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IGNORED

SLB auf Jagdschein gekauft, Problem mit Behörde


Plotzki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ja sicher sind HA auf der Jagd natürlich erstmal nicht sehr gerne gesehen, vor allem nicht von ALTjägern.

Nach meiner Erfahrung hat sich die Betrachtungsweise der HA da in den letzten Jahren aber ziemlich geändert.

Etwas umstritten sind, vor allem in "lodenkonservativen" Kreisen, sind vielleicht noch die HA in sog. "militärischem Stil".

Aber bezüglich typisch "jagdlich gestalteter" HA renommierter Hersteller (z.B. Sauer 303, Merkel SR1, Browning BAR u.a.) ist die Diskussion weitestgehend abgeebbt. Ich habe schon Leute, die ich tendenziell als konservative Jäger einstufen würde, mit leuchtenden Augen im Schießkino erlebt, wenn sie z.B. mit der S 303 schießen konnten.

Geschrieben

...Er hat etwas irritiert geschaut und mir dann zu verstehen gegeben das das völlig egal ist, ...

Guter SB, meine Behörde hat mir anderes in die WBK eingetragen und das greift wie die Pest um sich !

...Spätestens mit der Möglichkeit der Entleihe zum vom Bedürfnis gedeckten Zweck ist bei Leuten, die mehrere Bedürfnisse in einer Person vereinigen, diese Diskussion ohnehin eine Geisterdiskussion.

Die Diskussion hatten wir auch schon.

Es ist ungeklärt ob ich mir selbst etwas leihen kann und mir vielleicht sogar selber einen Leihschein ausstellen muss.

Geschrieben

Dann mach halt jagdliches Übungsschießen am Schießstand.

Oder schieß´ im Revier auf Scheiben. Dann kannst das 30er Fruchtmagazin nutzen,

Jaja, erinnert man sich an den ellenlangen Thread hier im Unterforum "Waffenrecht", als es um den Fall ging, wo in Nürnberg auf einem Schießstand jemand von der Polizei "hopsgenommen" worden ist und dann die Waffen eingezogen ...?!?

Nach einigen Jahren ist durchgesickert, daß es anscheinend sich um GENAU DIE Konstellation gehandelt hat:

Jagdscheininhaber rammt auf Schießstand 30er-Magazin ins AR-15 und legt los.

Schützenkollege (von Beruf Polizist) ruft daraufhin seine Berufskollegen.

Ob der Schütze bis heute seine Waffen wieder zurückbekommen hat, ist mir nicht bekannt.

Und das bei einem Nürnberger Ordnungsamt, das, vorsichtig formuliert, nicht als schützenunfreundlich bekannt ist.

Grüße

Iggy

p.s. Man könnte auch sagen: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Geschrieben

...Jagdscheininhaber rammt auf Schießstand 30er-Magazin ins AR-15 und legt los...

Bei einem 30er ist das bei jedem Schützen ein klares Ding, was ist aber wenn ich das 10er benutze und dann bei zufälligen Kontrolle auffalle ?

Geschrieben

Bei einem 30er ist das bei jedem Schützen ein klares Ding, was ist aber wenn ich das 10er benutze und dann bei zufälligen Kontrolle auffalle ?

Schau' zusätzlich mal, auf welches Zitat ich mich bezogen hatte!

DANKE!

Grüße

Iggy

Geschrieben

Es ist ungeklärt ob ich mir selbst etwas leihen kann und mir vielleicht sogar selber einen Leihschein ausstellen muss.

Wenn du als Jäger dem Herrn XY aus Buxtehude deine Büchse drei Wochen lang zu seinem berechtigten Bedürfniszweck Schießsport überlassen darfst -

aus welchem Grund bitteschön sollst du sie dir dann nicht selbst zum berechtigten Bedürfniszweck Schießsport überlassen dürfen?

"Ungeklärt" ist da für mich - bis zum sehr gut begründeten Beleg des Gegenteils - nichts.

Zusatz:

Ein Leihscheinpapierchen für einen selbst wäre zwar leicht grotesk, aber im Zeitalter von Kopierer, Drucker& Co. kein entscheidendes Hindernis...

Geschrieben

Rechtlich kann man sich selber nichts leihen, eine Leihe benötigt zwingend 2 natürliche oder juristische Personen.

Man müsste dann für den Fall eine Konstruktion ala: "Ich als Jäger leihe sie einem Sportschützenkollegen, der gerade auf dem Stand ist, per Leihschein, dieser überlässt sie mir wieder zum sportlichen Schießen auf dem Stand für welches ja keine besonderen Vorraussetzungen oder Bedürfnisse vorliegen müssen." herstellen.

Am besten geht so etwas mit einem ebenfalls schießenden und berechtigten Ehe-/Lebenspartner, dann umgeht man sogar noch etwaige Probleme, die sie einem wegen des Transportes der Jagdwaffe zum Sportschiessstand einschenken könnten.

Für sinnvoll halte ich das alles nicht, aber wenn man nun mal in einem speziellen Fall die Vermischung der Bedürfnisse nicht an der natürlichen Person, sondern (meiner Meinung nach rechtswidrig) an der Waffe festgemacht hat, wäre das ein Weg, das System rechtlich wieder auszutricksen...

Geschrieben

Das Argumentation ist eine andere:

Wenn ich als Sportschütze meine Büchse einem Jäger zur Jagd leihen darf, oder andersrum er mir eine Büchse zum sportlichen Schießen, dann wäre es eine Benachteiligung für den Betroffenen, wenn diese beiden Eigenschaften in einer Person vereint sind.

Kurz: Wenn ich eine Waffe zu Jagd-/Sportzwecken verleihen darf, dann darf ich sie selbst auch dazu nutzen (wenn ich grundsätzlich dazu berechtigt bin).

Geschrieben

..."Ungeklärt" ist da für mich - bis zum sehr gut begründeten Beleg des Gegenteils - nichts...

Rechtlich gesehen kann man sich selbst nichts leihen.

Das BGB bezieht sich dabei n.m.K. auf geschäftliche Dinge zur Gewinnerzielung und genau das ist ja beim Waffenleihen nicht der Fall.

Deshalb ist es ungeklärt. Ob du das jetzt glaubst oder nicht. Lass es dir von einer rechtskundigen Person bestätigen.

Du darfst mir aber glauben das ich mich eingehend damit anlässlich meiner Klage beschäftigt habe

... dann wäre es eine Benachteiligung für den Betroffenen, wenn diese beiden Eigenschaften in einer Person vereint sind...

Nicht: "...dann wäre es ...", sondern: "...es ist eine..."

Bingo !!!!!

Geschrieben

Man müsste dann für den Fall eine Konstruktion ala: "Ich als Jäger leihe sie einem Sportschützenkollegen, der gerade auf dem Stand ist, per Leihschein, dieser überlässt sie mir wieder zum sportlichen Schießen auf dem Stand für welches ja keine besonderen Vorraussetzungen oder Bedürfnisse vorliegen müssen." herstellen.

...... wäre das ein Weg, das System rechtlich wieder auszutricksen...

Was hilft gegen Beulen - ich bin nämlich gerade vom Stuhl gefallen?

Gerade diese Tricksereien bringen die Genehmigungsbehörden auf den Plan.

Sollten die anstehenden Verhandlungen ergeben, dass für dem Bedürfnisgrund "Jagdscheininhaber" eigentlich nur Kat. C HA erwerbbar sind und dies Schule machen, war es das. So etwas spricht sich in Behördenkreisen nämlich schnell herum.

Also immer schon beim unbegrenzten "HA-haben-will" den Jagdschein empfehlen oder tricksen bis die Schwarte kracht.

Manfred

Geschrieben

...Also immer schon beim unbegrenzten "HA-haben-will" den Jagdschein empfehlen oder tricksen bis die Schwarte kracht....

Nicht alles das was man darf, muss man machen.

Einen Schritt weiter denken ist unmodern. Geiz ist geil usw.

Geschrieben
Deshalb ist es ungeklärt. Ob du das jetzt glaubst oder nicht. Lass es dir von einer rechtskundigen Person bestätigen.

Ich beteilige mich schlicht nicht an einer solchen Schizophrenie - denn genau das ist die Denke, nach der Aufspalterei bezüglich von Bedürfnisgrundlagen betrieben wird, welche in ein und derselben Person vereint sind.

Wenn ich an Dritte zur Verwendung überlassen darf, darf ich auch berechtigt selbst verwenden. Möge mir das jemand widerlegen.

Geschrieben

Ergänzung:

In der Praxis relevant (bzw. so, dass ein Übelmeinender einen "Strick" daraus drehen könnte), war das Thema jagdliche/sportliche Verwendung bei mir bislang ohnehin nicht.

Langwaffen: die meisten der auf schießsportlicher Bedürfnisgrundlage erworbenen Büchsen und Flinten werden von mir im Regelfall nicht jagdlich verwendet, da ich mittlerweile spezialisierte Waffen hierfür habe; das gilt für die klar "sportlich erkennbaren" auf WBK Gelb. Anders kann es bei einer meiner beiden auf WBK Grün "sportlich" erworbenen HA-Büchsen (wäre mit ihrem ZF gut geeignet) aussehen; bei jagdlicher Verwendung wäre aus der WBK heraus aber ohnehin kein Verwendungszweck festgeschrieben und erkennbar.

Kurzwaffen: ich habe mir nach meiner Handvoll auf schießsportlicher Bedürfnisgrundlage angeschafften KWs keine "jagdliche" KW mehr angeschafft, sondern nehme hin und wieder eine der geeigneten KW jagdlich mit. Keine der (relevanten) KWs ist in der WBK als "sportliche" gekennzeichnet. Das Thema stellt sich also in der Praxis nicht. Sollte es irgendein Problem geben, hätte der SB am folgenden Tag den Antrag auf mind. eine zusätzliche, jagdliche KW auf dem Tisch - mehr Waffen ins Volk...

Geschrieben

Kleine, aber wichtige Ergänzung:

Das Thema stellt sich mir also in der Praxis nicht.

Sollte es irgendein Problem geben, hätte der SB am folgenden Tag den Antrag auf mind. eine zusätzliche, jagdliche KW auf dem Tisch - mehr Waffen ins Volk...

d´accord

Michael

Geschrieben

Jaja, erinnert man sich an den ellenlangen Thread hier im Unterforum "Waffenrecht", als es um den Fall ging, wo in Nürnberg auf einem Schießstand jemand von der Polizei "hopsgenommen" worden ist und dann die Waffen eingezogen ...?!?

Nach einigen Jahren ist durchgesickert, daß es anscheinend sich um GENAU DIE Konstellation gehandelt hat:

Jagdscheininhaber rammt auf Schießstand 30er-Magazin ins AR-15 und legt los.

Schützenkollege (von Beruf Polizist) ruft daraufhin seine Berufskollegen.

Ob der Schütze bis heute seine Waffen wieder zurückbekommen hat, ist mir nicht bekannt.

Und das bei einem Nürnberger Ordnungsamt, das, vorsichtig formuliert, nicht als schützenunfreundlich bekannt ist.

Grüße

Iggy

p.s. Man könnte auch sagen: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

soweit ich mich erinnere gabs in dem von dir genannten fall noch einige weitere wichtige details...

beim jäger spricht nichts gegen das schiessen mit eingeschobenem 30er magazin - ausser der schuss auf wild... http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

es gibt viele weitere konstellationen wo die magazingröße hingegen wurscht ist.

IMI

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sehe ich das richtig dass ich ( bei Erwerb HA a la AR 15 mit ausschliesslichem 2 Schuss Magazin herausnehmbar) auf Eintrag in Kategorie C achten muss?

Danke!

Geschrieben

Du müsstest auf Eintrag in Kategorie B achten. Kat. C. träfe nur zu, wenn der HA ein nicht herausnehmbares (also verbolztes oder sonstwie dauerhaft angebrachtes) 2er Magazin dran hätte. Abgesehen davon dürfte dann auch das Aussehen der Waffe nicht der einer modernen Kriegswaffe entsprechen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

durch das NWR kann jeder Zuständige sehen welche Waffe mit welchem Bedürfnisgrund "belegt ist". Der normale Streifenpolizist kann dies allerdings nur über seine Leitstelle prüfen. Will mich also jemand "ärgern" bekomme ich garantiert Schwierigkeiten mit dem Amt.

Geschrieben

.....bekomme ich garantiert Schwierigkeiten mit dem Amt.

Worüber sich streiten lässt...

Über die Zulässigkeiten beim Zusammentreffen mehrerer Bedürfnisgrundlagen in einer Person (und dann noch dem Überlassen zum berechtigten Bedürfniszweck...) wurde schon ausführlich diskutiert.

Geschrieben

Nein, das geht noch einfacher:

...

Das geht sogar noch einfacher, der Ladenbesitzer/Verkäufer kümmert sich bei der Behörde um den Nachweis der "weissen Weste", dann bezahlst du und gehst. Was du letztlich mit dem Prügel anstellst, wo du den unterstellst, kann dem Verkäufer, der Behörde und allen anderen egal sein, solange du damit keine Scheisse baust und der Eumel nicht abhanden kommt.

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