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IGNORED

BVG: Ein Schuß unter Alkohol reicht für Verlust der Zuverlässigkeit


mühli

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Geschrieben

Ja, nee, is klar, da verwechselt die SZ mal wieder Waffenschein mit Waffenbesitzkarte.

Aber sonst stimmt's:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bundesverwaltungsgericht-jaeger-muessen-nuechtern-sein-1.2185604

Pressemitteilung des BVG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=62

Einmaliges Fehlverhalten genügt

Geklagt hatte der Mann, weil die Behörden ihm nach dem Vorfall die Waffenbesitzkarte entzogen hatten. Die Begründung, die auch das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte: Der Jäger sei im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig, weil er ein Gewehr im alkoholisierten Zustand geschossen habe.

Geschrieben

Daran siehst Du wie gut es uns in Deutschland geht,

wir haben echt keine anderen Sorgen!

Oh mein Gott!

Und gleich schreiben hier bestimmt wieder Leute, die im Leben noch nie gejagt haben, das das alles so richtig ist!

Geschrieben

Und der Satz:

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei dem Kläger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, ist unerheblich. Unvorsichtig und unsachgemäß ist der Gebrauch von Schusswaffen bereits dann, wenn ein Waffenbesitzer hierbei das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingegangen ist.
Geschrieben

Was wäre denn gewesen, wenn er gesagt hätte, er habe den Alk erst NACH der Jagd konsumiert ...?

Nichts! Autofahren, da ohne Auffälligkeit und nicht über 0,5 Promille.

Geschrieben

Wie immer ist es besser zunächst erstmal gar keine Angaben zu machen. Später kann sich ein Anwalt um alles kümmern. Eine AAK erfolgt ebenfalls freiwillig.

Nichts! Autofahren, da ohne Auffälligkeit und nicht über 0,5 Promille.

Nun doch deutlich über 0,5 Promille. Er hatte ja einen Wert von 0,39 mg/l auf der Wache und dieser Wert war schon absteigend.

Ein freiwilliger Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,47 mg/l Atemluftalkoholkonzentration, ein späterer Alkoholtest auf der Wache einen Wert von 0,39 mg/l.

Geschrieben

Dürften so um 1 Promille gewesen sein da man die Atemluftalkoholkonzentration (laut Wiki) verdoppeln muss, um die Promille zu bekommen.

nachdem er zuvor zwei Gläser Rotwein (0,5 l) und ein Glas Wodka (30 ml)

Ist schon eine Menge Holz.

Geschrieben

Wieso streng da gibts im Waffg. wesentlich strengere und sinnlosere Regelungen.

Alkohol und Waffen passen genausowenig zusammen wie Kreis,Kettensägen oder sonstige (E)-Werkzeuge oder Fahrzeuge aller

Art wenn ich Fahhrad fahre und Alkohol intus und werde erwischt wirkt sich das auch negativ auf die Fahrerlaubnis aus und kann

eine MPU nach sich ziehen.

Sonst heist es doch immer wir sollten Vorbilder sein insbesondere wenn wir mit den oben genannten Gegenständen hantieren.

Über die Leute aus dem "Besoffenenmilieu" die in der Stadt auf der Parkbank sitzen hingegen regt sich jeder auf, nur die hingegen

sitzen da nur und gefährden an sich niemanden.

Geschrieben

Wieso streng da gibts im Waffg. wesentlich strengere und sinnlosere Regelungen.

Alkohol und Waffen passen genausowenig zusammen wie Kreis,Kettensägen oder sonstige (E)-Werkzeuge oder Fahrzeuge aller

Art ..

So isses.

Auch wenn's einfgacher ausgedrückt ist als das Urteil des BVerwG.

Geschrieben

Man sollte meinen, daß sich das langsam mal rumgesprochen hat, daß es sich äusserst nachteilig auf die Zuverlässigkeit auswirken kann im angeheiterten Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen oder gar zur Jagd zu gehen... Im hier vorliegenden Fall scheint das aber wohl nicht der Fall gewesen zu sein...

Geschrieben

Na, ja, die meisten fürchten um ihre Zuverlässigkeit, wenn sie alkoholisiert im Straßenverkehr angetroffen werden ohne daß die Waffe dabei ist.

An die Schußabgabe unter Alkoholeinfluß denken die wenigsten.

Geschrieben

Das Urteil geht absolut klar.

Wenn ein Sportschütze im Schützenhaus einen über den Durst trinkt, dann werden eben seine Ergebnisse schlechter. Es dürfte aber noch so viel soziales Korrektiv da sein, dass er nicht wild um sich herum schießen wird.

Beim Jäger ist dies aber anders. Er geht allein in den Wald und muss dann allein unter ggf. schlechten Sichtbedingungen entscheiden, ob er schießt, oder nicht. Er muss schnell entscheiden, ob er einen Hund vor sich hat, ein Stück Schwarzwild oder einen Fiat Panda. Dass Alkohol diese Entscheidungsfähigkeit beeinflusst, darüber müssen wir hoffentlich hier nicht diskutieren.

Und jemand, dem man bei 0,8 Promille nichts anmerkt, der ist ein gewohnheitsmäßiger Trinker.

Es liegt in unserem eigenen Interesse, dass es weder beim Sportschützen noch beim Jäger zu alkoholbedingten Unfällen kommt.

So, und jetzt könnt ihr über mich herfallen....

Geschrieben

Man sollte meinen, daß sich das langsam mal rumgesprochen hat, daß es sich äusserst nachteilig auf die Zuverlässigkeit auswirken kann im angeheiterten Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen oder gar zur Jagd zu gehen... Im hier vorliegenden Fall scheint das aber wohl nicht der Fall gewesen zu sein...

Naja, viele brauchen den Alk weil sie süchtig sind. Leider wissen Sie das nicht und finden es ganz normal, wenn sie nen halben Liter Wein und dazu noch ein Schnäpschen trinken. Was diese Leute noch zu so einem Entzug der Pappe bräuchten, wäre ein Seminar bei den AA.

Und jeder der soetwas verteidigt sollte sich vorstellen wie seine Reaktion ausgefallen wäre, wenn es statt Alkohol ein anderes verbotenes Rauschmittel gewesen wäre...

@ Harry: 100%

Geschrieben

Deshalb dann lieber mit dem Fahrrad ins Revier fahren......;-)!

Du hast es nicht verstanden!

Geschrieben

Hast du den Smiley dahinter nicht gesehen? Vielleicht war grün aus?

Ja, bestimmt hast Du recht und ich war zu voreilig!

Geschrieben

Ach so viele Polizisten die ich vom vereinsSport kenne trinken nach dem training 8 Flaschen 0.5 Bier und fahren dann heim.

Nach dem Motto wir sind die Polizei wer soll uns denn aufhalten.

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