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IGNORED

12 regelmäßige, 18 unregelmäßige Termine, ich find´s nicht..


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Geschrieben

Hallo, liebe Freunde von Pulver und Blei!

Ich bitte um eine (belastbare, originäre) Quelle für die Regelung der 12 regelmäßigen oder 18 unregelmäßigen Schiess-Termine pro Jahr.

Ich bin zu blind es im WaffG und in der AWaffGV zu finden.

:help:

Danke!

Lone

Geschrieben

WaffVwV:

14.2.1

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

- die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Wie wäre es damit:

WaffVwV:

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

Alzi war schneller...

Bearbeitet von daniel12
Geschrieben

Ursprünglich stand das bereits in der Gesetzesbegründung vom 07.12.2001, Bundestagsdrucksache 14/7758, Seite 63:

Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2).

Geschrieben

was könnte das wohl bedeuten ?

vielleicht, dass 5 schuss, lustlos in einer minute und in kugelfangrichtung verfeuern, halt kein training im sinne der regelung ( und im sinne einer erfolgreichen schiessport - ausübung sind ) ..... ?

Geschrieben

Was Dauer und Intensität anbelangt, kann sich eigentlich kein weiterer Regulierungsbedarf entwickeln.

Üblicherweise berechnen alle Schiessstandbetreiber mindestens 1 Stunde, also 5 min Nutzungsgebühr habe ich jedenfalls noch nie gesehen. Die Behörden können (und tun dies auch) zudem die Schiessstandbücher einsehen/kontrollieren. Daraus ist dann schon mal ersichtlich, ob jemand die Bahn 1,2 oder 3 Stunden gemietet hat. Immer öfter wird zudem eingetragen, wieviele Schuss bzw. welches Kaliber geschossen wurde - also eine Fülle von Informationen für die Behörden, da kann (und sollte) man auch nicht betrügen.

Wer nicht mehr Geld als für 5 Schuss GK hat, sollte es mal mit KK oder 16 J Luftgewehren (sind ja auch erlaubnispflichtig; die Diabolos dazu kosten <1 Cent pro Schuss) versuchen, also am Geld sollte es nicht liegen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Was ich ganz lustig finde: Ein kompletter Wertungsdurchgang Flinte Fallscheibe (BDS) dauert, sofern man es kann, rund 10s. :D

Das zählt als vollen Wettkampf. Aber ob ein Durchgang wiederrum genug für einen Trainingsnachweis wäre?

Naja egal, unter 250Schuss pack ich da die Flinte dann eh nicht ein. :D

Geschrieben (bearbeitet)

Die Behörden können (und tun dies auch) zudem die Schiessstandbücher einsehen/kontrollieren. Daraus ist dann schon mal ersichtlich, ob jemand die Bahn 1,2 oder 3 Stunden gemietet hat. Immer öfter wird zudem eingetragen, wieviele Schuss bzw. welches Kaliber geschossen wurde

Naja, das Standard-BDMP-Schießbuch ist da sehr dürftig (und völlig ausreichend). "Bestes Tagesergebnis" (Und Waffe usw), d.h. ich kann 1x oder 50x z.B. Dienstpistole 2 geschossen haben, das wird da nicht erfasst.

Bearbeitet von MarlboroMan
Geschrieben

Naja, das Standard-BDMP-Schießbuch ist da sehr dürftig (und völlig ausreichend).

So ist es. Da ist doch wirklich alles eintragbar, was von Belang ist.

(Es gibt übrigens für jeden Schießtermin, wenn man denn will, zusätzlich noch eine Bemerkungs-Spalte).

Mehr "Statistik" muss beim besten Willen nicht mehr sein.

Geschrieben

Ich finde es immer wieder verwunderlich, wieviel Information so mancher Schütze seinem Schießbuch antut.

Meine selbstgebastelte Kladde hat gerade mal 3 Spalten.

Spalte 1: Datum

Spalte 2: Ort & Ereignis (Training/ Match/Lehrgang)

Spalte 3: Stempel/Unterschrift

Da steht nichts von Uhrzeit, Waffenart, Disziplinen, Schusszahlen und ähnlicher Quatsch.

Allerdings bin ich auch nie in den Verdacht geraten zu wenig Mun zu verballern ;-)

Geschrieben

In meinem (BDMP) Schiessbuch trage ich auch keine Schusszahlen und Schiessstandzeiten ein. Die Schiessstandbetreiber (und zwar verschiedene) tun dies aber sehr wohl, d.h. die wollen von mir wissen mit welchen Kalibern ich wieviele Schuss (ungefähr) abgeben werde. Das (und natürlich auch die Uhrzeit und gemietete Bahn/Dauer etc.) wird in den Schiessstandsbüchern vermerkt, die die Behörde (laut Schiessstandbetreiberauskunft) immer wieder einsieht und kontrolliert.

Die Auskünfte nach Schusszahlen wiederum brauchen die Schiessstandbetreiber, um festlegen zu können (mit den Sachverständigen) nach welcher Schussbelastung welche Schussfänge etc. erneuert werden müssen.

Wer sich also "großzügig" Schiesszeiten in Schiessbüchern abstempeln/bescheinigen lässt, dessen Betrug könnte irgendwann bei Gegenkontrollen beim Schiessstandbetreiber auffliegen, mit allen bitteren Folgen für die Zuverlässigkeit (übrigens nicht nur beim Schützen selber, sondern auch bei der "großzügig" abstempelnden Aufsicht.

Obendrein könnte solcher Schmus dann am Ende doch noch eine weitere Regulierungswut lostreten bis hin zu Armatix-Lösungen mit Freischaltung der Waffe nur am Schiessstand und eingebautem Schusszähler mit Funkmeldung an die Behörde... und, nein, angesichts der Regulierungswut der letzten Jahre ist das nicht mehr wirklich paranoid gedacht, leider...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Also ich finde, die Scheiben sollten dokumentiert und mindestens 10 Jahre archiviert werden. Ebenso die Videos des Trainings, am besten mit verkniffenem Mund, damit die Ernsthaftigkeit auch zu erkennen ist.

Wie geht das mit grün?

Geschrieben

Also wer nun so "vorratsdatenspeichergeil" ist und da halbe Romane zur Behörde schleppt, ist selber schuld.

Entweder Die Kladde wie "Delgado" selber basteln, oder ein ganz simples Buch (kann ja von irgendeinem Verband, oder Sontwem gedruckt worden sein), wie z. B. das vom BDS, verwenden.

Dort steht nur:

Datum

Schießstätte

Disziplin (fülle ich nie aus)

Kaliber

Waffe

Stempel/Unterschrift Aufsicht

Hatte vorher ein anderes Buch, war grau, vorn das Sportsymbol "Pistolenschütze" drauf, hinten Triebelwerbung.

In diesem fehlte die Spalte "Disziplin". Ist schon lange zu Asche geworden.

Halt so einfach wie möglich; weitere Drangsalierungen kommen von allein...

Geschrieben

Bei mir steht drin

Datum Langwaffe KK/GK/VL Kurzwaffe KK/GK/VL Unterschrift

Ich weiß, eigentlich ist das auch schon zu viel Information. Aber da ich das Buch eh nicht zum Amt schleppe, paßt das schon.

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