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IGNORED

Recht muß dem Unrecht nicht weichen aber...


bumm

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Solche Texte hab ich übrigens schon öfter gefunden.

Stets wird dann berichtet, nach den Bedenken der Datenschützer und der Polizei sei das Video oder das Photo von der Seite genommen worden.

Über Beschwerden der Täter wurde noch nie bereichtet.

Das ist das eine. Das andere ist: Über den Online-Pranger aht niemand mehr kontrolle: Die Bilder bleiben im Netz, alte Geschichten werden immer wieder aufgekocht, aufgeschmückt, umgeschrieben. Und nicht selten werden auch Unschuldige mit reingezogen.

Und auch das wissen die Datenschützer und Polizisten.

Bearbeitet von fehl-x
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Da der Einbrecher nur selbst gegen eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts klagen kann, wird er dagegen wohl kaum vorgehen - jedenfalls nicht, solange er nicht gefasst wurde.

Wenn man ihn damit aus der Deckung locken kann, hätte es sich aber gelohnt.

Unklar ist, ob das Persönlichkeitsrecht auch verletzt wird, wenn auf eine Videoüberwachung hingewiesen wurde. Normalerweise stimmt damit jeder stillschweigend einer Auswertung der Aufnahmen zu, sobald er Kenntnis von den Aufnahmen erlangt.

Ich muss mir als Fotograf auch keine Extra Erlaubnis einholen, wenn jemand bereitwillig vor meiner Kamera posiert. Das schliesst explizit eine Verwertung der Aufnahmen ein. Wenn ich auf grösseren Veranstaltungen filme, dann wird meistens am Eingang ein Aushang gemacht und auf die Aufnahmen hingewiesen. Damit brauche ich mir nicht von jedem einzelnen mehr eine Erlaubnis einzuholen.

Das Risiko besteht hier nur, wenn jemand dadurch eine üble Nachrede unterstellt und sich verunglimpft fühlt.

Bearbeitet von JDHarris
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War auch ein Riesendrama bei der Verhaftung der Piraten in Somalia durch die deutsche Marine. Die Identität der Täter musste unbedingt geschützt werden - die armen Menschen.

Ein Tag nach Übergabe an die örtlichen Polizeikräfte waren dann Fotos der Piraten komplett mit Namen in der örtlichen Presse zu finden.

D ist einfach nicht mehr zu retten....

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....die Persöhnlichkeitsrechte eines Einbrechers zu verletzen, daß geht dann doch zu weit...

Sehe ich auch so. Das ist, was unsere Gesellschaft vom IS unterscheidet. Und die Probleme vieler, damit umzugehen, zeigen, wie wenig wir "über" dem IS stehen... Anders formuliert: Nur 2% unserer Mitbürger verstehen den Wert von Freiheit. Noch anders: Es ist erstaunlich, dass die FDP je über 2% kam.

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Wer kennt diesen Mann?

Der auf den Fotos gezeigte Mann hat am !!.!!. in meinem Geschäft Adresse eine Brieftasche mit 1500 € in bar verloren. Ich würde das Geld gerne zurückgeben und könnte mir vorstellen, daß es auch für Hinweise einen netten Finderlohn gibt, Mein Telefon

:pardon:

- Kein Unschuldiger wird einer Straftat bezichtigt.

- Gute Menschen helfen gerne.

- Gierige Menschen sind scharf auf den Finderlohn.

:dirol:

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:pardon:

- Kein Unschuldiger wird einer Straftat bezichtigt.

- Gute Menschen helfen gerne.

- Gierige Menschen sind scharf auf den Finderlohn.

:dirol:

Witz & Weisheit, fast schon salomonisch ;-)

Bearbeitet von HerrErlenKoetter
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"Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" trifft hier, in meinen Augen, schlicht nicht zu.

Das Verbreiten von Aufnahmen ohne Einwilligung ist schon ein vergehen, also kann auch nicht von "Recht" gesprochen werden.

Muss am Ende jeder für sich selber entscheiden welche Mittel vertretbar sind, aber in meinem Augen darf dies nicht zu einem generellen "der Zweck heiligt die Mittel" führen. Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft sich über Gesetze hinwegsetzt und die Rechtstaatlichkeit über Bord wirft, schreit ja auch jeder (zu Recht) auf, und seien die Ziele noch so hehr.

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Gerade hereingekommen:

Luxemburg (dpa) - Die EU-Datenschutzregeln gelten auch für Privatleute, die mit Kameras das eigene Haus und die Umgebung überwachen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg.

Eine im Datenschutz vorgesehene Ausnahme für "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" greift aus Sicht der Richter nicht.

Ein Mann in Tschechien hatte nach mehreren Angriffen auf sein Haus per Kamera seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses überwacht. Bei der nächsten Attacke erfasste er damit tatsächlich zwei Verdächtige. Einer von diesen zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der Überwachung an.

http://www.sueddeutsche.de/news/politik/datenschutz-eu-datenschutz-gilt-auch-bei-privaten-ueberwachungskameras-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141211-99-01555

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Seinen eigenen Eingang hätte der Mann per Kamera überwachen dürfen.

Die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses jedoch nicht.

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Ist in Deutschland auch heute schon so: Wenn Du Deinen Grund überwachen willst, dann mußt Du das erstens so tun, daß kein öffentlicher Raum (Straße, Gehweg, ...) mit-überwacht wird, und soweit ich weiß muß man die Überwachung sogar ankündigen. Damit ja bloß kein kleines Einbrecherleinchen in seinen persönlichen rechten eingeschränkt werden möge. Wäre ja schlimm...

Aus genau dem Grund sind übrigens "Dash-Cams" verboten. Wenn man die Aufzeichnungen nach einem Unfall an die Polizei weitergibt, könnte die ja auch Unbeteiligte oder potentielle Zeugen darauf sehen! Das geht ja auf keinen Fall. Lieber ein ungeklärter Unfall mit Todesfolge und Fahrerflucht, als daß ein Menschenleinchen unberechtigt von einem Privatmenschen gefilmt werden kann. Wenn die Polizei das macht ist das natürlich was ganz anderes.

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Wie kommst Du denn darauf?

http://www.focus.de/auto/experten/winter/urteil-gegen-autofahrer-mit-dashcam-300-000-euro-bussgeld-droht-jetzt-das-aus-fuer-kameras-im-auto_id_4182878.html
Nach einer Pressemitteilung des bayerischen Landesdatenschutzamtes werde man, sobald ein Autofahrer Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte weitergebe bzw. im Internet veröffentliche, prüfen, ob man einen Bußgeldbescheid erlassen kann- der Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 300.000 Euro.
Dies wiederum bedeutet,dass ich durch den Versuch, in einem Zivilprozess meine Aufnahme als Beweismittel einzuführen, unabhängig von der Auffassung des Gerichts damit rechnen muss, ein erhebliches Bußgeld zu kassieren- dass dies nicht im Sinne des Erfinders sein kann, steht wohl außer Frage.
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Soso, die Angaben eines Landeszentrums in einer Pressemitteilung werden also als die einzig gültigen und richtigen abgespeichert.

Dann laß Di das mal von einem Rechtsnwalt erklären, der kann das besser:

Dashcams sind derzeit legal

Die bayerischen Behörden werden künftige keine Bußgelder mehr verhängen, bloß weil Autofahrer eine Dashcam in ihrem Auto installiert haben. Dies hatte das Landesamt für Datenschutzaufsicht versucht, war damit aber vor Gericht gescheitert.

Bearbeitet von heletz
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Zu Dash-Cams gibt es Verwaltungsgerichtsurteile (m.W. VG Ansbach u.a.). Zur Zulässkgeit/Nutzung gibt's demnach ein klares "JEIN"....

Zulässig ist das Filmen mit einer solchen Auto-OnBoard-Kamera demnach nur dann, wenn von Anfang an feststeht, dass die die Aufnahmen den sog. privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen; also in keiner Form weitergegeben bzw. weiterverbreitet werden. Nur dann sind die (verbietenden) Vorschriften des BundesdatenschutzG nicht anwendbar.

Vor diesem Hintergrund wundere ich mich allerdings über die (lt. Rechtsprechung) vorliegenden "Verbote" der jagdlichen Nutzung von Wildkameras. Auch ein Jäger macht - noch dazu in einem Raum, wo deutlich weniger Personen "durchlaufen" werden im Vergleich zum öffentl. Verkehrsraum - die Aufnahmen ja einzig mit der Zweckbestimmung Wild zu überwachen (somit ohne Absicht der Weiterverbreitung).

Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

So lange die Dash-Cam-Rechtsprechung so (siehe oben) ist, würde - wenn ich welche hätte - nicht darauf verzichten, tief im Waldrevier Wildkameras zu betreiben.

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