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Brestan

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  1. Hänge mich nach rd. 1/2 Jahr an den Fred, weil ich mich seit einiger Zeit mit ähnlicher Fragestellung beschäftige. Bin bereits im Besitz einer auf 4mmM20 umgebauten Originalwaffe. Die ist auf meine grüne Karte eingetragen. Soviel ich weiß, werdern derartige Umbauten mittlerweile rechtlich wie Originalwaffen behandelt. Der Umbau ist nur mittels Ersatzlauf wieder rückzubauen. Der Originallauf ist durch den Umbau im Eimer. Wenn nun die Waffe wie eine des Originalkalibers behandelt wird, könnte ich mir doch auch das Originalkaliber eintragen lassen und natürlich einen entsprechenden Wechsellauf kaufen. Soweit die Theorie oder besser Vorstellung gem. logischer Schlussfolgerung. Muss ich da den Weg über den Verbandsbedürfnisbefürwortungsantrag (geiles Wort, gell?) gehen oder hat's schon jemand ohne, d.h. per Vorsprache beim SB geschafft? Bitte um Erfahrungsberichte. Gruß Brestan
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