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IGNORED

Suche sehr guten Anwalt für Waffenrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also wenn Du nicht nur einen sehr guten Anwalt für

Waffenrecht suchst, sondern einen der Besten:

Benutzername Carcano hier im Forum.

Ich weiß jetzt nicht ob er auch in RLP vertritt.

Aber versuch es mal.

Oder H.P. Lindner aus Lampertsheim

Viele Grüße und in Deiner Sache viel Glück

oswald

Geschrieben

In Rheinland-Pfalz wende Dich mal an Wolfgang Seel (SV), der kann Dir Anwälte empfehlen.

vorsicht, der kann dir die empfehlen, die gegen seine Waffenrechtsauslegungen nicht ankommen. Hab da eine üble Erfahrung gemacht.

Geschrieben

vorsicht, der kann dir die empfehlen, die gegen seine Waffenrechtsauslegungen nicht ankommen. Hab da eine üble Erfahrung gemacht.

Hab da auch so einiges gehört, aber ob es wirklich stimmt...?

Geschrieben

vorsicht, der kann dir die empfehlen, die gegen seine Waffenrechtsauslegungen nicht ankommen. Hab da eine üble Erfahrung gemacht.

Afaik steht der user Wolfgang Seel als Nachfolger des hoch geschätzten Herrn P. in irgend einer Form auf der Bezügeliste des Landes RLP. Kann und darf der denn einem potentiellen Kläger (so verstehe ich das mal) gg. eine Behörde/gg. eine Behörde in RLP überhaupt einen Anwalt empfehlen oder sonstige derart zielgerichtete Empfehlungen geben?

Die Empfehlung des users carcano irritiert mich deswegen schon. Aber vielleicht will er mir das ja erklären, ich lerne immer gerne?

Wenn ich einem "Kunden" meines Chefs einen guten Anwalt gegen ihn empfehlen würde gäbe das Mecker.

Geschrieben

vorsicht, der kann dir die empfehlen, die gegen seine Waffenrechtsauslegungen nicht ankommen. Hab da eine üble Erfahrung gemacht.

1913: Glaubst Du denn, ich hätte in Deinem Fall das Waffengesetz verbogen? Wir können aber bei der Waffenbehörde gerne Deinen Fall noch mal aufrollen! Ich stehe bereit!

Geschrieben (bearbeitet)

Afaik steht der user Wolfgang Seel als Nachfolger des hoch geschätzten Herrn P. in irgend einer Form auf der Bezügeliste des Landes RLP. Kann und darf der denn einem potentiellen Kläger (so verstehe ich das mal) gg. eine Behörde/gg. eine Behörde in RLP überhaupt einen Anwalt empfehlen oder sonstige derart zielgerichtete Empfehlungen geben?

Die Empfehlung des users carcano irritiert mich deswegen schon. Aber vielleicht will er mir das ja erklären, ich lerne immer gerne?

Wenn ich einem "Kunden" meines Chefs einen guten Anwalt gegen ihn empfehlen würde gäbe das Mecker.

Zur Erklärung: Ich bin seit dreieinhalb Jahren Rentner. Natürlich darf ich einen Anwalt empfehlen und habe das auch oft hier in WO getan: carcano und Lindner sind erste Wahl, beide Anwälte habe ich vor Gericht erlebt. Auch Runkel hat mich vor Jahren gut vertreten.

Edit: Ich war Nachfolger des Herrn M. VP70Z: glaube nicht den Schei§hausparolen. Wenn man sie wiedergibt, sollte man wirklich bescheid wissen. Nicht nur die Glocken hören, sondern auch wissen, wo sie hängen !

Bearbeitet von Wolfgang Seel
Geschrieben

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Tipps!

Ich kenne Herrn Seel als hilfsbereiten Menschen. Da er kein Anwalt ist, bitte ich euch eure Unstimmigkeiten nicht hier zu diskutieren. Vielen Dank.

Geschrieben

Tipp an die, die sich als Opfer vorkommen: Schaut mal lieber etwas sorgfältiger in das WffG! Damit ist die Zeit besser genutzt.

Was hat das jetzt hier mit der Sache zu tun?

Schaut mal lieber alle in die STVO dann würde es weniger Unfälle geben....!

Lasst Euch keinen Bart wachsen (obwohl das gerade wieder Mode ist) dann wird man Euch nicht für Islamisten halten... :gr1:

Hallo zusammen,

ich suche einen sehr guten Anwalt für Waffenrecht für einen Fall ein RLP.

Hat jemand gute Tipps und kann vielleicht aus persönlicher Erfahrung empfehlen?

Danke!

Könntest du mal schreiben um was es sich für einen Sachverhalt handelt damit man so ungefähr Bescheid weis?

Geschrieben (bearbeitet)

Herr Eichener hat sich in einer interessanten Frage für mich schlau gemacht.

Gute, solide Arbeit und tolle Kommunikation. Bei Ihm bist Du gut aufgehoben, er sagt Dir ehrlich auch was nicht geht und was keinen Sinn ergibt.

Bearbeitet von Winzi
Geschrieben

Aus persönlich bester Erfahrung kann ich sowohl Herrn RA Lindner als auch Herrn RA Eichener nur wärmstens empfehlen.

Aufgrund ihrer Spezialisierung sind beide sehr versiert, detailkundig und im Interesse des Klienten sehr engagiert, in ggf. gerichtlichen Verfahren auch sehr durchsetzungsfähig.

:icon14:

CM

Geschrieben

Geht es noch einen Deut genauer?

Es müssen doch keine Namen/Personen etc.angegeben werden. ^_^

Das reicht doch vorerst!

1.Regel: Guten Anwalt nehmen.

2.Regel: Mund halten.

3.Regel: auch wenn`s schwer fällt immernoch Füße stillhalten.

Geschrieben

Wobei zu beachten ist, dass eine Rechtsschutzversicherung

meist nur das Anwaltshonorar nach RVG erstattet.

Spitzenanwälte arbeiten oft nur mit Honorarvereinbarungen

welche oft ein mehrfaches der gesetzlichen Vergütung betragen.

oswald

Geschrieben

Das reicht doch vorerst!

Sicher, aber spannend zu wissen wäre es schon.

Vielleicht kann der TE ja wenigstens verraten, ob der Unwille der Behörde an der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde oder dem Bedürfnis liegt. Alterserfordernis als Versagungsgrund schließe ich jetzt mal aus.

Geschrieben

Wobei zu beachten ist, dass eine Rechtsschutzversicherung

meist nur das Anwaltshonorar nach RVG erstattet.

Spitzenanwälte arbeiten oft nur mit Honorarvereinbarungen

welche oft ein mehrfaches der gesetzlichen Vergütung betragen.

oswald

Ja, so ist das.

Da überlegt man sich besser, ob man unbedingt Recht bekommen will oder ob man sich die Bewilligung nicht auf einem Umweg holt.

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