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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Übrigens bezieht sich Bayer auf halbautomatische Schusswaffen Mag>2, eine Trennung zwischen Kurz- und Langwaffen ist nicht genannt.

Wohl schlicht deshalb, weil die die exotische Idee, hier sei ein "Pistolenverbot" ergangen (vergiss' den Derringer u.ä. - es wäre faktisch ein Pistolenverbot), nicht mal auf dem Schirm haben. Einfach mit Blick auf das, was Gegenstand der Klage war.

Aber wir werden sie schon noch dahin bringen.

Bearbeitet von karlyman
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Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

ABER

die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

Frank

Als Laie würde mich interessieren, was das für eine Folge hat, so eine Rüge ....

Spenden würde ich auf jeden fall ....

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Wohl schlicht deshalb, weil die die exotische Idee, hier sei ein "Pistolenverbot" ergangen (vergiss' den Derringer u.ä. - es wäre faktisch ein Pistolenverbot), nicht mal auf dem Schirm haben. Einfach mit Blick auf das, was Gegenstand der Klage war.

Aber wir werden sie schon noch dahin bringen.

Das mag sein. Das Urteil ist auch eine exotische Idee. Trotzdem ist es nun so.

Jetzt bekommst du als SB eine Weisung (!) keine halbautomatsichen Schusswaffen mit möglicher Magazinkapazität von mehr als 2 Patronen einzutragen.

Was würdest du nun als SB tun?

Die Diskussion läuft genauso ab, wie dereinst die 2 Schuss die nur aufs Wild gelten würde. ;)

Es geht nicht darum, was WIR meinen. Es geht exakt darum was dort steht und das ist ein generelles Verbot. Generell ;)

Bearbeitet von Gast
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Echt. Wo steht im Rundschreiben, dass unter halbautomatischen Schusswaffen keine Kurzwaffen zu verstehen sind?

Ich bin sehr überrascht über deine Fähigkeiten hier eine eindeutige Ausnahme herauszulesen.

Ich vermag nur eine generelle Eintragsverweigerung zu entnehmen.

Der SB riskiert da aber einiges. Warum sollte er das tun?


Aber wir werden sie schon noch dahin bringen.

Na das hoffe ich doch schwer.

Es gilt die Preise hochzutreiben. Aus der kleinen Salamischeibe sollten wir eine ganz, ganz dicke Salamischeibe machen. So dick, das man sich daran verschlucken kann. Je dicker, desto besser.

Bearbeitet von Gast
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Diese Diskussion dreht sich im Kreis. Wir können interpretieren was wir wollen, aber die Macht haben andere. Der Ball liegt, wenigstens vorläufig, beim Gesetzgeber. Man kann ja mal seinen Abgeordneten anschreiben und ihm klar machen was man von der Sache hält. Am Ende wird entweder eine Gesetzesänderung kommen welche die Magazinbeschränkung aufhebt oder wir gehen, im besten Fall auch nur vorläufig, nur noch mit "Franzosenmagazinen" und Revolvern auf die Jagd.

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Diese Diskussion dreht sich im Kreis. Wir können interpretieren was wir wollen, aber die Macht haben andere. Der Ball liegt, wenigstens vorläufig, beim Gesetzgeber. Man kann ja mal seinen Abgeordneten anschreiben und ihm klar machen was man von der Sache hält. Am Ende wird entweder eine Gesetzesänderung kommen welche die Magazinbeschränkung aufhebt oder wir gehen, im besten Fall auch nur vorläufig, nur noch mit "Franzosenmagazinen" und Revolvern auf die Jagd.

Wenn Dir ein PVB etwas abnimmt bekommst Du es sehr selten wieder.

Wenn es sich eh um eine "Schrottwaffe" handelt würde ich mich sofort mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklären.

Warum?

Nur per PN!

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Ich würde als SB auch keinen Drilling mehr eintragen.

Wer garantiert denn, das nicht ein ehrloser Jäger, wenn er Dank lang erwarteter Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes, schon nicht mehr mt dem 30er Magazin in 308 auf Rehwild gehen kann, das er nicht ( nur weil er es kann ) in seinem Drilling Postenschrot fürs Bambi läd. Man kann ja so vieles, nicht nur mit dem bösen HA machen.

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Wurde das hier schon gepostet attachicon.gifIMG-20160408-WA0001.jpgattachicon.gifIMG-20160408-WA0000.jpg?

als Jagdverband würde ich dem Bayer Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Folgendes antworten:

"Welche Folgerungen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere jagdtechnisch umfassend zu ziehen sind,lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Derzeit werten auch der für das Jagdrecht zuständige Jagdverband die Entscheidung aus

und bemüht sich um eine abgestimmte Reaktion.

Vor diesem Hintergrund bitte wir die Jäger,

vorerst keine Wildschweine mehr zu erlegen unter dem Hintergrund der Eigengefährdung insbesondere bei der Nachsuche

mit ungeeigneten Waffen, deren Feuerkraft auf " 1 Schuss" beschränkt wird.

bereits wirksam erschossene Wildschweine aber in Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Auswertung

einfach an Ort und Stelle liegenzulassen. Dies gilt insbesondere auch in Zusammenhang mit Fallwild.

gez.

Jagdverbandsvorstand

Habmichgern

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Ich würde als SB auch keinen Drilling mehr eintragen.

Wer garantiert denn, das nicht ein ehrloser Jäger, wenn er Dank lang erwarteter Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes, schon nicht mehr mt dem 30er Magazin in 308 auf Rehwild gehen kann, das er nicht ( nur weil er es kann ) in seinem Drilling Postenschrot fürs Bambi läd. Man kann ja so vieles, nicht nur mit dem bösen HA machen.

Dann hat der SB aber Ärger am Hacken.

Du vermengst leider verschiedenes.

Für das eine besteht ein grundsätzliches Verbot und somit keine einzige legale Anwendungsmöglichkeit und für das andere gibt es ganz ganz viele legale Möglichkeit. Das illegale Tun wird dann gesondert bestraft.

Bearbeitet von Gast
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Wohl schlicht deshalb, weil die die exotische Idee, hier sei ein "Pistolenverbot" ergangen (vergiss' den Derringer u.ä. - es wäre faktisch ein Pistolenverbot), nicht mal auf dem Schirm haben. Einfach mit Blick auf das, was Gegenstand der Klage war.

Aber wir werden sie schon noch dahin bringen.

Na hoffentlich! Weg von der bisher so erfolgreichen Salamitaktik der Waffengegner hin zu größerer Konkursmasse ist immer gut.

Bearbeitet von JasperBeardley
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Falsch.

Im Kontext des Urteils?

Welche Anwendung ist denn bezüglich jagdlichem Bedürfnis noch zulässig? Ich verstehe ein allgemeines Erwerbs- und Besitzverbot jedenfalls so.

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Der Staat hat jetzt die EINMALIGE Gelegenheit einen richtigen anti Gun Rundumschlag durchzusetzen.

Das wird der sich kaum entgehen lassen. Es sei denn alle ziehen am GLEICHEN Strang.

Es bleibt zu hoffen, das eine Jagdgesetzänderung kommt, Auf das Verfassungsgericht setz ich keinen Cent, die Klage nehmen die niemals an.

Spenden werd ich aber was, die Sache ist es wert..

Der Gesamtumstand ist starker Tobak !

Grüße

Bearbeitet von südwest
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