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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Hab auch dem Forum geschrieben. Sollten die bei dem Quatsch bleiben, werde ich das in meinem Verein kundtun und die Leute dazu auffordern, dieses Bündnis zu verlassen. Obwohl wir gerade so einen Kleinkrieg nicht brauchen können, versteh ich das Forum Waffenrecht nicht.

Was heißt da Kleinkrieg--die stehen offenbar auf der anderen Seite. Wenn ein Industrieverband für seine Mitglieder Harakiri machen will kann man ihn nicht dran hindern, aber unterstützen braucht man ihn auch nicht.

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Das traurige ist, dass man zuerst vielleicht die militärisch aussehenden Halbautomaten verbietet, und dann später sen Rest. und in der Zeit dazwischen, können sich Speichel Lecker, wie die Leute vom FWR überlegen, wie man das Gewehr noch um lackieren könnte. Der Vorschlag mit der Hülsenlänge usw ist der Hammer..

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Was für eine gequirlte S******e!

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich K****n möchte!

Statt Eier zu zeigen und die Forderungen der sozialistischen EU-Faschisten konsequent abzulehnen, macht man den Bückling und kommt mit so einem Dreck um die Ecke.

Dieses Forum Waffenrecht repräsentiert mich NICHT!

Verräter!

Hast den von dir selbst eingefügten Text des FWR gelesen und auch verstanden?

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

[...]

Das ist heute schon so geregelt. 40 mm Hülsenlänge - Hallo - noch nie gehört? Was fällt dir an dieser Bezeichnung auf Zentralfeuerbüchsenmunition ??? Total die Verschärfung - gelle...

kopfschüttel

Manfred

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Lieber Manfred,

jetzt muss ich eher über dich den Kopf schütteln.

Das FWR unterstützt bzw. schlägt ein TOTALVERBOT ALLER GK-HALBAUTOMATEN mit einer Hülsenlänge < 40mm oder einer Lauflänge < 16 Zoll vor.

Da ist derzeit die Situation im sportlichen Bereich noch deutlich anders, im jagdlichen sowieso.

  • Im BdMP gibt es zahlreiche Sportdisziplinen für die .30 M1 Carbines - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten.
  • Im BDS etc. gibt es zahlreiche Disziplinen für LW mit KW-Patronen (anscheinsfreie Schmeisser/Sabre Def. 9mm, aber auch Tommygun-Klone etc.) - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten.
  • Auch gibt es in div. Verbänden erlaubtes Schiessen anscheinsfreier HA in 7,62x39 (Molot Vepr etc.)- auch das laut FWR in Zukunft alles verboten.

Ernsthaft: Sind solches Verbotsofferten des FWR im Sinne der Sportschützen, Jäger und Sammler???

Und: Verboten heißt in dem Fall: Kein Umbau, nur Vernichtung, entschädigungslos!!

Grüße

Schwarzwälder

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@Dante1: Stimmt. Das FWR schreibt "Zentralfeuerbüchsenmunition". Wobei diese Feindifferenzierung dann wahrscheinlich nicht Eingang in den Gesetzestext finden würde, denn wenn schon zivile AK-Klone ein Problem darstellen (sollen), dann natürlich auch zivile MP5-Klone etc., da kannst Du drauf wetten!"

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Paragraph 6 AWaffV ist mir gut bekannt.

Jedoch sollen lt. Forum Waffenrecht alle Selbstladelangwaffen in einem Zentralfeuerbüchsenkaliber, welches eine Hülsenlänge von 40 mm unterschreitet, ausgeschlossen werden (Sport UND Jagd?), unabhängig von Anschein oder nicht.

Und mit besagtem Paragraphen sind wir nicht gut gefahren. Er ist wie ein Krebsgeschwür, das man nicht entfernen kann.

Bearbeitet von John Marston
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Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") Ausgeschlossen hiervon Waffen die für die Jagd oder zum Sportschießen konstruiert und gebaut wurden

Bearbeitet von Dante1
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@Dante1, mir hat das FWR folgenden Text gemailt:

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Mit anderen Worten, das FWR will nur noch Halbautomaten erlauben, die:

1. eine Hülsenlänge von > 40mm haben (es sei denn es werden Kurzwaffenpatronen oder KK-Patronen verwendet);

und

2. deren Lauflänge mind 16 Zoll beträgt.

Alle anderen HA wären verboten, entschädigungslos einzuziehen, auch für Jäger UND Sammler (!!)

Hal

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Paragraph 6 AWaffV ist mir gut bekannt.

Jedoch sollen lt. Forum Waffenrecht alle Selbstladelangwaffen in einem Zentralfeuerbüchsenkaliber, welches eine Hülsenlänge von 40 mm unterschreitet, ausgeschlossen werden (Sport UND Jagd?), unabhängig von Anschein oder nicht.

Und mit besagtem Paragraphen sind wir nicht gut gefahren. Er ist wie ein Krebsgeschwür, das man nicht entfernen kann.

Was ist an dem "militärischen Ursprungs" nicht zu verstehen? Es sind nicht alle Selbstladelangwaffen.

Manfred

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