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Waffenschein beantragen - lohnt sich ein Anwalt?


LL0rd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich brauche mal etwas Hilfe. Ich war bisher für eine Sicherheitsfirma tätig und habe für die relativ oft (1-2 Mal die Woche) bewaffnete Werttransporte durchgeführt. Nun habe ich meine eigene Sicherheitsfirma aufgemacht und würde natürlich gerne wieder bewaffnete Transporte durchführen.

Allerdings scheint es wohl relativ schwer zu sein, an einen Waffenschein zu kommen. Für die jenigen, die sich noch nicht mit dem Thema auskennen: Mit der Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens möchten die Kunden das Risiko eines Diebstahls abwälzen. Das bedeutet, dass ich als Sicherheitsunternehmen voll für den Wert haften muss. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass ich genauso mein Risiko abwälzen muss, z.B. auf eine Versicherung. Heute gibt es keine Versicherung, die Transporte mit einem Bürgersteigrisiko von mehr als 2.500€ versichert, wenn diese unbewaffnet durchgeführt werden.

Die Waffenbehörde und übrigens auch die Gerichte scheinen da einer anderen Meinung zu sein. Die sagen, dass wenn Transporte verdeckt durchgeführt werden, der Angreifer ja nicht wissen kann, dass gerade Geld transportiert wird. Ist auch richtig. Nur bekomme ich ohne Bewaffnung keine Versicherung. Sogar offene Transporte werden heute z.T. nicht anerkannt. Es gibt ein Urteil, bei dem das Bedürfnis war, geld aus einem Möbelhaus abzuholen. Regelmäßig zum Ende des Arbeitstages, mit einem offensichtlichen Geldtransporter. Da hat die Waffenbehörde argumentiert, dass eine Bewaffnung nichts bringt, die Gefährdung des Geldboten zu reduzieren, da sich Angreifer hinter Möbelstücken verstecken können.

Meine Idee war, einfach mal zu dem Sachbearbeiter zu gehen und mit ihm zu sprechen. Allerdings haben zwei Leute mir unabhängig von einander abgeraten, das zu machen. Jetzt kann ich den Rat ignorieren und da trotzdem hingehen und mit dem Herren quatschen oder einen Anwalt beauftragen den Waffenschein und die WBK zu beantragen. Mit dem Anwalt kann ich ja dann z.B. ein Honorar auf Erfolgsbasis aushandeln. 500€ wenn der Antrag scheitert, 2.500€ bei Erfolg.

Was meint ihr?

Geschrieben

Meine Idee war, einfach mal zu dem Sachbearbeiter zu gehen und mit ihm zu sprechen. Allerdings haben zwei Leute mir unabhängig von einander abgeraten, das zu machen. Jetzt kann ich den Rat ignorieren und da trotzdem hingehen und mit dem Herren quatschen oder einen Anwalt beauftragen den Waffenschein und die WBK zu beantragen. Mit dem Anwalt kann ich ja dann z.B. ein Honorar auf Erfolgsbasis aushandeln. 500€ wenn der Antrag scheitert, 2.500€ bei Erfolg.

Den Anwalt solltest du eigentlich erst dann brauchen, wenn die Behörde deinen Antrag ablehnt. Dann einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangen und dagegen klagen.

Geschrieben

Sprich mit Deiner Waffenbehörde und lege den Gewerbeschein vor.

Da jeder ein Gewerbe anmelden kann, stelle ich mir das aber nicht so einfach vor.

Mit einem Anwalt wirst Du die Behörde nicht beeindrucken, entweder erfüllst Du die Bedingungen oder eben nicht.

Geschrieben

Da jeder ein Gewerbe anmelden kann, stelle ich mir das aber nicht so einfach vor.

Mit einem Anwalt wirst Du die Behörde nicht beeindrucken, entweder erfüllst Du die Bedingungen oder eben nicht.

Naja, jeder ist nicht so richtig. Die Gewerbeerlaubnis zu bekommen war unangenehmer, als ein Besuch beim Proktologen.

Mit dem Anwalt möchte ich die Behörde nicht beeindrucken. Es geht viel mehr darum keine Fehler zu machen und gleich die richtigen Aufträge zum Nachweis eines Bedürfnisses vorzulegen. Und nicht irgendwelche Aufträge zu nehmen, die "angreifbar" sind. Wo die Waffenbehörde nicht gleich sagen wird, dass man dafür ja nicht umbedingt eine Waffe braucht. An Aufträge zu kommen ist ansich kein Problem. Wichtig wäre es aber zu wissen, was die Waffenbehörde denn tatsächlich anerkennt.

Und ich kenne momentan nur zwei Stellen, die es mir verraten können. Die eine ist der Sachbearbeiter in der Waffenbehörde und die andere Stelle wäre ein Anwalt. Wenn ich aber zum Sachbearbeiter gehe und den frage, welche Aufträge ich denn brauche, damit er mir einen Waffenschein genehmigt, dann bekomme ich ganz sicher keine Antwort, sondern ein Rausschmiss mit dem Hinweis: "Sie möchten ja nur eine Waffe haben".

Geschrieben

Der Anwalt dürfte sich in jedem Fall lohnen, da er auch andere Fallstricke oder Vorteile (Grundrecht auf Berufsausübung) kennt. Um die Behörde nicht zu verschrecken muss der Antrag ja nicht mit seinem Briefkopf gestellt werden.

Da du im Versagungsfall sowieso nicht um Widerspruch und Klage herumkommst, kannst du so sicherstellen, dass du dir nicht schon im Vorfeld etwas verbaust.

Geschrieben

Falle nicht mit der Tür ins Haus, sprich: laß nicht den Anwalt die Kommunikation zwischen Dir und Deiner Behörde übernehmen. Die Behörden haben bei allem einen gewissen Ermessensspielraum, und wenn Du gleich lospolterst werden sie den nicht zu Deinen Gunsten nutzen. Mit dem Anwalt zu sprechen, und den Antrag gegenlesen zu lassen ist dagegen sicher nicht falsch.

Die meisten Behörden sind da ziemlich restriktiv. Ohne Auftrag keinen Waffenschein, aber ohne Waffenschein auch keinen Auftrag... da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das muß nicht überall so kommen, kann aber.

Geschrieben

Hi,

ich vermute mal, dass die anderen Rahmenbedingungen erfuellst, wie zB die Versicherung mit 1MIO EUR Deckung fuer Sach- und auch Personenschaeden?

Ebenso alle gewerberechtlichen Voraussetzungen, wie BG, Unfallverhuetung, usw usw?

Das gleiche gilt fuer die Aufbewahrung der Waffen, da diese ja nach der Taetigkeit wieder weggeschlossen werden muessen..

Fuer jeden deiner Auftraege eine Gefahrenanalyse aus der hervor geht, dass "sinnvoll" ist, dies bewaffnet zu unternehmen.

Dann wird das ganze Ganze noch geprueft (meist v LKA) und Du bekommst dann einen Bescheid.

WS wird auf Dich ausgegestellt, deine Bediensteten bekommen die Ueberlassung der Waffe durch den Dienstzweck (wie das in Papierform und Praxis aussieht wiess ich nicht).

Viele Gruesse

Micha

Geschrieben

...Ich war bisher für eine Sicherheitsfirma tätig .... Nun habe ich meine eigene Sicherheitsfirma aufgemacht und würde natürlich gerne wieder bewaffnete Transporte durchführen.

...

Was meint ihr?

Wie für viele andere Gruppen, gibt es auch für diese Branche einen bundesweiten Dachverband.

Was "meinen" die denn dazu?

Geschrieben

Da jeder ein Gewerbe anmelden kann, ...

Mit einem Anwalt wirst Du die Behörde nicht beeindrucken,...

Jeder kann heute noch ein Bewachungsgewerbe anmelden, ohne die passenden Prüfungen mit zwingenden Lehrgängen davor? Hmm.....

Wenn das bei Dir so war, spricht das für Dein Rückgrat! Meine Erfahrung ist anders, nicht nur im Waffenrecht. Der Anwaltsbriefkopf führt bei 99% aller Menschen zu veränderter Losung, was selbstverständlich nicht ausschließt, daß an erst mal "im Guten" redet.

Geschrieben

Ohne Auftrag keinen Waffenschein, aber ohne Waffenschein auch keinen Auftrag... da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das muß nicht überall so kommen, kann aber.

Ich habe einen Vorteil, der mir leider auch als Nachteil ausgelegt werden kann. Ich gehe nicht von meinem alten Arbeitgeber weg, weil ich mich mit ihm gestritten habe. Ich werde auch nicht zu seiner direkten Konkurrenz. Viel mehr habe ich mit ihm die Vereinbarung, dass wenn ich Leute von ihm brauche, ich die dann bekommen kann. Andersrum auch umgekehrt. Das bedeutet, dass ich ohne Probleme Aufträge annehmen kann und wenn ich die nicht erfüllen kann - da kein Waffenschein - jemand oder sogar ich über meinen alten Arbeitgeber den Auftrag erfülle.

Fuer jeden deiner Auftraege eine Gefahrenanalyse aus der hervor geht, dass "sinnvoll" ist, dies bewaffnet zu unternehmen.

Dann wird das ganze Ganze noch geprueft (meist v LKA) und Du bekommst dann einen Bescheid.

WS wird auf Dich ausgegestellt, deine Bediensteten bekommen die Ueberlassung der Waffe durch den Dienstzweck (wie das in Papierform und Praxis aussieht wiess ich nicht).

Da habe ich Unterschiedliches gehört. Die Einen sagen genau das Gleiche: Jeder Auftrag muss genehmigt werden. Die Anderen sagen, dass es zur Not auch ein Fax am gleichen Tag ausreicht, dass der Transport bewaffnet ausgeführt wird (Meldungspflicht).

Bei meinem alten AG war das so, dass die Namen berechtigter im Waffenschein standen. Und zu jedem Auftrag haben wir eine beglaubigte Kopie des WS erhalten.

Geschrieben

Für das Bewachungsgewerbe braucht man auch eine Genehmigung nach 34c Gewerbeordnung. Erkundige dich mal bei der Industrie- und Handelskammer nach den Voraussetzungen, möglicherweise gibt es dort auch weitergehende Informationsschriften zum Thema.

Geschrieben

Ich vermute einfach mal, dass der WS einfacher ausgestellt wird, wenn das Unternehmen schon eine zeitlang läuft. Es gibt ja durchaus noch andere Aufträge außer Geld- und Werttransporte. Wenn du ein paar Jahre schon am Markt bist, wird das wohl einfacher geschehen als wenn der Stempel vom Gewerbeamt noch frisch ist und du direkt da auftauchst und einen WS willst.

Ist aber nur ne Vermutung von mir.

Geschrieben

Ich vermute einfach mal, dass der WS einfacher ausgestellt wird, wenn das Unternehmen schon eine zeitlang läuft. Es gibt ja durchaus noch andere Aufträge außer Geld- und Werttransporte. Wenn du ein paar Jahre schon am Markt bist, wird das wohl einfacher geschehen als wenn der Stempel vom Gewerbeamt noch frisch ist und du direkt da auftauchst und einen WS willst.

Ist aber nur ne Vermutung von mir.

Es ist immer eine Frage des Geldes. Für 0815 Aufräge werde ich in Baden-Württemberg nicht mehr als 16€ pro Stunde pro Person verlangen können. Verdienst als Unternehmer sind dann ca. 1€ pro Stunde pro Person. Für Bewaffnete Aufträge kann ich durchaus 20€ pro Stunde pro Person verlangen. Macht einen doppelten, wenn nicht dreifachen Gewinn.

Aber eigentlich dürfte die Behörde da auch nicht diskriminieren, weil es das Unternehmen nicht so lange gibt.

Für das Bewachungsgewerbe braucht man auch eine Genehmigung nach 34c Gewerbeordnung. Erkundige dich mal bei der Industrie- und Handelskammer nach den Voraussetzungen, möglicherweise gibt es dort auch weitergehende Informationsschriften zum Thema.

Für die jenigen, die es interessiert: Um ein Bewachungsunternehmen eröffnen zu können, braucht man:

1) Die §34a Prüfung bei der IHK, die viele nicht bestehen.

2) Eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (früher steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

3) Eine Bescheinigung des Amtsgerichts, dass keine Vollstreckung läuft

4) Eine Bescheinigung aus der zentralen Schuldnerkartei

5) Eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts

6) Nachweis einer Haftpflichtvericherung für Bewachungsunternehmen

7) Uneingeschränktes Führungszeugnis

8) Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung (siehe Info der IHK, 2. Seite)

Kosten: 360€ für die Gewerbeerlaubnis, ca. 200€ für die §34a Prüfung (Vorbereitung nicht eingerechnet), ca. 350€ für die §7 WaffG Waffensachkunde für Berufswaffenträger Lang- und Kurzwaffe. Sicher habe ich da noch einiges vergessen. Es ist aber alles nicht ohne, ein Bewachungsunternehmen zu eröffnen. Und das ist imho auch gut so, denn damit verhindert man, dass Ex-Harz 4 Empfänger sich in der Branche selbstständig machen, denen das Amt mal die §34a Prüfung spendiert hat und damit die eh schon niedrigen Preise am Markt noch weiter kaputtmachen.

Geschrieben

Ernsthaft? Da kann man durchfallen?

Ja, denn die IHK prüft mittlerweile richtig! Die Durchfallquote der letzten Prüfung in unserem Kreis lag bei 60% schriftlich und anschließend 30% mündlich. Woher ich das weiß? Ich war da und wollte mir frisches Personal anwerben.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Da es sich vermutlich hauptsächlich um Grundschulabbrecher handelte, die zwangszweise vom Amt geschickt wurden, dürfte die hohe Durchfallquote kaum verwundern

Geschrieben

Ja, denn die IHK prüft mittlerweile richtig! Die Durchfallquote der letzten Prüfung in unserem Kreis lag bei 60% schriftlich und anschließend 30% mündlich. Woher ich das weiß? Ich war da und wollte mir frisches Personal anwerben.

Hmm, gutes Personal ist schwer zu finden...bei dem mickrigen Lohn kein Wunder... bei uns sind früher viele Studenten gefahren...habe auch das ganze Studium bei einem WTU gearbeitet... Der 34a-Wisch war ein Witz.. paar Samstage "absitzen", einfacher konnte man als Studi kein Geld verdienen ;)

Geschrieben

Was du meinst ist die Unterrichtung nach §34a (Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung). Da dürfte das Eierschaukeln offensichtlich sein, da es ja auch keine abschließende Prüfung gibt. LL0rd meint aber sicherlich die umfangreichere Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO

Geschrieben

Keine Waffenscheine für private Unternehmen wäre das beste.

Für wen, und wie sieht der Gedankengang aus, der Dich zu dieser bemerkenswerten These gebracht hat ?

Geschrieben

Für wen, und wie sieht der Gedankengang aus, der Dich zu dieser bemerkenswerten These gebracht hat ?

Ganz einfach.

Der Staat behält sich das Gewaltmonopol vor.

Es kann dann nicht sein das private Unternehmer mit Waffen arbeiten.

Folglich muss der Staat eine Lösung finden.

Versicherung des Geldes, Transportsicherungen, mehr Polizei.

Genauso wie z.Z. mit den Flüchtlingen.

Da nutzt es nicht auf private Unternehmer abzuwälzen. Da muss der Staat geradestehen.

Es müssen viel mehr Unternehmen gerichtlich vorgehen.

Leider ist die Wirklichkeit eine andere und das sehen wir ja auch am TE.

Es ist doch geradezu absurd das hier in einem Hobbyforum zu erörtern und das ist nicht böse von mir geschrieben.

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