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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gruger:

 

Ich verweise auf (9)

Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht....

 

Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90)

 

Was denkt ihr denn, warum das rot-grüne Bremen jetzt mit seiner Bundesrats-Initiative zur WaffG-Verschärfung auf der Matte steht?

 

Die wollen anlässlich der nationalen Umsetzung ins deutsche WaffG all das, was ihnen jetzt in der letzten EU-Fassung "zu lax" erscheint (und auf EU-Ebene wohl so beschlossen wird), im WaffG schärfer und restriktiver regeln.

Wer weiß, was da noch an faulen "Eiern" in der deutschen Umsetzung kommt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Gruger:

 

Ich verweise auf (9)

 

 

Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht.

 

 

Die Regelung " When individuals are found to be in the possession of such loading devices these should be seized, as well as any semi-automatic centre fire firearms to which these could be fitted, even if the possession of these firearms was authorised. These individuals should also be deprived from their authorisation" ist aus (9) gestrichen worden.

 

 

Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90)

 

 

Nachtrag:

 

S. 29 Artikel 1, 1b) --> SD fällt nicht unter die Definition wesentliches Teil.

 

Dank für's herauslesen! Wenigstens ein Schwachsinnspunkt weniger.

edit: dem steht aber immer noch Artikel 5 Paragraph 3 gegenüber...

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit 5.3 hab ich auch zuerst gedacht, da gibt es aber eine Ausnahme:

Zitat

unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a)

 

Also solange man eine Erlaubnis für die Waffe in A hat kann man auch das Magazin haben, so wie Gruger gesagt hat.

 

Man beachte aber die Mitgliedsstaaten können solche Ausnahmen erlauben müssen es aber nicht.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Ich hab mal die wesentlichen Punkte für Deutschland übersetzt und zusammengefasst für diejenigen die kein Englisch können:

 

  • Alle wesentlichen Teile müssen markiert werden, für historisch wertvolle Waffen gibt es Ausnahmen (gilt nicht rückwirkend also nur für neu produzierte oder eingeführte Teile)
  • Lower receiver werden wesentliche Teile
  • Bei Online Verkäufen muss die Identität und die Erwerbserlaubnis von einem Händler/ Vermittler oder einer öffentlichen Stelle überprüft werden
  • relevante medizinische und psychologische Informationen müssen überprüft werden bei Beantragung und Verlängerung einer Erlaubnis
  • halbautomatische Kurzwaffe mit eingebauten oder eingesetzem 21 Schuss Magazin ist Kat A
  • halbautomatische Langwaffe mit eingebauten oder eingesetzem 11 Schuss Magazin ist Kat A
  • Nur die Möglichkeit ein großes Magazin (K20 / L10) benutzen zu können führt nicht zu einer Einstufung in Kategorie A
  • Die Erlaubnis für Kat B wird widerrufen wenn man ein Magazin für Zentralfeuer-Munition hat welches mehr als 20 Schuss fassen kann oder 10 Schuss für Langwaffen, es sei denn man hat eine Ausnahme für Kat A Waffen. (gilt auch für Repetierer)
  • Der Erwerb von großen Magazinen ist nur Leuten mit einer Erlaubnis für Kat A gestattet.
  • Die Staaten können Erlaubnisse für A6,7,8 ausstellen für Waffen die vorher in B waren und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens registriert waren. Auch der Weiterverkauf kann erlaubt werden.
  • Die Staaten können Sportschützen eine Erlaubnis für A6 und A7 geben, wenn sie an Wettkämpfen teilnehmen und die Waffen für eine Disziplin eines internationalen Verbandes brauchbar sind.  
  • Die Staaten können Sammlern Erlaubnisse für Kat A geben
  • Neue Deaktivierungsstandards gelten nicht rückwirkend.
  • Waffen die konvertiert sind auf Salut bleiben in der Kategorie in der sie vorher waren
  • Replika die als solche gebaut werden und nicht umgebaut werden können sind nicht betroffen.
  • Jäger können nur Kat C Waffen mit dem EU Feuerwaffenpasse in andere Länder mitnehmen, Sportschützen Kat A, B und C
  • Es sei denn das Land verbietet den Besitz oder macht ihn erlaubnispflichtig, diese Ausnahmen sollen auf dem Pass vermerkt sein.
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, wenn man böse ist könnte man sogar noch rauslesen, dass es auch für Randfeuer Repetierer gilt aber das ist glaub ich nicht gemeint.

Wobei wenn ich es genau lese, dann ist das wirklich der Wortlaut. Denn da steht ja " to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms " und nicht  "to centre-fire semi-automatic or repeating firearms". Damit würde das auch für KK Repetierer gelten.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

Aber doch nur im Fall von "dual use", oder?

Sprich, Magazine, die sich gleichermaßen für Repetierer und Halbautomaten verwenden lassen. 

 

Wenn ich das so lese:

(Erlaubnis wird entzogen, wenn Besitz von) "loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,

unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7"

 

Ein 20er Magazin für z.B. Troy P.A.R. (Ar15 Mag) darfst du dann nur haben, wenn du eine Kategorie A-Lizenz hast in Verbindung mit einem AR15

Geschrieben (bearbeitet)

Solange du keine Kat B Lizenz hast kannst du es auch haben, denn nur die wird widerrufen.

Aber das erzeugt doch ein ganz neues Bedürfnis, du musst dir quasi eine Kat A Waffe kaufen um den Repetierer benutzen zu können.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Sebastians:

Dass der Besitz von Langwaffenmagazinen >10 Schuss für Repetierer UND Halbautomaten

verboten sein soll, war aber schon länger so geplant.

Na und ....

 

mich interessiert nur noch die komplette Abwehr der ganzen Verschwörung dieser geltungsbedürfigen viel zu dicken Selbstdasteller und Medien und Warheitsverdreher.

 

Ach Gott, ich geh sowas von Wählen!

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Speedmark:

.... Ach Gott, ich geh sowas von Wählen!

 

Ich auch und hoffe, dass wir die richtigen wählen!

 

PS: Ich habe 2016 bereits 2 x alle EU-Abgeordneten und die Mitglieder des deutschen Innenausschusses angeschrieben. Eigentlich müssten sie wissen, dass ihnen ihre ansonsten treuen Wähler davon laufen werden, wenn sie den EU-Wahnsinn nicht verhindern!

 

Bearbeitet von Gast
Nachtrag
Geschrieben (bearbeitet)

Sie glaubens noch nicht. Nur die hinteren Listenplätze werden nervös.

Das juckt die Entscheider aber noch nicht.

Wir müssen raus aus dieser EU und Schuldenunion!

 

Wie wir hier sehen können drücken die uns ihre VErbote eiskalt durch und mir graut bereits vor der deutschen Umsetzung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb schiiter:

.... Wie wir hier sehen können drücken die uns ihre VErbote eiskalt durch und mir graut bereits vor der deutschen Umsetzung.

 

Mir graut es auch ...........

Geschrieben

Übel...........

  • relevante medizinische und psychologische Informationen müssen überprüft werden bei Beantragung und Verlängerung einer Erlaubnis. Und Jäger können nur Kat C Waffen mit dem EU Feuerwaffenpasse in andere Länder mitnehmen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Sebastians:

 

Ein 20er Magazin für z.B. Troy P.A.R. (Ar15 Mag) darfst du dann nur haben, wenn du eine Kategorie A-Lizenz hast in Verbindung mit einem AR15

 

Ich lese bzw. verstehe es so: Wenn du ein AR-15 hast, darfst du auch für den Repetierer Troy PAR (.223) nur max. 10-er-Magazine haben, da "dual use"/Magazinkompatibilität.

Wenn du nur den Repetierer Troy PAR hast, und keinen HA mit kompatiblen Magazinen, auch ein großes Mag. dafür.

 

Gleiches gilt demnach für Beretta 92-Eigner und den HA Beretta Cx4 Storm. Wer beides hat, der dürfte dann für die Pistole nur max. 10er-Mags haben.

Wer hingegen nur die Pistole und nicht die "kompatible" HA-Büchse hat, der darf Mags bis zur Kapazität 20 haben.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schmitz75:

Solange du keine Kat B Lizenz hast kannst du es auch haben, denn nur die wird widerrufen.

Aber das erzeugt doch ein ganz neues Bedürfnis, du musst dir quasi eine Kat A Waffe kaufen um den Repetierer benutzen zu können.

 

Mit dem Bedürfnis bzw. der Erlaubnis für den Repetierer hat das doch nichts zu tun.

Bei Magazinen für den Repetierer muss eben der "dual use"-Aspekt beachtet werden.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Globus:

Übel...........

  • relevante medizinische und psychologische Informationen müssen überprüft werden bei Beantragung und Verlängerung einer Erlaubnis. 

 

 

Wie "beantragt" z.B. ein Jäger, oder ein Sportschütze auf WBK Gelb, seine neue Büchse?

In D legen die ihren JS bzw. ihre WBK Gelb vor, erwerben und lassen eintragen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Globus:

Übel...........

  • .....Und Jäger können nur Kat C Waffen mit dem EU Feuerwaffenpasse in andere Länder mitnehmen.

     

 

Da geht es los mit den Beschränkungen der jagdlichen HA-Nutzung.

Geschrieben (bearbeitet)

Also das mit den Jägern und Kat C gilt nur falls man keine zusätzliche Autorisierung  von dem Staat durch den man reißt hat.

 

 

Btw. das ist keine offizielle Übersetzung, also solltet ihr euch nicht an Formulierungen aufhalten.

 

Ich weiß nicht wie du auf dual use kommst aber der englische Text ist das ziemlich eindeutig dass es nicht um dual use geht.

 

Zitat

Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics: 
(a) loading devices which can hold more than 20 rounds; 
(b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds, 
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a). 

 

Bearbeitet von schmitz75

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