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IGNORED

Laserzielgeräte "damals" und heute


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Geschrieben

Tag zusammen,

habe eine alte Visierausgabe von 1990 gelesen.

Darin ist ein Artikel über ein Laserzielgerät, das angeblich vom BKA freigegeben wurde. Das BKA wurde bei einer Vorführung dahingehend überzeugt, dass das Gerät (sprich Laserzielgeräte im Allgemeinen) dem Wilderer keinen Vorteil verschafft, da, obwohl das Ziel (Wild) ja angeleuchtet wird, die typische Wirkung einer Taschenlampe fehle und es eher mit einem Leuchtpunktvisier vergleichbar ist. Daher falle es nicht unter das Verbot.

(Hoffe ich habe den Sachverhalt richtig aus dem Gedächtnis heraus wieder gegeben)

Offenbar wurde diese Haltung revidiert. Kennt jemand die genauen Hintergründe?

Geschrieben

Leider nein.

Aber in "Die Lady mit dem Colt" war das Laserzielgerät auf der Kanone so groß wie der Revolver selbst.

Als die Dinger dann plötzlich winzig wurden, begann man vielleicht doch noch umzudenken.

Vielleicht mal das BKA fragen?

2003 soll angedacht gewesen sein, das Verbot aufzugeben, wurde ja aber leider nichts.

Geschrieben

Außer dass die Dinger "täägggdiggle" sind haben sie praktisch einen wahrscheinlich sehr geringen Nutzwert. IIPSCler aus Austria haben schon in den 90ern mal abends beim Bier erzählt sie hätten sich für die Open-Class mal mit dem Thema Laser auseinandergesetzt.

Das Fazit war, ist man nah dran sieht man den Punkt, ist aber auch nicht schneller als mit dem Point, ist man weiter weg dauert es bis man den Punkt findet. Nachdem weder Popper noch Papierziele aufgeben, weil sie den roten Punkt auf sich sehen, macht es für den Zweck zumindest mal keinen Sinn.

In dem angesprochen Artikel ging es meiner Erinnerung nach um die Abgrenzung zwischen "Zielpunktprojektoren"/Lasern (=böse) und Zielvorrichtungen, bei denen ein Laser das Absehen in die Optik projiziert ("Point" =gut)

Geschrieben

Offtopic: gerade ein bisschen gegooglet...Die "Behördenversion" des JPX Protector Reizstoffgerätes hat einen integrierten Ziellaser und ist aufgrund dessen und wegen der angedachten Verwendungsform eine verbotene Waffe.

Das gleiche Gerät ohne Laser ist zur Tierabwehr gedacht und fällt laut BKA nicht unter das WaffG. An dieses darf laut weiterem Schreiben des BKA nachträglich ein Laser angebracht werden, da diese ja nur verboten sind, wenn diese für Schusswaffen bestimmt oder an diesen angebracht sind.

WIE schizophren ist das bitte? :gaga:

Ich meine, wie bescheuert muss sich bitte der Urheber der entsprechenden Zeilen vorkommen?

Dieser ganze Zweckwidmungsquatsch, auch in anderen tangierenden Bereichen, gehört ganz, ganz dringend revidiert und entbürokratisiert.

So, genug Aufregung für heute.

Geschrieben
§ 19 BJagdG - Sachliche Verbote(1) Verboten ist 1. ... 5. a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, ... beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen ...

Der galt auch schon 1990.

CM

Geschrieben (bearbeitet)

Der galt schon 1928......damals im Schusswaffengesetz verankert.......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ich erinnere mich aber auch eine eine (recht kurze) Zeit, in welcher in diversen Fachzeitschriften ausgiebig Werbung für Ziellaser aller Art gemacht wurde!

Natürlich waren die Dinger damals recht klobig...

Ist es möglich, dass die mal in D frei verkauft wurden oder sogar "nicht so richtig verboten" waren?? Erinnere mich nicht mehr so genau...

Ansonsten: Jeder, der mal versucht hat einen roten Laserpointer im Hellen auf 25 oder 50 Meter zu sehen, wird um die Nützlichkeit der Dinger wissen ;)

Grüne Laserdioden gab es damals so noch nicht...

Geschrieben

Der Henke hatte die bis ca. 1994 ganz normal im Katalog; um diese Zeit müssen die dann verboten worden sein.

Ich hatte noch ein Gerät bestellt, das aber nicht mehr ausgeliefert wurde, weil das Verbot eintrat.

Zum Glück, denn danach hätte man es ja nicht mehr montieren dürfen.

Damals hatten einige Bekannte schon solche Teile; sie bekamen vom BKA die Ansage, dass sie unbedingt den Kassenzettel/die Rechung oder einen Erwerbsnachweis gut aufbewahren müssten.

Die Montage auf oder an einer Waffe sein verboten.

Einer der Bekloppten hat sich das Dings in eine "Star Wars" Plastepistole eingebaut.

Geschrieben

Leider nein.

Aber in "Die Lady mit dem Colt" war das Laserzielgerät auf der Kanone so groß wie der Revolver selbst.

Als die Dinger dann plötzlich winzig wurden, begann man vielleicht doch noch umzudenken.

Vielleicht mal das BKA fragen?

2003 soll angedacht gewesen sein, das Verbot aufzugeben, wurde ja aber leider nichts.

Alfred

Anlässlich der Waffenbörse in Dortmund, muss irgendwo zwischen 1995 und 1997 gewesen sein, bekamen wir 2 Stück Wolf Ultramatic mit diversen Wechselsystemen in unterschiedlichen Lauflängen mit Kompensatoren in 9mm und 45ACP von den Herren selbst auf den Stand gelegt.

Ich habe mich derer dann einmal angenommen und am Freitagabend auf dem heimischen Schießstand getestet.

Und plötzlich war auf 25m ein roter Punkt der vorher nicht da war.

Hat dann einige Sekunden gedauert bis ich begriffen hatte das ich den da hin leuchtete.

Jedenfalls war die Illuminationsmimik vorn im Schlitten hinter dem Spring-plug recht kompakt eingebaut und funzelte durch ein Loch im Plug.

So viel zur Größe anno 1996

Geschrieben

Naja - "Die Lady mit dem Colt" war ja auch Mitte der 80iger.

Du redest über die Zeit 10 Jahre später!!

1995 müssen die Teile in Deutschland schon "verbotener Gegenstand" gewesen sein, da bin ich sicher. Ich habe jedenfalls 1994 schon keine mehr vom Henke bekommen, weil - verboten.

Geschrieben

Erstmals hab ich so ein Ding bei "Die Profis" gesehen. Die Erstaustrahlung in Deutschland war schon 1981, sieben Jahre vor der Lady mit dem Colt. Ich weiß allerdings nicht mehr in welcher Folge der Laser auftauchte. Unsere Politiker könnten also schon 1981 aus zuverlässiger Quelle für gefährlichste Waffen (Actionfilm) von den bösen Laserzielgeräten erfahren haben.

Geschrieben

..

Täuschten die grauen Zellen also doch nicht und das Zeug war mal frei erwerbbar ;)

Bei uns im Verein hatte damals einer so ein LS-45.. der Hit war es allerdings nicht und die Dimensionen waren ein Fall für sich, unterm Strich wars raus geworfenes Geld!

Geschrieben

Aber es war totaler HiTec!

Laser hat schon seine Daseinsberechtigung. Gerade bei der Nachsuche nachts würde ich mir einen Laser + Nachtsichtgerät wünschen. Der Laser sieht durch ein Nachtsichtgerät aus wie Krieg der Sterne: der Gesamte Strahl ist sichtbar und der Treffpunkt ist wie eine Sonne. Auf kurze Distanz eine annehmende Sau, wäre die Pistole mit 16 Schuß, Hohlmantel, Laser und NG meine erste Wahl.

Geschrieben (bearbeitet)

@Raiden.

Hast du vielleicht einen Link, wo du das Schreiben des BKA zum Laseranbau an den JPX gefunden hast?

Würd mich interessieren was da genau drinsteht.

Denn es dürfte eigentlich nicht erlaubt sein, einen Laser an die dafür vorgesehene Picatinny-Schiene zu montieren.

Da dieser Laser nämlich auch an Schusswaffen passen würde, wäre das absolut böse :-)

Somit bliebe nur der Eigenbau eines Lasers, der nur an das Gerät, aber nicht an eine Schusswaffe passt.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

wäre die Pistole mit 16 Schuß, Hohlmantel, Laser und NG meine erste Wahl.

Na dann nimm lieber noch ein Ersatzmagazin mit. Max. 2 Schuss, wobei der zweite überflüssig ist und rein der Sicherheit dient.

Allerdings weiss ich nicht ob das mit "Hohlmantel" funktioniert.

Ich bezweifel das du jemals praktisch in einer Stressituation die Kombination Laser mit NSG, insbesondere auf kurze Distanz benutzt hast oder benutzen durftest.

Geschrieben

Also im Feststellungsbescheid des BKA vom 12.12.07 dazu steht, daß

das Griffstück der Tierabwehrversion nicht mit einer Laserzielhilfe nachgerüstet

werden kann, wegen des fehlendes Kablebaums im Inneren.

Geschrieben

Na dann nimm lieber noch ein Ersatzmagazin mit. Max. 2 Schuss, wobei der zweite überflüssig ist und rein der Sicherheit dient.

Allerdings weiss ich nicht ob das mit "Hohlmantel" funktioniert.

Ich bezweifel das du jemals praktisch in einer Stressituation die Kombination Laser mit NSG, insbesondere auf kurze Distanz benutzt hast oder benutzen durftest.

Ich bezweifele dagegen dass du je in einer Stresssituation zur eigenverteidigung schießen musstest. Dann hättest du uns die "Weisheit " der einen Patrone erspart.

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