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IGNORED

EU Regelung: Jetzt noch Halbautomaten kaufen?


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Geschrieben

Wer sagt das bei einem evtl. zukünftigen Verbot keine Beseitigung der Verbotsmerkmale möglich sein wird? Bei den VRF ist es auch so gelaufen.

Die EU-Richtlinie. Im Entwurf steht: Kat A bleibt Kat A, auch nach Umbau und Deaktivierung. Beseitigung der Verbotsmerkmale also explizit ausgeschlossen.

@ heletz:

Eine Enteignung ist niemals entschädigungslos, das ist in Deutschland zumindest so geregelt. Genau deshalb wird ja nicht enteignet, sondern aufgefordert einem Berechtigten zu überlassen. So gestattet man Dir, den marktüblichen Preis zu erzielen.

Geschrieben

Was die Mehrzahl hier immer noch nicht verstehen will:

LEGALER Waffenbesitz ist ein temporär begrenztes, staatlich verliehenes PRIVILEG, welches jederzeit widerrufen werden kann!

Also die Waffenbesitzkarten werden bisher keinesfalls temporär ausgestellt!

Besitzstandswahrung ist das Wort, das die EU offensichtlich nicht kennt.

Die EU kennt ja nicht mal das Wort Eigentum.

Geschrieben

Und was Eigentum angeht: Es hat keine 2 Monate gedauert nachdem die Flüchtlingskrise richtig losging, da wurde schon die Beschlagnahme der ersten privaten Immobilien in die Wege geleitet.

Natürlich wird eine ortsübliche Miete für die entsprechende Wohnung als Entschädigung gezahlt, aber wenn die 9 anderen Mieter ausziehen zahlt einem das niemand und verkaufen lässt sich ein entsprechendes Objekt wenn überhaupt nur mit einem ordentlichen Verlust.

Geschrieben

"Möglich" heißt noch lange nicht, daß es gemacht wurde oder wird.

TF81 aber hat das frech als Tatsache hingestellt:

... Es hat keine 2 Monate gedauert nachdem die Flüchtlingskrise richtig losging, da wurde schon die Beschlagnahme der ersten privaten Immobilien in die Wege geleitet.
....

Geschrieben (bearbeitet)

"Möglich" heißt noch lange nicht, daß es gemacht wurde oder wird.

TF81 aber hat das frech als Tatsache hingestellt:

Abgesehen davon, dass ich nichts freches an meiner Aussage erkennen kann irrst Du hier.

Es wurden bereits mehrere Gewerbeimmobilien beschlagnahmt . Da diese nicht dem Staat gehörten handelt es sich um Privatbesitz.

Es wurde auch schon mehrfach versucht Wohnimmobilien zu beschlagnahmen, was bis jetzt aber noch vor Gericht scheiterte.

Nicht erwähnt sind die vielen Fälle in denen Eigentümer durch die bloße Androhung eingeschüchtert wurden.

Was das mit unserem Waffenbesitz zu tun hat? Ich wollte aufzeigen, was der Staat in letzter Zeit von Eigentum hält. Unser Land rutscht immer mehr in den Sozialismus ab!

Bearbeitet von TF81
Geschrieben (bearbeitet)

Nein. Es wurde gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmt und eine Entschädigung in höhe der ortsüblichen Miete bezahlt.

Ein regulärer Mietvertrag sieht immer das Einverständnis beider Parteien vor.

Ein Beispiel aus dem Februar wäre die Familienstätte des Kolpingwerkes in Olpe. Hier hatte man bereits mit dem Staat über einen Verkauf verhandelt.

Da man sich über den Kaufpreis nicht einig wurde, hat der Staat kurzerhand beschlagnahmt und zahlt jetzt so weit ich weiß eine "ortsübliche Miete".

In einem anderen Fall hat ein Unternehmer ein Grundstück gekauft und wollte es neu bebauen, hier hat der Staat auf die schnelle dazwischen gegriffen.

Je nachdem wie ein Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist und was es mit dem Grundstück geplant hat kann das Existenzen kosten, selbst wenn eine Miete gezahlt wird.

Am Ende vom Monat hat man dann vielleicht die Miete, wenn die ganze Finanzierung aber nur kurzfristig ausgelegt ist, weil man einen Weiterverkauf geplant hatte, zahlt einem den daraus entstandenen Verlust niemand.

Genauso würde es mich nicht wundern, wenn es später heißt: "Wieso eine Entschädigung, ihr dürft eure Halbautomaten ja an berechtigte weiter verkaufen" obwohl die handvoll berechtigter Exporteure die es dann noch gibt nur einen Spottpreis zahlen, weil einem ja nichts anderes übrig bleibt als an sie zu verkaufen.

Bearbeitet von TF81
Geschrieben

Es wurde aber gesagt dass das bei gerade Leerstand von privatem Eigentum möglich sei, wenn die Stadt keine eigenen Möglichkeiten mehr hat!

Das gab es schon immer das Leer stehender Wohnraum durch die Stadt "zwangsvermietet" werden durfte.

Geschrieben

Das gab es schon immer das Leer stehender Wohnraum durch die Stadt "zwangsvermietet" werden durfte.

Also ich kenn das nur aus DDR-Zeiten.

Da wurde aber nicht vom Staat zwangsvermietet sondern man bekam eine "Einquartierung". Es wurden einem Mieter zugewiesen, die man nicht ablehnen konnte.

In welchem Bundesland lebst du, daß deine Wohnungen schon immer zwangsvermietet wurden?

Geschrieben

Das gab es schon immer das Leer stehender Wohnraum durch die Stadt "zwangsvermietet" werden durfte.

In Ba.-Wü. z.B.: Beschlagnahme durch die Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) zur Vermeidung von drohender Obdachlosigkeit möglich; m.W. max. 6 Monate lang.

Geschrieben

Was ist denn mit den ganzen Landmann MPs passiert als der Anscheinsparagraph kam?

Es gab soweit ich weiss keine Maschinenpistolen von Landmann.

Es waren KK Gewehre und Pistolen.

Gefährlich u.a., weil man sie leicht zerlegen konnte. Der Lauf war abnehmbar und dann wurde diese Laufmutter so verschweisst das es eben nicht mehr möglich war.

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