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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


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Geschrieben

und vor allem kommt es darauf an wer da kommt. Erfahrene Polizisten machen es i d R. recht ordentlich und höflich. Ist aber einer dabei der seine berufliche Kariere noch vor sich hat, kann es schon etwas abartig werden.

Habe dieses im Bekanntenkreis mitbekommen. Die Jungs waren voll OK, jedoch die Junge Kollegin stellte fest, dass die Drehbank in der Garagenecke ja zu benutzen wäre, Waffen herzustellen. :hi:

Hintergrund war, das man bei ihm ein MG suchte. Typ 08/15 als Modell welches er auf seine WK I darstellungen mit seinem Verein mitnimmt gelegentlich.

Er hatte auch meldepflichtiges, was er auch zeigte und alles ordnungsgemäß verstaut hatte. Die Kollegin ließ aber nicht locker mit ihrer Drehbank bis einer ihrer Kollegen sie etwas barsch in den Senkel stellte.

Mit einen Danke schön und 'viel Spass mit ihrem Hobby' verabschiedeten sie sich.

Es kann so und so laufen.

Geschrieben

Bei wievielen Hausdurchsuchungen warst Du schon anwesend?

Ich war persönlich bei der eigenen anwesend. Es wurde nach Waffen gesucht, es wurden Waffen gefunden und die wollte man gleich mitnehmen.

Darauf habe ich meine waffenrechtlichen Dokumente gezückt aber man wollte die Waffen weiter mitnehmen weil diese angeblich nicht sicher verwahrt waren. Nachdem ich aus dem WaffG zitiert hatte habe ich die Herren gebeten meine Wohnung zu verlassen und sich über das WaffG zu informieren und ggf wieder zu kommen. Ich hab die Jungs nie wieder getroffen :rofl:

Das gleiche passierte auch Einstein in seinem Sommerhaus in Caputh. Damals haben die Nazis bei Juden nach Waffen gesucht nachdem Reichsgesetze diesen den Besitz verboten hatten. Einstein verließ aber schon früher das Land und gab seine deutsche Staatsbürgerschaft auf.

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe das bestimmt so an die 250 bis 300 Mal mitgemacht (eher noch öfter-ich habe nicht gezählt) und kann dazu nur sagen: das Meiste hier ist mal wieder Stammtisch-Geschwafel von Leuten die keine Ahnung haben, davon aber ganz viel.

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben

... das Meiste hier ist mal wieder Stammtisch-Geschwafel...

Dann erlöse uns von dem Übel. Bis zur Erlösung behaupte ich (falls auch ich gemeint bin), dass es vollkommen den Tatsachen entspricht was ich Schwafele.

Geschrieben

[...] Oder weil sie verbotenerweise geführt wurden. Wie der Student, der seine alten Messer zur Deponie fahren wollte und als Dank ein Verstoß gegen das WaffG hatte.

Hättest du dazu vielleicht eine Quelle? Das würde mich dann jetzt mal interessieren. :)

Geschrieben

Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen.

Die meisten sind in so einer Situation leider nicht geistesgegenwärtig genug und fallen auf die STASI Methoden rein.

Selten so einen Unsinn gelesen!

Komme ich mit einem Durchsuchungsbeschluß bestimmst Du gar nichts mehr, ich habe entweder den Staatsanwalt oder einen Gemeindebeamten als Zeugen dabei.

Wenn ich wegen Waffen durchsuche, gewähre ich als PVB aus Sicherheitsgründen keinem Fremden Zutritt!

Hat nichts mit Stasi zu tun, kann man auch in der StPO nachlesen.

Geschrieben

ich habe das bestimmt so an die 250 bis 300 Mal mitgemacht (eher noch öfter-ich habe nicht gezählt) und kann dazu nur sagen: das Meiste hier ist mal wieder Stammtisch-Geschwafel von Leuten die keine Ahnung haben, davon aber ganz viel.

Ich war noch nie dabei und habe das auch nicht vor. Nur: Wie kommt es denn zu solchen Geschichten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29#Kritik_an_der_Hausdurchsuchung_in_Deutschland

Irgendwo (ich meine sogar hier) habe ich mal gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht manche Beschwerden zu Hausdurchsuchungen gar nicht mehr annimt, weil der Sachverhalt längst zu Gunsten des Betroffenen vom Verfassungsgericht geklärt ist. Die Behörden machen aber trotzdem einfach weiter... Es gibt da ein Bundesland im Süden, von dem heißt es sogar vom Bundesjustizministerium, dass ein Richter durchschnittlich 2,5 Minuten hat, um eine Hausdurchsuchung zu genehmigen.

Das ist jetzt alles nichts was sich direkt auf die Durchführung bezieht. Aber dass hier was ordentlich schief läuft, ist doch nicht schwer zu erkennen. Wir sind schließlich nicht irgendwo, sondern in der (so genannten) freien Welt, die sich in den Methoden und in den vertretenen Werten von Schurkenstaaten doch irgendwie abgrenzen will.

bye knight

Geschrieben

Ich war persönlich bei der eigenen anwesend. Es wurde nach Waffen gesucht, es wurden Waffen gefunden und die wollte man gleich mitnehmen.

Darauf habe ich meine waffenrechtlichen Dokumente gezückt aber man wollte die Waffen weiter mitnehmen weil diese angeblich nicht sicher verwahrt waren. Nachdem ich aus dem WaffG zitiert hatte habe ich die Herren gebeten meine Wohnung zu verlassen und sich über das WaffG zu informieren und ggf wieder zu kommen. Ich hab die Jungs nie wieder getroffen :rofl:

Ich kann nicht mehr vor Lachen!
Geschrieben

Wenn ich wegen Waffen durchsuche, gewähre ich als PVB aus Sicherheitsgründen keinem Fremden Zutritt!

Ist bei einer Durchsuchung "wegen Waffen" wirklich das Recht einen "eigenen Zeugen" mit dazu zu nehmen eingeschränkt bzw. ausgehebelt?

Geschrieben

Mal ganz im Ernst, es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für einen Durchsuchungsbeschluß, wo dann die Durchsuchungen unterschiedlich ablaufen.

Hatte auch schon Rechtsanwälte zugegen und alles war entspannt.

Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt (nicht immer, kommt auf mehrere Umstände an), dann wird alles erst einmal sichergestellt was gegen die Beamten als Waffe eingesetzt werden könnte, das kann dann auch schon eine Machete sein, oder eine Baseballkeule mit Blutanhaftungen.

Geschrieben

Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet ....

Da ist aber dann doch weder Staatsanwalt noch ein Gemeindebeamter dabei, zumindest könnte ich mir vorstellen,, dass de meisten Gemeindebeamter "dankend ablehnen".

Geschrieben

Ist bei einer Durchsuchung "wegen Waffen" wirklich das Recht einen "eigenen Zeugen" mit dazu zu nehmen eingeschränkt bzw. ausgehebelt?

§ 105 und § 106 StPO kann man nachlesen, es wird nichts ausgehebelt, sondern meine Sicherheit (und auch die der Kollegen) gewährleistet und daher kommt kein Fremder ohne meine Einwilligung hinzu!
Geschrieben

§ 105 und § 106 StPO kann man nachlesen, es wird nichts ausgehebelt, sondern meine Sicherheit (und auch die der Kollegen) gewährleistet und daher kommt kein Fremder ohne meine Einwilligung hinzu!

Stimmt, alles nur "soll" bzw. "falls möglich" bzgl. "Fremden" und dann auch nur, wenn der Betroffene nicht da ist. Ich muss mal auf unserem Merkblatt in der Firma nachschauen. Ich hätte jetzt gedacht dort steht was von "Recht einen Fremden mit dazu zu nehmen" aber anscheinend irre ich mich. Evtl. mal den Firmenanwalt fragen von dem der "Zettel" ist.

Warum? Hatte ich noch nicht.

Denen ist doch bekannt, dass das SEK/MEK für Sicherheit sorgt.

Vielleicht ist es auch eine Abwechslung für die Beamten. Bin selbst kein Gemeindebeamter und kann daher nicht nachvollziehen wie interessant so was rüberkommt. Ich wäre, Sicherheit hin oder her, nicht scharf drauf, dabei zu sein.

Geschrieben

Hallo

ich habe mir gerade das Filmchen angesehen. Danke Knight.

25 mal am Tag entscheidet, ein Richter, ob ein Grundrecht massiv eingeschränkt wird. Wie er selbst sagt, ziemlich oberflächlich. Entschuldigungen bei rechtswidriger Hausdurchsuchung ist für ihn nicht diskutabel.

Wie sieht eigentlich die Sachlage nach einer Hausdurchsuchung aus? Wird immer ein Schlachtfeld zurückgelassen? Wer räumt auf? Ich könnte mir vorstellen, dass bei mir Wochenlang wieder Ordnung eingebracht werden muss.

Für mich sieht es heute so aus, dass lieber 5 Unschuldige eine Hausdurchsuchung bekommen, als 1 Schuldiger davonkommen zu lassen.

Steven

Geschrieben
...

Wie sieht eigentlich die Sachlage nach einer Hausdurchsuchung aus? Wird immer ein Schlachtfeld zurückgelassen? Wer räumt auf? Ich könnte mir vorstellen, dass bei mir Wochenlang wieder Ordnung eingebracht werden muss.

...

Kann ja nur für mich sprechen, da sah es nachher nicht anders aus als vorher. Beim Messie wurde natürlich nur umgeschichtet...

Geschrieben

Die Umstände sind entscheidend und wie man sich begegnet.

Wenn der Zeuge nun behauptet Du hast die Leiche im Garten, oder die Waffe unter dem neuen Schuppen vergraben?

Bisher kam ich mit Kooperationsbereitschaft immer weiter und man konnte sich beim Verlassen des OBJEKTES DIE Hand geben und sich noch in die Augen schauen.

Geschrieben

Wenn der Zeuge nun behauptet Du hast die Leiche im Garten, oder die Waffe unter dem neuen Schuppen vergraben?

Hallo

genau das ist der Knackpunkt. Wenn irgendwer behauptet, ich besäße eine illegale Waffe. Legale habe ich ca 250 - 300. Ich wohne in einem Haus mit über 300m² Wohnfläche. Abgehängte Decken und jede Menge potentielle Verstecke. Um da eine Pistole zu finden, die ich versteckt habe, müsste alles runter. Die Schränke demontiert, Boden teilweise entfernt, Regale abgebaut etc. Es liegt ja im Ermessen des Führers der Durchsuchung. Wenn er sehr motiviert ist und die ganze Arbeit erledigt, wer baut das danach alles wieder zusammen?

Steven

Geschrieben

Vielleicht ist es auch eine Abwechslung für die Beamten. Bin selbst kein Gemeindebeamter und kann daher nicht nachvollziehen wie interessant so was rüberkommt. Ich wäre, Sicherheit hin oder her, nicht scharf drauf, dabei zu sein.

Gelegentlich soll es auch vorkommen dass ein Mitarbeiter einfach dazu bestimmt wird.

Sepp

Geschrieben

...wer baut das danach alles wieder zusammen?

Steven

Du meinst wahrscheinlich, wer übernimmt die unmittelbaren Kosten, oder?

Wenn Du zu allen Vorwürfen unschuldig bist, dann bezahlt das der Steuerzahler.

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