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IGNORED

BVG: Ein Schuß unter Alkohol reicht für Verlust der Zuverlässigkeit


mühli

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Ob die Kammer das als Führen qualifizierte, muß offen bleiben, denn es wird immer nur davon gesprochen, daß der Jäger das Auto führte, bei der Waffe heißte es immer "mitführen", wobei unlkar bleibt, was die Richter genau meinen.

Egal, denn bekanntlich führt derjenige eine Waffe,

"wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,"

Ob am Körper, im Koffer oder im (eigenen) Kofferraum.

Bearbeitet von MarkF
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Inzwischen wissen wir ja aus dem Beschluß des VG Gera, daß ein reines Transportieren unter Alkoholeinfluß auch ohne Schußabgabe genügt, um die Zuverlässigkeit zu verlieren.

Nun ja, das VG Gera folgert die Unzuverlässigkeit auch daraus, daß sich jemand zum Konsum dieser Alkoholmenge verleiten läßt obwohl er eine Schußwaffe mit sich führt.

Auch wenn man objektiv betrachtet bei den Schluckspechten dieser Entscheidungen durchaus Bedenken gegen ihre Eignung und Zuverlässigkeit haben kann, und auch wenn ich selbst weder beim Motorradfahren noch vor dem schießen etwas trinke, mißfallen mir die Entscheidungen, weil sie eine absolut feindselige Haltung allen LWB gegenüber zum Ausdruck bringen. Beim Fahren unter Alkohol braucht man nicht über konkrete Ausfalleerscheinungen zu reden - es gibt die Promillegrenzen. Aber im WaffG gibt es das nicht und jemanden einen unvorsichtigen Gebrauch etc. und damit Unzuverlässigkeit zu unterstellen, weil allgemein bei dieser Alkoholmenge Ausfälle auftreten können, ist m.E. falsch. Wer warum auch immer viel verträgt und eben auch mit 1 Promille keinerlei Ausfälle zeigt, der handelt nicht verantwortungslos - und die Frage der Zuverlässigkeit ist eine subjektive Angelegenheit; Alkoholfahrten (ohne Führen von Waffen) auch ohne Ausfälle werden nur dadurch relevant, daß damit bei Überscheitung der Promillegrenze eben Gesetze verstoßen wird. Ersetzt 1 Promille durch 0,5 oder 0,3 Promille und es wird klarer. Zweifellos kennt auch ihr Leute, die nach einem Glas Bier Kontrollverlust zeigen und andere, denen man auch nach zwei Bier überhaupt nichts anmerkt. Mit dieser Art von Judikatur wird man auch LWB mit 0,3 Promille Unzuverlässigkeit attestieren - yuppidie, wieder ein LWB weniger. Der nächste Schritt ist, daß auch das eine kleine Bierchen nach dem Schießen als Begründung für die Unzuverlässigkeit führt. Das mag zwar je nach Grundlage nur für 0,2 oder 0,3 Promille sorgen, aber das VG Gera demonstriert ja, wie man das macht. Es kommt ja nicht auf einen konkreten Kontrollverlust an, sondern nur auf allgemein mögliche Auswirkungen. Und natürlich ist allgemein möglich - vor allem leichtgewichtige, vegetarische , alkoholfeinliche und die Grünen wählende Richterinnen ( ;- ) wissen aus eigener Erfahrung, daß schon das Schnuppern an einer Weinflasche zur Benommenheit führt - daß auch 0,2 oder 0,3 Promille Probleme bereiten können. Es ist zum K****n.

Und schaut euch mal die Entscheidung des OVG an: Da wird dem Mann allen Ernstes vorgehalten und auch damit seine Unzuverlässigkeit begründet, ein altes LG aus der Zeit vor 1970 ohne F-im-Fünffeck (steht zwar nicht so ausdrücklich drin, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang) besessen zu haben. Hallo?

Es ist eine regelrechte Hetzjagd auf LWB, jedes noch so absurde peanut wird zum groben Verstoß gegen das WaffG hochstilisiert. Dazu paßt das Geschwätz eines Zeugen, der behauptet, ein dicht an seinem Ohr vorbeifliegendes Geschoß habe zu einem Tinnitus geführt.

Bearbeitet von MarkF
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Deswegen hatte ich ja bereits die Frage gestellt, ob der Beschluß rechtskräftig ist oder ob Rechtsmittel eingelegt wurde.

Die Entscheidung des BVerwG? Dagegen wäre allenfalls die Gehörsrüge zulässig, aber kein Rechtsmittel i.e.S. Verfassungsbeschwerde? Naja ... da würde ich ad hoc keinen rechten spezifischen Aufhänger sehen (mit Willkürvorwurf auf dieser "noch vertretbaren" Ebene lockts Du keinen Hund eines Verfassungsrichters hinter dem Ofen hervor, die nehmen nur an, was sie annehmen wollen). Im Endergebnis ist die Entscheidung ja o.k., der Mann ist mit wenigstens 1 Promille zum Jagen _gefahren_ - allein das Fahren mit 1 Promille wird/würde ihm das waffenrechtliche Genick brechen, auch wenn man ihm beim Schießen zugute halten wollte, daß es bei seiner Alkoholverträglichkeit nicht sorgfaltswidrig war, und auch wenn man ihm aus diesem Grund auch das erlaubte Führen (Transportieren) nicht ankreiden will.

Bearbeitet von MarkF
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Nun ja, das VG Gera folgert die Unzuverlässigkeit auch daraus, daß sich jemand zum Konsum dieser Alkoholmenge verleiten läßt obwohl er eine Schußwaffe mit sich führt.

Sehr guter Beitrag, der zeigt, wohin die Reise gehen wird.

Jetzt steht ja bald Silvester vor der Tür. Angenommen, da treffen sich Leute wo gemeinsam auf einem Privatgrundstück und geben mit einer Schreckschusspistole nach 00:00 zur Feier des neuen Jahres ein paar Schuss ab (nur Platzpatronen, so dass keine Geschosse das Grundstück verlassen können). Danach stößt man noch gemeinsam mit ein paar Gläsern Sekt an. Anschließend verabschiedet man sich voneinander und einer geht mit 0,6 Promille zu Fuß nach hause. Bei einer zufälligen polizeilichen Kontrolle weist sich dieser mit Personalausweis und kleinem Waffenschein aus. Die Polizeibeamten wollen - warum auch immer - einen Alkoholtest durchführen. Einige Tage später gibt es ein Anhörungsschreiben von der Waffenbehörde, dass man unzuverlässig sei, weil man sich - obwohl man eine Waffe geführt hat - zum Konsum von 0,6 Promille Alkohol hat hinreißen lassen und da ja etwas hätte passieren können. So könnte es eines Tages wirklich kommen und das absurde daran ist, dass die wesentlich gefährlicheren Silvesterfeuerwerkskörper (Klasse II) regelmäßig alkoholisiert aus einer leergetrunkenen Sektflasche verschossen werden und sich trotz der jedes Silvester aufs Neue passierenden Unfälle keine Sau daran stört.

Bearbeitet von 2nd_Amendment
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Es erschließt sich mir nicht, warum der gute Mann überhaupt in den Alkomaten geblasen hat?

Wird von mir grundsätzlich (ausser in Österreich) verweigert. Inzwischen überlegen die Beamten ganz genau, ob Sie den Aufwand betreiben, einen Gerichtsbeschluß für eine Blutentnahme einholen.

Problematisch im Verwaltungsverfahren um den Jagdscheinentzug: Selbst eine rechtswidrige Blutentnahme kann anders als im Strafprozess MEISTENS verwertet werden.

Und im Übrigen gilt immer noch: Reden ist scheisse, Schweigen ist gold.

Denn wer hätte schon ohne Einlassung des Betroffenen nachweisen können, wann genau das Stück erlegt wurde und ob es unter Alkoholeinfluss geschah?

frogger

Ähhmmmmm..... also wenn sich die Rechtslage nicht grundsätzlich geändert hat, kann eine Blutentnahme jeder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft anordnen. Das wäre jeder ab Polizeiobermeister. Also in den meisten Fällen kein Stress.

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. So könnte es eines Tages wirklich kommen und das absurde daran ist, dass die wesentlich gefährlicheren Silvesterfeuerwerkskörper (Klasse II) regelmäßig alkoholisiert aus einer leergetrunkenen Sektflasche verschossen werden und sich trotz der jedes Silvester aufs Neue passierenden Unfälle keine Sau daran stört.

Dann lass das mal einen LWB machen , es passiert was und er wird ermittelt. Denkst du seine Zuverlässigkeit übersteht das?? Das kommt nicht eines Tages so...............das ist schon so...............

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Es ist nunmal Fakt - vom LWB wird durchweg ein deutlich konformeres, vernünftigeres Verhalten gefordert als vom sonstigen, nicht (legal/offiziell) erlaubnispflichtige Waffen besitzenden Bundesbürger.

Ein Stück weit ist das m.E. sogar noch plausibel. Man bekommt aber den Eindruck (wie hier schon formuliert), die "Reise" gehe zunehmend dahin, dass verwaltungsrechtlich erfindungsreich Gründe produziert werden, den Waffenbesitz zu beenden.

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Sehr guter Beitrag, der zeigt, wohin die Reise gehen wird. .... Anschließend verabschiedet man sich voneinander und einer geht mit 0,6 Promille zu Fuß nach hause. ... dass man unzuverlässig sei, weil man sich - obwohl man eine Waffe geführt hat - zum Konsum von 0,6 Promille Alkohol hat hinreißen lassen und da ja etwas hätte passieren können. So könnte es eines Tages wirklich kommen ...

Du hast eine erschreckende Fantasie .... aber das ist nur konsequent. Da ja die SSW so gefährlich ist, daß sie zugriffsbereit geführt den kleinen WS erfordert, führt die alkoholbedingte Enthemmung zu schlimmen Exzessen. Nur gut, daß ich mittlerweile in das Alter gekommen bin, in dem ich bei solchen Veranstaltungen kaum noch Alkohol trinke ...

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Nein, ich meinte die Sache in Gera, auf die Du in #78 Bezug nimmst.

Ach so. VG Gera war "nur" ein Beschluß auf einen achtzigfünfer-Antrag, keine Hauptsacheentscheidung. Vielleicht gibt es noch nicht mal einen Widerspruchsbescheid ... ohne aufschiebende Wirkung kann sich die Behörde ja Zeit lassen. Bei der üblichen Dauer der Verwaltungsverfahrens kann die Entscheidung, falls er gegen jenen Klage einreichen sollte, noch Jahre dauern.

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Sehr guter Beitrag, der zeigt, wohin die Reise gehen wird.

Jetzt steht ja bald Silvester vor der Tür. Angenommen, da treffen sich Leute wo gemeinsam auf einem Privatgrundstück und geben mit einer Schreckschusspistole nach 00:00 zur Feier des neuen Jahres ein paar Schuss ab (nur Platzpatronen, so dass keine Geschosse das Grundstück verlassen können). Danach stößt man noch gemeinsam mit ein paar Gläsern Sekt an. Anschließend verabschiedet man sich voneinander und einer geht mit 0,6 Promille zu Fuß nach hause. Bei einer zufälligen polizeilichen Kontrolle weist sich dieser mit Personalausweis und kleinem Waffenschein aus. Die Polizeibeamten wollen - warum auch immer - einen Alkoholtest durchführen. Einige Tage später gibt es ein Anhörungsschreiben von der Waffenbehörde, dass man unzuverlässig sei, weil man sich - obwohl man eine Waffe geführt hat - zum Konsum von 0,6 Promille Alkohol hat hinreißen lassen und da ja etwas hätte passieren können. So könnte es eines Tages wirklich kommen und das absurde daran ist, dass die wesentlich gefährlicheren Silvesterfeuerwerkskörper (Klasse II) regelmäßig alkoholisiert aus einer leergetrunkenen Sektflasche verschossen werden und sich trotz der jedes Silvester aufs Neue passierenden Unfälle keine Sau daran stört.

Das ist ja wohl eine gewisse rhetorische Übertreibung - oder?

Warst Du schon mal auf der Jagd? Das Gefährdungspotential hier ist ungleich höher als bei den anderen Betätigungen mit Legalwaffen. Und nenn mich spießig oder pharisäerhaft - aber wenn meine Kinder in den Wald gehen, dann will ich sicher sein, dass ein Jäger in der Lage ist, sein Ziel genau zu erkennen. Das kann er aber nicht, wenn er in erheblichem Maße alkoholisiert ist. Wir wissen doch alle, dass mit zunehmendem Alkoholspiegel die Kritikfähigkeit als erstes verloren geht. Dann nimmt man es eben mal nicht so genau mit "Ziel angesprochen und erkannt" oder mit "Schußfeld frei". Da geht man dann eher mal Risiken ein, die man vielleicht mit klarem Kopf abgelehnt hätte.

Und ich weiß - ich wiederhole mich: Wenn ich 0,8 Promille im Blut hätte, dann läge ich im Koma. Wer dann ohne Ausfallserscheinungen im Wald herumläuft, der braucht dies schon als Standgas.

Wir wehren uns hier ja reflexartig gegen alles, was der Staat so macht, aber es liegt in unserem eigenen Interesse, dass erstens die Wälder nicht voll sind mit rumtorkelnden Alkoholikern, die eine Waffe tragen dürfen. (ok - rhetorische Übertreibung meinerseits....)

Es liegt in unserem Interesse, dass Legalwaffenbesitzer (und damit meine ich alle) kein zusätzlich negatives Image bekommen !

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Ähhmmmmm..... also wenn sich die Rechtslage nicht grundsätzlich geändert hat, kann eine Blutentnahme jeder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft anordnen. Das wäre jeder ab Polizeiobermeister. Also in den meisten Fällen kein Stress.

Hat sich!

Den Hilfsbeamten gibt es nicht mehr, er heißt jetzt Ermittlungsperson, ist zwar bei Gefahr im Verzuge handlungsfähig, wird jetzt aber stark eingeschränkt da Sta. und Richter Bereitschaftshandys haben.

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Anschließend verabschiedet man sich voneinander und einer geht mit 0,6 Promille zu Fuß nach hause. Bei einer zufälligen polizeilichen Kontrolle weist sich dieser mit Personalausweis und kleinem Waffenschein aus. Die Polizeibeamten wollen - warum auch immer - einen Alkoholtest durchführen. Einige Tage später gibt es ein Anhörungsschreiben von der Waffenbehörde, dass man unzuverlässig sei, weil man sich - obwohl man eine Waffe geführt hat - zum Konsum von 0,6 Promille Alkohol hat hinreißen lassen und da ja etwas hätte passieren können.

Zu Silvester hat wohl kein PVB Zeit für Zufallskontrollen.

Fahr mal eine Silvesternachtschicht mit, da glüht ab 0.00 Uhr der Funk!

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...

Wie oft und wann, wurdet ihr tatsächlich mal in eurem Leben kontrolliert ? Das kommt doch höchst selten vor.

Meinst Du eine Verkehrskontrolle oder eine Kontrolle beim Sylvesterknallen?

Beim Sylveterknallen braucht's keine Kontrolle, da genügt ein netter Nachbar, der frisch zugezogen ist und der die Polozei anruft mit der Meldung, er habe einen Nachbarn mit ner Waffe im Garten gesehen.

Und schon hast Du ein Problem ...

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Beim Sylveterknallen braucht's keine Kontrolle, da genügt ein netter Nachbar, der frisch zugezogen ist und der die Polozei anruft mit der Meldung, er habe einen Nachbarn mit ner Waffe im Garten gesehen.

Ja, ganz klar...

Erstens liegt ausgerechnet zu Sylvester zu 95% die Annahme nahe, dass es sich dabei eben um eine SSW handelt, mit der durch ein paar Knaller das neue Jahr begrüßt wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Zweitens: siehe Beitrag Nr. 91 von Uwe (und ist mir auch von hier bekannt). Da gibt es in den fraglichen Stunden wahrlich anderes zu tun, als in Hausgärten nach SSW-Nutzern zu "fahnden"....

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Erstens liegt ausgerechnet zu Sylvester zu 95% die Annahme nahe, dass es sich dabei eben um eine SSW handelt, mit der durch ein paar Knaller das neue Jahr begrüßt wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Darum habe ich bisher nicht verstanden dass auch zu Silvester nach solchen Hinweisen mit dem SEK agiert wird! :bump:

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Darum habe ich bisher nicht verstanden dass auch zu Silvester nach solchen Hinweisen mit dem SEK agiert wird! :bump:

Der will nur spielen! Und nach Hausbesuch bei der autochthonen Bevölkerung gibts auch keine Einlauf vom Innenminister; beim vergrämen der neuen Mitbürger weißt Du das nie so genau.

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Und nach Hausbesuch bei der autochthonen Bevölkerung gibts auch keine Einlauf vom Innenminister; beim vergrämen der neuen Mitbürger weißt Du das nie so genau.

Pöhser Pursche Du! Du bist doch nur neidisch darauf, was sich die neue Elite in der Silvesternacht so alles traut. Es sollen für diese eine Nacht schon Flugverbotszonen über einigen deutschen Großstädten angedacht sein.

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