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IGNORED

2mm Berloque KWS benötigt?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

ich beschäftige mich ja schon längere Zeit mit Waffen (grob geschätzt über 40 Jahre) und habe die Verschärfungen des WaffG seit 72 mitbekommen.

Bis 2003 waren die SSW ohne Kleinen WS zu führen. Ob offen oder verdeckt, es gab keine Einschränkung. Und ich habe in der ganzen zeit keinen einzigen gesehen, der eine SSW offen führte. Obwohl dies problemlos möglich wäre. Ich kann mir auch einen rosa Düldo (beim richtigen Nennen macht der mir ein "Sperrelement" draus) ans Ohr hängen und durch die Fußgängerzone laufen. Dies ist nicht verboten. Ich mache es aber nicht, weil ich mich nicht lächerlich machen möchte. Ganz ohne Verbot. Jetzt kann natürlich der ein oder andere Bedenkenträger es als unbedingt nötig erachten, dass endlich ein Verbot des offenen und sichtbaren Tragens eines Düldo in der Öffentlichkeit her muss. Schließlich müssen die Kinder und einige andere vor dem Anblick eines offen getragenen rosa Düldos geschützt werden. Ich sehe ein solches Verbot als nicht nötig an.

Genau so verhält es sich mit dem Führen von SSW. Es wird, parallel zu dem Düldo, sicherlich den ein oder anderen geben, der irgendwann mal so eine SSW in der Öffentlichkeit offen führen wird. Ist es deshalb nötig, dies gesetzlich zu verbieten?

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Ich glaube allerdings nicht, dass jemand eine OWi-Anzeige bekommt, nur weil ihm aus Versehen die Jacke verrutscht und deswegen die Waffe kurz sichtbar ist.

Hallo Flohbändiger

glauben heißt nicht wissen und gehört in die Kirche.

Ich habe auch nicht geglaubt, dass nach dem Führverbot von Einhandmessern die Staatsmacht vor der Kaseren die Soldaten überprüft, ob sie ihr dienstliches Einhandmesser auf dem Nachhauseweg führen und jeden Einzelnen mit einer Ordnungsstrafe belegen. Aber ich täuschte mich.

Steven

Geschrieben

Genau so verhält es sich mit dem Führen von SSW. Es wird, parallel zu dem Sperrelement, sicherlich den ein oder anderen geben, der irgendwann mal so eine SSW in der Öffentlichkeit offen führen wird. Ist es deshalb nötig, dies gesetzlich zu verbieten?

Steven

Völlig richtig. Im Gegenzug ist es aber auch nicht nötig, alles zu machen, was erlaubt ist.

Geschrieben

Gut, dann gehe ich nach meiner Erfahrung davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer OWi-Anzeige eher niedrig sein wird. Jetzt besser?

Hallo Flohbändiger

nach meinen Erfahrungen, und die Decken sich mit der Handlungsweise vieler Behörden, ist die Wahrscheinlichkeit einer OWI und damit ein dokumentierter Verstoß gegen das WaffG mit Einziehung der Waffenrechtlichen Erlaubnisse, nach kurzer Zeit als hoch einzuschätzen

Geschrieben

Hallo Flohbändiger

nach meinen Erfahrungen, und die Decken sich mit der Handlungsweise vieler Behörden, ist die Wahrscheinlichkeit einer OWI und damit ein dokumentierter Verstoß gegen das WaffG mit Einziehung der Waffenrechtlichen Erlaubnisse, nach kurzer Zeit als hoch einzuschätzen

Also Entzug sollte ja erst bei der zweiten owi erfolgen. Oder ist es ein gröblicher Verstoß die SSW offen zu führen.....
Geschrieben

Natürlich ist es eine Gefahr, wenn andere Leute dich mit der Waffe sehen, dass nicht einordnen können, deswegen möglicherweise panisch oder unbedacht reagieren und dadurch sich selbst oder wieder andere gefährden.

Dem steht entgegen, dass der KWS gerade in aller Munde ist und sicher mehr Leute darüber nachgedacht haben, ihn zu beantragen, als ihn tatsächlich beantragt haben. Das dürfte nun mittlerweile wirklich bekannt sein.

Wie soll denn so eine Panikreaktion aussehen, dass andere Leute sich selbst in Gefahr bringen, weil sie jemanden mit einer Waffe sehen? Springen die dann zum Fenster raus, laufen hysterisch auf die Straße, oder bringen die sich gleich vorbeugend selbst um? Ich glaube, das Argument ist konstruiert.

Wenn der Gesetzgeber eine pauschale Regelung für alle gewollt hätte, dann hätte er sie ins Gesetz schreiben müssen. Und man kann die nachher nicht hintenrum rein konstruieren.

Selbst Anscheinswaffen dürften (berechtigtes Interesse mal konstruiert vorausgesetzt) offen geführt werden. Auch da steht nix von verdeckt. Wo soll da der Unterschied sein?

Ja, die sind aber durch entsprechende Kleidung, Uniform oder gut lesbare Aufschrift auf ihren Klamotten auch von Laien als solche problemlos erkennbar. Ich habe aber noch nie jemanden gesehen, der offen eine Schusswaffe führt und auf dessen Oberbekleidung steht: "Sicherheitsüberprüfter KWS-Inhaber mit PTB-Waffe".

Alle? Immer? Hier ging es um Beispiele. Ich glaube nicht, dass man das jedem Jäger ansieht. Auch nicht jedem Zivilpolizisten. Und die Geldkofferträger, die ich so in der letzten Zeit gesehen habe, die erkennt man auch erst auf den zweiten Blick als solche.

Wenn es das Problem gäbe so wie du schreibst, müssten diese Gruppen ja die Auflage haben, sich so zu kleiden, dass sie als solche zu erkennen sind.

Weil es falsch ist. Wenn man die Waffe trotz Auflage offen führen würde, ist das kein unerlaubtes Führen und somit eine Straftat, sondern ein Verstoß gegen die Auflage und somit eine OWi. Ich glaube allerdings nicht, dass jemand eine OWi-Anzeige bekommt, nur weil ihm aus Versehen die Jacke verrutscht und deswegen die Waffe kurz sichtbar ist.

In der Tat, diesen OWI-Paragrafen gibt es. Insofern ziehe ich das zwingende verbotene Führen zurück. Wenn man sich aber ansieht, wie man manchmal versucht die Leute rein zu reiten, würde ich mich darauf nicht verlassen. Es soll ja Leute geben, die eine Gefahr herbei konstruieren, wenn eine Waffe offen geführt wird. :P Es soll Behörden geben, die machen einen Aufstand wegen einer 2-Schuss-Begrenzung von jagdlichen Selbstladern. Es gibt hier quasi alles. Und gerade Behörden, die so eine Aufflage rein schreiben, sind sicher im Falle des Falles nicht die entspanntesten.

Du schreibst ja oben selbst, dass die Leute so außer Kontrolle geraten (können), dass sie sich selbst in Gefahr bringen, wenn sie die Waffe wegen der verrutschten Jacke sehen. Und danach passiert was? Nichts? Oder würde die Polizei ermitteln? Und was würde passieren, wenn sie dann feststellen, dass gegen eine Auflage verstoßen wurde? Sagen die dann: "Pass halt das nächste mal besser auf!" Oder gibt es dann doch die OWI?

So passt das nicht.

Entweder: Waffe ist (mal) zu sehen => harmlos (nichts anderes bedeutet keine Owi)

Oder: Waffe ist zu sehen => Massenpanik => nicht harmlos => Owi (oder verzweifeltes konstruieren auf verbotenes Führen).

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Jeder Jäger darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Geldtransportschützer darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Polizist läuft mit seiner Waffe offen rumm,

Die sind ja auch uniformiert und somit erkennbar.

und ich kann mir gut vorstellen, auch die zivil gekleideten dürften es.

bye knight

Nein,

lt. Gesetz zwar ja, aber laut Dienstanweisung nein!

Sie tun es manchmal aber trotzdem, weil es "geil" aussieht.

............oder gar eine Bank betrittst, und alle Leute um dich herum im nächsten Hauseingang Deckung suchen, weil keiner außer Dir weiß und beurteilen kann, ob Du ein sicherheitsüberprüfter KWS-Inhaber mit einer ungefährlichen PTB-Waffe oder ein potentiell durchgeknallter Amokläufer mit einer scharfen Waffe bist, dann störst Du die offentliche Ordnung und zwar ganz erheblich.

Das sollte man ja nicht mal mit einem aufgesetzten Motorrradhelm!

Warum man eine SSW - wenn überhaupt - verdeckt führen sollte?

Weil die SEKs andere Dinge zu tun haben, als 50x am Tag KWS-Inhaber hochzunehmen, die in bester US-Manier demonstrativ ihr Recht auf open-carry demonstrieren wollen.

Du scheinst keine Berliner Nachrichten zu lesen, die werden neuerdings für fast alles eingesetzt, wohl auch schon aus Trainingsgründen.

Sogar wenn jemand aus seinem Fenster mit einer SRS knallt und man die leeren Kartuschen Hülsen auf dem Gehweg findet.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Ich führe keine SSW aber wenn man einen Klon einer Dienstwaffe z.B. P99, P30 oder dergleichen offen in einem Dienstholster führen würde denke ich nichtmal dass das bei Passanten große Aufmerksamkeit hervorrufen würde, die würden einfach denken dass es sich um einen Zivilen handelt, ausser es sieht ein echter Ziviler.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann laufe damit mal z. B. durch Berlin-Kreuzberg, mal sehen wie weit du kommst.

Damals sind die meisten Wehrdienstverweigerer, also Waffengegner, in das ehemalige West-Berlin gezogen, da sind dann schon spielende Kinder mit Wasserpistolen ein Grund die Polizei zu rufen.

P.S.:

Ein Stadtjäger würde das auch alleine auch nicht so tun.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Also Entzug sollte ja erst bei der zweiten owi erfolgen. Oder ist es ein gröblicher Verstoß die SSW offen zu führen.....

Eine zweite OWi wäre ein wiederholter Verstoß. Das kann auch zum Widerruf führen. Wenn jemand aber eine SRS-Waffe entgegen einer entsprechender Auflage im KWS trotzdem offen führt, kann man das als gröblich werten und dann reicht ggf. auch ein Verstoß.

Geschrieben

Dem steht entgegen, dass der KWS gerade in aller Munde ist und sicher mehr Leute darüber nachgedacht haben, ihn zu beantragen, als ihn tatsächlich beantragt haben. Das dürfte nun mittlerweile wirklich bekannt sein.

Trotzdem ist die Zahl der KWS-Inhaber im Vergleich zur Gesamtbevölkerung verschwindend gering und Personen, die offen eine SRS-Waffe führen, gehören nach meinem Eindruch nicht zum üblichen Stadtbild.

Wie soll denn so eine Panikreaktion aussehen, dass andere Leute sich selbst in Gefahr bringen, weil sie jemanden mit einer Waffe sehen? Springen die dann zum Fenster raus, laufen hysterisch auf die Straße, oder bringen die sich gleich vorbeugend selbst um? Ich glaube, das Argument ist konstruiert.

Es reicht, dass dein Verhalten andere Leute ggf. verstören könnte. Ob die tatsächlich nur die Augenbraue heben, schreiend weglaufen oder sich aus dem Fenster stürzen würden, ist dabei egal.

Wenn der Gesetzgeber eine pauschale Regelung für alle gewollt hätte, dann hätte er sie ins Gesetz schreiben müssen. Und man kann die nachher nicht hintenrum rein konstruieren.

Wieso müssen und wieso hereinkonstruieren? Kein Gesetz regelt umfassend alle denkbaren Sachverhalte und die Auflage ist durch § 9 WaffG erst mal grundsätzlich möglich.

Selbst Anscheinswaffen dürften (berechtigtes Interesse mal konstruiert vorausgesetzt) offen geführt werden. Auch da steht nix von verdeckt. Wo soll da der Unterschied sein?

Darin, dass wenn man § 42 a WaffG mal richtig liest, darauf kommt, dass ein berechtigtes Interesse kein Ausnahmegrund für das Verbot des Führens von Anscheinswaffen ist. Von daher stellt sich die Frage, ob man die Waffe offen oder verdeckt tragen darf, gar nicht.

Alle? Immer? Hier ging es um Beispiele. Ich glaube nicht, dass man das jedem Jäger ansieht. Auch nicht jedem Zivilpolizisten. Und die Geldkofferträger, die ich so in der letzten Zeit gesehen habe, die erkennt man auch erst auf den zweiten Blick als solche.

Wenn es das Problem gäbe so wie du schreibst, müssten diese Gruppen ja die Auflage haben, sich so zu kleiden, dass sie als solche zu erkennen sind.

Ja, wenn die täglich in Massen in Innenstädten rumlaufen würden, sollte man das tatsächlich mal andenken. Tun die aber nicht.

In der Tat, diesen OWI-Paragrafen gibt es. Insofern ziehe ich das zwingende verbotene Führen zurück. Wenn man sich aber ansieht, wie man manchmal versucht die Leute rein zu reiten, würde ich mich darauf nicht verlassen. Es soll ja Leute geben, die eine Gefahr herbei konstruieren, wenn eine Waffe offen geführt wird. :P Es soll Behörden geben, die machen einen Aufstand wegen einer 2-Schuss-Begrenzung von jagdlichen Selbstladern. Es gibt hier quasi alles. Und gerade Behörden, die so eine Aufflage rein schreiben, sind sicher im Falle des Falles nicht die entspanntesten.

Du schreibst ja oben selbst, dass die Leute so außer Kontrolle geraten (können), dass sie sich selbst in Gefahr bringen, wenn sie die Waffe wegen der verrutschten Jacke sehen. Und danach passiert was? Nichts? Oder würde die Polizei ermitteln? Und was würde passieren, wenn sie dann feststellen, dass gegen eine Auflage verstoßen wurde? Sagen die dann: "Pass halt das nächste mal besser auf!" Oder gibt es dann doch die OWI?

So passt das nicht.

Entweder: Waffe ist (mal) zu sehen => harmlos (nichts anderes bedeutet keine Owi)

Oder: Waffe ist zu sehen => Massenpanik => nicht harmlos => Owi (oder verzweifeltes konstruieren auf verbotenes Führen).

Tut mir leid, aber die Befürchtung, dass jetzt jeder, bei dem die Waffe mal aus Versehen unter der Jacke hervorblitzt, gleich mit einer OWi überzogen wird, ist für mich heillos überzogen.

Geschrieben

0er? Das ist nicht dein Ernst :)

Ironiegrün vergessen?

Das ist ernst. Kein Spaß.

Schußwaffe+Munition muß in Nuller aufwärts aufbewahrt werden.

Schußwaffe getrennt von Munition so, wie es jeweils Vorgeschrieben ist. Bei SRS und Platzpatronen also so, daß kein unbefugter dran kommt.

Geschrieben

Auf welcher Seite beschreibt das -- für niemanden verbindliche -- Pamphlet die Aufbewahrung von Schreckschusswaffen ZUSAMMEN mit der Munition?

Auf keiner. Die drücken sich drum.

Es beschreibt hingegen sehr genau die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen ZUSAMMEN mit der Munition.

Die Gesetze hingegen -- die für die meisten hier verbindlich sind -- sind klarer. Das wurde hier schon mal hergeleitet, einfach nach SRS und Munition suchen.

Davon ab: natürlich ist es hahnebüchener Schwachsinn eine Berloque mit den Käpselchen weg zu sperren. Meinen Kindern würde ich glatt sowas schenken, wenn es erlaubt wäre.

Geschrieben

Ja. Und wie willst du begründen, dass diese Aufflage in alle KWS eingetragen wird? Genausogut könnte man den KWS ausstellen, mit der Aufflage zur Abwehr von Gefahren keine Schreckschusswaffe führen zu dürfen. Die Absurdität ist offensichtlich. Aufflagen müssen nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden.

Wenn man es in alle ohne Prüfung der individuellen Situation pauschal so rein schreibt, dann geht das aus meiner Sicht über das im Gesetz geforderte hinaus und ändert damit quasi die Rechtslage, wofür das Amt aber nicht befugt ist. Wenn der Gesetzgeber das so nicht gewollt hat, kann das Amt nicht sagen "Doch."

Und wie willst du aus offenem Führen eine Gefahr konstruieren? Dass Leute das missverstehen ist nervig, aber keine Gefahr. Inhaber des KWS führen ohne diese Auflage offen erlaubt. Sie sind ja extra deswegen sicherheitsüberprüft, gerade damit von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Und so ganz nebenbei: Wenn man sich gegen diese Auflage nicht wehrt, dann geht man ein ganz gewaltiges Risiko ein. Sieht mal jemand die Waffe, weil die Jacke mal verrutscht ist oder weil man vor dem Einsteigen ins Auto die Jacke eben auszieht, dann führt man die Waffe ohne Erlaubnis. Und die möglichen Konsequenzen sind dann schon drastisch. Und zwar so richtig drastisch.

bye knight

Wer demonstrativ die SRS Waffe öffentlich sichtbar führt wird mit Sicherheit Schwierigkeiten bekommen. So lange dies keine Auflage ist verstösst man nicht gegen geltendes Recht. Man verstösst auch nicht gegen geltendes Recht, wenn man den erlaubnisfreien Vollautoschalter für eine Glockpistole besitzt und eine schussbereite Glock Pistole besitzt. Trotzdem hat der Besitzer ich glaube sogar ein RA eine Strafe bekommen.

Ich werde den Teufel machen und mir keinen erlaubnisfreien Fullautoschalter oder Upper/Lower mit Searcut für mein halbauto M16A1 auf Lager legen. Natürlich will ich mir keine Fullauto M16 basteln, aber ich habe auch keine Lust auf Stress mitsamt Wohnungsdurchsuchung und Gerichtsverfahren.

Eine Waffe ist nur eine Maschine und kein heiliger Kultgegenstand und ich kann mich auch notfalls mit Mistgabel, Ziegelstein oder Eichenknüppel aus dem Wald wehren/auflehnen sogar mit einem Kugelschreiber geht das.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben

Leute, es bringt absolut nichts, alles zu machen, das nicht explizit verboten ist - gerade beim Umgang mit Waffen. Laut Waffengesetz darf ich meine Waffen zuhause auch auf umfriedetem Grund führen, also sichtbar über der Schulter oder in der Hand oder sonstwie herumtragen. Wie lange mache ich das in der heutigen Zeit. Genau, das geht nicht so ewig gut. Da kommt dann neben einer Störung der öffentlichen Ordnung (auch mir wäre es etwas sonderbar zumute, wenn ich einen mir Unbekannten bewaffnet herumlaufen sehe) die Frage a<uf, ob das wirklich auch noch vom Bedürfnis umfasst ist, wenn ich da so unter den Apfelbäumen herumlaufe.

Und wenn dann einer mit langem staatlichem Arm nach längerem Nachdenken der Meinung ist, daß ich meine Waffen, nachdem die mir zur Gefahrenabwehr erst mal abgenommen wurden, gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 2 Buchst. a WaffG mißbräuchlich oder leichtfertig verwende, dann habe ich - obwohl ich's gedurft hätte, ein Problem.

Mit den Gas- und Schreckschußdingen ist es meiner Meinung nach genauso: das offene Tragen ist mit Sicherheit eine Störung der öffentlichen Ordnung (schon wenn das einer nötig hat, so nach außen hin zu wirken, kann der nicht ganz ...), die nach Sicherstellung Konsequenzen haben wird. In diesem Fall braucht man ausnahmsweise mal keine Glaskugel.

Geschrieben

Allenfalls könnte man hoffen, das die "übersehen" wird.

Zum Glück leben wir noch nicht in Pinochets Diktatur wo das Millitär willkürlich Personen anhält und ohne Verdacht filzt aber wir sind

auch nicht mehr weit davon entfernt so eine Fiction dürfte aber momentan am Personalmangel bei der Polizei scheitern.

Ansonsten das Teil ist so klein (wie auch der little Joe) die dürften locker in so manchen Akkufach eines elektronischen Gerätes

wie etwa einer kamera verschwinden und da hätten nicht mal die Vasallen Pinochets nachgeguckt.... :gr1:

Geschrieben

Leute, es bringt absolut nichts, alles zu machen, das nicht explizit verboten ist - gerade beim Umgang mit Waffen. Laut Waffengesetz darf ich meine Waffen zuhause auch auf umfriedetem Grund führen, also sichtbar über der Schulter oder in der Hand oder sonstwie herumtragen. Wie lange mache ich das in der heutigen Zeit. Genau, das geht nicht so ewig gut. Da kommt dann neben einer Störung der öffentlichen Ordnung (auch mir wäre es etwas sonderbar zumute, wenn ich einen mir Unbekannten bewaffnet herumlaufen sehe) die Frage a<uf, ob das wirklich auch noch vom Bedürfnis umfasst ist, wenn ich da so unter den Apfelbäumen herumlaufe.

Nur erstens hat dein Hof,Garten etc. nichts mit Öffentlichkeit zu tun sondern ist Privatbesitz auf denen mit LP/LG geschossen werden

darf auch mit SSW Punkt erstmal!

Desweiteren kann man einen Sichtschutz anbringen.

Gegebenfalls muss man sich auf dem Ordnungsamt informieren inwieweit bei SSW der Tatbestand "Lärmbelästigung" greifen könnte

oder einfach wie bei Feuerwerk (oder gleich als Feuerwerk anmelden) mitteilen das es mal laut wird und die Bescheid wissen.

LP und LG sind in der Regel so leise das es da keine Probleme geben sollte.

Alles was darüber hinausgeht grenzt an vorauseilenden Gehorsam, daß hatten wir schon mal mittlerweile überlegen die Menschen

wieder was sie sagen dürfen und was nicht so eine Entwicklung darf es nicht wieder geben!

Geschrieben

Warum man eine SSW - wenn überhaupt - verdeckt führen sollte?

Weil die SEKs andere Dinge zu tun haben, als 50x am Tag KWS-Inhaber hochzunehmen, die in bester US-Manier demonstrativ ihr Recht auf open-carry demonstrieren wollen.

Naja, mir ist es lieber ich seh die Waffe offen. Dann weiss ich womit ech es zu tun habe.

Hidden-carry machen doch eigentlich nur die die was zu verstecken haben. (illegale knifte oder so)

open carry ist ein großes "bitte kontrollier mich Schild"

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