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br60

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Alle Inhalte von br60

  1. Mache da mal keinen Fehler. CO2 als Antrieb wird den Schützen im Winter eventuell etwas demotivieren, der Druck fällt nach wenigen Schüssen stark ab, somit auch die Trefferlage. Ausweg ist die Waffe nur im warmen Raum zu benutzen. Erfahrungsgemäß sind aber Schiesshallen im Winter auch recht kalt..... Bernd.
  2. Du errechnest 38% Einkommenserhöhung. Denkst du, dass deine allgemeinen Lebenshaltungskosten in 20 Jahren auch um 38% gestiegen sind? Unsachlich, wenn hier einige extrem besteuerte Dinge wie Benzin beispielhaft anführen, Lebensmittel sind im Verhältnis billiger geworden. Ob auch besser sei dahingestellt. Eine Waffe oder ein Auto kauft man privat nicht so oft, dass der Preis so problematisch wäre. Richtig ist, dass es gerade bei Autos mehr als bisher für das Geld gibt. Immobilien sind ein extra Ding, besonders wegen der 0-Zins-Politik der EZB. Dafür kostet der Immobilien Kredit auch nur noch 2,5 % Zins. Bernd.
  3. .....und jetzt suchst du eine Gehaltsabrechnung und oder Steuererklärung aus 1998. Dann regen wir uns weiter auf. Ich denke, dass du heute besser wegkommst mit Einkommen und heutige Preise. Bernd.
  4. Alfred sieht sich nach Alternativen um, da er Angst hat, in Kürze seine warmluftbetriebenen Jagdgerätschaften auf EU-Order abliefern zu müssen. Das ist natürlich weise Voraussicht....;-) Bernd.
  5. So genanntes Vakuum ist auch nur eine Druckdifferenz, hier die vom geringeren Druck zum Normaldruck. Es ist für die Erzeugung des Druckunterschiedes genau so viel Energie notwendig, wie für den gleichen Betrag an Überdruck über dem Normaldruck. Ist also wie eine druckluftbetriebene Waffe einzuordnen. Daher kann ich dem Gerät vom Prinzip her keine überdimensionalen Ergebnisse abgewinnen. Bernd.
  6. Schreibt unter eure Beiträge, dass euer Erguss eure persönliche Meinung zum diskutierten Fall darstellt. Artikel 5 GG sollte das ausreichend decken... Bernd.
  7. ... die Streifenhörnchen sollten mal wieder auf 'nen Schießstand gehen und die Ohrstöpsel leicht lüften damit sie ein Besenstielgeklopfe von 'nem Schuss unterscheiden lernen..... Mann, Mann. Bernd.
  8. Das (von mir fett gemachte) ist völlig korrekt. Leider ist es beim "Loswerden" umgekehrt. Daher sehe ich deine "freie" Entscheidung, sich ggf. von der Frau zu trennen, etwas skeptisch. Sofern du sie geheiratet hast, oder finanziell zu sehr verbandelt bist. Ähhhm, sowas (heiraten) macht man als klug (Gewordener) nur einmal im Leben. Jetzt gibt es schon seit über 20 Jahren nur noch wilde Ehe, jeder ist Herr (und Frau) über sein Geld und bestimmt somit die Ausgaben selbst. Selbst Autokauf ist jedem seine Sache. Und glaubt mir: Sie kommt dabei sehr gut weg, denn den Haushalt bestreite ich fast allein. PS: Sie geht voll arbeiten. Nebeneffekt: Niemals Streit wegen Geld! Alle sind zufrieden, Waffenpreise sind bekannt, man redet ja drüber... Bernd.
  9. br60

    SIG Sauer Web ?

    Dafür sah sie aber bislang toll gemacht aus.... Bernd.
  10. Es ist in jedem Falle hinterherschnüffeln... Aber das Bedürfnis bleibt nun mal nur erhalten, wenn es für eine Schießpause einen Grund gibt. Wird nach langer Krankheit, Auslandsaufenthalt oder z.B. Schwangerschaft der Schießsport nicht wieder aufgenommen, wird man wohl aufgefordert, die Waffen zu veräußern... Bernd.
  11. Na schauen, ob die Schützin nach der Niederkunft neben dem Baby auch (wieder) regelmäßig zur Waffe greift... Bernd.
  12. Es ging um den kostenfreien Eintrag, der in Zweifel gezogen wurde. Da hat er ja in NRW "günstig". Bernd.
  13. Hier ein Auszug des Anhangs zur Allg. Gebührenordnung in Sachsen-Anhalt: Zitat: Nr. 28 Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG, soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe erteilt wird (24 €) Nr. 29 Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG bei gleichzeitiger Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe (kostenfrei). Zitatende. Für "Ungläubige" hier nachzulesen. Die Gebühren sind seit August 2014 enorm gestiegen. Es ist also genau so wie oben beschrieben, das es in anderen Bundesländern anders sein kann, steht außer Frage. Bernd.
  14. Mit dem Munitionserwerb ist es so (grüne WBK!): a) Läßt du den Voreintrag mit Munitionserwerb machen, kostet das extra Gebühren, aber du kannst gleich mit der Waffe auch Munition erwerben und besitzen. b) Läßt du den Voreintrag ohne Muni-Erwerb machen, wird dieser dann automatisch und kostenfrei beim Eintragen der Waffe mit abgestempelt. Bis zu diesem Zeitpunkt darfst du allerdings weder Munition kaufen noch besitzen. Hat mir meine SBine so erklärt und sie fragt auch jedes Mal nach, ob Munitionserwerb gewünscht wird. Bernd.
  15. Mal Benzin in's Feuer kippen... Warum könnte der Gesetzgeber zur Aufbewahrung von Munition einen Blechschrank fordern? Könnte es hierbei auch um den Brandfall gehen? Ein stabiler Holz- oder Kunststoffschrank bietet doch einen nicht geringeren Widerstand gegen unerwünschten Zugriff. Da ist doch eher das berühmte Schwenkriegelschloss die Angriffsstelle (Schraubendreher und auf!). Was meint ihr dazu? Bernd.
  16. ..da hatte ich vor einiger Zeit ein Erlebnis zu. Der Büchsenmacher hatte in die Gelbe eingetragen: "Bockflinte 12/76". Die SBine versuchte dies in die Datenbank einzutragen und meinte, das es dort eine Bockflinte nicht gäbe, eine Bockdoppelflinte aber schon.... Bernd.
  17. br60

    EGUN mal wieder.....

    Zitat: "Nachteil: Du findest weniger Interessenten und verkaufst evtl. zum Schleuderpreis." Da gibt es einen Mindestpreis..., also gefahrlos. Bernd.
  18. "Nicht-Voreintrag" ! Oh, Gott! Wenn ich das so alles lese, was bin ich doch zufrieden, dass es hier vor Ort eigentlich recht unangestrengt seinen Gang geht... Bernd.
  19. br60

    EGUN mal wieder.....

    Es gibt eine Alternative: http://www.arms24.com/auktion/ und die ist auch noch kostenlos für Anbieter und Erwerber. Es müssten nur einige "Daueranbieter" mal dahin wechseln. Am Ende scheitert die Sache weil ja schließlich ein Konkurrent der Betreiber ist? Bernd.
  20. Häh??? Seit wann wird auf der gelben WBK vor dem Erwerb was eingetragen? War das früher mal so? Bernd.
  21. ...doch, doch! das kann zum notwendigen Anhalten im absoluten Halteverbot und zum Vergehen des Öffentlichen Urinierens führen. Bernd.
  22. Sind wir mal objektiv! Mein kleiner B-Schrank bringt ca. 30 kg auf die Waage. 2 KW und ein paar Papiere nochmal max. 5 kg. Das 35 kg-Teil unverankert läßt dann wohl jeder Einbrecher mitgehen. Das ist dann schon fahrlässig und die Werte nicht sehr geschützt! Außerdem ist das Teil eine Gefahr, "wenn es vom Regal fällt". Also da zwei vernünftige Anker in die (massive) Wand und die Sache ist (für den gewöhnlichen Dieb) fest. Bernd.
  23. Wenn es derzeit mehr/andere Reportagen zu diesem Themenbereich mit relativ unvoreingenommenen Journalisten gäbe, stände es um uns und unserem Ruf besser. Positiv: Es kamen ruhige, sympathische "Menschen pro Waffenbesitz" zu Wort. Für einen wenig fachkundigen Berichter ist das Ergebnis gar nicht übel... Bernd.
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