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IGNORED

Zuverlässigkeitsüberprüfung ohne Anlass


xray200

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Guten Abend in die Runde....

seit ein paar Tagen finden Besuche der örtlichen Bezirkpolizisten bei meinen SLG Mitgliedern statt.

Ich konnte herausfinden, dass auch andere Schützenkameraden betroffen sind. Gemeinsames Merkmal

ist die Eigenschaft, als gemeldete Aufsichten in der entsprechenden Liste der hiesigen Schiessanlage eingetragen zu sein.

Heute hatte es ein mittlerweile passives Mitglied ereilt, das vor 3-4 Jahren alle Waffen verkauft hatte :bump: !

Die uniformierten von den Bezirkswachen wussten selber nicht, was überhaupt überprüft werden soll -

einmal hatte jemand angeblich einen Waffenschein(!) beantragt, einmal einen neuen Voreintrag usw.

Nichts davon traf jedoch zu.

Der Ablauf war so, dass der Schütze und die Wohnung kurz in Augenschein genommen und die Aufbewahrung der Waffen kontroliert wurde.

Meine Frage: Was bringt das und darf das ohne Anlass so angeordnet werden?

Besteht Sorge, dass ofiziell gemeldete Standaufsichten unzuverlässigere Waffenbesitzer sind als

LWBs ohne die Aufsichtsberechtigung?

Ich bin rat- und sprachlos....

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...

Der Ablauf war so, dass der Schütze und die Wohnung kurz in Augenschein genommen und die Aufbewahrung der Waffen kontroliert wurde.

Meine Frage: Was bringt das und darf das ohne Anlass so angeordnet werden?

...

Die Kontrolle der Aufbewahrung ist nichts besonderes und braucht keinen besonderen Anlass! Das dabei der Schütze und die Wohnung in Augenschein genommen werden halte ich für ein Märchen.

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Alles etwas wirr und unverständlich.

Zunächst einmal überprüft die zuständige Erlaubnisbehörde das Fortbestehen der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG (siehe thread-Titel) durch eine online-Abfrage der BZR-Einträge, Abfrage anhängiger staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft sowie Anfrage bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde auf negative Erkenntnisse. Hausbesuche des Betroffenen sind hierbei nicht vorgesehen.

Anlasslose Kontrollen der sicheren Aufbewahrung gem. § 36 WaffG fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörden, können aber im Rahmen der Amtshilfe auch durch Kräfte der Schutzpolizei durchgeführt werden. Dazu gehört allerdings nicht die Inaugenscheinnahme von Wohnräumen, hier kann der Zutritt verweigert werden.

Dies sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
In jedem Fall ist hier, wenn tatsächlich so abgelaufen wie geschildert, ein entsprechendes Auskunftsersuchen zur Begründung und Rechtsgrundlage einer solchen Überprüfung an die zuständige Erlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Beantwortung zu richten.

Wird dem nicht oder nicht fristgemäß entsprochen oder ist die abgegebene Erklärung unzureichend, erfolgt umgehend eine Fachaufsichtsbeschwerde an das jeweilige Landesinnenministerium. Zwischeninstanzen sind hier gezielt auszulassen, da die unteren Behörden erfahrungsgemäß erst dann reagieren, wenn sie sich gegenüber der höheren Behördenebene rechtfertigen müssen.

CM

edit: Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Bei erstausstellung der WBK kommen aber sehr oft die dorfsherriffs vorbei. Machen sich mal ein Bild von der Person. Eine Kontrolle nach Paragraph 36 scheidet da ja aus weil noch gar keine Waffen erworben sind. Ausnahme wäre der Jäger der schon eine Langwaffen vor der WBK gekauft hat und auf selbige noch wartet

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Bei erstausstellung der WBK kommen aber sehr oft die dorfsherriffs vorbei.

Aha, hab ich ja noch nie gehört. Dachte die wären total überarbeitet und wollen jetzt "Kleinigkeiten " gar nicht mehr machen müssen???? Aber dafür hat man dann Zeit....verkehrte Welt. Und ja, ich weiß das die geschickt werden und das nicht aus Langeweile oder Neugierde wie einer Wohnt machen.

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....das kommt, wenn man den Antrag zur Ersterteilung nicht persönlich auf dem Amt abgibt sondern die kommunikation mit dem SB nur per Post betreibt. Die "persönliche Eignung" muss ja auch irgendwie geprüft werden .... und da kommen manche Behörden eben auf die komischsten Sachen....hatten wir aner hier schon gefühlte tausend mal.

LG:Steam

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... Machen sich mal ein Bild von der Person...

Die haben sich kein Bild zu machen. Für die Erteilung der WBK gibt es (noch) keine subjektive Beurteilung durch Polizeibeamte. Objektiv wird die Zuverlässigkeit durch das BZRG festgestellt.

Bearbeitet von Nakota
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@ cartridgemaster : Danke für die Analyse!

Ich hatte im Eingangspost "Inaugenscheinnahme" geschrieben, damit meinte ich, dass (zumindest mein zuständiger Polizist) auf dem Weg zum Tresor auch mal darauf achtet, nicht in herumliegende Drogenspritzen oder Bierflaschen zu treten und evt. mal nachfragt, wenn IS-Beflaggungan den Wänden hängt o.ä. .

Der kommt bei einer Neubeantragung hier auch immer mal vorbei und das verlief stets recht freundlich, da mein zuständiger Beamter einen Sportschützen im pers. Bekanntenkreis hat.

Den Tip mit der Anforderung der Begründung, versuche ich umzusetzen. Die sichere Aufbewahrung alleine kann ja nicht der Anlass gewesensein, da zumindest der eine Vereinskamerad seinen Bestand bereits vor mehreren Jahren aufgelöst hatte.

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Das angebliche Märchen das der Dorfsheriff vorbeikommt bei der ersten WBK ist bei uns in NRW (Wesel, Duisburg und Umbebnung) bittere Realität.

Mann muß als Arbeitnehmer Termine mit den Örtlichen Beamten ausmachen damit man auch zu Hause ist wenn der nette Beamte während den normalen Dienstzeiten über Tag kommt.

Je nach Ort des Geschehens kann das einige Wochen dauern bis der Beamte erscheint und verzögert so das erlangen einer WBK erneut um diese Zeit.

Bei mir war der Beamte damals ein paar Minuten vor Ort, schaute sich an wo und wie ich die Waffe lagern wollte. Da ich in einem recht überschaubaren Ort

wohne und man die 'Dorfsheriffs' meistens noch Persönlich kennt, stellte das 'Persönlichkeitsprofil' bei mir wohl kein Problem da.

Auf die Frage hin bei Sachbearbeiterin und Ortsbeamten was das ganze für einen Sinn ergibt, lapidare Antwort, an meiner Lebenssituation hätte sich ja zwischenzeitlich einiges ändern können seit dem ich die letzte WBK beantragt habe. Der Gag bei mir war, das ich schon seit Jahren im Besitz mehrerer EWB pflichtigen Waffen war. Die Überprüfung erfolgte entweder wegen einem Neuantrag einer Waffe für WBK Grün oder Neuantrag WBK Gelb. Bin mir nicht sicher was nun gerade bei mir ausschlaggebend war für die erneute Begutachtung.

Meine erste Begutachtung durch einen Ortsbeamten fand um 1996 statt, als ich einen Sammlerschein beantragt hatte.

Das wird hier sogar bei Leuten gemacht, die einen kleinen Waffenschein für eine Gaspistole beantragen. Eine Haustüre weiter wurde der Nachbar

'betrachtet' nach dem er einen kleinen Waffenschein für seine Gaspistole beantragt hatte. Natürlich in Uniform und Streifenwagen. Die ticken hier nicht mehr rund, jammern an allen Ecken und Kanten, das ihnen Personal fehlt aber für so einen Schwachfug ist dann immer noch Zeit.

Christo

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Bei erstausstellung der WBK kommen aber sehr oft die dorfsherriffs vorbei. Machen sich mal ein Bild von der Person. Eine Kontrolle nach Paragraph 36 scheidet da ja aus weil noch gar keine Waffen erworben sind. Ausnahme wäre der Jäger der schon eine Langwaffen vor der WBK gekauft hat und auf selbige noch wartet

???????????

jetzt mal Butter bei die Fische:

welches BL?

welches RP?

welcher Lk oder welche Stadt?

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... an meiner Lebenssituation hätte sich ja zwischenzeitlich einiges ändern können...

Höheres Einkommen, Job bei einer anderen Firma, frisch geschieden, Homosexualität entdeckt, kleinere Wohnung, dritter Bildungsweg, Hang zur Musik entdeckt... und deswegen Verweigerung der WBK da die Nase nicht mehr passend? Verfügt der Beamte über ein Studium welches ihn berechtigt Menschen zu beurteilen? War ein zweiter Gutachter anwesend bzw. wurde einem diese Möglichkeit offen gelassen?

Bearbeitet von Nakota
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(...)

Den Tip mit der Anforderung der Begründung, versuche ich umzusetzen. Die sichere Aufbewahrung alleine kann ja nicht der Anlass gewesensein, da zumindest der eine Vereinskamerad seinen Bestand bereits vor mehreren Jahren aufgelöst hatte.

In diesem Fall hätte ich den PB freundlich nach dem Durchsuchungsbeschluss gefragt und ihm den Eintritt in meine Wohnung verweigert.

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Ich sage bezüglich dieses Falles nochmal: Wirr.

Ohne konkrete Angabe des Überprüfungsgegenstandes und der Rechtsgrundlage würde ich die Tür nicht aufmachen.

Anschließend ggf. umgehend Schreiben an die zuständige Waffenbehörde, mit der dieser Überprüfungsversuch (mit mangelnder Angabe von Prüfungsinhalt und Rechtsgrundlage) dargelegt und um Mitteilung dazu gebeten wird. Nur dass keine Missverständnisse bzw. Fehlinterpretationen aufkommen.

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....das kommt, wenn man den Antrag zur Ersterteilung nicht persönlich auf dem Amt abgibt sondern die kommunikation mit dem SB nur per Post betreibt. Die "persönliche Eignung" muss ja auch irgendwie geprüft werden .... und da kommen manche Behörden eben auf die komischsten Sachen....hatten wir aner hier schon gefühlte tausend mal.

LG:Steam

Ich war damals persönlich da die Waffe auf eine WBK eintragen lassen. Im Anschluss kam dann der Sheriff. War auch in NRW. Auch mit Streifenwagen und dann erst mal die Großeltern genervt wo ich denn sei und das sie später wiederkämen.waren 2 sportkollegen von meinem vater . die haben sich mal kurz den Schrank von außen angeguckt. Sicherheitsstufe notiert. Und meinten müssten nur mal kurz gucken ob ich alle Tassen im Schrank habe^^ und dann war das nach 2 Minuten auch rum

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