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IGNORED

Eintrag auf gelbe WBK


brommer28

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Hallo,

Ich bekomme jetzt eine gelbe WBK, die ja meines Wissens nach ohne Voreintrag ist.

Nun habe ich aber Bedenken das ich einen K98 Mehrlader im Kal. 8x57IS dort eingetragen bekomme, da ich damals auf meinem bei der Behörde abgegeben Bedürfnisses Repetierbüchse in 6,5x55 eingetragen hatte, weil ich den im Verein auch geschossen hatte und mir Anfangs auch erst einen Schweden Mauser kaufen wollte.

Im WBK Antrag selbst hatte ich aber unter der Rubrik " Ich möchte/habe folgende Schusswaffen/Munition erwerben/erworben " eingetragen : Repetierbüchse Kal. 6,5x55 oder 8x57IS

Kann mir vielleicht jemand helfen was die Behörde davon jetzt als bindend ansieht oder ist es auf gelb sowieso egal was man als erstes für ein Langwaffenkaliber dort eintragen lässt ?

Vielen Dank im vorraus

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Hallo @Brommer28,

Deine Sorgen sind absolut unnötig. Für die gelbe WBK benötigst Du keinen Voreintrag und kannst prinzipiell jede Einzellader-LW und jeden Repetierer erwerben, für den die Sportordnung irgendeines deutschen Verbandes eine Disziplin anbietet.

Bevor jetzt hier das große Geschrei losgeht, man kann durchaus als Gastschütze bei einem Verein antreten, der einem anderen Dachverband angehört und liberalere Kaliberbegrenzungen als der eigene Dachverband bietet ...

mfg

Harry


Du musst jetzt einen Mehrlader in 6,5x55 und 8x57 kaufen.
Und dann darfst du in 6 Monaten noch einen in 6,5x55 und 8x57 kaufen.
Und das fortlaufend, bis die gelbe voll ist.

Idiot, sorry.

mfg

Harry

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schon wieder Ferien und die Playstation kaputt?

Im Unterforum Waffenrecht sollte man vernünftige Antworten geben und seine Aussagen auch vertreten und begründen können. Scheint eine Deiner etwas suboptimalen Fähigkeiten zu sein, sonst hättest Du auf die sachte Kritik meinerseits vielleicht mit etwas Nachdenken reagiert und Deine schwachsinnige Antwort auf die Frage des TE korrigiert oder sogar gelöscht.

mfg

Harry

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Ja ok, ich seh schon, meine Frage war wohl etwas daneben aber bei den Behörden weiß man ja nie.

Trotzdem Danke für die hilfreichen und lustigen Antworten.

Denn kann ich den K98 ja dann ohne Bedenken erwerben ohne das die mir nen Strick drehen zwecks kleinerem Kaliber im Bedürfnis.

Wäre auch schade drum alleine schon wegen dem Preis, da der hoch betagte Vereinskamerad damit nicht mehr schiessen kann und ihn kostengünstig abgeben will.

Gruß brommer28

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Dir ist nämlich nicht besonders glaubhaft. Eventuell könnte sich der TE strafbar machen, wenn er dein Gedankengut übernimmt.

Besser ist es für den TE bei seiner Waffenbehörde nachzufragen.

Dann wird er auch erfahren, dass deine Aussage ...... ist.

Einen Sachbearbeiter hab ich grad nicht da, aber evtl. reicht Dir ja

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Be- zugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass dieauf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforder- lich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht wer- den, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze aus- zuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig der- jenigen eines anerkannten Schießsportverbandes),

aus http://fvlw.de/files/7613/8472/1074/Allgemeine_Verwaltungsvorschrift_Waffen.pdf. Ist zwar kein Sachbearbeiter, aber ist für Sachbearbeiter geschrieben. ;-)

PS: Die Info ist jetzt allerdings eher für den Threadersteller und weniger für Dich.

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Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss,

also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung

(wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig der- jenigen eines anerkannten Schießsportverbandes),

Welcher nicht anerkannte Schießsportverband hat eine anerkannte Schießsportordnung ?

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Schade, dass du keine Argumente has um deine Thesen zu stärken.

Klar, harte Beweise kannst du auch nicht liefern.

Da Harry Deine Beiträge nicht mehr liest möchte ich mich (noch) einmischen. Geliefert habe ich ja schon.

Erstens: Welche Aussage meinerseits meinst Du konkret?

Welche der Aussagen von Harry meinst Du? Nachfolgend noch mal der Beitrag von Harry vereinfacht dargestellt bzw. auf die "Aussagen" gekürzt:

Für die gelbe WBK benötigst Du keinen Voreintrag und

kannst prinzipiell jede Einzellader-LW und jeden Repetierer erwerben, für den die Sportordnung irgendeines deutschen Verbandes eine Disziplin anbietet.

man kann durchaus als Gastschütze bei einem Verein antreten, der einem anderen Dachverband angehört und liberalere Kaliberbegrenzungen als der eigene Dachverband bietet ...

Idiot, sorry.

Welcher dieser vier Aussagen möchtest Du gerne belegt haben:

1. Eine Gelbe WBK braucht keinen Voreintrag.

2. Dazu habe ich schon geschrieben.

3. Als Gastschütze in einem Verein eines anderen Verbandes darf man auch mit Kalibern schießen, die der eigene Verband nicht anbietet.

4. Ist oft schwierig zu belegen, aber Du arbeitest selbst ja schon daran.

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Welcher nicht anerkannte Schießsportverband hat eine anerkannte Schießsportordnung ?

Keine Ahnung, such selbst aber möglich ist das. Siehe Waffg

(3) Die Genehmigung einer Sportordnung ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15 Abs. 1 kann erfolgen, wenn die Vorgaben des Buchstabens a des § 15 Abs. 1 Nr. 4 und der Buchstaben a bis c des § 15 Abs. 1 Nr. 7 erfüllt sind.

Evtl., aber da habe ich mich noch nicht (und werde ich mich auch nicht weiter) damit beschäftigt, geht es ja darum, dass sich ein Verein oder ein Verband, der zu klein ist um als Verband anerkannt zu werden (gibt da ja ein paar Hürden), eine Sportordnung geben möchte.

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Viele Behörden nehmen eine Art Voreintrag bei Ausstellung der gelben WBK für die ursprünglich als Bedürfnisgrundlage angegebene Waffe vor. Bei mir steht auch in Zeile 1 noch die die "Doppelflinte 12/76", die ich nie erworben habe. Macht aber nichts aus.

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Bei mir und meinem Sohn wurde die gelbe WBKen - zeitlich mit deutlichem Abstand - ausgestellt, ohne daß wir irgendetwas zu den beabsichtigten Anschaffungen gesagt hätten bzw. sagen mußten. Das ergibt sich ja auch aus der Natur der gelben WBK als generelle Sportschützenerwerbserlaubnis für die betreffenden Waffen, im Gegensatz zu der eben grünen WBK, die ohne Eintrag "nichts" ist.

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Viele Behörden nehmen eine Art Voreintrag bei Ausstellung der gelben WBK für die ursprünglich als Bedürfnisgrundlage angegebene Waffe vor. Bei mir steht auch in Zeile 1 noch die die "Doppelflinte 12/76", die ich nie erworben habe. Macht aber nichts aus.

Wieso hast du die immer noch nicht gekauft?

Kann man doch immer mal gebrauchen. Es gibt so viele interessante Disziplinen dafür.

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bei mir hat der Verband (bis 2009) auch die Angabe einer Waffe/Disziplin bei Antrag auf (neu)Gelb gefordert.

von der Behörde wurde aber nicht (vor)eingetragen.

..... der Verband hat sich dann eines Besseren besonnen und (seit 2009) wird weder nach Waffe, noch nach Disziplin gefragt, ganz so wie es sich gehört: nach 14/4 gibts keinen Voreintrag, es ist lediglich die Sportschützeneigenschaft/-aktivität nachzuweisen!

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Wieso hast du die immer noch nicht gekauft?

Kann man doch immer mal gebrauchen. Es gibt so viele interessante Disziplinen dafür.

Kein dringender Bedarf, und Querflinten in 12/76 sind ja auch nicht so üppig auf dem Markt. In 12/70 habe ich genug Flinten.

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Im Saarland wird vom DSB Ableger immer noch nach der Disziplin und der Waffe für die gelbe gefragt. Da gibt man dann die gewünschte Antwort und später kauft man was man will und auf gelb passt.

Voreinträge in gelb waren früher eine Domäne zb in Köln. Die haben zwar jeden Prozess gegen diese Voreinträge verloren, haben aber damit Jahrelang trotzdem weiter gemacht. Mitlerweile sollte das aber Bundesweit vom Tisch sein. Sollte.

Peter

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Manche Dachverbände wollen / brauchen zum Bestätigen des Bedürfnisses für die gelbe WBK die Benennung einer da "hineinpassenden" Waffe, so z.B. der VdRBW. Diese Angabe ist aber weder für den Antragsteller gegenüber seinem Dachverband noch für die Behörde bindend, nachdem - wie bereits schon gesagt - Voreinträge in die gelbe Sportschützen-WBK nicht gemacht werden.

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Ja habe auch nochmal sicherheitshalber vorhin bei der Waffenbehörde angerufen. Die Kaliberangabe bzw. Waffe die man einträgt im Bedürfnis ist ihm völlig Wurscht. Hauptsache die erworbene Waffe und das Kaliber wird in einer Disziplin in dem jeweiligen Verband geschossen.

Gruß brommer28

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...ist ihm völlig Wurscht. Hauptsache die erworbene Waffe und das Kaliber wird in einer Disziplin in dem jeweiligen Verband geschossen.

Wenn Du ihm jetzt noch plausibel machst, daß nicht nur die Waffen für Disziplinen im JEWEILIGEN Verband, sondern in JEDEM deutschen Verband auf die neue Gelbe im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Einzellader, Repetierer, etc.) für jeden Sportschützen zu erwerben sind, habt Ihr Beide etwas gewonnen.

:drinks:

mfg

Harry

Ups, @PetMan war schneller ...

Bearbeitet von Dynamite Harry
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  • 2 Monate später...

Hallo,

 

mit der gelben WBK habe ich auch noch so meine Verständnisschwierigkeiten daher lasse ich den Thread hier noch mal aufleben.

 

Bei mir geht es um die Erstbeantragung der WBKs sowohl in Grün als auch in Gelb und das Ganze soll über den BDS Hessen laufen.

 

Auf jeden Fall möchte ich ein Bedürfnis für eine Waffe auf WBK Grün  beim Verband stellen und dann entsprechend dafür  einen Voreintrag bei der Behörde bekommen.

 

Soweit ich unter Anderem diesen Thread richtig verstehe, wird es dann ja auch möglich sein, eine gelbe WBK mitzubeantragen ohne dabei eine bestimmte Waffe sowohl beim Verband als auch bei der  Behörde angeben zu müssen. Das macht in meinem Fall auch Sinn, da ich noch nicht genau weiß, wann und welche Waffe ich denn mal auf WBK gelb erwerben würde. Möglicherweise mal eine Bockdoppelflinte oder ein UHR ect..     

 

Zählt denn der Antrag auf gelbe WBK dann beim Verband wie ein Antrag auf  ein Bedürfnis auf Waffe WBK Grün, d.h. muss ich dafür dann auch 15€ Gebühr zahlen?  

 

Vielleicht kann mir jemand auch sagen, wie viele Bedürfnisse man eigentlich in einem bestimmten Zeitraum bei einem Verband stellen kann. Mir ist klar, dass ein Voreintrag der Behörde  für WBK Grün 12 Monate  gültig ist und es die 2/6 Erwerbstreckung gibt, aber eigentlich wäre es dann doch möglich, dass ein Verband mehr als 1  Bedürfnissantrag auf einmal bewilligt und ich entsprechend mehrere Voreinträge bei der Behörde auf WBK Grün auf einen Schlag erhalte. Denn die Voreinträge sind ja nicht mit einem Kauf gleichzusetzen und ich kann  mich ja immer noch an die 2/6 Regelung halten.   Das Maximum wären dann doch 4  aktuelle Voreinträge um nicht mit der 2/6 Regelung zu kollidieren oder habe ich das falsch verstanden?

 

Tja, ich hoffe mir kann da jemand mit einschlägiger Erfahrung weiterhelfen. Ich beschäftige mich als  Anfänger mit den ganzen Paragrafen, Regelungen  usw. aber manche Sachen  sind mir noch nicht ganz klar.

 

Grüße Shooter 2015

 

 

 

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