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Bedürfnis für S&W 500 Magnum


RAMF218

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vor 11 Minuten schrieb Roter-Baron:

ich habe auch nur bemerkt, dass die Behörde, bei der Beantragung für eine GK Waffe nicht nur  Nachweise will die nur mit KK geschossen wurden.

was ist daran so schlimm ?    ( so ist halt, hier bei uns ) 

Das hat aber keine Geltung für die anderen 499 Behörden oder wie viele auch immer. 

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vor einer Stunde schrieb Roter-Baron:

Für nicht Wiederlader gibt es von MagTech für die .500 auch eine sog. Light Version mit einer kürzeren Hülse , die Daten habe ich leider nicht zur Hand .

"Kürzere Hülse" ? Ist die Magtech "Schwache Ladung" plötzlich eine .500 S&W Spezial ? Für Letztere gab / gibt (?) es Hülsen von Starline. Ist aber beim BDS keine Option, da nicht in der Kaliberliste.

Gehe davon aus, das solche Ladungen nach dem "Johannsen-Konzept" zuverlässig realisierbar sind:

https://reimer-johannsen.de/File/12_Sch_500er.pdf

Nun ist das ja für die BDMP-Supermagnum mit den 1200 J + gemacht.

Wie würden die 500er-Ladungen beim BDS für Faktor 250 aussehen ?

Bin kein Wiederlader.

 

vor 23 Minuten schrieb Roter-Baron:

Ich bin bein DSB, BDMP, und den Freien Schützen Deutschlands, und das nicht erst seit gestern.

& beim BDS hättest Rechtsschutz.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Roter-Baron:

was ist daran so schlimm ?  

Das du offenbar gehorsam tuts, was immer eine Behörde von dir will. Sogar wenn es nicht im Einklang mit geltendem Recht steht. 

Und meinst, andere müssten genauso viel vorauseilenden Gehorsam zeigen... Was eigentlich noch schlimmer ist. 

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Nur mal zur Klärung: Über "Freie Klasse" erwerben geht beim BDS nur einmal ?

 

Also z. B. (als erste Waffe) Revolver in der 1011 / 1111

Freie Klasse Pist./Rev. mind. .30/7,62 mm

Und nicht auch noch (etwa als 2. KW im Kontingent) in der 1316, oder 1516

Freie Klasse Pistole mind. .30/7,62 mm

(um etwa noch eine Pistole über 1500 g zu erwerben) ?

 

Weil die "Pistole" schon in der "Freie Klasse Pist./Rev." mit abgedeckt wird; ist das korrekt ?

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vor 3 Stunden schrieb Roter-Baron:

übrigens gehen die Schiessnachweise mit dem Antrag zum Amt.

Oh mann....

 

@Roter-Baron: Du schädigt uns alle mit Deinem Verhalten.

 

 

P.S.: Was machst Du, wenn auch noch Ringzahlen und abgegebene Schüsse verlangt werden?

Ach Stopp ich weiss schon.....

Bearbeitet von chr
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Ich freue mich für alle hier, wo es bei der Behörde anders läuft, GRATULATION wenn ihr so behandelt werdet.

seit froh darüber und freut euch

 

PS : Das hier ist ein Forum um Erfahrungen auszutauschen, aber einige hier haben wohl eine andere Auffassung darüber------

niedermachen, rechthaberisch .... schlimmer als im Haifischbecken.... das hat mit Meinungsaustausch aber gar nichts zu tun..........

 

Gell Fussel Dussel

 

und chr :  über deine letzte Aussage ........ das geht so gar nicht.

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Bei meiner Behörde läuft für .. mich .. alles gut.

 

 

auser der Aussage: ich wiederhole es gerne nochmal ........... dass die Schiessnachweise für ein GK Waffe , ...... nicht alle 12-18 nur aus KK Nachweisen bestehen sollen........

 

Amen.

 

Ich renne nicht gleich wegen jeder Lapalie zum Advokaten und klage gegen die Behörde, ich habe meine Anträge immer sauber durchbekommen

und genehmigt bekommen.

 

Was soll an der obigen Aussage so schlimm sein, ich habe das Gefühl , die Aussage ist irgend wie, für einige  Leute .. wie Pest und Colera gleichzeitig .. oder gleich Weltuntergang oder ähnliches .

 

Bei uns ist das so gewünscht , also macht man es so . Fertig

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vor 11 Minuten schrieb Roter-Baron:

 

Bei uns ist das so gewünscht , also macht man es so . Fertig

Und wenn deiner Behörde demnächst einfällt, das du für jeden Voreintrag auf der Amtstoilette, vor einem Loch in der Trennwand knien musst, dann machst du das auch? Komme was wolle? Oder bist du zu noch mehr bereit?

 

 

Kein staatliches Handeln ohne rechtliche Grundlage?

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vor 56 Minuten schrieb Roter-Baron:

und chr :  über deine letzte Aussage ........ das geht so gar nicht.

Was geht daran so gar nicht?

Ich denke ich habe den Nagel so ziemlich auf den Kopf getroffen?

 

Nächste Frage: Was machst Du wenn Deine Behörde eine Mindest-Ringzahl verlangt und Du diese nicht erfüllst?

 

Merkst Du wohin Du das ganze weitertreibst und das alles ohne echte Not?

Du musst ja auch nicht gleich zum Anwalt rennen, eine Rücksprache mit Deinem Verband, der Dir das Bedürfnis ausstellt hätte vielleicht schon gereicht.

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Ok, dass die Schießnachweise normalerweise die Behörde nichts angehen, haben wir jetzt durch.

Die 12/18 Schießtermine wurden auch genannt.

 

@Richi_95 Dir ist auch bekannt dass dein Verband, der dir das Bedürfnis ausstellen soll, auch eine Disziplin dafür haben muss?

Wenn dir konkret so viel an dem .500er liegt, dann mache dich schon mal schlau, welche Disziplin das sein wird.

Dein Verein muss auch bescheinigen, dass ein Schießstand dafür zur Verfügung steht.

Wenn du im Nachbarverein als Gastschütze den Stand nutzen willst, sollte das auch anerkannt werden, ist ggf. bei den Bedürfnisformularen vom Verband eine Auswahlmöglichkeit.

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Mein Schlusswort, damit es für mitlesende Neulinge verständlich wird und die es nachvollziehen können:

 

vor 19 Stunden schrieb Roter-Baron:

Ich renne nicht gleich wegen jeder Lapalie zum Advokaten und klage gegen die Behörde

Ich auch nicht. Noch nie gemacht. Ich habe einen Verband an den man sich wenden kann.

vor 19 Stunden schrieb Roter-Baron:

ich habe meine Anträge immer sauber durchbekommen

und genehmigt bekommen.

Ich auch. Sogar ohne für ne GK Kanone GK geschossen zu haben. Und ohne Anwalt. Und ohne Nachfragen. Und völlig ohne Widerwort. Und ohne Streit mit dem

SB. Weil ich mich an geltendes Recht halte - und meine Behörde(n) wohl auch.

vor 19 Stunden schrieb Roter-Baron:

Was soll an der obigen Aussage so schlimm sein, ich habe das Gefühl , die Aussage ist irgend wie, für einige  Leute .. wie Pest und Colera gleichzeitig .. oder gleich Weltuntergang oder ähnliches .

Nochmal ganz langsam zum mitmeiseln: weil hier Anforderungen gestellt werden, die nicht gestellt werden dürfen. Es gibt dazu keine Rechtsgrundlage. Die einzige Rechtsgrundlage lautet:


§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

 

Da steht alles drin:

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 

1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
2.
das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens 
a)
einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
b)
18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,
und
3.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
 
Daraus schließen wir: KK ist erlaubnispflichtig und somit absolut als Nachweis für ein Bedürfnis auch für Großkalibrige Waffen ausreichend! Geht ja auch teilweise gar nicht anders. Ebenso ist es unrelevant, ob ich für den Erwerb mit Lang- oder Kurzwaffen geschossen habe. Anders sieht es beim Besitz aus.

Und wenn wir schon dabei sind: nein! Der Vereinsvorstand hat null Komma null darüber zu entscheiden, wer eine Waffe besitzen darf. Das darf ausschließlich die Behörde. Der Verein bestätigt regelmäßiges Training. Der Verband bescheinigt ein Bedürfnis. Die Behörde bescheinigt die rechtlichen Bestimmungen.

@Roter-Baron
Magst du uns wenigstens mitteilen, um welche Behörde es sich handelt? Nicht, um dagegen anzugehen - ich hab die Probleme nicht und es ist mir daher auch fast egal, außer dass man damit andere schadet. Rein aus Interesse. Und Neulinge können sich drauf einstellen und dann gibt es kein böses Erwachen.
Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 21 Stunden schrieb Roter-Baron:

auser der Aussage: ich wiederhole es gerne nochmal ........... dass die Schiessnachweise für ein GK Waffe , ...... nicht alle 12-18 nur aus KK Nachweisen bestehen sollen........

 

Amen.

Noch ein Grund das man ohne Not dem Amt keine Schiessnachweise zeigt. Die brauch maximal der Verband um das Bedürfnis zu bescheinigen. Wenn die Behörde die zusätzlich zur Bescheinigung des Verbandes sehen will zweifelt sie damit die Bescheinigung des Verbandes zumindest an. Dem Verband Bescheid geben, die sollten das mit der Behörde regeln.

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Am 11.5.2015 um 12:05 schrieb OldHand:

schon mal mit einem 500er S&W geschossen? Falls nicht, probier es erstmal aus. Ich habe. Ist kein Vergnügen

Da hat er durchaus recht. Selbst mit der stärksten serienmäßigen Pistole der Welt - Desert Eagle in .50 AE Magnum - zu schießen ist schon ziemlich grenzwertig. Und der .500er wäre noch ein gutes Stück stärker.

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