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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Du verstehst noch nicht einmal, was Freiheit ist, und vermengst es mit einem vollkommen anderen Themengebiet.

Auf Deutschlands Straßen scheint es des Öfteren notwendig zu sein. Habe das jahrelang nicht nur einmal gemacht. Oftmals kamen auch noch so richtige Maschinenwaffen, ja sogar Panzerabwehrhandwaffen dazu. Und dann diese schnuckligen Maschinenkanonenanhängerle....

Gebüsch, ich bin nicht oft Deiner Meinung, aber ich gehe voll dàccord mit Deinem Freiheitsbegriff. Freiheit und Recht hat man,sie können einem nicht gewährt werden. Sie können aber mit Gewalt (in verschiedenster Form) vorenthalten werden.

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Für mich is meine SL-Büchse kein Schwanzersatz, sondern ein Wertgegenstand. Wenn ich sie nicht mehr haben darf ist das für mich ok, solange ich den kompletten Wert ersetzt bekomme und nicht nur eine symbolische Entschädigung...

Für mich sind meine SL-Büchsen auch keine Schwanzersätze - dennoch teile ich deine Schlussfolgerung nicht.

Es ist eben nicht "ok".

Denn ich will sie behalten, nutzen, und bislang hat mir niemand schlüssig und faktisch begründen können, warum er (als Gesetzgeber) sie mir wegnehmen will. Und die EU-Kommission am allerwenigsten.

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Denn ich will sie behalten, nutzen, und bislang hat mir niemand schlüssig und faktisch begründen können, warum er (als Gesetzgeber) sie mir wegnehmen will. Und die EU-Kommission am allerwenigsten.

Das habe ich auch nicht in Frage gestellt. Aber leider hängen unsere Gesetze selten von Logik ab. Wenn ich mir vorstelle, dass in anderen Bereichen, von denen ich weniger Ahnung habe, genauso beschlossen wird, dann ist mir klar, warum alles gegen die Wand gefahren wird.

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Hatte heute nochmal ein Telefongespräch mit dem Assistenten von MEP Karl-Heinz Florenz, wo ich nochmal gezielt auf die Gefährlichkeit der Formulierung im niderländischen Vorschlag eingegangen bin. Wie bereits in den vorherigen Sitzungen ist Herr Florenz zwar generell für eine Novellierung der Feuerwaffenrichtlinie in Bezug auf Dekorichtlinien und Informationsaustausch, ist aber strikt gegen weitere Verbote. Auch medizinische Tests sollen national geregelt werden.

Über die Hinwendung zu deutschen Verhältnissen kann man sich streiten, aber es ging auch schlimmer...

Hier noch zwei Infoblätter, die ich noch per Mail erhalten hatte:

EU-Waffenrichtlinie: Deutschland als Maßstab

Debatte um Verschärfung des Waffenrechts nimmt Fahrt auf

Gastkommentar von Karl-Heinz Florenz, CDU-Europaabgeordneter und Präsident der Jagd-Intergruppe im Europäischen Parlament.

Die Debatte um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der sogenannten Feuerwaffenrichtlinie nimmt spürbar Fahrt auf. Die Europäische Kommission hat seit mehreren Jahren an einer Revision der Richtlinie gearbeitet und für das Frühjahr 2016 einen neuen Vorschlag angekündigt. Aufgrund der Attentate in Frankreich war der politische Handlungsdruck jedoch hoch, so dass der neue Vorschlag überstürzt im November 2015 vorgelegt wurde. Viele, wenn auch nicht alle Vorschläge, wurden mit heißer Nadel gestrickt. Falsch ist meines Erachtens, die europaweite Regelung von legalen Waffen mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung zu begründen. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem legalen Besitz von zivilen Waffen, wie sie für die Jagd oder den Schießsport verwendet werden und terroristischen Attentaten.

Eine Überarbeitung des Waffenrechts vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung geht an der Sache vorbei und ist in dieser Verknüpfung nicht akzeptabel. Die Inhaber von Waffenbesitzkarten gehören bereits heute zu den am strengsten kontrollierten Gruppen in Deutschland. Die von den Terroristen verwendeten Granaten, Kalaschnikow und Raketenwerfer sind allesamt bereits heute verboten und waren auf dem Schwarzmarkt der Balkanstaaten illegal erworben worden. Terror in Europa muss entschlossen bekämpft werden, aber hier müssen wir bei den tieferliegenden Gründen ansetzen und nicht bei einer strengeren Regelung für den legalen Waffenerwerb in Europa. Die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich, der Zerfall staatlicher Strukturen in manchen Teilen des afrikanischen Kontinents und der Vormarsch des IS im Nahen und Mittleren Osten müssen als Ursachen des Terrorismus angegangen und gelöst werden. Dass die Europäische Kommission diesem Phänomen begegnen will und einen "Aktionsplan Terrorismus", unter anderem zur Austrocknung des Waffenschwarzmarktes, vorgestellt hat, begrüße ich. Der Kommissionvorschlag zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie verfehlt vor diesem Hintergrund jedoch sein Ziel. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine legal erworbene Jagd- oder Sportwaffe für einen terroristischen Anschlag missbraucht wurde. Die europäischen Jäger und Vereinsschützen sind daher die falschen Adressaten.

Gerade für deutsche Jäger und Sportschützen ist der Vorschlag der Kommission unverständlich: haben wir doch in Deutschland bereits heute eines der schärfsten Waffengesetze in Europa, an dem sich viele andere Mitgliedstaaten ein Vorbild nehmen könnten. So ist die Aufbewahrung von Waffen äußerst streng geregelt, in anderen Ländern sind die Vorschriften hier teilweise weniger restriktiv. Hier würde ein europäisches Mindestmaß durchaus einen Mehrwert bringen, jedoch ist zu diesem Thema nichts im Vorschlag enthalten. In anderen Fragen ist die Kommission hingegen über das Ziel hinausgeschossen. Verpflichtende medizinische Tests für die Erstausstellung und Verlängerung von Waffengenehmigungen müssen keineswegs wie vorgeschlagen europäisch standardisiert werden, sondern sind bereits heute von den Nationalstaaten ausreichend geregelt. Auch ein vollkommenes Verbot des An- und Verkaufs von Waffen zwischen Privatleuten mittels Fernkommunikation schießt über das Ziel hinaus. Während eine bessere Kontrolle des Onlinehandels sicherlich sinnvoll ist, muss der traditionelle Weg von Zeitungsinseraten in Fachzeitschriften selbstverständlich erhalten bleiben.

Den Vorschlag pauschal abzulehnen wäre aber umgekehrt ebenfalls eine Überreaktion, enthält er doch auch sinnvolle Elemente. Eine europäische Vernetzung der nationalen Waffenregister, einheitliche Regeln über die Markierung von Waffen und gemeinsame Deaktivierungsstandards sind sinnvoll und würden einen direkten Sicherheitsgewinn für die Menschen in Europa schaffen. Ausflüge ins benachbarte EU-Ausland zum praktischen aber verbotenen Waffenkauf, weil dort unter Umständen die Waffenbesitzberechtigungen oder Deaktivierungsstandards weniger restriktiv geregelt sind, waren für Vertreter unseres Standes schon immer eher ein Dorn im Auge. Die Vereinheitlichung der Standards, zur unwiderruflichen Deaktivierung von Feuerwaffen, die inhaltlich weitgehend einer Angleichung des europäischen an das deutsche Recht entspräche, unterstütze ich daher.

Das Parlament wird den Kommissionsvorschlag in den kommenden Monaten sehr genau prüfen. Als Jäger, als Europaabgeordneter und als Präsident der parlamentarischen Intergruppe "Biodiversität, Jagd, ländliche Aktivitäten" werde ich mich persönlich für einen praxistauglichen Vorschlag im Sinne der Jäger und Sportschützen einsetzen.

Als Demokrat hat die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundwerte vor den terroristischen Freiheitsfeinden für mich allerhöchsten Stellenwert. Rechtstreue Bürger in nationalstaatlich bereits ausreichend geregelten Bereichen mit unnötigen oder gar unverhältnismäßigen Maßnahmen zu behindern, darf aber nicht Ausfluss der latenten Terrorgefahr sein. Den Terrorismus als Anlass für eine weitreichende Beschränkung des zivilen Waffenbesitzes zu nehmen, würde bedeuten, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Pressemitteilung

Karl-Heinz Florenz MdEP (CDU)

Büro Niederrhein

Groß-Opholt 3

D-47506 Neukirchen-Vluyn

Tel. 0049 (0)2845 / 77171

Fax 0049 (0)2845 / 10995

e-mail: europabuero.niederrhein@t-online.de

Europäisches Parlament

ASP 14 E 240, Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Tel. 0032 2 2845320

Fax 0032 2 2849320

e-mail: karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu

Internet: www.karl-heinz-florenz.de

facebook: www.facebook.com/khflorenz

Brüssel, 24. Februar 2016

Gut gemeint, aber falsch

Karl-Heinz Florenz zum Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Waffenrecht

Am 18. November 2015 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung des europäischen Waffenrechts vorgestellt. Karl-Heinz Florenz, CDU-Europaabgeordneter vom Niederrhein und Präsident der parlamentarischen Jagd-Intergruppe, fasst die Fortschritte im Europäischen Parlament so zusammen: "Mittlerweile haben wir in den zuständigen Ausschüssen mehrere Aussprachen zu dem Kommissionsvorschlag abgehalten. Dabei wurde immer klarer: Der Entwurf ist gut gemeint, aber in der jetzigen Form ungeeignet."

Florenz, selbst Landwirt und Jäger, erklärt weiter: "Es besteht kein Zweifel, dass das europäische Waffenrecht auf den Prüfstand musste und hier und da noch nachgebessert werden sollte. Das betrifft insbesondere die Angleichung der Gesetzeslage in Staaten, in denen die Vorschriften zu lax sind und zu wenig Schutz vor Schusswaffenmissbrauch bieten. Jedoch acht Tage nach den Anschlägen von Paris einen offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Entwurf vorzulegen, halte ich für falsch. Die Kommission sollte ihren derzeitigen Vorschlag zurückziehen, die Empfehlungen der Ausschüsse einarbeiten und dem Parlament in spätestens einem Jahr neu vorlegen."

"Mit strikter und konsequenter Terrorbekämpfung bin ich hundertprozentig einverstanden", betont Florenz, "die europäischen Jäger, Waffensammler und Sportschützen dürfen hierfür jedoch nicht der erste Ansatzpunkt sein!"

Am 01. März wird sich die Intergruppe "Biodiversität, Jagd, ländliche Aktivitäten" im Europäischen Parlament weiter mit dem Thema befassen.

  • Für Rückfragen und Interviews steht Ihnen Herr Florenz gerne zur Verfügung (+32 2 2847320)
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Servus,

Ich hatte die letzten 4 Monate leider überhaupt keine Zeit mich mit dem EU sch... auseinander zusetzten (Meisterprüfung), wenn jemand so freundlich sein würde mir evtl. den aktuellen Stand und E-Mail Adressen der entsprechenden Politiker zukommen lassen (gerne via PN) damit ich wieder was für uns tun kann!

Danke!

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Sollte der niederländische Vorschlag so durchkommen, ja. Der ist extrem clever formuliert.

Und, nicht vergessen, man bewegt sich seitens EU immer extremer und weitgreifender in einem Bereich, in dem gar keine EU-Zuständigkeit mehr besteht.

Das Ding (Kommissions-Amendment) ist mittlerweile pures Waffenrecht. Die EU hat da keine Kompetenzen.

Wenn die nationalen Parlamente halbwegs "Eier" in der Hose (und nicht zuletzt die EU-Parlamentarier halbwegs Rechtsempfinden) hätten bzw. haben, würden oder werden sie das Ding rundweg ablehnen.

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Und, nicht vergessen, man bewegt sich seitens EU immer extremer und weitgreifender in einem Bereich, in dem gar keine EU-Zuständigkeit mehr besteht.

Das Ding (Kommissions-Amendment) ist mittlerweile pures Waffenrecht. Die EU hat da keine Kompetenzen.

Wenn die nationalen Parlamente halbwegs "Eier" in der Hose (und nicht zuletzt die EU-Parlamentarier halbwegs Rechtsempfinden) hätten bzw. haben, würden oder werden sie das Ding rundweg ablehnen.

Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, wie unsere nationalen Politiker ticken.

Generell sollten die eher auf der Schiene "alles wie bisher" sein, gerade im Sinne deutschen Beamtentums. Wird sich zeigen.

Wir kriegen ja schon mal Erfahrungen mit der Verfassungsklage durch diesen BVerwG-Scheiß. Das wird wohl der Knackpunkt werden.

Sollten die Gungrabber vor dem BVerfG verlieren, dann wäre das ein Signal an die ganze EU. Andersrum leider auch...

Beste Grüße

Empty8sh

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Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, wie unsere nationalen Politiker ticken.

Naja - noch Ende 2013 hat der deutsche Bundesrat in ziemlicher Deutlichkeit (der bayerischen Staatsregierung folgend) der EU gesagt:

"Finger weg vom deutschen Waffenrecht".

Diese Vehemenz bzw. Konsequenz vermisse ich derzeit. Die EU strickt da ein restriktives Waffenrecht zusammen, bei nahezu null eigener Gesetzgebungskompetenz. Aktuelle Widerworte aus D? Dünn, fast Fehlanzeige.

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Änderungsantrag 46 :

Die Mitgliedstaaten führen für den Waffenerwerb und

-besitz ein Überwachungssystem einschließlich medizinischer Tests ein, das kontinuierlich oder periodisch strukturiert sein kann, und entziehen Genehmigungen, wenn eine der Voraussetzungen, auf deren Grundlage der Waffenerwerb oder -besitz genehmigt wurde,

nicht mehr erfüllt ist

Ich finde das nicht besser als im Original.

Mein Fazit: Man lässt uns die Halbautomaten, schickt uns aber zum Doktor.

Ich vermute: Das war das eigentliche Ziel.....medizinische Überwachung. Man lenkt den Fokus im Erstenrtwurf auf die HA, dann lässt man diesen jovial Fallen und führt dafür die Medizinischen Tests ein.

Bearbeitet von Thrawn
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Änderungsantrag 46 :

Ich finde das nicht besser als im Original.

Mein Fazit: Man lässt uns die Halbautomaten, schickt uns aber zum Doktor.

"Machen 'se mal den Mund weit auf"

"Aaaaah"

"Oh, da seh' ich hinten so eine üble Rötung - klare Diagnose: eindeutig eine Halbautomatenunverträglichkeit.

In meinem Bericht wird deshalb stehen, Sie müssen die Dinger abgeben."

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"Machen 'se mal den Mund weit auf"

"Aaaaah"

"Oh, da seh' ich hinten so eine üble Rötung - klare Diagnose: eindeutig eine Halbautomatenunverträglichkeit.

In meinem Bericht wird deshalb stehen, Sie müssen die Dinger abgeben."

Ah! Karlyman denkt hier wie ich!

"Wie? Sie wollen keine IGEL-Leistung kaufen und stellen noch Nachfragen zu meiner Diagnose?

Ich hasse sowieso alle Schützen und verdienen kann ich an Ihnen auch nichts mehr?

Na, dann drück ich dem mal einen rein! Wo war noch gleich die Meldeformular fürs Ordnungsamt?

Kann der Praktikant gleich mal ausfüllen."

Ich fühle mich jetzt schon beim Hausarzt und Facharzt wieder letzte Dreck. Und ich sehe bei anderen

folgendes Ursachenmuster:

Von denen kommt bei dicken nur "sie müssen abnehmen" und bei dünnen "es ist psychisch".

Ich werde mich hütten meinem Arzt zu erzählen das ich Sportschütze bin und sehe jeden Besuch jetzt schon als "Verhör", welches gegen mich ausgelegt werden kann. Besser ist das.

Bearbeitet von Artsystems
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Da sind doch etliche Umformulierungen und Neuerungen drin.

S 8/63: Wesentliche Bestandteile er Feuerwaffe. Demnach wären alle Zubehörteile, die nicht unmittelbat zum Funktionieren einer Feuerwaffe nötig sind, keine wesentlichen Bestandteile. Somit auch kein Schalldämpfer

S 9/63: Was die medizinischen Tests angeht, so fehlt mir eine Liste von Bedingungen, die einen Waffenbesitz ausschließen. Das gibt es ja schon im § 6 WaffG (pers. Eignung), aber bislang gibt es keine verpflichtende Untersuchung, solange da nicht mehr oder weniger was zufällig den Behörden bekannt wird.

S 15/63: Waffensammler sind nun von dieser Richtlinie ausgenommen. Entsprechender Punkt entfällt.

S 18/63: Umstufung von B7 Waffen nach Kat. A und damit ein Verbot scheint vom Tisch zu sein. (Zu) viele Länder haben Bedenken mit der Umsetzung gehabt. Als Ersatzregelung scheinen nun nur noch abgeänderte Waffen zu sein, die "Leerpatronen" abfeuen können (Salutwaffen?) wichtig zu sein, die trotz dieser Umänderung weiterhin in der Erlaubnispflicht der Ursprungswaffe bleiben sollen. Das kennen wir ja von Umbauten von LEP-Waffen, die nun faktisch gestorben sind.

S 19/63: Handel im Fernabsatz ist dann nur noch mit persönlicher Übergabe zwecks Überprüfung der Erlaubnis möglich oder über einen offiziellen Zwischenhändler, der ebenso den Besitz der Erlaubnis des Empfängers sicherstellt.

S 21 u. 22/63 Definiert wesentliche Bestandteile. Aber wie das nun mir dem SD ist, ist mir nicht ganz klar. Im geänderten Text sidn "jede zur Dämpfung des Knalls ... wieder drin. In der Begründung darunter (S 22) ist der SD ausdrücklich ausgenommen.

S 37/63: Da ist das Ungetüm: Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnisse von 5 Jahren. Allerdings werden wohl nationale Zugeständnisse auf die Gültigkeitsdauer möglich sein, wenn das Mitgliedsland kontinuierliche Überwachungssystem ... hat. Allerdings scheint nun wohl doch auf einen generellen Gültigkeitszeitraum hinaus zulaufen.

Die Frage wäre, ob unsere bislang unbegrenzte Gültigkeitsdauer Bestand hat und das nur für neue Erlaubnisse gilt.

S 46/63: Interessant, man nimmt Einfluss auf die Gebührengestaltung bei der Ausstellung oder Verlängerung des EFWP

Irgendwo gefunden: Munition nur noch in Verbindung mit einer eingetragenen Waffe. Da bin ich mal gespannt, ob das einen Einfluss auf das Wiederladen hat.

Zudem ist der Erwerb von großen Mengen Munition auffällig und kann gemeldet werden! Leider ist die Menge nirgends zu lesen, die als auffällig gilt. Somit steht der KK-Schütze mit Kauf eines üblichen Umkartons von 5.000 Schuss schon fast im Knast. Heute ist das der Jahresbedarf eines ambitionierten Schützen und auch bislang auch nicht ungewöhnlich.

Insgesamt frage ich mich auch, wie lange das dauern wird, bis diese Regelungen - so sie denn endgültig beschlossen werden - im deutschen Waffenrecht eingearbeitet sind. Kurzfristig geht das sicherlich nicht.

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Ich betrachte die geplanten Ärztlichen Untersuchungen als einen ganz erheblichen Eingriff in meine Privatsphäre.

Das Amt kommt uns schon regelmäßig unangemeldet in die Wohnung gestürzt und jetzt soll ich dem Amt auch noch höchst private Einblicke in meinen Gesundheitszustand gewähren. Ich finde mein Gesundheitszustand geht den Staat einen verdammten Scheißdreck an!

Ist die Gesundheitsprüfung erst einmal eingeführt finden wir uns ganz schnell bei einer regelmäßigen MPU wieder. Und dann ist die K***e am dampfen, denn da fällt man schon wegen Kleinigkeiten durch.

Das ist eine sehr ernste Angelegenheit. Wenn man die Gesundheitskriterien dann regelmäßig verschärft kann man sehr schnell jede Menge Waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen. Alle Brillenträger, Diabetiker, Fettleibige, Leute Bluthochdruck oder Rückenproblemen stehen gleich zu oberst auf der Abschuss Liste. Denn das sind so die verbreitesten Volksleiden.

Wie tief will man uns denn noch in die Privatsphäre greifen? Muss ich bald aufs Amt zur regelmäßigen Poloch Inspektion?

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S 37/63: Da ist das Ungetüm: Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnisse von 5 Jahren....

S 46/63: Interessant, man nimmt Einfluss auf die Gebührengestaltung bei der Ausstellung oder Verlängerung des EFWP

Irgendwo gefunden: Munition nur noch in Verbindung mit einer eingetragenen Waffe.

Allein an diesen drei herausgegriffenen Punkten wird doch (zum x-ten Mal) deutlich:

Mit der angeblichen "Handelsharmonisierung", unter der das ganze Feuerwaffenrichtlinien-Amendment läuft, hat das nichts zu tun.

Hier geht es um pures Waffenrecht.

Für welches die EU schlicht NICHT zuständig ist.

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@ Floppyk:

Am erbärmlichsten finde ich es, dass sich die Politiker der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten an diese (in der Tat) Selbstverständlichkeit nicht mehr erinnern wollen.

Wie gesagt, der IM Herrmann/Bayern und der deutsche Bundesrat pochten noch Ende 2013 darauf, dass für das Waffenrecht nicht die EU zuständig sei.

Jetzt hört man praktisch nichts davon.... Und ich wette (leider), wenn die Umsetzung dieses EU-Irrwitzes in nationales/auch deutsches Recht ansteht, werden sie brav "umsetzen".

Bearbeitet von karlyman
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Wie kann man nur diesen EU Irrsinn beenden.

Geh zur AfD. Je mehr Mitglieder, um so mächtiger. Denen "da oben", die so von sich begeistert sind die Luft rauslassen und die Wolken, auf denen sie schweben abregnen lassen. Oder, um den Mausebär zu zitieren: Der Unterschied zwischen Bürger und Untertan ist Mühe. Also wart nicht drauf dass wer anders für Dich kämpft.

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Ich werde mich hütten meinem Arzt zu erzählen das ich Sportschütze bin und sehe jeden Besuch jetzt schon als "Verhör", welches gegen mich ausgelegt werden kann. Besser ist das.

Mein Hausarzt ist, wie ich, Jäger. [emoji6]

Und ich denke es gibt noch mehr von der Sorte. [emoji106]

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