Nein. Es wurde gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmt und eine Entschädigung in höhe der ortsüblichen Miete bezahlt.
Ein regulärer Mietvertrag sieht immer das Einverständnis beider Parteien vor.
Ein Beispiel aus dem Februar wäre die Familienstätte des Kolpingwerkes in Olpe. Hier hatte man bereits mit dem Staat über einen Verkauf verhandelt.
Da man sich über den Kaufpreis nicht einig wurde, hat der Staat kurzerhand beschlagnahmt und zahlt jetzt so weit ich weiß eine "ortsübliche Miete".
In einem anderen Fall hat ein Unternehmer ein Grundstück gekauft und wollte es neu bebauen, hier hat der Staat auf die schnelle dazwischen gegriffen.
Je nachdem wie ein Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist und was es mit dem Grundstück geplant hat kann das Existenzen kosten, selbst wenn eine Miete gezahlt wird.
Am Ende vom Monat hat man dann vielleicht die Miete, wenn die ganze Finanzierung aber nur kurzfristig ausgelegt ist, weil man einen Weiterverkauf geplant hatte, zahlt einem den daraus entstandenen Verlust niemand.
Genauso würde es mich nicht wundern, wenn es später heißt: "Wieso eine Entschädigung, ihr dürft eure Halbautomaten ja an berechtigte weiter verkaufen" obwohl die handvoll berechtigter Exporteure die es dann noch gibt nur einen Spottpreis zahlen, weil einem ja nichts anderes übrig bleibt als an sie zu verkaufen.