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IGNORED

Ablauf Kauf einer umgebauten 4mmM20-Pistole und Rückbau?


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Geschrieben

Moin,

evtl. komme ich günstig an meine Traumpistole, weil es ein 4mmM20-Umbau ist.

Wie wäre der genaue Ablauf? Ich besorge mir den Voreintrag für das Original-Kaliber. Wenn ich darauf den 4mmM20-Umbau eintragen lasse, berechtigt es mich dann trotzdem ein WS im Original-Kaliber ohne weiteres Bedürfnis zu kaufen?

Oder muss ich das WS bereits vorher mitkaufen und umbauen lassen, so dass ich die Pistole im Original-Kaliber aufgrund des WS eingetragen bekomme und das umgebaute 4mmM20-System zusätzlich?

Denke mal, dass man die Pistole nicht schadfrei zurück bauen kann.

Wie sehe es mit der 2-Wochen-Frist aus? Wenn ich die Pistole abhole und beim BüMa ändern lassen würde vor der Eintragung, läuft dann wiederrum die Frist?

Problem ist auch, die Waffe ist vom Händler. Dieser müsste mir eigentlich direkt die Pistole eintragen. Wäre dann ja eig. nur die Option vom Händler gleich ein WS auf Original-Kaliber besorgen zu lassen und im Vorfeld umbauen zu lassen, so dass er wieder eine originale Waffe eintragen kann.

Fällt das 4mmM20-WS dann mit in die 2/6-Regel?

Viele Fragen, Entschuldigung. Vielen Dank im Voraus.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Ablauf ist ganz einfach:

Du besorgst dir einen Voreintrag für die Waffe im Originalkaliber.

Der BÜMA von dem du die Waffe bekommst, baut die mit einem

Originallauf wieder zurück. Den Lauf in 4mm M20 kannst du dann

bedürfnisfrei als Wechsellauf dazu erwerben.

Wenn der Orignallauf nicht beschossen ist, muss die Waffe vor

dem Verkauf zusätzlich noch aufs Beschussamt.

Für ein 4M20 Teil gilt die 2/6 Regel auch.

Obwohl es nur Spielzeug ist.

Viele Grüße

oswald

P.S.: Wenn der 4mm Lauf nur eingeklebt ist, prüfen lassen

ob die Felder aufgebohrt wurden. Wenn nicht,

muss nur das Seelenrohr wieder raus

Bearbeitet von Merkava3
Geschrieben

Du musst definitiv jemanden dazwischenschalten, der die Bearbeitung (Rückbau) vornimmt. Das heißt, Du erwirbst nicht beim jetztigen Besitzer des 4mmM20 sondern bei Deinem BüMa/Händler.

Und dann kaufst Du eben eine gebrauchte Waffe. Alles ganz so, wie sonst.

Falls Du den Erwerb direkt vom jetztigen Besitzer machen wollen solltest (kölscher Konjunktiv:Irrealis) Dann könnte das so ablaufen (EWB als Schütze): Du besorgst Dir vom Verband eine Bescheinigung für die 4mmM20, erwirbst sie, besorgst Dir von der Behörde eine Herstellungserlaubnis, führst den Rückbau selbst durch und holst Dir die nächste Verbandsbescheinigung für's Original-Kaliber, dann führst Du den Beschuss der Waffe durch und lässt die neu eintragen. Du erkennst sicherlich auch, daß der hilfreiche Dritte die Sache vereinfacht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde zunächst mal bei dem Händler anrufen und klären, ob der Einstecklauf entfernbar ist.

Ein zweiter Lauf (mit Beschuß) wäre ja in diesem Fall sonst auch einfach zu bekommen, ist ja ein gängiges Teil im Netz.

Weitere Veränderungen sind in diesem Fall wohl nicht nötig.

Das sollte dann der Verkäufer (=Waffenhändler) machen, allerdings wird der Gesamtpreis dann nicht mehr günstig sein.

Mir sagt die Farbgebung allerdings nicht so zu.

lg Rüdiger:-)

Bearbeitet von RuedigerDE
Geschrieben

Ich würde zunächst mal bei dem Händler anrufen und klären, ob der Einstecklauf entfernbar ist.

Ein zweiter Lauf (mit Beschuß) wäre ja in diesem Fall sonst auch einfach zu bekommen, ist ja ein gängiges Teil im Netz.

Weitere Veränderungen sind in diesem Fall wohl nicht nötig.

Das sollte dann der Verkäufer (=Waffenhändler) machen, allerdings wird der Gesamtpreis dann nicht mehr günstig sein.

Mir sagt die Farbgebung allerdings nicht so zu.

lg Rüdiger:-)

Mir auch nicht ;)

Aber warum steht denn in der Auktion:

"Achtung: Erwerb nur mit EWB für Originalkaliber, Sammler-WBK oder WHE!" ?

Geschrieben

Für ein 4M20 Teil gilt die 2/6 Regel auch. Obwohl es nur Spielzeug ist.

Das dem nicht so ist musste ich meinem Sb beibringen. Und Wechselsysteme zählen auch nicht in die 2/6er Regelung. Mein Bruder hat einen Revolver mit DREI Wechselläufen....den hätte er dann " in Etappen " kaufen müssen.

Geschrieben (bearbeitet)

2/6 gilt auch für 4mmM20-Waffen, wenn diese auf Sportschützenbedürfnis ( Sportordnung, Verband, blablabla...) erworben werden!

.. und da er die Waffe nur (weil Umbau auf 4mmM20) im Originalkaliber erwerben darf (hier mit Verbandsbescheinigung).....

anders sieht es bei "geborenen" 4mm-Waffen aus, die bedürfnisfrei erworben werden. kein §14, kein 2/6 !

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

2/6 gilt auch für 4mmM20-Waffen, wenn diese auf Sportschützenbedürfnis ( Sportordnung, Verband, blablabla...) erworben werden!

.. und da er die Waffe nur (weil Umbau auf 4mmM20) im Originalkaliber erwerben darf (hier mit Verbandsbescheinigung).....

anders sieht es bei "geborenen" 4mm-Waffen aus, die bedürfnisfrei erworben werden. kein §14, kein 2/6 !

Sorry für Vollzitat, brauchte ich aber

zu 1. ja, wenn über Sportschützenbedürfnis erworben. Gilt für Umgebaute.

zu 2. Er kauft bei einem Händler. Der soll ihm entweder einen Originallauf einsetzen und als 45er verkaufen oder aus einem 45er Wechselssytem und dem Griffstück eine " neue 45er " bauen. Dann ist das 4mm ein Wechselsystem und fällt auch nicht unter 2/6

zu 3. Stimmt, darauf bezog sich mein erster Satz oben

Und 45 ist eine Annahme weil dazu keine Aussage kam, geht natürlich auch bei anderen Kalibern :drinks:

Geschrieben

Du besorgst Dir vom Verband eine Bescheinigung für die 4mmM20

2/6 gilt auch für 4mmM20-Waffen, wenn diese auf Sportschützenbedürfnis ( Sportordnung, Verband, blablabla...) erworben werden!

Ach echt? In welcher vom BVA anerkannten Sportordnung gibt es denn eine Disziplin für Waffen im Kaliber 4 mm M20?

Geschrieben (bearbeitet)

Ach echt? In welcher vom BVA anerkannten Sportordnung gibt es denn eine Disziplin für Waffen im Kaliber 4 mm M20?

Du hast es nicht verstanden.

Du brauchst die Befürwortung für das original Kaliber, weil es eine gekorene 4mm M20 ist. Dieses wurde von alzi bereits in #8 geschrieben.

Warum das so ist dürfte jedem mit der Materie Waffen befassten Schützen klar sein.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Für ein 4M20 Teil gilt die 2/6 Regel auch.

Obwohl es nur Spielzeug ist.

Viele Grüße

Aber warum bitte schön sind denn dann 4mmM20 EWB pflichtig, also auch die Modelle die nicht rückbaufähig sind da sie direkt

als 4mmM20 hergestellt wurden wie einige Erma und Weihrauch-Pistolen/Revolver diese können auch nicht auf ein größeres

Kaliber erweitert werden, die Energie liegt bei den 4mmM20 zT. unter der eines starken Luftgewehres.

Geschrieben (bearbeitet)

also auch die Modelle die nicht rückbaufähig sind da sie direkt

als 4mmM20 hergestellt wurden wie einige Erma und Weihrauch-Pistolen/Revolver diese können auch nicht auf ein größeres

Kaliber erweitert werden,

Für die zählt 2/6 ja auch nicht. Die werden ja auch nicht nach § 14 Genehmigt. 2/6 gilt nur für Waffen die nach diesem § genehmigt werden.

WBK wohl weil " Feuerwaffen " aber Bedürfnisfrei

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Aber warum bitte schön sind denn dann 4mmM20 EWB pflichtig, also auch die Modelle die nicht rückbaufähig sind da sie direkt

als 4mmM20 hergestellt wurden wie einige Erma und Weihrauch-Pistolen/Revolver diese können auch nicht auf ein größeres

Kaliber erweitert werden, die Energie liegt bei den 4mmM20 zT. unter der eines starken Luftgewehres.

Wie PetMan geschrieben hat, sind 4mmM20 Waffen durch den Antrieb des Geschösschens mittels Zündsatz "Feuerwaffen" i.S.d. WaffG, da hier "heisse Gase" zum Antrieb verwendet werden, im Gegensatz zu den Druckluftwaffen, die "kalte Treibgase" nutzen.

Hier ist also tatsächlich nicht die Geschossenergie zur rechtlichen Einstufung entscheidend sondern die Antriebsart der Geschosse.

Dazu kommt dann obendrauf noch die Herkunft, sei es durch Umbau einer Waffe, die vorher über 7,5 Joule Geschossenergie hatte oder durch Neubau mit ab Werk immer unter 7,5 Joule, wobei für letztere Feuerwaffen kein Bedürfnisnachweis für den Erwerb notwendig ist, erstere unterliegen auch nach der Umarbeitung den Anforderungen, denen die ursprüngliche Waffe unterlegen hätte.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wie PetMan geschrieben hat, sind 4mmM20 Waffen durch den Antrieb des Geschösschens mittels Zündsatz "Feuerwaffen" i.S.d. WaffG, da hier "heisse Gase" zum Antrieb verwendet werden, im Gegensatz zu den Druckluftwaffen, die "kalte Treibgase" nutzen.

Hier ist also tatsächlich nicht die Geschossenergie zur rechtlichen Einstufung entscheidend sondern die Antriebsart der Geschosse.

Dazu kommt dann obendrauf noch die Herkunft, sei es durch Umbau einer Waffe, die vorher über 7,5 Joule Geschossenergie hatte oder durch Neubau mit ab Werk immer unter 7,5 Joule, wobei für letztere Feuerwaffen kein Bedürfnisnachweis für den Erwerb notwendig ist, erstere unterliegen auch nach der Umarbeitung den Anforderungen, denen die ursprüngliche Waffe unterlegen hätte.

Wenn ich mich recht erinnern kann gab es vor noch nicht allzu langer Zeit Einsteckpatronen für LEP Revolver unter anderen für

den nicht EWB pflichtigen Bull Barell Revolver (ähnlich Fangschussgeber) vorn kam unter eine Kappe ein Diabolo und hinten

wurde ein Zündhütchen eingesteckt, daß wäre ja dann auch eine "Feuerwaffe" war aber frei erhältlich.

Wenn jemand eine Gaspistole nimmt dort einen mit passenden Gewinde versehenen 6,35iger Luftgewehrlauf einschraubt

und damit entsprechende Geschosse verschießt wäre es ja devinitiv (und wirksamer als 4mmM20) auch eine Feuerwaffe

aber schwerer nachzuweisen da der Lauf abgeschraubt werden kann.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mich recht erinnern kann gab es vor noch nicht allzu langer Zeit Einsteckpatronen für LEP Revolver unter anderen für

den nicht EWB pflichtigen Bull Barell Revolver (ähnlich Fangschussgeber) vorn kam unter eine Kappe ein Diabolo und hinten

wurde ein Zündhütchen eingesteckt, daß wäre ja dann auch eine "Feuerwaffe" war aber frei erhältlich.

Man möge mich gerne korrigieren, wenn ich das falsch sehe, aber in diesem Fall war die Waffe ja zum Verschuss von Geschossen mit kalten Gasen (LEP = Luftdruckenergiepatrone) gedacht, daher ist die Waffe ansich frei ab 18 erwerbbar, wenn sie unter 7,5 Joule liegt, geprüft und entsprechend gekennzeichnet ist.

Wenn jetzt ein Drittanbieter eine Einsteckpatrone anbietet, die aus einer freien Waffe eine Feuerwaffe macht, dann ist das erstmal das Problem eines potentiellen Nutzers und nicht der Waffe selbst. Hier wird - bewusst oder unbewusst - in den Grenzbereichen des Waffengesetzes operiert. Ich gestehe dem Gesetzgeber gerne zu, dass er nicht jede denkbare Kombination an eventuell mal Möglichem direkt ausformuliert abdeckt.

Das es natürlich immer wieder jemanden gibt, der entweder das implizite Verbot nicht im Gesetz findet oder auf der Basis arbeitet, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist, stelle ich gar nicht in Frage, das ist halt so.

Hier stellt sich auch die Frage, ob die Waffe ansich noch frei erwerbbar ist, wenn keine kalten Gase mehr zum Antrieb verwendet werden, siehe

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, hier die Nummern 1.1 und 1.2. Beide verweisen für freie Waffen explizit auf die Verwendung kalter Treibgase.

Selbst wenn diese Einlegepatrone selbst mit einem F gekennzeichnet ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man sie mit jeder Waffe verschiessen darf. Dieser Art Einlegepatronen sind häufig ursprünglich für EWB-pflichtige Waffen gedacht, um damit mit geringerer Energie schiessen zu können, nicht zum "Aufrüsten" von Druckluftwaffen.

Jetzt wäre die Frage, ob diese Patronen noch erwerbbar sind, nachdem die zuständigen Behörden nach einer Anlaufphase drauf aufmerksam geworden sind. Weisst Du noch, wo Du solche Angebote gesehen hast und ob es die noch gibt?

Hier habe ich was gefunden, was dem von Dir beschriebenen entsprechen könnte, ist aber nicht (mehr?) lieferbar und gemäß der Beschreibung auch für 4mmM20-Waffen (die ja eh' schon Feuerwaffen i.S.d. WaffG sind) gedacht, passt also nicht 100%ig: http://www.erich-bischof.de/main-s-einlegepatronen.htm

Wenn man diesem Thread auf CO2air.de glauben schenken darf, war das auch der Anbieter der LEP-Konversionen, die finde ich auf der Webseite aber nicht mehr. Ich vermute stark, dass das seine Gründe haben wird...

http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadid=11378

Die Bilder von Webseite und Thread sind zumindest stark ähnlich.

Die dort zitierte Gebotsbeschreibung von eGun verweist ebenfalls wieder auf auf LEP konvertierte Feuerwaffen, die zu diesem Zeitpunkt ja bereits Feuerwaffen gleichgestellt sind. Dass diese Patronen dann auch in anderen LEP-Waffen nutzbar sind, ist vermutlich nur in Kauf genommen worden bei der Entwicklung, oder man hat einfach nicht an die (rechtlichen) Folgen gedacht. Kann ja passieren, wenn einen die Begeisterung für eine nette Idee mitreisst. Da will ich nicht mal Absicht unterstellen.

Am Ende wird dadurch in China kein Sack Reis umfallen und auf zusätzliche Amokläufe müssen wir uns wohl auch nicht einstellen.

Trotzdem kann das bei einer aus irgendeinem Anlass stattfindenden Kontrolle für den Besitzer trotzdem unangenehm werden.

Wenn jemand eine Gaspistole nimmt dort einen mit passenden Gewinde versehenen 6,35iger Luftgewehrlauf einschraubt

und damit entsprechende Geschosse verschießt wäre es ja devinitiv (und wirksamer als 4mmM20) auch eine Feuerwaffe

aber schwerer nachzuweisen da der Lauf abgeschraubt werden kann.

Da reden wir aber bereits von der unerlaubten Herstellung einer Schusswaffe und von Straftatbeständen.

Ob das jetzt einfach oder schwer nachweisbar ist, ist dabei ja erstmal irrelevant.

Beim Thema 4mmM20 ging es dem Gesetzgeber ja primär um potentiell rückbaubare konvertierte ehemalige Großkaliberwaffen.

Es ging also um die Gefährdung durch die rückgebaute Grosskaliberwaffe und nicht um die Gefährlichkeit von 4mmM20-Waffen ansich.

Die "Aufrüstung" von freien Druckluft- oder SRS-Waffen ist damit nicht adressiert worden.

Bearbeitet von German
  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hänge mich nach rd. 1/2 Jahr an den Fred, weil ich mich seit einiger Zeit mit ähnlicher Fragestellung beschäftige.

Bin bereits im Besitz einer auf 4mmM20 umgebauten Originalwaffe.

Die ist auf meine grüne Karte eingetragen.

Soviel ich weiß, werdern derartige Umbauten mittlerweile rechtlich wie Originalwaffen behandelt.

Der Umbau ist nur mittels Ersatzlauf wieder rückzubauen. Der Originallauf ist durch den Umbau im Eimer.

Wenn nun die Waffe wie eine des Originalkalibers behandelt wird, könnte ich mir doch auch das Originalkaliber eintragen lassen und natürlich einen entsprechenden Wechsellauf kaufen.

Soweit die Theorie oder besser Vorstellung gem. logischer Schlussfolgerung.

Muss ich da den Weg über den Verbandsbedürfnisbefürwortungsantrag (geiles Wort, gell?) gehen oder hat's schon jemand ohne, d.h. per Vorsprache beim SB geschafft?

Bitte um Erfahrungsberichte.

Gruß

Brestan

Geschrieben

Selbstverständlich darfst du das volle Programm nochmal von vorne genießen. Incl.der Bettelei beim Verband falls du schon eine Waffe im entsprechenden Kaliber hast.

Dem logischen deutsches (W)Affenrecht sei dank!

Geschrieben

Ich habe eine auf 4mmM20 umgebaute 9mm wieder rückbauen lassen. Normale Bescheinigung vom Verband und Antrag auf dem Amt. Der Büxer hatte den eingeklebten 4mm lauf in 15 Minuten draussen und hat mir eine Bescheinigung über den Rückbau ausgestellt. Damit die 9mm Waffe dann eintragen lassen. Bei dem Eintrag der 4mm Waffe steht als " Überlassen" an drin : Siehe lfd Nr5, das ist dann der Eintrag der Waffe als 9mm. Einfach Kaliber ändern und abstempeln ging wohl nicht............

Geschrieben

Das war der Grund für die waffenrechtliche Umbewertung der gekorenen 4mmM20-Waffen.

Der Grund lag eher in den LEP begründet. Die 4mm waren ja trotzdem in WBK`s eingetragen, die umgebauten LEP , wenn sie den dann wirklich richtig umgebaut wurden, verschwanden aus den Waffenbüchern der Händler und waren nicht mehr nach zu verfolgen.Grade die Schlitten von 1911ern waren da mehr als Halbherzig geändert worden, Schweißpunkte teils schon im Geschäft wieder entfernt.Da reichte ein neuer Lauf um sie wieder Schussfähig zu machen und die mussten zu der Zeit als Wechselläufe ja nicht eingetragen werden. Oder die LEP Läufe wurden auch nur eingeklebt, und nicht wie verlangt erst der Originallauf ausgebohrt . Da steckte viel kriminelle Energie drin.Auch viele 9mm Glocks gingen damals diesen weg, die wurden wohl nur auf dem Papier umgebaut . Damals war ja ein Herr B. aus dem L.....wald maßgeblich dran beteilgt hier im Saarland.Die umgebauten 4mm fielen der Regelung halt mit zum Opfer.

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