Zum Inhalt springen
IGNORED

Recht darf nicht Unrecht weichen oder doch?!


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Man sagt immer Recht darf nicht Unrecht weichen, den Spruch benutzen auch auf WO viele Teinehmer

durchaus zu Recht, wenn es nach den derzeitigen Ratschlägen der deutschen Polizei geht muss man

aber annehmen das es sich in der Realität anders darstellt und Recht zugunsten Unrecht weichen muss.

Ein Beitrag der nicht nur bei mir für einen "Herzkasper" sorgen sollte.

http://web.de/magazine/panorama/uebergriffe-koeln-silvester/deutschland-bewaffnet-truegerische-sicherheit-31271868

Unter dem Thema "Deutschland bewaffnet sich" steht u.a.Zitat: (Polizei/"Sicherheitstipps")

Dazu gehört, unsichere Situationen und alles, was einem nicht geheuer erscheint, zu vermeiden - zum Beispiel dunkle Straßen oder Unterführungen, auch wenn sie den Weg abkürzen.

Ah ja? Ein Psychologe (die werden auch gern zitiert.....) rät aber im "kognitiven Verhaltenstraining"

"ängstlichen" Personen gerade das Gegenteil und zwar sich immer wieder mit den Situationen

auseinanderzusetzen die,die Angst auslösen....!

Ist so eine "Empfehlung" nicht sogar eine Kapitulation des Rechtssystems?

Gestern bei "Plasberg" platzte es doch geradezu heraus nach dem Motto die Polizei wird Sie nicht

schützen können!

Gegen eine Bewaffnung mit scharfen Waffen hat die Polizei etwas gegen eine "Bewaffnung" mit

SSW hat die Polizei auch etwas und jetzt rät sie auch noch von Pfefferspray ab!

Das nächste was von dieser Seite zu hören sein wird wehren Sie sich überhaupt nicht mehr!

Es wird wie zu oft vergessen das was rein "körperliche Selbstverteidigung" also die im Fernsehen häufig empfohlenen "Selbstverteidigungskurse" Menschen mit Gebrechen/Alter oder körperlichen

Einschränkungen überhaupt nichts bringen! Wie mit einem (und das haben mehr Deutsche als gedacht auch jüngere!) kaputten Hüft oder Kniegelenk den Täter in die E....r.treten wie?!

Und einen angreifenden Hund ins Maul greifen und die Zähne rausreißen?

Wurde in Bezug auf ein Krokodil James Bond mal empfohlen von dem "Armleuchter"

Geschrieben

Gegen eine Bewaffnung mit scharfen Waffen hat die Polizei etwas gegen eine "Bewaffnung" mit

SSW hat die Polizei auch etwas und jetzt rät sie auch noch von Pfefferspray ab!

Das nächste was von dieser Seite zu hören sein wird wehren Sie sich überhaupt nicht mehr!

Seien Sie, wenn möglich, noch ein guter Zeuge...

Im Ernst: So lange die Polizei den Bürger nicht umfassend und jederzeit schützen kann (und das ist realistischer Weise nicht der Fall), ist er gut beraten, selbst "vorzudenken" und vorzusorgen für den schlimmen Fall des Falles. Zumindest mit allem, was legal möglich ist.

Denn die "schlauen" Prinzipien, die in oben genannter oder ähnlicher Weise immer medial gestreut werden... Von denen kann sich im Ernstfall keiner der Betroffenen irgend etwas kaufen.

Geschrieben

Dazu gehört, unsichere Situationen und alles, was einem nicht geheuer erscheint, zu vermeiden.....

Wobei der Appell ans bzw. der Verweis aufs "Bauchgefühl" nicht so falsch ist.

Zugegeben - zwischen "taktisch klugem Vermeiden" einerseits und ängstlichem "sich-immer-mehr-Einschränken" verläuft eine ziemlich verschwommene Grenze.

Geschrieben

Ah ja? Ein Psychologe (die werden auch gern zitiert.....) rät aber im "kognitiven Verhaltenstraining"

"ängstlichen" Personen gerade das Gegenteil und zwar sich immer wieder mit den Situationen

auseinanderzusetzen die,die Angst auslösen....!

Früher auch "flooding" genannt - dies ist eine Form der Konfrontationstherapie und zählt zur Verhaltenstherapie.

Is nix anderes als Weichflöten hart zu machen auf Dinge die diese (ver-)meiden wie der Teufel das Weihwasser

idR auf Grund einer Verhaltensstörung.

Der nähere Sinn dahinter ist das der Klient feststellt "ey du da passiert ja nix schlimmes" und irgenwann

wird die Situation normal ohne Blutdruck von 180 und das vermeiden wird gelöscht.

Allerdings kann man das zwar bei vielen Dingen anwenden aber nicht jede Situation ist dafür geeignet.

Geschrieben

Ich habe keinen Herzkasper bekommen.

Die Polizei ist unterbesetzt und durch die aktuellen Lagen teilweise überfordert.

Selbstbewaffnung erfordert auch ein geeignetes Training und daran wird es hapern.

In der Regel wird sich keiner bewaffnen wenn er zur Arbeit fährt, sondern wenn er abends ausgeht, aber da beginnt die Gefahr mit Waffen auf öff. Veranstaltungen.

In der U-Bahn einen Angreifer "pfeffern" wenn noch andere unbeteiligte Fahrgäste in der Nähe sind?

Geschrieben

Das nächste, was von dieser Seite zu hören sein wird: Wehren Sie sich überhaupt nicht mehr!

Das hatten wir doch schon vor vielen Jahren, als der ehemalige Berliner Innensenator Körting für den Fall einer Konfrontation mit Gewaltstraftätern empfahl man solle sich in embryonaler Haltung auf den Boden legen und Kinderlieder singen.

Das würde den/die Gewaltstraftäter besänftigen.

:gaga:

CM

Geschrieben

Bei dem Abraten der Polizei von sogenannter "Bewaffnung" wird aber im Regelfall nicht differenziert nach "ungeeignet für Ungeübte" etc. (was ja richtig wäre, und sich eigentlich von selbst versteht). Sondern man scheint eine Art "Grundprinzip" daraus zu machen.

Geschrieben

Das hatten wir doch schon vor vielen Jahren, als der ehemalige Berliner Innensenator Körting für den Fall einer Konfrontation mit Gewaltstraftätern empfahl man solle sich in embryonaler Haltung auf den Boden legen und Kinderlieder singen.

Das würde den/die Gewaltstraftäter besänftigen.

:gaga:

CM

Offensichtlich war es zu dieser Zeit noch nicht so weit verbreitet, dass auf die am Boden liegenden dann noch mit voller Wucht eingetreten wird.

Bei dem Abraten der Polizei von sogenannter "Bewaffnung" wird aber im Regelfall nicht differenziert nach "ungeeignet für Ungeübte" etc. (was ja richtig wäre, und sich eigentlich von selbst versteht). Sondern man scheint eine Art "Grundprinzip" daraus zu machen.

Wie lange würde der Beamte noch im Dienst bleiben der zur Selbstbewaffnung rät?

Geschrieben

Ich habe keinen Herzkasper bekommen.

Die Polizei ist unterbesetzt und durch die aktuellen Lagen teilweise überfordert.

Selbstbewaffnung erfordert auch ein geeignetes Training und daran wird es hapern.

In der Regel wird sich keiner bewaffnen wenn er zur Arbeit fährt, sondern wenn er abends ausgeht, aber da beginnt die Gefahr mit Waffen auf öff. Veranstaltungen.

In der U-Bahn einen Angreifer "pfeffern" wenn noch andere unbeteiligte Fahrgäste in der Nähe sind?

Ok dann lass ich den Angreifer halt meine Frau oder mich abstechen.

Aus Deiner Sicht Win Win.

Grüße

Geschrieben

Wie lange würde der Beamte noch im Dienst bleiben der zur Selbstbewaffnung rät?

Es geht ja nicht um "Raten". Allerdings auch nicht um dieses verkrampfte "Abraten". Sie sollen es den erwachsenen und ach so mündigen Bürgern einfach überlassen.

Geschrieben

Ok dann lass ich den Angreifer halt meine Frau oder mich abstechen.

Aus Deiner Sicht Win Win.

Grüße

Was für ein Unsinn!

Darauf gehe ich erst gar nicht ein.

Sie sollen es den erwachsenen und ach so mündigen Bürgern einfach überlassen.

Die meisten fragen aber doch um Rat!

Geschrieben

In der Regel wird sich keiner bewaffnen wenn er zur Arbeit fährt, sondern wenn er abends ausgeht, aber da beginnt die Gefahr mit Waffen auf öff. Veranstaltungen.

In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, von welcher "Bewaffnung", welchen "Waffen" denn da gesprochen wird.

I.S.d. WaffG?

Geschrieben

Früher war es für mich einfach, ich bin dem Rat gefolgt: gehe nicht bewaffnet dort hin, wo du unbewaffnet auch nicht hin gehen würdest. Ich habe einfach versucht, Konfrontationen aus dem Weg zu gehen.

Heute sieht es anders aus, wenn ich schon nicht die Konfrontation suche muß ich damit rechnen, daß die Konfrontation jetzt mich sucht. Auch zu Hause.

Geschrieben

In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, von welcher "Bewaffnung", welchen "Waffen" denn da gesprochen wird.

I.S.d. WaffG?

§ 42 WaffG sagt es doch und § 1 WaffG benennt Schusswaffen und eben tragbare Gegenstände ..............

Geschrieben

Du willst dich doch nicht gegen deine Frau bewaffnen? :grin:

Niemals, ich liebe es, wenn sie über mich her fällt. :gr1:

Geschrieben

§ 42 WaffG sagt es doch und § 1 WaffG benennt Schusswaffen und eben tragbare Gegenstände ..............

Naja, wenn man es so breit anlegt... Im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) sind ja recht viele Dinge, wenn man so will, eine "Waffe".

Ich schätze mal, in dem Sinne laufen dann täglich viele Leute "bewaffnet" herum...

Was mich nun nicht im geringsten schockiert oder tangiert.

Geschrieben

Was mich nun nicht im geringsten schockiert oder tangiert.

Mich auch nicht, bin trotzdem alt geworden und verstecke mich nicht.

Ob wohl ich neben der WBK auch den KWS besitze, laufe ich mit so einem Teil nicht durch die Gegend, nur eben ev. zu Silvester um zu Verwandten/Bekannten zu gelangen ohne mich dabei strafbar zu machen.

Aber auch das tue ich nicht, denn in der Regel gibt es dann Alkohol und das passt eben mit Waffen nicht zusammen.

Geschrieben

Vielleicht mal "Die Grünen" fragen. Die sangen doch früher immer: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht". Ob die das heute auch noch singen????????

Geschrieben

Ob wohl ich neben der WBK auch den KWS besitze, laufe ich mit so einem Teil nicht durch die Gegend, nur eben ev. zu Silvester um zu Verwandten/Bekannten zu gelangen ohne mich dabei strafbar zu machen.

Du Held.

Und dafür braucht man einen KWS?

Lass mich raten, du hast bestimmt auch nen Yps-Agentenausweis.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.