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SWR2 - Die Knarre zu Hause - Waffenkultur im Vergleich


Computerfritze

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In Deutschland haben die Bürger ein anderes Verhältnis zu Waffen als in den USA oder der Schweiz - aus psychologischen und historischen Gründen.

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/impuls/die-knarre-zu-hause-waffenkultur-im-vergleich/-/id=1853902/did=17092882/nid=1853902/j9lsmt/index.html

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Unter "Historisch" Verstehe ICH aber einen Zeitraum, der ~70 Jahre deutlich übersteigt.

Allerdings dürfte sich auch weiter zurück keine Zeit finden lassen, in der das tragen von Waffen zum "guten Ton" gehöhrte ...Wenn man mal die alten Germanen und "Führungskräfte" ausklammert...

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Die Siegermächte haben die Deutschen entwaffnet. Die Gründe dürften bekannt sein.

Und später?

Da wurden wieder mit Hilfe der Siegermächte und auch mit alten Wehrmachtskadern neue Armeen geschaffen!

Zum Glück haben die meisten nie daran geglaubt dass Deutsche tatsächlich den Deutschen mal ernsthaft gegenüberstehen.

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Die Entwaffnung betraf laut Reichswaffengesetz 1938ff. sogenannte "Staatsfeinde". Alle anderen konnten kaufen, was sie wollten (außer bestimmte Kriegswaffen und Wilderergewehre, Schießspazierstöcke u.ä.).

Zur Erinnerung: Am 7. August 1920 wurde auf Befehl der alliierten Siegermächte das "Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung" verabschiedet. Wurde Hans Müller damals mit einem 98er oder einem Revolver erwischt, wurde es *richtig* ernst. Ein legaler Erwerb von Schießeisen war dann fast ein Jahrzehnt lang nirgends mehr möglich. Entspannt hat sich das Ende 1928 mit der Verabschiedung des "Gesetzes über Schußwaffen und Munition" (das die National-Sozialisten dann lediglich zum RWG weiter ausbauten), dem die Deutschen die erste "Erwerbsscheinpflicht" zu verdanken haben.

Der gemeingefährliche Bedürfnisstuß hingegen ist eine echte Erfindung der BRD-Organe gewesen.

Bearbeitet von Julius Corrino
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...

Der gemeingefährliche Bedürfnisstuß hingegen ist eine echte Erfindung der BRD-Organe gewesen.

Ha, da haben wir es! Und die BRD Organe wurden anfangs von den Amerikanern eingesetzt.

Also darf niemand Waffen haben außer den Amis?

Die Siegermächte haben die Deutschen entwaffnet. Die Gründe dürften bekannt sein.

Warum haben Sie eigentlich nur der Armee (BW) und nicht dem Rest ihre Waffen zurück gegeben?

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Ha, da haben wir es! Und die BRD Organe wurden anfangs von den Amerikanern eingesetzt.

Also darf niemand Waffen haben außer den Amis?

Das hängt davon ab. In D.C., Kalifornien oder NYC wünscht du dir schon deutsche Verhältnisse zurück. In Massachussetts belangen sie dich, wenn bei dir eine beschissene leere Hülse gefunden wird und du keine "Erlaubnis" hast.

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Das hängt davon ab. In D.C., Kalifornien oder NYC wünscht du dir schon deutsche Verhältnisse zurück. In Massachussetts belangen sie dich, wenn bei dir eine beschissene leere Hülse gefunden wird und du keine "Erlaubnis" hast.

Von den Amis lernen heißt siegen lernen, oder verwechsle ich gerade etwas? :crazy:

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Aha.

Und deshalb haben sie etwa 3,5 Millionen SA-Angehörige ohne Kontrolle bewaffnet?

Oder wie?

:confused:

Na das ist doch der Trick. :fkr:

Du musst die Kontrolle haben, wer (legal) Waffen bekommt, um damit eine Bevölkerung zu "steuern". Für die NS-Zeit hieß das,

  • möglichst keine Waffen für Juden, Roma & Co., Kommunisten, Sozialisten, Katholiken und Demokraten. Aber
  • möglichst jeden SA-Mann eine Pistole oder ein Gewehr und auch jedem Partei-Funktionär. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Die Entwaffnung betraf laut Reichswaffengesetz 1938ff. sogenannte "Staatsfeinde". ...

Der gemeingefährliche Bedürfnisstuß hingegen ist eine echte Erfindung der BRD-Organe gewesen.

Das mit den Staatsfeinden, Zigeunern ... usw, die keine Waffen bekommen durften, stand alles schon im Reichswaffengesetz von 1928, stammt also schon aus der "Weimarer Zeit".

Und das "Bedürfnisprinzip" stammt aus einer Notverordnung von 1930, also auch aus der "Weimarer Zeit".

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Die Siegermächte haben die Deutschen entwaffnet.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass bis zur deutschen Wiedervereinigung [1989!] gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten Waffenbesitz formell noch die Todesstrafe hätte verhängt werden können.

CM

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Bemerkenswert ist weiterhin, dass bis zur deutschen Wiedervereinigung [1989!] gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten Waffenbesitz formell noch die Todesstrafe hätte verhängt werden können.

CM

Ich weiß jetzt nicht wo du das kopiert hast, aber in anderen Threads habe ich dazu schon mehrfach geschrieben: das ist eine sich ebenso hartnäckig haltende wie falsche städtische Legende.

Die einzige Straftat nach Militärgesetz bei der auch auf Todesstrafe erkannt werden konnte, war der bewaffnete Angriff auf alliiertes Militärpersonal oder ihre Angehörigen. Und die Todesstrafe wurde Ende der 60er, Anfang der 70er ausgesetzt.

Die Todesstrafe wegen Waffenbesitzes war keine Spezialität in Berlin (West), sondern galt im gesamten besetzten Deutschland bis etwa 1948!

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