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IGNORED

Was kostet es denn bei euch?


SchwererReuther

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Sonnabend hatten wir Post vom Landesverband, juchhu, die Bescheinigungen/Befürwortungen, leider auch die Rechnung.

Als gestern flugs in die heiligen Hallen des Reichsluftfahrt..., ähm Staatsschutzes, ähm der Waffenbehörde, Voreinträge holen.

Hatte ich in den vergangenen Jahren immer auf Rechnung gemacht und nie mitbekommen was das kostet, Frauchen hat ja die Überweisungen gemacht. Jetzt habe ich doch wieder eine Karte und habe vor Ort bezahlt.

Ich hätte gerne 66,46 €. - Frauchens aktuell zweite Kurze mit Munitionserwerb.

Dann der Schreck. Ich hätte gerne 81,80 €.( Meine vierte KW.)

Ja, wir arbeiten hier noch nach der alten Kostenverordnung, bei ihrer KW über dem Kontingent muss ich das Bedürfnis prüfen...

Also kostet der Blick auf einen Zettel des Landesverbandes 15,34 €, und der war sehr flüchtig. Nicht schlecht. Ich kann nur von Glück sagen das er den selbstverursachten Mehraufwand beim Auffinden der Disziplin nach der Disziplinnummer auf seinem Rechner nicht berechnet hat. Den fand er bei der Bearbeitung des Antrags meiner Frau nach gefühlten zehn Minuten. Das wäre teurer gewesen als die Revolver...

Mittags war ich dann beim zweiten Besuch froh, zwei identische Gebühren zahlen zu dürfen.

Doch nun zurück zur Überschrift; wie sieht es bei euch aus. In welchen Bundesländern gibt es schon eigene Gebührenordnungen? Sind die eventuell noch höher, kann Berlin was lernen um mehr Geld in die Kasse zu spülen?

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Ist eure Gebührenordnung so alt, dass da noch DM-Beträge in Euro umgerechnet wurden, oder wie kommen die auf so krumme Zahlen?

Bei mir wirds noch dauern, bis ich über das Kontingent komme, bisher habe ich gezahlt:

Grüne WBK + 2 Voreinträge + Munitionserwerb: 105€

Gelbe WBK: 60 €

Erste Waffe in die Grüne eintragen lassen: 15 €

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Bei uns wurden die Gebühren im September 2014 um ein knappes Drittel angehoben.

Voreintrag grün - mittlerweile 75 €

Eintragen grün - nochmal 45 €

Ausstellen WBK gelb und grün ebenfalls teurer geworden (Preise weiß ich aus dem Kopf nicht).

Woran liegen die Erhöhungen? Legt diese das Amt selbst oder der Amtsleiter fest?

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Ist eure Gebührenordnung so alt, dass da noch DM-Beträge in Euro umgerechnet wurden, oder wie kommen die auf so krumme Zahlen?

...

Jein, die legen die alte bundeseinheitlich Kostenverordnung zum Waffengesetz zugrunde und recnen DM um auf €.

Voreintrag grün - mittlerweile 75 €

Eintragen grün - nochmal 45 €

Na dann bin ich ja doch günstig bei weggekommen.

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Voreintrag grün - mittlerweile 75 €

Eintragen grün - nochmal 45 €

Ausstellen WBK gelb und grün ebenfalls teurer geworden (Preise weiß ich aus dem Kopf nicht).

Meine Güte! Da bin ich froh, dass ich in Rheinland-Pfalz wohne!

Gebühr für 3. KW am 09.Januar 2015 66,46 € alles inkl.

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Ihr denkt zu klein, alle, wirklich alle Behörden müssen die Erträge maximieren. Das fängt beim öffentlichem WC an und hört ... überhaupt nicht mehr auf, auch nicht bei denn Gebühren der Waffenämter.

Fangt endlich an global zu beten, meinte natürlich zu denken, dann sieht man die eigene schleichende Enteignung und Entrechtung endlich mit den Augen der Sozialarbeiterindustrie, und gehört damit zu den "Guten".

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-01/32606174-600-000-abgelehnte-asylbewerber-in-deutschland-003.htm

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@HBM

Die Ausstellung jeder weiteren WBK kostet die gleiche Gebühr wie die Erstausstellung.

Dann kostet bei euch auch die Folge WBK wenn zb eine gelbe voll ist wie eine neue. Fand ich hier im Saarland eine Frechheit und habe versucht dagegen anzugehen. Da wir hier aber auch noch mit der alten Verordnung in umgerechneten DM Beträgen arbeiten und die den Punkt Folge WBK nicht kennt war dagegen nix zu machen. Eine Frechheit ist es trotzdem...

LG

Peter

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Dann kostet bei euch auch die Folge WBK

So einem Quatsch gibt es bei und nicht, da hält man sich an Gesetz und Verordnung. Sprich, das Papier ist kostenlos, nur die Erlaubnis kostet. Und wer will, bekommt genau so wie es die Verordnung vorsieht für jede Waffe ein eigenes Blatt ausgestellt.

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So einem Quatsch gibt es bei und nicht, da hält man sich an Gesetz und Verordnung.

In der alten Verordnung steht :

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG) 110,

Und daran halten die sich. Wenn eine gelbe voll ist " stellen sie eine neue aus ". Dagegen war ich incl Fachaufsichtsbeschwerde bis ins Ministerium. Die mussten leider dem Amt recht geben..................

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Durch das Bundesgebührengesetz (BGebG) vom 14.08.2013 erfolgte als Teil der Strukturreform des gesamten Gebührenrechts des Bundes eine Änderung.



Im waffenrechtlichen Kostenrecht hat der Bundesgesetzgeber seit 2006 als Folge der Föderalismusreform nur noch die Kompetenz unmittelbar für Bundesbehörden, nicht mehr jedoch für die Bundesrecht im Auftrag umsetzenden Behörden der Länder. Im Anwendungsbereich der Bundesverwaltung wird § 50 WaffG mit Wirkung ab 15.08. 2013 geändert und gilt nur noch drei Jahre bis zum 14.08.2016. Für Bundesbehörden (für den Bereich des Waffengesetzes vor allem das BKA und das BVA) gilt dann ab 15.08.2016 das BGebG in Verbindung mit (noch) kommenden Gebührenverordnungen. Im Sprengstoffrecht ist es auch so.



Für die Anwendung des Waffenrechtes und des Sprengstoffrechts durch die Länder bzw. deren Kommunen und Landkreise können diese bereits seit 2006 eigene Regelungen erlassen. Diese neuen Kostenregelungen sind von der Änderung in § 50 WaffG bzw. § 37 SprengG nicht betroffen. In Ländern, die kein neues Kostenrecht beschlossen haben, gilt das „alte“ Bundesrecht - also die WaffKostV und die SprengKostV - fort. Diese bisherige Kostenverordnung soll allerdings zum 15.08.2018 außer Kraft treten (siehe dazu die Übergangsvorschrift in § 60 WaffG). Die krummen veralteten Gebührenbeträge wegen Euroumrechung sind also spätestens dann überall Geschichte.



Mit der Reform geht übrigens auch eine Neubenennung des § 50 WaffG einher. Statt „Kosten“ trägt dieser nun den Titel „Gebühren und Auslagen“. Weiter hat der Gesetzgeber in den Absätzen 1, 2 und 3 die Begriffe Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen durch die Formel der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen ersetzt. Das Gebührenrecht von Bund und Ländern wird mit der Änderung klarer getrennt.



Viele Waffenbehörden sind für öffentliche Leistungen mit individuellem Aufwand inzwischen dazu übergegangen, Zeitgebühren (zumeist nach angebrochenen Viertelstunden) zu erheben und nur noch für die wenigen Standardsachen Festgebühren. Das ist transparent und fair. Teilweise sinken dadurch sogar die Gebühren (z.B. bei der Ausstellung eines EFP oder eines KWS oder einer MEB).

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In meinem Bundesland dürfen die Kreise und kreisfreien Städte die Gebühren selbst festlegen.

Laut Gebührenordnung meiner Stadt kostet:

-WBK grün ausstellen: 68,- EUR

-Waffe eintragen oder austragen: 22,- EUR (beim Eintrag je Position, beim Austrag insgesamt)

-Voreintrag Kurzwaffe: 68,- EUR

-Munitionserwerb: 32,- EUR

Keine Ahnung ob das mittlerweile wieder erhöht wurde. Ich finde es relativ teuer.

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Viele Waffenbehörden sind für öffentliche Leistungen mit individuellem Aufwand inzwischen dazu übergegangen, Zeitgebühren (zumeist nach angebrochenen Viertelstunden) zu erheben und nur noch für die wenigen Standardsachen Festgebühren. Das ist transparent und fair.

Aber nur wenn nicht bei mir ausgerechnet zufällig 16, 31, 46 Minuten benötigt werden. Habe das Thema schon mal mit einer Feuerwehrrechnung (ein paar Tropfen Benzin die aus dem junk car getropft sind, durchgezogen und das Landratsamt war gescheiter als die Gemeinde). Und ob der SB auf meine Kosten sich mit der Blöd - Zeitung lösen geht kann ich auch nicht kontrollieren, wie halt beim Handwerker auch nicht.

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Hi !

Stadt Ulm, Bürgerdienste. Gerade heute ausprobiert:

§27 Sprengpappe für NC & SP bei Neuausstellung bzw. bei Verlängerung nach 20 Jahren: 306,78€ (153,39€ pro Erlaubnis)

Gut, esse ich diesen Monat eben nix mehr...

:crying:

Grüße,

Robert.

Bearbeitet von dg2sac
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