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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur mal so eine Idee:

Mir fällt auf, dass zumindest einige "Wünsche" aus Brüssel doch eine

recht deutsche Handschrift aufweisen!? So sind befristete Erlaubnisse,

Anscheinwaffen, bäää HA, MPU, Gaser auf WBK z.B. doch Dinge, die wir

auch rein national schon mal hatten!?

Geschrieben (bearbeitet)
Dreist fand ich, dass Weizsäcker so tut, als wäre dieses Maßnahmenpaket genau so geplant gewesen. Dagegen schreibt Ferber in seiner Mail, dass es wegen Paris vorgezogen wurde.

...... und was zeigt uns das ?

Schau dir doch mal die ganzen Begründungen von den ganzen Antworten an, absoluter Blödsinn!

Logik interessiert hier niemanden, das einzig was denen von belang ist uns so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen und das

so lange bis der letzte die Schnauze voll hat !!!

Und Weizsäcker, was willst mit dem, der hat sich doch nicht mal die Mühe gemacht deine Mail zu lesen :rolleyes:

Bearbeitet von gunner.30
Geschrieben

Ich wette diesen Mann gab es gar nicht. Nur Stimmungsmache gegen Waffenbesitzer.

doch den gabs. Und lass gesagt sein, es kommt nur sehr wenig davon in der Zeitung. Kenne einen ähnlichen Fall mit einem Werkzeugmacher der verknackt wurde wegen Reaktivierung von Teilesätzen. Der sagte vor Gericht, der einzige Punkt den er in Dekowaffen sieht ist die wieder zu reaktivieren. Große Zustimmung vom Staatsanwalt und Richter.

Geschrieben
Newsletter FWR von gerade eben.....


Stellungnahme des Forum Waffenrecht zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG, geändert durch 51/2008 EU)


Das Forum Waffenrecht ist der Zusammenschluss des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition, des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, des Deutschen Jagdverbandes, der bedeutenden anerkannten Schießsport- und Sammlerverbände. Damit repräsentiert das Forum Waffenrecht ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer, rechtschaffende Bürger aus der Mitte der Gesellschaft in Deutschland.


Mit Entsetzen haben wir die Terroranschläge der letzten Zeit wahrgenommen und unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen dieser abscheulichen Taten.


So, wie wir uns bereits in der Vergangenheit dagegen gewehrt haben, mit Mördern und Gewalttätern gleichgesetzt zu werden, verwahren wir uns aktuell ganz besonders dagegen, für Terroristen, fanatische Mörder und religiöse Fundamentalisten in Mithaftung genommen zu werden.


Zu Recht verweisen Politiker und Verantwortliche aller Couleur darauf, dass es sich nach dem schrecklichen Geschehen verbiete, wegen


einzelner verblendeter Verbrecher ganze Glaubensrichtungen, Migranten bestimmter Länder und Regionen oder Asylsuchende hierfür verantwortlich zu machen.


Umso unverständlicher ist es, dass dies nun bei der weit überdurchschnittlich rechtstreuen Gruppe der legalen Waffenbesitzer, Händler und Hersteller gemacht wird. In allen Berichten der Landes- und Bundespolizei sowie des Bundesinnenministeriums wird klar und unmissverständlich herausgestellt, dass der private, legale Waffenbesitz keinerlei Gefahr für die Innere Sicherheit birgt.


Und doch richtet sich der von der Europäischen Kommission am 18. November 2015 - nur fünf Tage nach den Terrorattacken in Paris - vorgelegte Entwurf zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie fast ausschließlich gegen den legalen Waffenbesitz.


Damit geht dieser Vorschlag aus unserer Sicht schon grundsätzlich am eigentlichen Problem - dem gesetzeswidrigen Waffenbesitz, dem illegalen Handel und illegalen Transfer innerhalb der Europäischen Union - vorbei und erscheint uns ungeeignet, den eigentlich gemeinten Terrorismus zu bekämpfen.


Die Regelungen im Einzelnen


Die europäische Feuerwaffenrichtlinie ist von ihrem Ursprung her geschaffen, um den rechtmäßigen Privatbesitz, Handel und Transfer von zivilen Schusswaffen in einem Europa offener Grenzen unter Berücksichtigung von berechtigten Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Dieses Instrument jetzt zum Mittel der Terrorbekämpfung zu schärfen, ist schon vom Ansatz verfehlt.


Nach allen bisher vorliegenden und veröffentlichten Erkenntnissen wurde keine einzige legal besessene oder aus legalem Besitz stammende Schusswaffe zur Ausübung dieser Gewalttaten verwendet. Ausschließlich handelte es sich um Kriegswaffen aus alten Armeebeständen, die illegal in die Europäische Union eingeführt und ohne Erlaubnis über die Binnengrenzen der Union transferiert wurden. Solche Waffen unterliegen nicht dem Waffengesetz sondern dem zur Kontrolle von Kriegswaffen und werden von Privatpersonen nicht legal besessen oder genutzt.


Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen


Dem Vorschlag der Kommission liegen bereits falsche Erkenntnisse zu Grunde, aus welchen sie Ihre Schlüsse gezogen hat.


So werden von unseren Mitgliedern keine vollautomatischen Schusswaffen verwendet, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden.


Denn nach deutschem Recht gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, als Vollautomaten, so dass der Umgang weiterhin verboten bleibt.


Auch die Forderung der Einstufung aller halbautomatischen Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen, trifft hiesig auf Unverständnis. Schon die Formulierung "ähnlich sehen" erweckt erhebliche Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebotes. Nicht zuletzt aus diesem Grund verabschiedete sich der deutsche Gesetzgeber 2003 von dem bis dato bestehenden Verbot des sog. "Kriegswaffenanscheins", da es hier bereits zu unterschiedlicher Bewertung innerhalb der deutschen Bundesländer kam und das Bundeskriminalamt diese Regelung daher für nicht vollziehbar hielt. Übertragen auf die Europäische Union wird dies mehr Rechtsunsicherheit als Sicherheit schaffen!


Mit Aufhebung der genannten Verbotsnorm wurden halbautomatische Schusswaffen in großer Zahl von Sportschützen und auch Jägern rechtmäßig erworben, die durch die nunmehr im Kommissionsentwurf erhobene Forderung der Einziehung und Vernichtung enteignet werden sollen. Dies erfordert eine gesetzliche Grundlage, die auch die Entschädigung für diese Enteignung festlegt.


Für einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht fehlt aber jede tragfähige Begründung.


Die Statistik rechtfertigt keine Verbote


Im Jahr 2014 wurden gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2 % der Fälle waren Schusswaffen involviert. Im Zusammenhang mit Straften wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7 % (335) erlaubnisfrei und 24,3 % erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen (4,9 %) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz.


Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es "die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte". Weiter heißt es in diesem Bericht: "Das BMI sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, in Ausweitung der bestehenden Regeln, die sich grundsätzlich bewährt haben, den Ausschluss weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein messbarer Sicherheitszuwachs wäre von einer solchen Regelung nicht zu erwarten."


Ziel ist die AK 47 Kalschnikow


Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".


Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen

(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.


Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.


Harmonisierung der Deaktivierungsstandards in der EU


Durch Regelung zu Gas- und Schreckschusswaffen sowie unbrauchbar gemachten Waffen nimmt die Kommission Gegenstände in die Richtlinie auf, die keine Feuerwaffen sind und somit gar nicht deren Regelungsgehalt berühren sollten.




Das Problem der nicht einheitlichen Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen war schon in der Änderung der Feuerwaffenrichtlinie 2008 benannt und die Europäische Kommission befand sich seither im Verzug, entsprechende Regelungen zu schaffen. Diesbezügliche Harmonisierungsbestrebungen wurden von unserer Seite auch stets unterstützt. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen haben wir uns eingebracht, um europaweit einheitliche Regelungen zu entwickeln, was mit der nunmehr entwickelten Deaktivierungsverordnung umgesetzt worden ist.


Umso unverständlicher erscheint es aus hiesiger Sicht jedoch, ehemalige Schusswaffen, welche im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als irreversibel unbrauchbar betrachtet werden und dies durch eine staatliche Institution geprüft wurde, dann der Registrierpflicht zu unterwerfen, beziehungsweise ganz zu verbieten.


Neben der Widersprüchlichkeit dieser Forderung begegnet ihr Vollzug auch praktischen Bedenken. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen waren bisher frei und kein Besitzer wurde registriert. Da es sich bei dieser Gruppe regelmäßig um Personen handelt, die weder in Schützenvereinen organisiert sind, noch der Jagd nachgehen oder die Waffenfachpresse lesen, wird hier wahrscheinlich eine große Anzahl rechtschaffender Bürger nichtsahnend kriminalisiert, da sie diese neue Verpflichtung nicht erreichen wird.


Einheitliche Standards für Gas- und Schreckschusswaffen in der EU


Auch die Forderung nach harmonisierten Standards bei der Herstellung von Gas-, Schreckschuss und Salutwaffen wurde und wird von uns nachhaltig unterstützt. Noch auf der IWAOutdoorClassics im März 2014 in Nürnberg bezeichnete Herr Fabio Marini, DG Home, die deutschen Vorschriften zur Verhinderung eines Umbaus in schießfähige Waffen als vorbildlich. Darauf aufbauend waren unsere Mitglieder beratend tätig und auch hier wird im Konsens eine Regelung gefunden, die alle berechtigten Sicherheitsbedenken berücksichtigen und Gefahren zukünftig ausschließen wird. Die nach diesen EU-einheitlichen Regeln hergestellten Gas- und Schreckschusswaffen ebenfalls der Registrierpflicht zu unterstellen, erscheint wiederum widersprüchlich und unverhältnismäßig. Auch hier ist anzumerken, dass derartige Waffen in der Vergangenheit frei und ohne registrierbare Waffennummer verkauft wurden und deren Besitzer nicht zu identifizieren und schwer zu erreichen sind. Eine zusätzliche deutsche Besonderheit ist, dass sich die Erlaubnisfreiheit lediglich auf den Erwerb und Besitz der Gas- und Schreckschusswaffe bezieht. Sobald der Besitzer sein befriedetes Besitztum verlässt, benötigt er für dieses "Führen" eine behördliche Erlaubnis. Selbst die von der EU-Kommission beauftragte Studie hierzu, auf welche sich der Änderungsvorschlag in seiner Begründung stützt, hat die Möglichkeit einer Registrierung betrachtet und letztlich verworfen!


Zeitliche Limitierung der Erlaubnisse und regelmäßige Gesundheitschecks


Dem Entwurf der Kommission liegt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber rechtstreuen Bürgern zu Grunde, welche er unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt.


Jäger und Sportschützen durchlaufen eine umfangreiche Ausbildung, bzw. betätigen sich langfristig sportlich unter der sozialen Kontrolle der Vereinsstruktur und weisen ihre Sachkunde nach, bis sie das Recht zum Waffenerwerb erhalten. Von Behördenseite wird ihre Zuverlässigkeit und Eignung geprüft und sobald Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am Waffenbesitz rechtfertigen, kann ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangt werden.


Dies führt zum bereits dargestellten Ergebnis, dass die Gruppe der Waffenbesitzer überaus rechtstreu ist und nach Auswertung aller behördlichen Erkenntnisse keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit bieten. Dieses überaus erfreuliche und positive Ergebnis jetzt damit zu ahnden, dass die Gültigkeitsdauer waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal fünf Jahre begrenzt und eine standarisierte medizinische Untersuchung für jede Erteilung und Erneuerung verpflichtend wird, ist diskriminierend und nicht nachvollziehbar.


Die jagdliche Ausbildung, die Anschaffung der Jagd- und Sportgewehre und des Zubehörs bis zum qualifizierten Aufbewahrungsbehältnisses ist äußerst kostenintensiv. Dies jeweils lediglich bei einer Rechtssicherheit von fünf Jahren zu leisten, erscheint hiesig unverhältnismäßig. Zudem begegnet die verpflichtende medizinische Untersuchung schwerwiegender Bedenken in Bezug auf Einschränkung des Persönlichkeitsrechts und die bisher angestrebte und auch umgesetzte Inklusion behinderter Sportler.


Die Beschränkung des gewerblichen Fernabsatzhandels mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Teilen oder Munition auf lizensierte Waffenhändler ist in Deutschland bereits eindeutige Gesetzeslage. Den nichtgewerblichen Onlineverkauf für Privatpersonen zu verbieten, erscheint hiesig überzogen und nicht begründet.


Einschränkung des Online-Handels


Der Handel über Fernabsatzmedien folgt den gleichen gesetzlichen Vorgaben wie der Handel in Fachgeschäften. Der Verkäufer muss die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen und den Verkauf der Behörde melden. Der Käufer wiederum muss den Erwerb seiner Behörde rechtzeitig anzeigen, so dass jederzeit eine Kontrolle im "Vier-Augen-Prinzip" gewährleistet ist. Wird hier gegen eine Pflicht verstoßen, fällt dies auf und kann neben Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen auch mit dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sanktioniert werden. Auch hier fehlt es an belegten Vorfällen aus der Vergangenheit, die signifikante Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen belegen.


Neue Definitionen


Handwerklich verunglückt erscheint auch die neue Definition von "wesentlichen Teilen". Diese ist identisch mit der Definition von "Teilen" und somit überflüssig. Aus technischer Sicht sind nur der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager und das Gehäuse (Receiver) als wesentliche Teile anzusehen.


Neue Markierungsregeln


Im Hinblick auf die Neuregelung der einheitlichen Markierung des Gehäuses (Receiver) wird hiesig zugestimmt, da es sich um eine Möglichkeit handelt, durch eine Vereinheitlichung der europäischen und US-amerikanischen Regeln ein Zeichen zu setzen, weltweit alle Schusswaffen einheitlich am gleichen Teil zu markieren und so eine eindeutige Identifizierung und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies entspricht dem Inhalt des Artikels 10 des UN Feuerwaffenprotokolls und den Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie. Da dies eine sinnvolle Vereinheitlichung ist, die möglichen Missbrauch ausschließen kann und Regelungslücken schließt, wurde dieser Vorschlag von uns mitgetragen und unterstützt.


Verbesserung von Informationsaustausch und Zusammenarbeit innerhalb der EU


Ebenso begrüßen wir die Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Informationsweitergabe unter den europäischen Staaten und Behörden. Dies ist der einzige Teil des Maßnahmenpaketes, welcher sich tatschlich gegen illegale Aktivitäten wendet und diese erschwert.


Dialog statt Aktionismus


Diese Bewertung zeigt deutlich, dass sich das Forum Waffenrecht stets konstruktiv und kompromissbereit in die Diskussion um den sicheren Umgang, Handel und legalen Besitz von Schusswaffen einbringt. Wo Regelungen Lücken zulassen oder gar Missbrauch möglich erscheint, haben wir uns nie einem sinnvollen Vorschlag widersetzt. Stattdessen haben wir selbst Lösungsansätze entwickelt und uns aktiv eingebracht.


Wir wehren uns aber vehement gegen die Instrumentalisierung der schrecklichen Verbrechen der letzten Tage zur Rechtfertigung von gesetzgeberischem Aktionismus, der die Rechte unser Mitglieder missachtet, der Industrie und dem Handel den Boden entzieht, den Schießsport und die Jagd unmöglich macht, dabei aber keinen Sicherheitsgewinn bietet. In der vorliegenden Form sind wir jedoch sicher, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keinen einzigen Anschlag in der Zukunft verhindern werden.


Nach übereinstimmenden Informationen aus Brüssel und Berlin wird die Abstimmung des vorliegenden Vorschlages noch ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Wir unternehmen alles um die Rechte unserer Mitglieder zu schützen und unseren berechtigten Sorgen Ausdruck zu verleihen.


In Ergänzung zum vorangegangenen Newsletter empfehlen wir immer noch die Unterstützung der aktuellen Petition


"Einschränkung des legalen Waffenbesitzes stoppt keinen Terrorismus!"


Link


Bitte zeichnen Sie diese Petition mit und verbreiten Sie diese in Ihren Vereinen, Hegeringen und im Kreise Ihrer Freunde und Bekannten.

Geschrieben

Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland stehen eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)

Damit zeigt der SPD Abgeordnete, dass er keinen blassen Dunst hat wofür die Waffen verwendet werden oder wie viele Bürger es später tatsächlich betreffen würde. Auch dass es Dienstgewehrwettbewerbe gibt oder der Reservistenverband seinen Mitgliedern ermöglichen soll mit Gewehren, die nah am Original gebaut sind zu trainieren und sich so "fit for Military Service" zu halten weiß der Mann nicht. Ich glaub ich schreib morgen mal was zusammen und klär ihn auf.

Geschrieben

Das schönste ist, dass die Europäische Kommission der Hauptschuldiger ist!

Bereits 2008 ist die Europäische Waffenrichtlinie zur Deaktivierung novelliert worden. Seit 2010 MÜSSEN europaweite Standarts zu Deaktivierung eingezogen werden, die Kommission hätte deren Einführung überwachen und durchsetzen müssen.

Passiert ist das bis heute nicht!

Die Politik verbockts und die Legalwaffenbesitzer sollen es ausbauen, wie so oft schon.....

Geschrieben

.... aber das Thema ist längst durch. Am 7. wissen wirs genau, aber alles andere als eine Mehrheit dafür würde mich doch sehr wundern.

Mag sein, na und !!!

Eins sollte klar sein, es geht schon lange nicht mehr um unser "Hobby" sondern wird in Zukunft jeden Bürger in Europa betreffen,

wenn unsere Rechte immer noch weiter eingeschränkt werden!

:hi: gunner

Geschrieben

Versteh ich nicht, haben die schon alle resigniert oder was wurde ihnen dafür versprochen ???

Gerade die Hersteller und Händler sind doch davon betroffen, es geht ja schließlich um deren Existenz.

Ich versteh die Welt nicht mehr, ....... könnt nur noch :bad:

:hi: gunner

Vielleicht haben sie Grund zu der Annahme, dass aus dem Ganzen Schmarn nichts wird? Nur so ein Traumgedanke am Rande...

Geschrieben (bearbeitet)

Der FWR will m1 carbine und mp44 verbieten? Gehts noch? Dann sollen sie wenigstens nach Baujahr 1945 schreiben!!!

Die menschliche Dummheit ist weit verbreitet - auch bei denen, die es besser wissen sollten. :bad:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben (bearbeitet)

Gleiche Antwort von hr. Ferber erhalten

UND

1 abwesenheitsnotiz bei fast 40 Mails....

Das sagt mehr als 1000 Worte über die Sinnlosigkeit dieses Clubs...

Weiß jemand, wie üblich es ist, dass Vorschläge der EU-Kommission vor deren Verabschiedung nochmal abgeändert werden? Also z.B. in unserem Fall, dass man das Zeugs mit den LWB streicht und nur den Teil bezügl. der Illegalen drinnen lässt?

Bearbeitet von Sam Fisher
Geschrieben

Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)

Ich betreibe das "sog. Dynamische Schießen" eigentlich sehr gerne. Inwiefern es "kriegssimulierend" sein soll erschließt sich mir allerdings nicht so ganz. Natürlich gibt es Verwandtschaft zwischen dynamischen Disziplinen und dynamischen Kampfsituationen, genauso wie es eine Verwandtschaft gibt zwischen Sportfechten und Zweikampf oder zwischen Schachspiel und militärischer Strategie. Ganz allgemein sind sogar im Tierreich Spiele oft ein simulierter und durch Regeln eingehegter Kampf, und eben diese Einhegung ist doch etwas sehr gutes. Vor 100 Jahren haben sich die Völker Europas die Köpfe eingeschossen. Wenn sie sich heute zum gemeinsamen Schießen treffen und der Deutsche dem Polen schonmal seine Ausrüstung leiht und umgekehrt und sie dann alle hinterher ein Bier trinken gehen, dann erscheint mir das als positive Entwicklung. Aber das nur am Rande.

Immerhin: Viele von uns wissen jetzt, wo gewisse Abgeordnete stehen und gewisse Abgeordnete wissen auch, daß es Leute gibt, denen diese Dinge wichtig sind. Jenseits der Aktivitäten in bezug auf die gerade anstehende Direktive wäre es wünschenswert, dieses Wissen zu bündeln, so wie es die NRA in Amerika mit ihren Fragenkatalogen an Politikern und Zusammenstellungen von Abstimmungen und daraus errechneten Schulnoten macht. Damit kann sich dann auch jeder, der selber nicht schreibt, bei anstehenden Wahlen informieren, welcher Kandidat seine Interessen wahrnimmt und welcher nicht. Das wäre, glaube ich, auch eine mit nur begrenzten Ressourcen zu machende wirksame Lobbyarbeit.

Geschrieben

Habe mit der Frau beim Visier stand gesprochen und sie gebeten auf der Homepage zu veröffentlichen. War auch bei prolegal war irgendwie merkwürdig.... Und natürlich mit vielen Leuten und Händlern gesproche. Offiziell habe ich da allerdings bezüglich des Sache nicht gesehen... Kein Plakat nichts.....

Geschrieben

Es gab ja schonmal eine politische Klasse die Europa weit operiert hat. Und Sachen nach ihrem aussehen beurteilt hat wie Kunst Gegenstände und sogar Menschen. Auch diese politische Klasse interessiere sich nicht für Fakten auch diese machte Stimmung gegen eine Minderheit. Und kaum zu fassen diese Klasse hat auch das erste Waffengesetz erlassen. Wie hiessen die gleich?

Geschrieben

Stellungnahme des Forum Waffenrecht zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG, geändert durch 51/2008 EU)

Das Forum Waffenrecht ist der Zusammenschluss des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition, des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, des Deutschen Jagdverbandes, der bedeutenden anerkannten Schießsport- und Sammlerverbände. Damit repräsentiert das Forum Waffenrecht ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer, rechtschaffende Bürger aus der Mitte der Gesellschaft in Deutschland.

[...]

Ziel ist die AK 47 Kalschnikow

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen

(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

[...]

Was für eine gequirlte S******e!

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich K****n möchte!

Statt Eier zu zeigen und die Forderungen der sozialistischen EU-Faschisten konsequent abzulehnen, macht man den Bückling und kommt mit so einem Dreck um die Ecke.

Dieses Forum Waffenrecht repräsentiert mich NICHT!

Verräter!

Geschrieben (bearbeitet)

Sogar zwei der Antis haben für unsere Sache unterzeichnet(was wohl nicht beabsichtigt war:

siehe Bilder unten

Gruß,

Harald

Da kannst mal sehen wie doof die sind :rofl:

Vielleicht sollten wir den Link noch in ein paar Grünen-Foren verteilen "Los schnell alle unterschreiben ! Waffenverbot!"

Made my day

Bearbeitet von WolfK33

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