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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Will nur sagen das HA´s mit Wechselmagazin mit nichten verboten wurden, sondern lediglich nicht benutzt werden dürfen um Wild zu erlegen.

Ich finde das ist ein erheblicher Unterschied

Edit: Natürlich steht für mich fest das Jäger natürlich in jedem Fall weiter ihre Waffen behalten sollen!

Das Gericht sollte nur klären ob es erlaubt ist sie mit 2 Schuss Magazin auf der Jagd zu nutzen.

Bearbeitet von Paddy85
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Das ist doch Quatsch! HAs mit Wechselmagazin sind erlaubt. Nur das Verwenden von mehr als 2-schüssigen Magazinen zum Erlegen von Wild ist verboten.

Das hat mit der Bauart der Waffe nichts zu tun.

Nur das BVwerG sieht das anders. Und nein, es ging NICHT um die Verwendung bei der Jagd. Hast du überhaupt gelesen um was es ging? Es ging um den Zusatz "2-schüssig" auf der WBK, die dem Jäger auch die Verwendung von 2-Schuss-Magazinen am Stand und im Schiesskino vorschreibt.

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Das ist doch Quatsch! HAs mit Wechselmagazin sind erlaubt. Nur das Verwenden von mehr als 2-schüssigen Magazinen zum Erlegen von Wild ist verboten.

Das hat mit der Bauart der Waffe nichts zu tun.

Nur das BVwerG sieht das anders. Und nein, es ging NICHT um die Verwendung bei der Jagd. Hast du überhaupt gelesen um was es ging? Es ging um den Zusatz "2-schüssig" auf der WBK, die dem Jäger auch die Verwendung von 2-Schuss-Magazinen am Stand und im Schiesskino vorschreibt.

Diese Absurdität habe ich tatsächlich überlesen.

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Der neueste Vorschlag schlägt ja mal wieder das Verbot aller HA mit Wechselmagazin vor.

Ein HA (Büchse) ohne Wechselmagazin ist im Grunde ein exotischer Witz.

Es ist doch klar, wohin die Stoßrichtung geht. Wenn das der "Vorschlag im Guten" bezüglich der HA in dem EU-Amendments sein soll, dann gute Nacht.

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Ganz doof sind die nicht, es gibt ja eine Grandfather Klausel, also alle die heute solch eine ganz böse Waffe haben dürfen diese behalten, nur weiterverkaufen und vererben dürfen sie nicht...

Die wissen schon wie man die Waffenbesitzer rumkriegt das St Florian Prinzip funktioniert nämlich bei dem Waffenbesitzern vorzüglich.

Hingegen in der Schweiz würde dies bedeuten das die Ada's ihr Stg nach Beendigung ihres Dienstes nicht mehr behalten können,

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http://www.armietiro.it/moduli/articoli/attachments/7/3/9/9/genval-firearms-04-2016.pdf

providing in Article 7(4a) for a transition regime in which owners of currently authorised B.7
firearms can continue to own and use them and have their use authorisation prolonged, but it
would be impossible to transfer ownership of those weapons (regardless of the mode of

transfer of ownership: sale, gift, inheritance)

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Höchst interessant, wie sie von anfänglich kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Langwaffen, auf einmal bei allen Halbautomaten, inklusive Kurzwaffen sind, die mehr wie 6 Patronen aufnehmen können... Bedenkliche Entwicklung.

Bearbeitet von miwob
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Prinzipiell finde ich eine Altbestandsregel im Sinne von "behalten" ja ganz gut. Aber was passiert wenn der Besitzer dann nachträglich z.B. wegen medizinischer Untauglichkeit seine Erlaubnis verliert? Verkaufen kann er sie dann ja nicht mehr. Und wie viele Waffen werden mangels Möglichkeit zum Verkauf von den Erben einfach unterschlagen weil sie sowieso keine Möglichkeit sehen, diese zu Geld zu machen? Zumindest beim Erben sollte es eine Möglichkeit geben, die Teile an den Staat zu verkaufen, andernfalls ist es wieder eine entschädigungslose Enteignung, nur halt verzögert.

Zur Erklärung: Ich befürworte keineswegs den ganzen Verbotszirkus. Ich betrachte es aber als sinnvoll, schon früh eine Regel für Altbesitz oder Entschädigung ins Spiel und in die Diskussion zu bringen. Und "lebenslang behalten" (ggf. mit Verkauf durch die Erben an den Staat) ist für mich deutlich besser als ein 3000 € Gewehr für 400 € abgeben zu müssen. Da würde zumindest ich auch nicht gegen klagen, wenn ich es auch noch benutzen darf.

Für mich is meine SL-Büchse kein Schwanzersatz, sondern ein Wertgegenstand. Wenn ich sie nicht mehr haben darf ist das für mich ok, solange ich den kompletten Wert ersetzt bekomme und nicht nur eine symbolische Entschädigung und das Wissen, was für die öffentliche Sicherheit getan zu haben :016:

Altbestand behalten ist ein guter Anfang aber die Leute müssen trotzdem einen Weg haben, ihr Eigentum legal zu Geld zu machen.

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Wenn ich sie nicht mehr haben darf ist das für mich ok, solange ich den kompletten Wert ersetzt bekomme und nicht nur eine symbolische Entschädigung und das Wissen, was für die öffentliche Sicherheit getan zu haben.

Du sprichst nur für dich selbst. Gib´ deine kleine Restfreiheit behänd für ein bissel gesetzliches Zahlungsmittel hin.

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Prinzipiell finde ich eine Altbestandsregel im Sinne von "behalten" ja ganz gut. Aber was passiert wenn der Besitzer dann nachträglich z.B. wegen medizinischer Untauglichkeit seine Erlaubnis verliert? Verkaufen kann er sie dann ja nicht mehr. Und wie viele Waffen werden mangels Möglichkeit zum Verkauf von den Erben einfach unterschlagen weil sie sowieso keine Möglichkeit sehen, diese zu Geld zu machen? Zumindest beim Erben sollte es eine Möglichkeit geben, die Teile an den Staat zu verkaufen, andernfalls ist es wieder eine entschädigungslose Enteignung, nur halt verzögert.

Zur Erklärung: Ich befürworte keineswegs den ganzen Verbotszirkus. Ich betrachte es aber als sinnvoll, schon früh eine Regel für Altbesitz oder Entschädigung ins Spiel und in die Diskussion zu bringen. Und "lebenslang behalten" (ggf. mit Verkauf durch die Erben an den Staat) ist für mich deutlich besser als ein 3000 € Gewehr für 400 € abgeben zu müssen. Da würde zumindest ich auch nicht gegen klagen, wenn ich es auch noch benutzen darf.

Für mich is meine SL-Büchse kein Schwanzersatz, sondern ein Wertgegenstand. Wenn ich sie nicht mehr haben darf ist das für mich ok, solange ich den kompletten Wert ersetzt bekomme und nicht nur eine symbolische Entschädigung und das Wissen, was für die öffentliche Sicherheit getan zu haben :016:

Altbestand behalten ist ein guter Anfang aber die Leute müssen trotzdem einen Weg haben, ihr Eigentum legal zu Geld zu machen.

Als ich sagte das St Florian Prinzip funktioniert wunderbar bei den Waffenbesitzern, hast du gerade das Parade Beispiel geliefert.

Aber am Schluss sage ich mir, wegen solchen Leuten wird alles verboten und dann bleibt einem effektiv nichts anderes übrige als sich illegal eine Kachi in den Keller zu stellen, und eine gewisse Schadenfreude würde ich mir nicht verkneifen können.

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Du sprichst nur für dich selbst. Gib´ deine kleine Restfreiheit behänd für ein bissel gesetzliches Zahlungsmittel hin.

Das ist halt die unterschiedliche Sichtweise verschiedener LWBs. Für mich ist schießen eines von mehreren Hobbys und meine Waffen sind nur soweit Ausdruck meiner Freiheit wie es das Recht ist, Eigentum zu besitzen. Ich werde garantiert nicht mit ihnen den Bürgerkrieg ausfechten, den sich so mancher anscheinend herbeisehnt. Wenn es notwendig wird, in Deutschland auf der Straße eine Langwaffe zu tragen, werde ich abhauen. Und Du auch, da wette ich mit dir. Alles andere sind nur die typischen Aussagen von Couch-Commandos.

Als ich sagte das St Florian Prinzip funktioniert wunderbar bei den Waffenbesitzern, hast du gerade das Parade Beispiel geliefert.

Aber am Schluss sage ich mir, wegen solchen Leuten wird alles verboten und dann bleibt einem effektiv nichts anderes übrige als sich illegal eine Kachi in den Keller zu stellen, und eine gewisse Schadenfreude würde ich mir nicht verkneifen können.

Normalerweise schätze ich ja deine Aussagen, aber ich sehe jetzt in meinem Beitrag kein Florian-Prinzip und ich spreche mich auch nicht für weitere Verbote bei anderen Leuten aus, weils mich ja nicht betrifft. Ich stehe zu jedem LWB, egal ob jetzt grade seine HAs dran sind oder erst später die Sniper Rifles. Zu Deiner Info, ich habe mehrere Teile, die von dem EU-Vorstoß betroffen wären.

Welche Vorschläge hast Du denn sonst außer Einfluss nehmen auf diejenigen, die das Ganze verabschieden? Es lässt sich nunmal nicht mehr komplett beenden, weil auf europäischer Ebene nunmal großteils Pfeifen sitzen, die alles abnicken. Und solange die Lage noch unklar ist, sollte man für jede Option einen Plan haben.

Und mal was anderes zu deinem Florianprinzip: Hast du vergessen, dass selbst im neuesten Entwurf von V. Ford noch immer alle umgebauten Vollautomaten in A umgestuft werden sollten? Nur die Anscheinsregelung für zivile Klone ist da nicht mehr drin.

Einer in meinem Verein hat ein umgebautes G3. Der müsste es selbst in der aktuellen Form des Entwurfs abgeben. Und zwar entschädigungslos, wenn nicht langsam mal eine Regelung zum Altbestand oder Entschädigung definitiv Eingang in den Draft findet. Irgendwas wird auf jeden Fall verboten und es wird eine noch zu bestimmende Minderheit treffen. Und sich um genau diese Leute zu sorgen ist meiner Meinung genau das Gegenteil von deinem Floriansprinzip, oder?

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Das ist halt die unterschiedliche Sichtweise verschiedener LWBs. Für mich ist schießen eines von mehreren Hobbys und meine Waffen sind nur soweit Ausdruck meiner Freiheit wie es das Recht ist, Eigentum zu besitzen. Ich werde garantiert nicht mit ihnen den Bürgerkrieg ausfechten, den sich so mancher anscheinend herbeisehnt. Wenn es notwendig wird, in Deutschland auf der Straße eine Langwaffe zu tragen, werde ich abhauen. Und Du auch, da wette ich mit dir. Alles andere sind nur die typischen Aussagen von Couch-Commandos.

Normalerweise schätze ich ja deine Aussagen, aber ich sehe jetzt in meinem Beitrag kein Florian-Prinzip und ich spreche mich auch nicht für weitere Verbote bei anderen Leuten aus, weils mich ja nicht betrifft. Ich stehe zu jedem LWB, egal ob jetzt grade seine HAs dran sind oder erst später die Sniper Rifles. Zu Deiner Info, ich habe mehrere Teile, die von dem EU-Vorstoß betroffen wären.

Welche Vorschläge hast Du denn sonst außer Einfluss nehmen auf diejenigen, die das Ganze verabschieden? Es lässt sich nunmal nicht mehr komplett beenden, weil auf europäischer Ebene nunmal großteils Pfeifen sitzen, die alles abnicken. Und solange die Lage noch unklar ist, sollte man für jede Option einen Plan haben.

Und mal was anderes zu deinem Florianprinzip: Hast du vergessen, dass selbst im neuesten Entwurf von V. Ford noch immer alle umgebauten Vollautomaten in A umgestuft werden sollten? Nur die Anscheinsregelung für zivile Klone ist da nicht mehr drin.

Einer in meinem Verein hat ein umgebautes G3. Der müsste es selbst in der aktuellen Form des Entwurfs abgeben. Und zwar entschädigungslos, wenn nicht langsam mal eine Regelung zum Altbestand oder Entschädigung definitiv Eingang in den Draft findet. Irgendwas wird auf jeden Fall verboten und es wird eine noch zu bestimmende Minderheit treffen. Und sich um genau diese Leute zu sorgen ist meiner Meinung genau das Gegenteil von deinem Floriansprinzip, oder?

Hast du eine Ahnung was mich die Umsetzung kosten würde ??? So um die 100'000.

Die Geschichte mit dem Grandfathering ist ja nur dazu da um die Opposition des Waffenbesitzer zu brechen, für nichts anderes und es funktioniert.. Die Einzige Lösung ist effektiv geballt gemeinsam dagegen an zu gehen, hat ja schon gefruchtet sonst würden wie hier gar nicht über Grandfathering reden.

Uns als Schweizer steht noch die Option des Referendums offen, es könnte aber sein das schon im Parlament so ein Gesetz nicht durchkommen würde

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Hast du eine Ahnung was mich die Umsetzung kosten würde ??? So um die 100'000.

Die Geschichte mit dem Grandfathering ist ja nur dazu da um die Opposition des Waffenbesitzer zu brechen, für nichts anderes und es funktioniert.. Die Einzige Lösung ist effektiv geballt gemeinsam dagegen an zu gehen, hat ja schon gefruchtet sonst würden wie hier gar nicht über Grandfathering reden.

Uns als Schweizer steht noch die Option des Referendums offen, es könnte aber sein das schon im Parlament so ein Gesetz nicht durchkommen würde

Genau! Die haben doch nur deshalb diesmal länger drüber nachgedacht, weil sie gemerkt haben, dass sich zur Abwechslung mal die Leute selbst dafür interessieren. Net nur paar Lobbyisten, die naturgemäß was dagegen haben.

Momentan sieht es aber leider so aus, dass sie den Draft so abschwächen, dass er in der Abstimmung durchkommt. Und da sie sich diesmal auf die Umbauten eingeschossen haben, wird ziemlich sicher irgendwas verboten. Was genau werden die nicht nach der Gefährlichkeit entscheiden, sondern danach wo der geringste Wiederstand eintritt und was nur wenige betrifft. Salamitaktik. Und deswegen habt ihr Schweizer auch grade so Probleme. Der große Rest in Europa hat nämlich zum Schutz der Anscheinswaffen die "bösen" VA-Umbauten stehenlassen, weil man den Paragraph nicht ganz streichen konnte. Es hat kaum jemand vorgebracht, dass auch diese Umbauten harmlos und polizeilich irrelevant sind.

Offiziell trifft man damit nur die "wenigen" Leute mit alten Umbauten, die Schweiz hat ja m.W. in dem Ausschuss keine Stimme, muss das Ergebnis aber trotzdem übernehmen.

Kann so ein Beschluss noch in eurem nationalen Parlament gekippt werden? Das schweizer Schießwesen betrifft jetzt ja nicht grade wenige Leute.

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Versteh ich das jetzt richtig? Die Niederländer haben jetzt quasi was vorgelegt was in den Entwurf von der Vicky Ford eingearbeitet wurde?

Oder wird noch? oder muss? oder weiß noch keiner?

Ich blick da schon lange nicht mehr durch. Von allen Enden kommen immer irgendwelche neuen PDFs.

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Wenn es notwendig wird, in Deutschland auf der Straße eine Langwaffe zu tragen, werde ich abhauen. Und Du auch, da wette ich mit dir. Alles andere sind nur die typischen Aussagen von Couch-Commandos.

Du verstehst noch nicht einmal, was Freiheit ist, und vermengst es mit einem vollkommen anderen Themengebiet.

Auf Deutschlands Straßen scheint es des Öfteren notwendig zu sein. Habe das jahrelang nicht nur einmal gemacht. Oftmals kamen auch noch so richtige Maschinenwaffen, ja sogar Panzerabwehrhandwaffen dazu. Und dann diese schnuckligen Maschinenkanonenanhängerle....

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