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IGNORED

Vollautomaten verboten, aber für Druckluftwaffen nicht strafbar?


Qnkel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

bin gerade mal so im WaffG versunken, eigentlich was anderes gesucht...

Vollautomaten sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.1 verboten.

Dazu steht im WaffG:

§ 51 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Zwar sind nach der Anlage 2 alle Vollautomaten verboten, aber bestraft wird nur, wer Vollautomaten für Patronenmunition erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet,instand setzt oder damit Handel treibt.
Es geht nicht darum, dass ich das tun will - wüsste auch gar nicht wie. Ich bräuchte erstmal eine Erlaubnis nach §26.
Aber wer diese hat dürfte sich rein theoretisch eine vollautomatische Druckluft-/Federdruckwaffe bauen mit bis zu 7,5 Joule, denn diese sind bis dahin ja erlaubnisfrei mit dem F im Fünfeck. Habe auch bis jetzt nirgends ein Hinweis gefunden, dass das F im Fünfeck für Vollautomaten prinzipiell ausgeschlossen wäre.
Weiß nicht, ob die Prüfung für das F im Fünfeck bei Abänderung der Schussfolge erneut durchgeführt werden muss.
Oder man nimmt ein Gewehr vor 1970...
Will das hier einfach mal zur Smalltalk-Diskussion stellen - viel Spaß am zerreissen :P
Geschrieben

Vollautomaten sind verboten, aber die entsprechende Strafvorschrift vergisst die Luftdruckwaffen, schon richtig.

Aber:

- Die Waffe wird - da eben verboten - bei Entdecken eingezogen

- Solltest Du eine WBK haben, wirst Du mit SIcherheit Deine Zuverlässigkeit verlieren

- Verkauft der Händler VA Luftdruckwaffen (über 0,5J) wird er wohl seine Lizenz verlieren

- Du bekommst so oder so Ärger mit den Behörden

--> Zu Kaufen gibt es also so oder so keine VA Luftdruckwaffe ... von daher ist das ganze eh irrelevant.

http://forum.waffen-online.de/topic/436963-dauerfeuer-beim-luftdruckgewehr/

Geschrieben

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1.1

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder

2.2

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.

Geschrieben

Vollautomaten sind verboten, aber die entsprechende Strafvorschrift vergisst die Luftdruckwaffen, schon richtig.

Aber:

- Die Waffe wird - da eben verboten - bei Entdecken eingezogen

- Solltest Du eine WBK haben, wirst Du mit SIcherheit Deine Zuverlässigkeit verlieren

- Verkauft der Händler VA Luftdruckwaffen (über 0,5J) wird er wohl seine Lizenz verlieren

- Du bekommst so oder so Ärger mit den Behörden

--> Zu Kaufen gibt es also so oder so keine VA Luftdruckwaffe ... von daher ist das ganze eh irrelevant.

http://forum.waffen-online.de/topic/436963-dauerfeuer-beim-luftdruckgewehr/

Luftdruck? ich dachte immer es heist Druckluftwaffen-Luftdruck findet im Barometer statt so stand es zumindest mal in einem alten

Visier Heft.

Teute hatte mal ein MG-Nachbau im Angebot da war 1J angegeben....was nun sprach Zeus? Teute hat jedenfalls noch seine Lizenz.

Letztlich sind die ganzen Vorschriften für die Spielzeugwaffen ein Witz wenn man bedenkt das die Kugeln noch nicht mal ein dünnes

Blech durchlagen können und diabolo Waffen was die Durchschlagskraft angeht weit unterlegen sind.

Aber man muss hierzulande auf Deutsch gesagt jede Sch... regulieren,regulieren,regulieren, kein Wunder das viele Bürger mittlerweile die Schnauze voll haben vom System...!

Geschrieben

Hallo

als Jugendlicher habe ich im Urlaub in Spanien mal mit so was geschossen. Sah aus wie eine MP. Daran war ein Schlauch angeschlossen und es kamen 100 Rundkugeln rein. Dann konntest du auf etwa 2 Meter die Scheibe beschießen. Hat Spaß gemacht. Warum sollte man das nicht neu auflegen?

Steven

Geschrieben

Vollautomatische Luftdruckwaffen sieht man gelegentlich auf Kirmes-Schießständen. Auch viele Kinder spielen heute mit vollautomatischen Waffen, meist elektromotorisch betrieben, und einer E0 von max. 0,5J.

Interessant wäre in dem Zusammenhang eigentlich nur ein Vollautomat, der Geschoß, Treibladung und Zünder getrennt zuführt, denn das ist dann keine Waffe für Patronenmunition mehr. Das würde schon gehen, technisch nicht sehr kompliziert, wenn man es richtig anstellt.

Geschrieben
Die Gatling ist nur ein Repetierer, wenn sie die Läufe nicht nachläd.
Nein. Wenn sie manuell betrieben wird und nicht durch einen wie auch immer gearteten sonstigen Antrieb.
(Knackpunkt ist, daß bei Vollautomaten durch "einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können.")
Geschrieben

@Qonkel: Ein Repetierer wird manuell nachgeladen. Genau wie eine "echte" Gatling mit Kurbelantrieb.

Gibt es (hierzulande) eine Gatling Softair (Metall/Stahl) Nachbau funktionsfähig überhaupt zu kaufen?

Ich habe noch keine gesehen.

In einem Visier in den 90igern wurde mal eine Gatling auf einem Dreibein-Stativ und auf Räder (so wie in den 1860igern) gezeigt

die mit 9mmK Platzpatronen betrieben wurde, damals frei ab 18 erhältlich, ich habe diese aber auch nie in einem Laden oder Katalog

gesehen, wahrscheinlich waren es Einzelstücke die erst auf Nachfrage gebaut und zu horrenden Preisen angeboten wurden.

Geschrieben

@Qonkel: Ein Repetierer wird manuell nachgeladen. Genau wie eine "echte" Gatling mit Kurbelantrieb.

Ja klar, mit Kurbelantrieb gehts.

Mit Elektromotor nicht mehr.

Geschrieben

Die Kurbel kann man ja zu Hause entfernen und einen Akku Schrauber dran machen.

Nur: Sag mir doch mal, wie Du dat Dings auf eine Wehbehka bekommst.

Beim Jacobi in Iserlohn steht seit LANGEN Jahren eine Gatling in 7x57 R.

Auf Nachfrage teilte der aktuelle Geschäftsführer (mir fällt der Name grad nicht ein) das der verblichene Vorbesitzer "einen Drilling in dem Kaliber" besessen habe, daher die Anfertigung für selbe Patrone.

Auf Nachfrage war das Jagdgerät nicht auf Jagdschein zu erwerben, obwohl sich die jagdliche Zweckbestimmung ja aus dem Kaliber zweifelsfrei ergibt.

Erst im Nachgang fiel mir ein, das ich das Teil ja niemals in einen Tresor bekommen hätte ....

Geschrieben

Die Kurbel kann man ja zu Hause entfernen und einen Akku Schrauber dran machen.

Nur: Sag mir doch mal, wie Du dat Dings auf eine Wehbehka bekommst.

Gelbe WBK müsste doch gehen. Irgendeine Disziplin wird es doch geben, die passt.

Und ich habe einen Tresorraum. :)

Steven

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