Bin gerde zuhause und zitiere aus der angegebenen Mitteilung:
" Sehr geehrter Herr xray200!
Es liegt mir hier ein Antrag zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
nach §§ 5, 6 WaffG vor.
Da ich Sie persönlich nicht erreichen konnte, darf ich sie bitten, mit mir telefonischen Kontakt
aufzunehmen. Sie erreichen mich unter der Rufnummer 000-0000.
XXX, PHK"
Beim Rückruf war dem PHK XXX allerdings nicht ganz klar, warum er in Marsch gesetzt wurde.
Das ganze konnte in meinem Fall zwar telefonisch geklärt werden, das lag aber nur daran, dass
sich der Beamte erinnern konnte, vor ein paar Monaten erst hier gewesen zu sein. Da hatte ich tatsächlich einen
Voreintrag auf WBK grün beantragt.
Der PHK ist ganz nett, aber unsere zuständige waffenrechtliche Abteilung im PP regt mich langsam auf.
Mit einer SB'in dort bin ich bereits aneinandergerten, nach einer Beschwerde via Polizeipräsidentin
kam dann eine Entschuldigung der Abteilungsleitung und die beantragte Änderung....
Leider bin ich daher bei der SB'in nicht in guter Erinnerung geblieben und frage mich nun:
Ärger runterschlucken und stillhalten oder denen etwas auf den Zahn fühlen?
Allerdings weiß ich nicht, wie weit ich dann ohne Anwalt gehen kann...
Was meint Ihr???