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IGNORED

Bedürfnis für S&W 500 Magnum


RAMF218

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Auszug aus dem SHB vom 17.11.2014:

K 2.02 Zulässige Lauflängen
In allen Disziplinen ist bei Pistolen eine Mindestlauflänge von 76,2 mm (3 Zoll)
und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll) einzuhalten. Nr. K2.03 ist
zusätzlich zu beachten.
In allen Disziplinen ist bei Revolvern eine Mindestlauflänge von 100 mm
(4 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll) einzuhalten. Davon
abweichend gilt in der Disziplin Mehrdistanzschießen / Revolver unter 4 Zoll
(Kennziffer 1205) eine Mindestlauflänge von 76,2 mm(3 Zoll) und eine
Höchstlauflänge von 90,0 mm (3 ½ Zoll).
Ausnahmen:
In den Disziplinen der Freien Klassen gilt eine Höchstlauflänge von 10 ¾ Zoll.

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Auszug aus dem SHB vom 17.11.2014:

K 2.02 Zulässige Lauflängen

Und was möchtest Du uns damit sagen?

Das "Problem" ist doch nicht die Lauflänge, sondern das Gewicht der Waffe. Unter http://www.bdsnet.de/downloads/disziplinblatt_-_kurzwaffe.pdfein etwas besserer Überblick als im Sporthandbuch. Mit 1.700 Gramm Maximalgewicht geht nur der 5-Zoll. Der 8 3/8 Zoll geht im BDS nur in Silhoutte (siehe http://www.bdsnet.de/downloads/bds_shb_silhouette_mit_anhaengen_17-11-2014.pdf ) oder in "Freie Klasse" mit beliebigem Waffengewicht.

Bearbeitet von HBM
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  • 3 Jahre später...
  • 1 Jahr später...
  • 1 Jahr später...

Was mich interessiert ich will mir auch ne 500‘er magnum holen aber soweit ich weis muss für das Bedürfnis ja Voraussetzung sein, min 12 Monate in einem Schützenverein und innerhalb der 12 Monate muss auch mit der 500 Mag geschossen werden um das Bedürfnis zu erlangen… bei mir in der gegend gibt es allerdings nur einen Schützenverein auf dessen Anlage die 500‘er mag erlaubt ist und der Besitzt die Waffe nicht einmal ich hab heute meine Waffensachkunde gemacht und hab mir der geschossen und fands überragend 9mm dagegen kam mir vor wie Co2 Pistole schießen 😒 die Frage wäre jetzt kommt man auch anders an die 500‘er mag also ohne die vorher schonmal dauerhaft geschossen zu haben im Verein? 

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vor 6 Stunden schrieb Richi_95:

aber soweit ich weis muss für das Bedürfnis ja Voraussetzung sein, min 12 Monate in einem Schützenverein und innerhalb der 12 Monate muss auch mit der 500 Mag geschossen werden um das Bedürfnis zu erlangen

Nein.

 

vor 6 Stunden schrieb Richi_95:

 ich hab heute meine Waffensachkunde gemacht  

Dann solltest du dich wissen, wie man Kurz- oder Langwaffen erwirbt.

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vor 6 Stunden schrieb Richi_95:

min 12 Monate in einem Schützenverein und innerhalb der 12 Monate muss auch mit der 500 Mag geschossen werden um das Bedürfnis zu erlangen…

Nein! 12 Monate Mitglied Verein und Verband, in dieser Zeit 1x im Monat oder 18x im Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen. Das heißt, mit 12x im Jahr KK kannste dir ne 500 S&W beantragen.

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vor 6 Stunden schrieb Richi_95:

die Frage wäre jetzt kommt man auch anders an die 500‘er mag also ohne die vorher schonmal dauerhaft geschossen zu haben im Verein? 

Ist natürlich Deine Sache, aber als erste und einzige Waffe würde das wohl niemand empfehlen. Selbst wenn Du Dir damit nicht das Mucken angewöhnst ist einfach der Preis pro Schuß, bei intensivem Schießen vielleicht auch der Waffenverschleiß, eher unpraktisch. Bist Du Wiederlader? Wenn nicht wird's nochmal schwieriger. Ich habe wirklich Spaß an allem was kracht, aber für Revolver dürftest Du zum Einstieg mit .357 oder gar .22 besser bedient sein. Dann kannst Du auch pro Übungseinheit durchjagen was Deine Konzentrationsfähigkeit hergibt.

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Also wenn Du es Dir leisten kannst, spricht gar nichts gegen einen 500 S&W Revolver.

So teuer ist die Munition nun auch nicht un d gibt es ab 1,52€ pro Schuss
https://www.frankonia.de/p/magtech/500-s-w-vollmantel-flachkopf-21-0g-325grs/144887

 

Und wie schon gesagt wurde : 22er schiessen und 500er beantragen - null Problemo!

 

Im Gegenteil, es ist besser zuerst die kruden Sachen auf das Grundbedürfnis zu beantragen, dann ist der Erwerb weiterer Wettkampfwaffen umso einfacher, weil man mit den Super Magnums ja kaum etwas schießen kann.

 

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Ich habe jetzt nicht alles gelesen zu dem Thema

 

Die wichtigste Frage ist doch ers mal, wo kann ich den .500 er , ohne Einschränkung schiessen ????

du benötigst einen Stand , dessen Zulassung über 1.500 Joule liegt.

Ich vermute, du hast noch keine Wiederladeberechtigung .

Also bist du  vorerst auf Fabrikmunition angewiesen.

wenn du den  Wiederladeschein mal hast kannst du dir deine Munition selber laden, ich zum Beispiel lade unter Verwendung eines HuN Geschosses und Titegroup Pulver meine .500 selber, meine Ladung kommt auf ca- 1.400 Joule, das reicht um dann auf jedem DSB Stand wo die Bahn auf 1.500 Joule beschränkt vollkommen aus. Beim BDMP reicht es für den Faktor für die Super Magnum auch aus.

 

Die Beantragung würde über den BDMP für die Super Magnun machbar sein.

 

Bei den Schiessnachweisen solltest du darauf achten , dass du nur solche Einträge in deinem Schiessbuch hast, dass  mit EWB pflichtigen Waffen 

trainiert wurde, nicht nur mit KK Waffen.

 

Dass deine Nachweise ausschliesslich mit dem .500 geschossen werden müssen stimmt nicht.

 

Setze deinen Wunsch nach einem .500 um, lass es dir von deinen Kollegen nicht vermiesen....... Neider gibt es für diesen Revolver immer wieder,

aber das sind nachher die, welche dann als erste Betteln.......... darf ich auch mal........

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Roter-Baron:

Bei den Schiessnachweisen solltest du darauf achten , dass du nur solche Einträge in deinem Schiessbuch hast, dass  mit EWB pflichtigen Waffen 

trainiert wurde, nicht nur mit KK Waffen.

Warum? KK ist EWB-Pflichtug. LuPi und LuGe bringen dir nix, aber gegen KK ist nix einzuwenden.

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Hallo Daimler 01

 

du glücklicher hast ja auch einen Stand der bis 2.000 Joule zugelassen ist.

 

Die meisten DSB Stände orientieren sich leider , am Kal. 44 Mag. als stärkstes Kaliber welches beim DSB sportlich geschossen wird.

Wir hatten anfänglich auch 2000 Joule genehmigt und wurden dann bei der anstehenden Standabnahme auf 1500 herunter gesetzt.

 

Oder man muss sich halt einen Stand suchen , wo man als Gastschütze über die 1500 Joul Grenze kommt.

 

 Für nicht Wiederlader gibt es von MagTech für die .500 auch eine sog. Light Version mit einer kürzeren Hülse , die Daten habe ich leider nicht zur Hand .

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vor 10 Stunden schrieb Richi_95:

... nur einen Schützenverein auf dessen Anlage die 500‘er mag erlaubt ist

Wie Roter Baron auch schon schrieb


Den 500er kannst Du wiedergeladen locker auf jedem 1500J KW Stand schießen. BDMP Super Magnum sind 1200J min, meine haben nur 1280 und das reicht sowohl für die Anforderung der Disziplin und ich kann auf nahezu jedem KW Stand damit schießen. (Einige Wettkämpfe finden auf 1500J Ständen statt und da brauchts keine Zombie-Ladung. ) Es sei denn der Betreiber sagt nein.
Positiver Nebeneffekt - die Patrone kostet keine 50ct.

 

vor 10 Stunden schrieb Richi_95:

ich hab heute meine Waffensachkunde gemacht und hab mir der geschossen

Die 12/18 Frage und die Aussage dauerhaft mit der Waffen geschossen zu haben die ich beantragen will - das sollte imho auch im Lehrgang thematisiert werden. Bitte nicht persönlich nehmen, aber diese Grundlagen sollten jedem dabei vermittelt werden.

Bearbeitet von MarcS
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vor 32 Minuten schrieb Roter-Baron:

ich kann diese Aussage zu KK Waffen , desshalb tätigen, da es von meiner Behörde so gewünscht wird.

 

 

Bitte bei den Schiessnachweisen darauf achten , dass für die Beantragung von GK Kurzwaffen , diese nicht nur mit KK Waffen nachgewiesen werden........

Wünschen kann sich die Behörde viel. Maßgebend ist, was im Gesetz und in Verordnungen steht. Und da steht schwarz auf weiß (das schwarze sind die Buchstaben), dass mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert werden muss. Du kannst sogar 12/18x Langwaffe schießen um ne KW zu beantragen - anders herum genauso. KK ist Erlaubnispflichtig. Und warum sieht die Behörde das überhaupt ?! Die bekommen doch nur ne Bescheinigung vom Verband wo alles was die wissen müssen, drauf steht. Schießtermine gehen die Behörde nix an.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 9 Minuten schrieb Roter-Baron:

werde bitte nicht rechthaberisch, ich bitte dich...

Warum rechthaberisch wenn es nunmal

so ist ?! Ich verbreite keine Lügen oder so - nur das was wahr ist.

vor 9 Minuten schrieb Roter-Baron:

ich gebe es nur so weiter....... wie meine Behörde...... es haben will, die entscheidet letztendlich darüber, ob du deine WBK bekommst oder nicht .

Süß! Bettelst du da um dein Recht?? Es gibt Gesetze und die sind bindend - für beide Seiten!! Auch die Behörde hat geltendes Recht umzusetzen, nicht eigene Wunschvorstellungen. Wenn die Behörde will dass du 48 Termine im Jahr mit jeder deiner Waffe nachweist, machst du das. Und wenn die von den Terminen nur die anerkennen an denen du einen rosa Rock getragen hast fragst du wohl noch wo man den her bekommt.

 

Mit deinem Verhalten schädigst du deinen Verband! 
 

Bist du im DSB?

 

@Richi_95 lass dir hier keinen unwahren Schaizz erzählen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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Sei bitte nicht rechthaberisch, hab ich dir schon mal gesagt.........

 

ich stimme deiner Aussage , was die Nachweise angeht voll umfänglich zu....

 

ich habe auch nur bemerkt, dass die Behörde, bei der Beantragung für eine GK Waffe nicht nur  Nachweise will die nur mit KK geschossen wurden.

was ist daran so schlimm ?    ( so ist halt, hier bei uns )  und das solltest du einfach respektieren...........

 

übrigens gehen die Schiessnachweise mit dem Antrag zum Amt.

 

Ich bin bein DSB, BDMP, und den Freien Schützen Deutschlands, und das nicht erst seit gestern.

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