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IGNORED

Erlaubnispflichtige Waffenersatzteile - wie läuft den das genau ab ?


2011-Jack

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Eine Waffe, bei der erlaubnispflichtige Teile regelmäßig kaputt gehen, würde ich verschrotten, und keine Ersatzteile bevorraten. Und wenn die erlaubnispflichtigen Teile nicht regelmäßig kaputt gehen, braucht man sie nicht zu horten. Bei Kleinteilen, die abgenutzt, verbogen oder verloren gehen können, ist das was anderes, die sind meist aber auch sehr billig und eben nicht erlaubnispflichtig.

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Ok ok habe verstanden ( so hatte ich es auch in Erinnerung).

Ein Wechselsystem ist ja zb ein kompletter Slide mit Lauf , Recoil, Firerinpin, Kimme Korn etc. quasi plug&play

Hätte ja sein können man informiert den SB und gut da ja "nur" blanke Erlbpfl-Einzelteile.

Horten - ja gut, ich mag nur Überraschungen nicht :rolleyes:

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Gibt ja "Sportwaffen" da ist man auf nur einen Büxer weltweit angewiesen.

hi 2011-jack,

und was für welche sollten das sein ??

kleinteile ( federn; auszieher; usw. ) zu bevorraten seh ich ja noch ein - aber grosse / wesentliche teile wie einen lauf ?

ich habe für mein autolein auch immer die bremsbeläge parat liegen - aber einen motor oder ein getriebe passt nicht ins regal......

handgunner

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Ich habe eine 9mm Pistole wie ich sie selber eingetragen habe sehr günstig bekommen können. Habe das Teil bis auf den letzten Stift zerlegt und ausser dem nackten Griffstück alles mitgenommen. Lauf und Verschlus wurden als WS eingetragen, nah dem Rest fragt keine Sau. Preis war weniger als die Magazine die dabei waren neu kosten, bei so einem Angebot würde ich das alles glatt nochmal kaufen und " auf Halde " legen. Ersatzteile die 4 stellig oder hoch 3 stellig kosten zu bevorraten mag tun wer mit dem Geld sonst nix anfangen kann................an einer 2011er geht aber normal nix kaputt was man nicht in DE bekommt.

Peter

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Also eine komplette "Ersatzplempe" belastet ja das gesetztlich vorgesehene (Grund-)Bugett und das würde ich nicht überschreiten wollen - ich hoffe das ist jetzt nicht zu schlimm wenn man nicht unnötig viele Waffen haben möchte.

Das Griffstück ist in deinem Zitat von mir eigendlich schon drin das mußt du übersehen haben ... uuups :rolleyes:

Was drei Wünsche auf einmal angeht - es ist legal möglich siehe hier.

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Moin!

Es wurde ja schon geschrieben:

Lauf, Trommel, Verschluß egal ob Kurz- oder Langwaffe bei bestehendem Grundeintrag für eine Waffe kein Problem.

Erst kaufen - dann innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Griffstücke sind wie eine Waffe vorher zu beantragen.

Vorsicht: Das Zusammenfügen von Waffenteilen zu einer neuen Waffe ist waffenrechtlich ein genehmigungspflichtiges Waffenherstellen.

frogger

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Vorsicht: Das Zusammenfügen von Waffenteilen zu einer neuen Waffe ist waffenrechtlich ein genehmigungspflichtiges Waffenherstellen.

Das alte Thema. Ich habe zwei Glock 17 und verheirate deren Schlitten und Griffstück kreuzweise. Formal zwei "neue" Waffen. Und nach Deiner Meinung eine erlaubnispflichtige Herstellung. Na, ich weiß nicht ...

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