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Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten


mwe

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Das sagt mir meine männlich Intuition :)

Edit: Weil in dem von schemelschelm verlinkten Worddokument immer noch ein B7-Verbot gefordert wird.

Also meine persönliche Intuition wäre eher, dass schon der Begriff "Kriegswaffenanschein" oder "kriegswaffenähnliches Aussehen" allein für ein Verbot sorgen werden und das den Jagdverbänden Halbautomaten mit Kriegswaffenanschein ohnehin Schnuppe sind.

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Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden.

So habe ich das während der jüngsten Korrespondenz mit Abgeordneten auch häufig mitgeteilt bekommen:
In die hier in Rede stehende Kategorie B7 gemäß der Feuerwaffenrichtlinie sollen wohl nur solche Waffen eingeordnet werden, die tatsächlich automatische Mechanismen besitzen. Dies sei wohl die passendere Definition für diese Kategorie. Praktisch gesehen würden demnach nur Waffen in diese Kategorie fallen, die zwar für zivile Zwecke als Halbautomat gebaut wurden, also keine umgebauten Vollautomaten, jedoch Teile die für eine vollautomatische Funktion benötigt werden aufnehmen können. Ein Bespiel wäre hier der Sear-Cut bei den AR-15.
Ob diese Interpretation tatsächlich zutrifft, oder nur ein Ablenkungsmanöver darstellt, kann ich nicht beurteilen. Zumindest gibt es so Sinn, dass in Deutschland nahezu keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft wurde, da unsere AR-15 ja bereits jetzt so beschaffen sein müssen, dass keine Abzugseinheit für automatische Funktion installiert werden kann.

Ach ja: Selbst wenn es tatsächlich so sein sollte wie oben beschrieben, hält der Vorschlag noch genug anderes Sinnbefreites parat, sodass er weiterhin verhindert werden muss.

Bearbeitet von omegal38
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Allso sind umgebaute Vollautomaten von dem verbot betroffen oder nicht? Ich meine Waffen wie MP44,MP40,Ppsh41,usw.

Meiner Auffassung sind sie leider betroffen, da umgebaute Vollautomaten in die Kategorie A eingeordnet werden sollen und demnach der private Besitz verboten wäre.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

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Welche halbautom. Waffen sind denn jetzt die gefährlichsten?

Na die mit automatischen Mechanismen ;)

Da von der Kategorie B7 die Rede ist, schauen wir doch mal in die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen.

Dort ist im Anhang I Kategorie B7 wie folgt definiert:

zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen

Bearbeitet von John Marston
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Erstaunlich positive Antwort von den Linken:

Wobei teilweise schon ein wenig Fachwissen fehlt, siehe das Kursive.

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Verbreitung von Schusswaffen einzuhegen und die Zahl der in Umlauf befindlichen Schusswaffen in der Bundesrepublik zu minimieren. Die Zahl der in Deutschland zirkulierenden Waffen wird auf 40 Millionen geschätzt, in Bayern verfügt immerhin jeder siebte Haushalt über eine funktionierende Schusswaffe.

Angesichts eines so hohen Verbreitungsgrades von Schusswaffen und der sozialen Akzeptanz für Schießsportarten und die private Jagd müssen alle staatlichen und gesetzgeberischen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit wahren. Hinsichtlich der bereits bestehenden Regulierungsmaßnahmen in diesen Bereichen (Anforderungen an Inhaber von Waffenbesitzkarten, Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen, den erfolgten Aufbau eines nationalen Waffenregisters, Strafbarkeit von illegalem Waffenbesitz) hat DIE LINKE hinsichtlich der Vorschläge der EU-Kommission starke Zweifel an deren Verhältnismäßigkeit.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Unbrauchbarkeit historischer Waffen zu fordern, um Missbrauch zu vermeiden. Historische Waffen unbrauchbar zu machen, zerstört nicht ihren historischen Wert; überflüssig ist aber, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, eine sichtbare Kennzeichnung an diesen Waffen anzubringen, der sie als Anschauungsstück entwertet. Nicht notwendig erscheint die Erfassung deaktivierter Waffen in den nationalen Waffenregistern. Die Kommission schreibt in ihrer Vorbemerkung zum Richtlinienentwurf selbst, dass in erster Linie fehlerhaft deaktivierter Schusswaffen durch Kriminelle verwendet werden, die sich leicht rückbauen lassen. Das Problem liegt hier also in der fehlerhaften Umsetzung der bereits bestehenden Regelungen zur Deaktivierung. Analoges gilt für die vorgesehenen Regelungen zur Vermeidung des Anscheins einer Sportwaffe als „echte“ Schießwaffe. Es ist wohl nur aus Sicht der Anhänger solcher Waffen nachvollziehbar, wieso eine Sportwaffe den Anschein erwecken soll, eine „echte“ Schießwaffe zu sein. Die soziale Akzeptanz für solche Leidenschaften hält sich zurecht in Grenzen. Hier aber regulatorisch eingreifen zu wollen, schießt ebenfalls über das Ziel hinaus. Ein Zusammenhang zu Sicherheitsaspekten ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Zu begrüßen ist aus unserer Sicht das Verbot des Waffenhandels über das Internet. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, auch durch Identitätsmissbrauch unbeteiligter Personen an Waffen zu gelangen. Waffenhändler sollten weiterhin verpflichtet sein, sich die notwendigen Dokumente zum Erwerb von Waffen persönlich vorlegen zu lassen.

Skeptisch steht DIE LINKE der Schaffung neuer zentraler Register oder der Vernetzung bestehender nationaler Register gegenüber. Solche Register und Abfragemöglichkeiten geraten schnell in den Fokus der Begehrlichkeit von Polizei und Geheimdiensten. Die Kommission kann nicht überzeugend darlegen, warum eine Abfragemöglichkeit von Waffenhändlern bei allen nationalen Registern zur Ablehnung oder zum Widerruf von Waffenerlaubnissen geschaffen werden muss. Es wäre hier ausreichend, dass Waffen nur im Mitgliedsstaat erworben werden dürfen, in dem der dauerhafte Aufenthalt besteht und in dem dann ohnehin eine Waffenerlaubnis beantragt werden muss. Wer durch die EU reist, um irgendwo eine Waffe zu erwerben, wird auch ohne Skrupel auf den illegalen Waffenmarkt ausweichen und sich dort eine Waffe beschaffen. Die Probleme liegen im Übrigen auch vornehmlich in der unterschiedlichen Umsetzung ins nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

DIE Linke wird das Vorhaben im Bundestag kritisch begleiten und insbesondere darauf achten, dass die europäischen Regelungen nicht über die bereits strengen Regelungen in Deutschland hinausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Diether Dehm

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Sehr geehrter Herr Psychotic,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über den Erwerb von Feuerwaffen, der im Gesetzgebungsverfahren der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nur in mittelbarem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris.

Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge bildeten bereits im April 2015 einen Teil der Europäischen Sicherheitsagenda. Zu diesem Zweck evaluierte die Europäische Kommission schon im Vorjahr die Effizienz der Feuerwaffenrichtlinie. Um die Bürger Europas grenzüberschreitend besser zu schützen und Terroristen von der Beschaffung von Waffen abzuhalten, hat die Kommission nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris die Umsetzung der Maßnahmen beschleunigt und am 18. November 2015 vorgelegt. Gemeinsam mit dem Vorschlag der Kommission wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. Die Verordnung beruht auf den Deaktivierungskriterien, die von der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen erlassen werden. Allerdings wird der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen, auch deaktiviert, nicht mehr erlaubt sein.

Im Rat stieß der Bericht schon in der vorvergangenen Woche grundsätzlich auf Zustimmung. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. Auf Arbeitseben wurde jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Ich will Ihnen deshalb ausdrücklich raten, sich bei Ihrem örtlich zuständigen Bundestagsabgeordneten zu melden. Im Europäischen Parlament hat die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorgestellt. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

In Kooperation mit den zuständigen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger, Sportschützen oder Sammler zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, ein gemeinsames Vorgehen durch einheitliche Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten in Sicherheitsfragen zu schaffen, die Zusammenarbeit zu verstärken und den Informationsaustausch europaweit zu ermöglichen.

Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die sich auch endgültig deaktiviert nicht mehr im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Auch die Vorschriften über Online-Waffenkäufe wurden verschärft. Waffen oder Munition können nun unter erheblich erschwerten Bedingungen im Internet erworben werden. Auch deaktivierte Waffen mussten nach deutschem Recht bisher nicht registriert werden.

Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung gegen und Aufklärung von Schwerstverbrechen zu leisten. In Übereinstimmung mit der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament sehe ich in diesem Kontext den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Indem dieser beispielsweise ein Verbot des Kaufes illegaler Waffen auf dem Schwarzmarkt vorschlägt, wird den grenzüberschreitenden Aspekten des Waffenhandels Rechnung getragen. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen.

Ihre Bedenken leuchten mir ein, dass bei der Bekämpfung der Terrorgefahr Jagd- und Sportwaffen keine signifikante Rolle spielen, gesetzestreuen Jägern die Nutzung ihrer Waffen und Sammlern den Besitz von deaktivierten Waffen nicht unverhältnismäßig erschwert werden sollte. Allerdings dürfte es für Sammler nicht eben leicht sein eine für die Betroffenen akzeptable Fassung der Vorschriften zu erreichen. Dabei sollte niemand unter den Generalverdacht gestellt werden, in einem Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. Demzufolge trete ich im Zusammenwirken mit der CDU-/CSU- gruppe für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen in der Europäischen Union ein. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht, die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Ich bitte aber um Verständnis, dass es hierfür noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

Die CDU/CSU-Gruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.

Gerne verweise ich Sie zudem auf die Europäische Sicherheitsagenda vom April 2015, die die Grundlage der vorgelegten Vorschläge bildet:

http://db.eurocrim.org/db/de/doc/2307.pdf

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort dienlich gewesen zu sein. Für weitere Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe somit

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Rainer Wieland

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Erstaunlich positive Antwort von den Linken:

Wobei teilweise schon ein wenig Fachwissen fehlt, siehe das Kursive.

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Verbreitung von Schusswaffen einzuhegen und die Zahl der in Umlauf befindlichen Schusswaffen in der Bundesrepublik zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Diether Dehm

Die Antwort von einem Linken Abgeordneten, die ich bekommen habe, fing auch so an. NUR wurde dann die erste und schwerwiegende Aussage nicht mehr stark relativiert.

Die Linke reagiert nur auf das starke Feuer, das sie bekommen hat.

Ich habe ihnen, in etwas nettere Worte gepackt, geantwortet, dass ich sie für antidemokratische Stalinisten halte.

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... ist auf die einzelnen Punkte eingegangen und hat sachgerecht argumentiert.

Und wie kommt dieser Mensch bereits im zweiten Absatz zu der steifen Behauptung, dass in der Bundesrepublik Deutschland 40 Millionen Schusswaffen im Umlauf seien???

Gem. den aktuellen Zahlen des Nationalen Waffenregisters (NWR, Stand 2015) gibt es in Deutschland 4,6 Millionen registrierte und damit legal besessene Schusswaffen in den Händen von rd. 1,5 Millionen Schützen, Jägern, Sammlern und Erben. Das sind die Fakten, alles andere ist wüste Spekulation und durch keine seriöse Quelle belegt.

CM

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