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IGNORED

BVG: Ein Schuß unter Alkohol reicht für Verlust der Zuverlässigkeit


mühli

Empfohlene Beiträge

[...] Vergehen des Öffentlichen Urinierens führen.[...]

Mal von Exhibitionismus und Sachbeschädigung abgesehen, ist Urinieren in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit, kein Vergehen.
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Was mich etwas wundert an dem Fall, warum man aus Sichtweise des Gerichts nicht bsp. die Variante der vorläufigen Beschlagnahme unter Auflagen gewährte. Eine mögliche Variante wäre bsp. eine vom fehlbaren Jäger erfolgreich absolvierte MPU evt. verbunden mit Nachweis einer erfolgreich absolvierten Therapie gegen Alkoholismus jenachdem und danach die Möglichkeit zur Wiedererhaltung der "Pappe." Ich bin juristisch natürlich nicht bewandert, ob dies in so einem Fall überhaupt möglich wäre mit der MPU.

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Es erschließt sich mir nicht, warum der gute Mann überhaupt in den Alkomaten geblasen hat?

Wird von mir grundsätzlich (ausser in Österreich) verweigert. Inzwischen überlegen die Beamten ganz genau, ob Sie den Aufwand betreiben, einen Gerichtsbeschluß für eine Blutentnahme einholen.

Problematisch im Verwaltungsverfahren um den Jagdscheinentzug: Selbst eine rechtswidrige Blutentnahme kann anders als im Strafprozess MEISTENS verwertet werden.

Und im Übrigen gilt immer noch: Reden ist scheisse, Schweigen ist gold.

Denn wer hätte schon ohne Einlassung des Betroffenen nachweisen können, wann genau das Stück erlegt wurde und ob es unter Alkoholeinfluss geschah?

frogger

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Wird von mir grundsätzlich (ausser in Österreich) verweigert. Inzwischen überlegen die Beamten ganz genau, ob Sie den Aufwand betreiben, einen Gerichtsbeschluß für eine Blutentnahme einholen.

Das kannst Du vollkommen vergessen.

Bei einem Alk.-Verdacht wird der Beschluss per Handy eingeholt, zumal Richter, Staatsanwälte und Polizisten mit derartigen Geräten ausgestattet sind und durch Bereitschaftszeiten jederzeit erreichbar sind.

Die Zeiten wo ich mit dem Ermittlungsverfahren zum Landgericht gefahren bin, um einen zuständigen Staatsanwalt zu finden, der dann einen Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss (oder auch einen anderen) ausfüllt und ich dann einen zuständigen Richter suche, der dann auch Zeit für mich hat, so dass ich dann nach ca. 6 Stunden Wartezeit einen Beschluss bekomme, sind schon sehr lange vorbei.

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....

Denn wer hätte schon ohne Einlassung des Betroffenen nachweisen können, wann genau das Stück erlegt wurde und ob es unter Alkoholeinfluss geschah?

frogger

Inzwischen wissen wir ja aus dem Beschluß des VG Gera, daß ein reines Transportieren unter Alkoholeinfluß auch ohne Schußabgabe genügt, um die Zuverlässigkeit zu verlieren.

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Ob die Kammer das als Führen qualifizierte, muß offen bleiben, denn es wird immer nur davon gesprochen, daß der Jäger das Auto führte, bei der Waffe heißte es immer "mitführen", wobei unlkar bleibt, was die Richter genau meinen.

Beispiel:

Bei einer Fahrzeugkontrolle, die wegen überhöhter Geschwindigkeit und auffälligen Fahrverhaltens durch Polizeibeamte durchgeführt wurde, stellten diese fest, dass er im Fahrzeug eine Jagdwaffe mitführte, die zunächst sicher verwahrt wurde.

etc.

Bearbeitet von heletz
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Es sei denn es kommen noch andere Sachen hinzu.

Wie bei dem Spezialisten im Allgäu.

22 Jahre alt, glaube ich.

Hat erst 12 Halbe eingepreßt, mußte dann bieseln.

Logisch, nach 12 Halben.

Urinierte dann aber gegen das Polizeifahrzeug in seinem Suri und leistete dann noch Widerstand gegen die Beamten ... :mellow:

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Wenn ich für mich mal zusammenfasse:

1. Besoffen Auto fahren ist zwar nicht mehr so normal wie vor 40-50 Jahren, aber immer noch nicht sooo tragisch (40 TS < 60 TS) Sonst müßte nämlich die Pappe weg und das Auto zum Deko - Auto umgebaut werden und nicht die Waffen.

2. LWB sind furchtbar pöse und ... (Rest selber denken). Eine weitere Scheibe der Salami im Kampf gegen den legalen Waffenbesitz wurde erfolgreich abgeschnitten. Ich fühle mich gleich wieder sicherer.

3. Unter diesen Gesichtspunkten wäre die zentrale Lagerung auf Schießstätten gar nicht mal so übel.

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Gestern gab es sowohl in der Süddeutschen wie in der ZEIT Artikel über die Ungleichbehandlung von Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum am Steuer und es wurde die Frage aufgeworfen, warum letzterer drastischer bestraft werde.

Wenn das Gericht also betont, an Waffenbesitzer müßten strengere Maßstäbe angelegt werden, so wäre das nichts ungewöhnliches.

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... Ungleichbehandlung von Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum am Steuer und es wurde die Frage aufgeworfen, warum letzterer drastischer bestraft werde.

Branntweinsteuer, Biersteuer, Sektsteuer, Umsatzsteuer, BG, Sozialversicherung...

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Wenn das Gericht also betont, an Waffenbesitzer müßten strengere Maßstäbe angelegt werden, so wäre das nichts ungewöhnliches.

1. gibt es mehr Tote und Verletzte durch Trunkenheitsfahrten als durch Sportschützen und Jäger

2. dürfte mancher PVB mit Alkoholproblemen seine Dauerwaffenträgereigenschaft verlieren

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Gestern gab es sowohl in der Süddeutschen wie in der ZEIT Artikel über die Ungleichbehandlung von Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum am Steuer und es wurde die Frage aufgeworfen, warum letzterer drastischer bestraft werde.

Weil es gerade passt, interessante Entwicklung bezüglich Cannabis und Führerscheinentzug http://www.spiegel.de/auto/aktuell/kiffen-und-autofahren-bedeutung-des-cannabis-urteils-a-999091.html

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