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IGNORED

BVG: Ein Schuß unter Alkohol reicht für Verlust der Zuverlässigkeit


mühli

Empfohlene Beiträge

Es gibt kein alkoholfreies Bier, nur alkoholarmes!

Diese Aussage ist Falsch!

Es gibt bereits seit einigen Jahren Bier die 0,0% haben. Ist für Menschen gedacht die z.B. aus Glaubensgründen kein Bier trinken sollen.

Die meisten alkoholfreien Biersorten haben in der Tat 0,02% - 0,5 %. Mit solchen Mengen sollten auch einige Fruchtsäfte locker mithalten können.

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Genauso wie die Lebenserfahrung jüngerer Menschen!

Um zu wissen, dass Alkoholkonsum, in welcher Menge auch immer, konsequent in die Freizeit und nicht in die Arbeitszeit gehört, braucht man eigentlich keine besonders ausgeprägte Lebenserfahrung, sondern muss einfach nur mal aufmerksam sein Umfeld betrachten und seinen Verstand einschalten, um zu diesem Ergebnis zu kommen.

Man kann allerdings auch sein ganzes Leben lang etwas falsch machen, darauf auch noch stolz sein und das dann auch noch fröhlich als "Lebenserfahrung" in der Gegend herumposaunen.

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Um zu wissen, dass Alkoholkonsum, in welcher Menge auch immer, konsequent in die Freizeit und nicht in die Arbeitszeit gehört, braucht man eigentlich keine besonders ausgeprägte Lebenserfahrung, sondern muss einfach nur mal aufmerksam sein Umfeld betrachten und seinen Verstand einschalten, um zu diesem Ergebnis zu kommen.

Na wie gut dass ich kein Winzer, Brauer oder Weinhändler wurde!

Man kann allerdings auch sein ganzes Leben lang etwas falsch machen, darauf auch noch stolz sein und das dann auch noch fröhlich als "Lebenserfahrung" in der Gegend herumposaunen.

Eigentlich weiß man immer erst hinterher was man falsch gemacht hat!

Trotzdem bin ich stolz, auch auf meine Fehler!

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Die meisten alkoholfreien Biersorten haben in der Tat 0,02% - 0,5 %. Mit solchen Mengen sollten auch einige Fruchtsäfte locker mithalten können.

Fand ich vor ca. 30 Jahren schon als "Leberverarsche"!

Entweder ich trinke Bier im Originalzustand oder gar keins!

Die Kindermilchschnitte esse ich ja auch wegen dem Geschmack und nicht wegen dem Akoholinhalt.

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Du bist noch jung???

Es gab Zeiten in Deutschland (nach 1945 eh jetzt jemand blöd wird!), da war es absolut normal, auch während der Arbeitszeit, Alkohol zu genießen. So viel nur dazu! Da war normalerweise keiner zu wie ne Haubitze aber halt rechtlich auch nicht nüchtern! Aber stimmt ja, früher war alles schlechter.

Diese heutige politisch korrekte Zeit ist so etwas von fürn Arsch ich könnt manchmal nur K****n!

Dann hast Du natürlich auch kein Problem damit, von einem alkoholisierten Arzt operiert zu werden oder von einem betrunkenen Busfahrer chauffiert? War ja nicht alles schlecht früher. Es wurden ja auch Autobahnen gebaut....

Aber ich kann Dich beruhigen - solange nichts passiert, geht ja vieles.

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Wenn Du meinst ... :-)

Du meinst den Verlust der persönlichen Eignung nach § 6 (1) Nr.2?

Warum soll jemand, der mit 0,8 Promille nicht auffällt, alkoholabhängig sein? Es geht nicht darum, daß er regelmäßig Alkohol trinkt und deswegen mehr verträgt als Leute, die keinen Alkohol trinken, und daher nach mancher Meinung alkoholkrank sei (das will ich hier nicht weiter diskuieren).

Geht es um die Zuverlässigkeit, gilt (denn Fall einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Alkoholtat mals ausgenommen) § 5 (2). Dafür braucht es aber entweder einer absolut individuellen Beurteilung und Begründung oder eines wissenschaftliches "Nachweises" wie bei Trunkenheitsfahrten:

Kannst Du es nicht verstehen, willst Du nicht, oder gibt es einen sonstigen Grund, dass Du es nicht verstehst?

Wer unter 0,8Promille keine Symptome zeigt, der hat regelmäßig mehr. Damit besteht aus medizinischer Sicht der begründete Verdacht auf einen regelmäßigen Alkoholmissbrauch. Und als wissenschaftlicher Nachweis wird hier dem Gericht ein Gutachten ausreichen. Übrigens gibt es ganz viele Menschen, die überhaupt nicht realisieren, dass sie alkoholabhängig sind, weil sie keinen Kontrollverlust haben und ihre Trinkmenge gesellschaftlich als normal angesehen wird. Dies ist ganz häufig so in typischen Weingegenden. Für einen Winzer ist eine Flasche Wein am Tag nicht zu viel. Der Mediziner sieht das leider anders. Spannend wird dann übrigens die Frage, ob es denn auch mal für 1-2 Wochen ohne geht.

Außerdem geht es hier nicht um die Alkoholfahrt sondern um die Jagd, also das Schiessen in der Öffentlichkeit unter Suff. Ich kann auch nicht ansatzweise verstehen, wie man dafür Verständnis haben kann.

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Außerdem geht es hier nicht um die Alkoholfahrt sondern um die Jagd, also das Schiessen in der Öffentlichkeit unter Suff. Ich kann auch nicht ansatzweise verstehen, wie man dafür Verständnis haben kann.

Warum gibt oder gab es bei Jagdausstattern den berühmten "Flachmann"?

Woher stammt der Name "Jägermeister"?

Ich bin nicht für oder gegen Alkohol, sondern für einen verantwortungsbewussten Umgang damit und nicht für strikte Verbote!

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Dann hast Du natürlich auch kein Problem damit, von einem alkoholisierten Arzt operiert zu werden oder von einem betrunkenen Busfahrer chauffiert? War ja nicht alles schlecht früher. Es wurden ja auch Autobahnen gebaut....

Aber ich kann Dich beruhigen - solange nichts passiert, geht ja vieles.

Ich hätte wirklich kein Problem damit solange Arzt, Busfahrer, Pilot oder sonstwer nicht betrunken sind. So flach es sich anhört, aber ein Glas Bier hat noch niemandem geschadet, trockene Alkoholiker und übersensible Damen mal ausgenommen. Ich habe vor längerer Zeit mal eine Studie eines rechtsmedizinischen Instituts gelesen in der die Auswirkungen von Alkohol auf das Autofahren untersucht wurden. Ergebnis war dass die Fahrleistungen der Probanden bei 0.3 Promille am besten waren. Vermutlich weil Alkohol in dieser Dosis auch etwas beruhigt und die Probanden sich besonders bemühen "ich habe ja was getrunken". Über 0.3 ging es aber rapide bergab, die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums überwiegen dann sehr deutlich.

Ich habe gestern abend im Restaurant jedenfalls zwei Bier getrunken und danach meine Familie sicher zurück nachhause gefahren. Damit liege ich bei meinem Körpergewicht und unter Berücksichtigung des Aufnahmezeitraums nicht nur klar unter der 0.5 Promille Grenze, ich habe auch, und das ist mir viel wichtiger, kein schlechtes Gewissen dabei.

Jetzt noch ein Chauvi Spruch zum Thema: wäre meine nüchterne Frau gefahren wäre die Unfallgefahr auch nicht niedriger gewesen.

Trotzdem darf man die Gefahren des Alkohols natürlich nicht unterschätzen, man muss aber auch kein großes Faß aufmachen wenn mal einer während der Jagd ein Bier trinkt. 1 Promille wie bei dem Jäger geht aber natürlich nicht mehr klar.

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Ich hätte wirklich kein Problem damit solange Arzt, Busfahrer, Pilot oder sonstwer nicht betrunken sind.

Du nicht, ich schon. Ich hätte gerne, dass die Person, in dessen Verantwortung ich mein Leben gege, keine bewusstseinsveränderten Substanzen zu sich nimmt.

Das gilt für Alkohol, aber auch für Cannabis, was hier im Forum ja erstaunlicherweise total verteufelt wird, während hier Trunkenheitsdelikte teilweise verharmlost werden.

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Außerdem geht es hier nicht um die Alkoholfahrt sondern um die Jagd, also das Schiessen in der Öffentlichkeit unter Suff.

Ich bin bisher davon ausgegangen, daß die gleichen Grenzwerte wie für den Fahrer eines Kfz gelten (was es mir persönlich sehr einfach macht, ich bin ein digitaler Trinker). Wenn der Gesetzgeber was anderes will, dann sollte er es bitte klar ansagen.

Und: ob Dienstwaffenträger genau so behandelt würden wie ein pööser Waffenhändler und Bambimörder?

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Ich bin bisher davon ausgegangen, daß die gleichen Grenzwerte wie für den Fahrer eines Kfz gelten

Steht aber nirgends!

§ 6 Abs. 2 WaffG benennt die Abhängigkeit.

Jemand der zum Essen ein gepflegtes Glas Wein trinkt zähle ich nicht dazu, erst wenn der Wein in den Vordergrund rückt und das Essen vernachlässigt wird!

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... dienstliche Einrichtung beim med. Dienst!

Ohne diese zu kennen: aber das dürfte für 99,9% die richtige Maßnahme sein. Für den Waffenhändler aus Gera bedeutet das Urteil ein Berufsverbot imo auf Dauer. Da fühle ich mich gleich schon wieder viel sicherer.

Steht aber nirgends!

Jemand der zum Essen ein gepflegtes Glas Wein trinkt zähle ich nicht dazu, erst wenn der Wein in den Vordergrund rückt und das Essen vernachlässigt wird!

Ad 1. Stimmt. Wieso sich das bei mir gespeichert hatte? Egal.

Ad 2. Schwäbisches 4-Gänge Menü: 1 Rostbraten mit 3 Viertele Trollinger.

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Steht aber nirgends!

§ 6 Abs. 2 WaffG benennt die Abhängigkeit.

Jemand der zum Essen ein gepflegtes Glas Wein trinkt zähle ich nicht dazu, erst wenn der Wein in den Vordergrund rückt und das Essen vernachlässigt wird!

Wer zu jedem Essen aber ein gepflegtes Glas Wein trinkt, ist aber auch schon abhängig.

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Die Abhängigkeit von Geld ist da aber um einiges schlimmer als die von einem gepflegten Glas Wein.

Hochintelligenter Vergleich von Dir.

Wer ist denn heutzutage nicht von Geld abhängig? Anders als Drogen- oder Alkoholsucht ist das wohl bei jedem hier zwangsläufig der Fall.

Ohne diese zu kennen: aber das dürfte für 99,9% die richtige Maßnahme sein. Für den Waffenhändler aus Gera bedeutet das Urteil ein Berufsverbot imo auf Dauer. Da fühle

Um welchen Waffenhändler und welche dazugehörige Hintergrundgeschichte geht es dabei?

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Sollte eigentlich nicht Hochintelligent rüber kommen. Die Menge macht die Stärke der Abhängigkeit. Es ist meiner Meinung nach schon ein Unterschied, ob jemand morgens schon einen Schnaps braucht oder nur das eine (1) Glas am Mittag. Der mit dem einen Glas dürfte um ein vielfaches schneller von seiner "Abhängigkeit" runter kommen als der mit dem Schnaps.

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