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LL0rd

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  1. Wo siehst du da einen Widerspruch? Man kann einen Wohnsitz unterhalten ohne unter die Meldepflicht zu fallen. Wie viele Leute haben ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz in Spanien und sind dort nicht gemeldet.
  2. Okay und wie läuft dann dort die Verwaltung ab? Nehmen wir mal an, ich möchte eine neue Waffe kaufen, muss ich dann die WBK dort einsenden? Das heißt, bis ich die wiederhabe, habe ich keine WBK?
  3. Die Waffen werden da gelagert, wo die jetzt auch schon gelagert werden. Also im Tresor in meinem Haus. Ich verlagere ja meinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland heraus. Das bedeutet ja nicht, dass ich hier keinen Wohnsitz haben werde.
  4. Hallo Leute, ich habe momentan ein kleines Problem und brauche einen Rat. Ich habe aktuell eine grüne WBK. Ab Herbst werde ich ca. 3 Jahre "unterwegs" sein. Am Wochenende bin ich in Deutschland. Unter der Woche in Frankreich und der Schweiz mit diversen Ausflügen in andere Länder der Welt. Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein, werde ich in Deutschland meinen Wohnsitz abmelden. Dementsprechend wird mir die lokale Waffenbehörde auch meine waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Die würde ich aber gerne noch behalten, damit ich meine Waffen zu Hause lagern kann. Kennt ihr da irgendwelche Möglichkeiten, wie man doch die waffenrechtliche Erlaubnis weiterhin behalten kann?
  5. Kein Bock mehr auf den Tresor? Oder Tresor defekt? Oder unsichere Rechtslage oder oder oder... Ich selbst habe vor einem Jahr den Geld- und Wert Zweig samt Waffen ohne Mitarbeiter eines anderen Sicherheitsunternehmens übernommen. Der GF hatte einfach kein Bock mehr drauf. Er schickt lieber seine Leute ins Asylantenheim.
  6. Hallo, kann mir jemand von euch sagen, wem ein Waffenschein gehört? Nehmen wir mal folgende Konstellation: Ich bin Unternehmer. Ich habe den Waffenschein eines Mitarbeiters bei der zuständigen Behörde beantragt und auch bezahlt. Wem gehört nun der Waffenschein? Dem Staat oder der Behörde, wie z.B. der Personalausweis? Gehört der Waffenschein als Unternehmer mir - sodass ich den Waffenschein jeder Zeit selbst vernichten kann? Oder gehört der Waffenschein einem Mitarbeiter? Ich hoffe, jemand weiß da bescheid.
  7. Was unterscheidet aber so eine Waffe z.B. von meiner neuen Glock? Die Waffe wurde - wie meine Glock - auch irgendwann gebaut. Also muss die Waffe dort auch das erste Mal auftauchen. Und wenn es kein Import ist, z.B. bei H&K dann habe ich keine anderen Registrierungen mehr.
  8. Hallo Leute, immer wieder lese ich im Internet, dass Erben irgendwelche Waffen finden, aber wohl keine WBK dazu haben und diese Waffe deshalb illegal ist. Stimmt das wirklich? Sind diese Waffen illegal? Bzw. was ist eine illegale Waffe? Im WaffG finde ich irgendwie nichts über dieses Thema. Klar würde man jetzt sagen, dass jede Waffe, die nicht registriert ist, illegal ist. Wenn ich mir jetzt aber eine fabrikneue Waffe kaufe, z.B. eine Glock mit AT-Beschuss, dann taucht die Waffe das erste Mal in Deutschland in meiner WBK auf. Und trotzdem habe ich mir dann keine illegale Waffe gekauft. Ich bitte euch um Hilfe bei der Klärung.
  9. Action?? Soll ich dir mal verraten, wie die Realität aussieht? In 99,9% der Zeit passiert nichts. Überhaupt nichts! Tagsüber steht man dann in der prallen Sonne und schwitzt sich zu Tode, nachts friert man sich den Arsch ab. Und in den 0,1% der Zeit bricht die Welt über einen zusammen, weil Kugeln durch die Gegend fliegen und überall verletzte und tote Menschen liegen. Und diese 0,1% mögen wenig klingen, sind aber ca. 9 Std. im Jahr. Und das ganze zu einem Tagessatz von ca. 200-400$ als PSC. SSOs (Ship Security Officer) oder PCASP verdienen auch nicht viel mehr.
  10. Genauso ist es auch! Die Sicherheitsunternehmen, bereits einen Waffenschein haben, bekommen dann die Aufträge. Andere haben keine Chance in den Markt einzudringen. Wenige schaffen es als Subunternehmer einen Waffenschein für Geld- und Werttransporte zu bekommen, in dem die eine Bescheinigung vom den großen Sicherheitsunternehmen bekommen. Da braucht man aber Beziehungen in die Firma, denn die ist nicht daran interessiert, dass die Subunternehmer auf Einmal mit Waffenschein da stehen. Ein anderes Problem ist, dass nicht nur die Gefährdung nachgewiesen werden muss, sondern man sich mit der Schusswaffe auch gegen diese Gefährdung währen können muss. Dann schauen die Leute sich das Objekt an und fangen an es zu kritisieren. So z.B. ein Fall aus BaWü, in dem ein Sicherheitsunternehmen die Einnahmen eines Möbelgeschäftes zur Bank bringen wollte. Es ging um einige Tausend Euro pro Tag. Da wurde z.B. gesagt, dass das Möbelhaus zig Gänge hat und sich Angreifer z.B. hinter Möbeln im Verkaufsraum verstecken und den Geldboten überraschen können. Und für so einen überraschenden Angriff sei eine Waffe kein geeignetes Mittel, um die Gefährdung zu reduzieren. Kommt man z.B. mit einem privaten PKW an, dann sagen die Behörden, dass der Angreifer doch nicht wissen kann, dass in dem Moment Geld transportiert wird => keine Gefährdung. Gerne verweist die Behörde auch auf die Uhr und sagt, dass der Geldtransport nicht immer zum gleichen Zeitpunkt erfolgen soll. Dass mögliche Angreifer mehrere Stunden vor bzw. in dem Laden auf den Geldboten warten können, hält die Behörde aber für unrealistisch und realitätsfremd. Das ist heute leider alles Realität geworden. Die Behörden haben druck von der Politik bekommen, die gesagt haben, dass man möglichst wenig Waffenscheine im Umlauf hätte. Und ich habe leider auch das Gefühl, dass die Verwaltungsgerichte mit den (Waffen-)Behörden per Du sind und mit denen auf einer Wellenlänge Schwingen. Deshalb ist auch gerichtlich schwer etwas zu erreichen.
  11. Ihr macht momentan einen großen Fehler und schert alle Sicherheitsmitarbeiter über einen Kamm. Wollt ihr wissen, wie die Realität aussieht? Viele Sicherheitsfirmen beschäftigen Mitarbeiter, die vorher arbeitslos waren. Das Arbeitsamt zahlt irgendeinem Bildungsträger 2-3.500€, damit die Leute ihre §34a Prüfung machen und die §7 WaffG Sachkunde. Und wer jetzt für das Geld tatsächlich eine Qualität vom Bildungsträger erwartet, der irrt sich gewaltig! Denn die Dozenten sind oft noch weniger motiviert, als die Zuhörer. In der Waffensachkunde sind nur wenige Stunden für die Praxis vorgeschrieben. Und man muss sich tatsächlich sehr dumm anstellen, um da durchzufallen. Die Qualität ist aber wirklich unter aller Kanone, wenn man den falschen Ausbilder erwischt. Genau das ist mitunter auch der Grund, wieso die Sicherheitsunternehmen 2014 immer noch auf Revolver setzen. Denn versuch einem in der kurzen Zeit beizubringen, was man bei einer Pistole machen muss, wenn es nur klick macht, wenn es eigentlich peng machen sollte. Nachdem ein Mitarbeiter die Waffensachkunde hat, muss er dann vierteljährlich trainieren. Die Firmen halten sich da in der Regel dran, nur stellen die Firmen oft ca. 10 Patronen bereit, der MA kann sich dann extra Munition kaufen, wenn er es möchte - was kaum einer macht. Von der Teilnahme an irgendwelchen Sonderausbildungen möchte ich gar nicht erst anfangen! Bei der Polizei sieht es aber in meinem Bundesland nicht viel besser aus. Die Leute haben pro Jahr 2-3 Schießtermine und denen werden soweit ich weiß nur 30 Schuss pro Termin zur Verfügung gestellt. Ich habe schon oft Polizisten bei zivilen Weiterbildungen gesehen, die kaum Ahnung haben, wie deren Waffe funktioniert. Bzw. auch keine richtige Waffe tragen - aber das ist ein anderes Thema. Andere Sicherheitsmitarbeiter haben Spaß an dem Beruf und nutzen jede Möglichkeit um besser zu werden. Oft sind es Ex-Soldaten, die jetzt für PMCs / PSCs arbeiten und zwischen den Contacts Jobs im eigenen Land suchen. Deshalb halte ich es tatsächlich für unfair, generell zu behaupten, dass Deutschland ohne Waffenführende Zivilisten sicherer wäre. Auch in Deutschland sind solche Ausbildungen möglich, allerdings mit Genehmigung der Behörde auf zugelassenen Schießständen. Aber auch nicht das, was im Ausland (Polen, Tschechien, oder auch SA) möglich wäre. Nur kosten solche Kurse eben etwas Geld für den Kurs, Anfahrt, Übernachtung und Essen. Ich kann mir so etwas leisten, viele bekannte auch. Aber ein Ex Harz IV Empfänger, der 11,irgendwas die Stunde verdient, eben nicht. Und genau das macht später den Unterschied zwischen den schwarzen Schafen und einem guten Sicherheitsunternehmen aus.
  12. Der leichteste Weg ist wohl über den Dealer hinterm Bahnhof. Oder über ein Schützenverein, meldest dich da an, machst die Sachkunde und ballerst 12 oder waren es doch 17 Mal im Jahr. Und schon hast du deine WBK - wenn nichts dagegen spricht. Der Weg übers Gewerbe dürfte wohl der steinigste überhaupt sein!
  13. Wer Waffen illegal gegen Dritte einsetzen will, der braucht weder einen Waffenschein, noch eine WBK. Der besorgt sich eine Waffe vom Schwarzmarkt. Im Security-Bereich ist man auf Waffen angewiesen. Wie will man denn sonst rechtswidrige Angriffe mit anderen Waffen abwehren? Mit Versicherungen, wie hier vorgeschlagen??? Die Realität sieht so aus, dass es keine Versicherung gibt, die einen Werttransport ohne bewaffnetes Personal versichern zu bezahlbaren Konditionen würde. Ist ja auch logisch. Wenn man weiß, dass der Wachmann sich nicht wehren kann, dann kann man ihn ruhig überfallen!
  14. Ja, denn die IHK prüft mittlerweile richtig! Die Durchfallquote der letzten Prüfung in unserem Kreis lag bei 60% schriftlich und anschließend 30% mündlich. Woher ich das weiß? Ich war da und wollte mir frisches Personal anwerben.
  15. Es ist immer eine Frage des Geldes. Für 0815 Aufräge werde ich in Baden-Württemberg nicht mehr als 16€ pro Stunde pro Person verlangen können. Verdienst als Unternehmer sind dann ca. 1€ pro Stunde pro Person. Für Bewaffnete Aufträge kann ich durchaus 20€ pro Stunde pro Person verlangen. Macht einen doppelten, wenn nicht dreifachen Gewinn. Aber eigentlich dürfte die Behörde da auch nicht diskriminieren, weil es das Unternehmen nicht so lange gibt. Für die jenigen, die es interessiert: Um ein Bewachungsunternehmen eröffnen zu können, braucht man: 1) Die §34a Prüfung bei der IHK, die viele nicht bestehen. 2) Eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (früher steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) 3) Eine Bescheinigung des Amtsgerichts, dass keine Vollstreckung läuft 4) Eine Bescheinigung aus der zentralen Schuldnerkartei 5) Eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts 6) Nachweis einer Haftpflichtvericherung für Bewachungsunternehmen 7) Uneingeschränktes Führungszeugnis 8) Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung (siehe Info der IHK, 2. Seite) Kosten: 360€ für die Gewerbeerlaubnis, ca. 200€ für die §34a Prüfung (Vorbereitung nicht eingerechnet), ca. 350€ für die §7 WaffG Waffensachkunde für Berufswaffenträger Lang- und Kurzwaffe. Sicher habe ich da noch einiges vergessen. Es ist aber alles nicht ohne, ein Bewachungsunternehmen zu eröffnen. Und das ist imho auch gut so, denn damit verhindert man, dass Ex-Harz 4 Empfänger sich in der Branche selbstständig machen, denen das Amt mal die §34a Prüfung spendiert hat und damit die eh schon niedrigen Preise am Markt noch weiter kaputtmachen.
  16. Ich habe einen Vorteil, der mir leider auch als Nachteil ausgelegt werden kann. Ich gehe nicht von meinem alten Arbeitgeber weg, weil ich mich mit ihm gestritten habe. Ich werde auch nicht zu seiner direkten Konkurrenz. Viel mehr habe ich mit ihm die Vereinbarung, dass wenn ich Leute von ihm brauche, ich die dann bekommen kann. Andersrum auch umgekehrt. Das bedeutet, dass ich ohne Probleme Aufträge annehmen kann und wenn ich die nicht erfüllen kann - da kein Waffenschein - jemand oder sogar ich über meinen alten Arbeitgeber den Auftrag erfülle. Da habe ich Unterschiedliches gehört. Die Einen sagen genau das Gleiche: Jeder Auftrag muss genehmigt werden. Die Anderen sagen, dass es zur Not auch ein Fax am gleichen Tag ausreicht, dass der Transport bewaffnet ausgeführt wird (Meldungspflicht). Bei meinem alten AG war das so, dass die Namen berechtigter im Waffenschein standen. Und zu jedem Auftrag haben wir eine beglaubigte Kopie des WS erhalten.
  17. Naja, jeder ist nicht so richtig. Die Gewerbeerlaubnis zu bekommen war unangenehmer, als ein Besuch beim Proktologen. Mit dem Anwalt möchte ich die Behörde nicht beeindrucken. Es geht viel mehr darum keine Fehler zu machen und gleich die richtigen Aufträge zum Nachweis eines Bedürfnisses vorzulegen. Und nicht irgendwelche Aufträge zu nehmen, die "angreifbar" sind. Wo die Waffenbehörde nicht gleich sagen wird, dass man dafür ja nicht umbedingt eine Waffe braucht. An Aufträge zu kommen ist ansich kein Problem. Wichtig wäre es aber zu wissen, was die Waffenbehörde denn tatsächlich anerkennt. Und ich kenne momentan nur zwei Stellen, die es mir verraten können. Die eine ist der Sachbearbeiter in der Waffenbehörde und die andere Stelle wäre ein Anwalt. Wenn ich aber zum Sachbearbeiter gehe und den frage, welche Aufträge ich denn brauche, damit er mir einen Waffenschein genehmigt, dann bekomme ich ganz sicher keine Antwort, sondern ein Rausschmiss mit dem Hinweis: "Sie möchten ja nur eine Waffe haben".
  18. Hallo Leute, ich brauche mal etwas Hilfe. Ich war bisher für eine Sicherheitsfirma tätig und habe für die relativ oft (1-2 Mal die Woche) bewaffnete Werttransporte durchgeführt. Nun habe ich meine eigene Sicherheitsfirma aufgemacht und würde natürlich gerne wieder bewaffnete Transporte durchführen. Allerdings scheint es wohl relativ schwer zu sein, an einen Waffenschein zu kommen. Für die jenigen, die sich noch nicht mit dem Thema auskennen: Mit der Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens möchten die Kunden das Risiko eines Diebstahls abwälzen. Das bedeutet, dass ich als Sicherheitsunternehmen voll für den Wert haften muss. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass ich genauso mein Risiko abwälzen muss, z.B. auf eine Versicherung. Heute gibt es keine Versicherung, die Transporte mit einem Bürgersteigrisiko von mehr als 2.500€ versichert, wenn diese unbewaffnet durchgeführt werden. Die Waffenbehörde und übrigens auch die Gerichte scheinen da einer anderen Meinung zu sein. Die sagen, dass wenn Transporte verdeckt durchgeführt werden, der Angreifer ja nicht wissen kann, dass gerade Geld transportiert wird. Ist auch richtig. Nur bekomme ich ohne Bewaffnung keine Versicherung. Sogar offene Transporte werden heute z.T. nicht anerkannt. Es gibt ein Urteil, bei dem das Bedürfnis war, geld aus einem Möbelhaus abzuholen. Regelmäßig zum Ende des Arbeitstages, mit einem offensichtlichen Geldtransporter. Da hat die Waffenbehörde argumentiert, dass eine Bewaffnung nichts bringt, die Gefährdung des Geldboten zu reduzieren, da sich Angreifer hinter Möbelstücken verstecken können. Meine Idee war, einfach mal zu dem Sachbearbeiter zu gehen und mit ihm zu sprechen. Allerdings haben zwei Leute mir unabhängig von einander abgeraten, das zu machen. Jetzt kann ich den Rat ignorieren und da trotzdem hingehen und mit dem Herren quatschen oder einen Anwalt beauftragen den Waffenschein und die WBK zu beantragen. Mit dem Anwalt kann ich ja dann z.B. ein Honorar auf Erfolgsbasis aushandeln. 500€ wenn der Antrag scheitert, 2.500€ bei Erfolg. Was meint ihr?
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