Zum Inhalt springen

daniel12

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    48
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von daniel12

  1. Das wäre nicht schlecht, sind aber beide nicht bestellbar. Danke für den Tipp.
  2. Produktinformationen "CHIAPPA f. XR15 /AR15 Wechselsystem .22lr M4-Look" Das M4-22 Wechselsystem, im günstigen Kaliber .22lfb, ist Kompatibel mit AR15/OA15/XR15 Systemen. Technische Daten Kategorie: Wechselsystem Modell: M4-22 Kaliber: .22 LR Lauflänge in cm: 41 cm Lauflänge in Zoll: 16'' Magazinkapazität: 28 Gesamtgewicht in kg: 1,67 kg Gesamtlänge in cm: 60 cm erwerbbar NICHT für Sportschützen (da nicht sportlich zugelassen), nur mit Jagdschein
  3. Im Triebel Shop steht dass das WS mit der Lauflänge 41cm sportlich nicht zugelassen ist...
  4. Zur Erklärung der Situation bei mir: Ich habe ein AR15 von DPMS in 223.Rem und möchte mir das WS in .22 l.r. von Chiappa holen. Der Hersteller des WS kann natürlich auch ein anderer sein.
  5. Hallo Leute, betrug die Mindestlauflänge einer Selbstladebüchse zum sportlichen Schießen nicht mal 42cm ? Will mir ein Wechselsystem für mein AR15 holen und da fiel mir auf dass in der Verwaltungsvorschrift 40cm Mindestlauflänge steht. Dann könnte man ja das WS in 16'' nehmen ? Grüße Daniel § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.
  6. http://www.schiessschulebecker.de/sachkundekurse.htm
  7. Naja, ganz so viel wollte ich dann doch nicht ausgeben :-)
  8. Mein Kleiner macht Superman. Schade, bekommt er das nächste Mal die Kinderschrotflinte von Frankonia mit ;-)
  9. daniel12

    kein MR 308 mehr!?

    Hier zum Beispiel: https://www.arms24.com/Heckler-Koch+MR+308.html
  10. Mir hat mein SB bzgl. einer Änderung in der WBK sogar mal per E-Mail den Vorschlag gemacht, dass wenn ich jemanden kenne, der auf dem Amt arbeitet, ich diesem meine WBK mitgeben kann. Ich kannte tatsächlich jemanden. Also Vollmacht und WBK mitgegeben und am nächsten Tag bei ihm abgeholt. Hat mir Zeit und Kosten gespart. Amt ist von mir ca. 40km entfernt.
  11. Das finde ich gar nicht so abwägig. Mache ich auch so. Wenn ich ab und an spontan Munition mitnehmen will, weil ich gerade in der Nähe des Händlers bin, liegen sonst die WBK's zu Hause.
  12. Wie wäre es damit: WaffVwV: 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); Alzi war schneller...
  13. Waffe geht auf WBK gelb. Okay, dann weiß ich Bescheid. Danke euch...
  14. Nur zum Verständnis für mich: Zwei Möglichkeiten habe ich: 1. Waffe kaufen, Waffe bleibt beim Händler, Ab den 08.12 kann ich Waffe eintragen lassen, Dann Waffe holen oder 2. Warten bis 08.12. , Waffe kaufen und direkt mitnehmen und innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen Ist das so korrekt ?
  15. Hallo, jetzt habe ich gelesen und gelesen und doch keine passende Antwort auf meine eigentlich triviale Frage. Wenn ich die nächste Waffe erst am 08.12.2014 nach der 2/6 Regel eintragen lassen darf, kann ich sie schon 2 Wochen vorher kaufen ? Danke euch.
  16. daniel12

    Waffe auseihen

    Alles klar. Danke euch...
  17. Hallo Leute, ein Vereinsurgestein sagte neulich zu mir folgendes, bei dem ich anderer Meinung bin: "Man dürfe sich eine Waffe nur ausleihen, sofern man in seiner WBK für diese Waffenkategorie auch schon einen Eintrag hat" Soll heißen, wenn ich auf WBK grün noch keine SL-Büchse habe, Kaliber egal, dann dürfte ich mir auch keine SL-Büchse ausleihen (4 Wochen). Das ist doch Blödsinn, oder ? In §12 WaffG kann ich jedenfalls nichts derartiges finden. Grüße
  18. Also ich habe meinen in einer Nische in der Wand eingebaut. An einer Seite des Schrankes Bohrungen gesetzt und insgesamt mit 8 Schrauben M12 massivst in der Wand verschraubt, seitlich unten und hinten. Warum sollte das Einbringen von Bohrungen in den Waffenschrank Ärger geben, wenn ich ihn dadurch bombenfest verschrauben kann ? Als absoluten Schutz sehe ich das natürlich auch nicht. Es beruhigt jedoch das Gewissen und im Falle des Falles erhöht es zumindest erheblich den Zeitaufwand des Diebes.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.