind (hinter Abgeordneten) so ziemlich die letzten Leute, die von den zu verabschiedenden oder exekutierenden Gesetzen etwas verstehen. Das ist schließlich auch realiter nicht die Aufgabe solcher Personen (deren Tätigkeitsfeld und Interessen liegen eher im Bereich, äh, Öffentlichkeitsarbeit). Von daher sollte man deren Äußerungen auch nicht über Gebühr Beachtung schenken. Entscheidend ist vielmehr, was die Schlüsselpersonen innerhalb der Minsterialbürokratie denken. Die sind nämlich im Gegensatz zu ihren Dienstherren auch nach der nächsten Legislaturperiode noch an Ort und Stelle.

Geschrieben
Hinsichtlich der Kosten für die Verfassungsbeschwerde lauten meine Informationen von der Kanzlei, die das in Karlsruhe wohl machen soll, wie folgt.

- bis zur Entscheidung zur Annahme der Beschwerde (minimale Aussicht auf Erfolg) durch das Gericht in Karlsruhe ca. € 7.000,-

- falls Annahme erfolgt, bis zum Abschluss des Verfahrens bei dem Streitwert insgesamt (wohl einschießlich der ersten 7000 €) ca. 15.000 €.

Von Seiten des DJV, FWR, JSM, BDS, Hersteller usw. liegen deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme vor.

So ganz erschließt sich mir das Crowdfunding deshalb nicht ganz. Aber ich muss auch nicht alles verstehen und lasse mich selbstverständlich auch gerne eines Besseren belehren.

Friedrich Gepperth.

.6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen.

Klassiker : Kommunikationsfehler, siehe Tschernobyl .

Geschrieben

Auch dem letzen Legalwaffenbesitzer sollte klar werden das es jetzt an der Zeit ist sich nicht mehr auseinanderdividieren zu lassen.

Die großen Verbände müssen sich zusammenschließen und geschlossen vorgehen!

Eine Stimme eine Kriegskasse und eindeutige Wahlempfehlungen und das öffentlich in Funk und Fernsehen zur besten Sendezeit!

Die Verwaltungen / Politik nehmen sonst unsere Meinung nicht war und beschneiden immer mehr unsere Bürgerrechte.

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