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IGNORED

Lehrberuf Büchsenmacher: "Zeig mal dein Bedürfnis"


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Empfohlene Beiträge

Naja, seid mal nicht so streng.

Sicher, verbal gefühlt sind da ca. 64 Falsch-/Ungenauigkeiten drin, Begriffe werde durcheinandergewürfelt usw.

Aber summa summarum ist der Artikel doch recht neutral bis positiv - der junge Mann wird mit seinem Hobby und Beruf "vorgestellt" und es sind keine inhaltlich dümmlichen Guterereien drin.

Wer das liest, könnte doch glatt selbst Lust auf den Beruf oder die Hobbies bekommen.

Man muss ja nicht geich katholischer sein als Ratze...

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Ja, ganz toll, Bravo! (-niveau)

Dieses muss bereit gehalten werden, da es jeder Zeit mit den Worten: "Zeig mal dein Bedürfnis" eingesehen werden kann. Ein Sportschütze muss nämlich das "Bedürfnis", eine Waffe zu besitzen, nachweisen können. Haben sie zu wenig Übungsstunden im Schussbuch, wird davon ausgegangen, dass keine Notwendigkeit für eine Waffe mehr besteht. Dann kann ihnen der Waffenschein entzogen werden.

Verkürzte, verquere Interpretation des Journalisten oder von jemandem der es eigentlich besser wissen sollte?

Man kann, manchmal muss man Kindern ja etwas in vereinfachter Form erklären, aber Falschinformationen?

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Sowas juckt mich nicht.

Mir ist es lieber, wenn der SPIEGEL ein schärferes Bild von den Bestimmungen verbreitet als sie eigentlich sind.

Besser als wenn er über den Beruf des BüMa gar nichts geschrieben hätte.

EBEND !!!

Laßt denen doch die (für die unwissende Allgemeinheit weniger relevanten) Fehler oder Unschärfen (jajaja, und latürnich sollten es Journaillen besser wissen...), aber dafür ist`s ein interessantes Berfufs- und Hobbybild.

Und das ist unereinerhalber wesentlich nützlicher und ziehführender als auf den genauen Begriffsbestimmungen und -bedeutungen rumzureiten.

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Ich habe freundlicherweise einmal deren Feedback-Formular ausgefüllt und abgeschickt. :rolleyes:

Macht mit! Mit ordentlich Rückmeldungen, kapieren die vielleicht, welches Dokument eigener Bequemlichkeit, mangelnder Gewissenhaftigkeit und der Rechercherabstinenz die aus dem Artikel gemacht haben. Künftig jemanden, der sachkundig ist, über den Text schauen zu lassen ist doch kein Hexenwerk. Selbst waffenrechtlich sachkundig zu werden, wäre natürlich noch besser. :hi:

Zur zu! Auf, auf! :bud:

Euer

Mausebaer :dirol:

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Warum, prinzipiell hat er Recht. Wer nicht nachweisen kann daß er ein Bedürfnis hat (bei Sportschützen ist das meistens das Schießbuch) kann die WBK entzogen bekommen.

Das und die Formulierung zeigt Außenstehenden: das Hobby wird zur Pflicht! Habe ich zuwenig "Stunden" ist alles weg.

Eher negative Werbung für den Sport...

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Das Waffenrecht ist so kompliziert, daß sich selbst Experten drin (ver)irren.

Da erwarten wir von einem kleinen Journalisten, daß er die Finessen des Bedürfnisnachweises versteht und dann auch noch in leicht verständlicher Form zu Papier bringt? Vergiß es.

Beim unbedarften Leser kommt (hoffentlich) an: Wer Waffen besitzt, wird regelmäßig überprüft und die "Falschen" bekommen keine Waffen oder diese werden ihnen wieder weggenommen. Waffenbesitzer sind also harmlos.

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Das Waffenrecht ist so kompliziert, daß sich selbst Experten drin (ver)irren.

Da erwarten wir von einem kleinen Journalisten, daß er die Finessen des Bedürfnisnachweises versteht und dann auch noch in leicht verständlicher Form zu Papier bringt? Vergiß es.

Beim unbedarften Leser kommt (hoffentlich) an: Wer Waffen besitzt, wird regelmäßig überprüft und die "Falschen" bekommen keine Waffen oder diese werden ihnen wieder weggenommen. Waffenbesitzer sind also harmlos.

(Hervorhebung durch mich)

So sieht`s aus ! :s82:

Daß, jenach individuellem Empfinden, dasrelevante Hobby als kompliziert angesehen wird (ist zwar nicht mein Empfinden, weicht aber indivuduell sicher ab), kann ich persönlich dabei verschmerzen; für die Öffentlichkeit bleibt aber eher das im Zitat genannte Bild im Hirn, und das ist weeeeeesentlich vorteilhafter, finde ich.

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Seit wann und wo? Wer seine drei Jahre rum hat und keine neue Bedürfniskanone erwerben will muss für wen ein Schießbuch führen?

...müssen tust du gar nix....allerdings kann das Bedürfniss seit einiger Zeit auch unabhängig der alten "3-Jahres-Regel" überprüft werden. Hierfür reicht zwar auch die Bestätigung des Vereins, allerdings solltest du eine gewisse Regelmäßigkeit irgendwie belegen können denn kaum ein Vorstand wird seine eigene Zuverlässigkeit für ein eventuel nie im Verein gesichtetes Mitglied hinhängen...

LG:Steam

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...müssen tust du gar nix....allerdings kann das Bedürfniss seit einiger Zeit auch unabhängig der alten "3-Jahres-Regel" überprüft werden.

... allerdings solltest du eine gewisse Regelmäßigkeit irgendwie belegen können denn kaum ein Vorstand wird seine eigene Zuverlässigkeit für ein eventuel nie im Verein gesichtetes Mitglied hinhängen...

Nö. Dazu bedarf es eines konkreten Verdachts dass das Bedürfnis nicht mehr gegeben sein könnte.

Na diese Jacke muss ich mir nicht anziehen.

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