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IGNORED

SLB auf Jagdschein gekauft, Problem mit Behörde


Plotzki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmm, dann bin ich ja gespannt auf den kommenden Voreintrag auf JS...

Jagdschein Voreintrag Langwaffen????

§13 (3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.

Nix Voreintrag, Laden kaufen eintagen lassen.

Man, man, man. Grade 8min und ich bin schon der dritte der das selbe schreibt.

Geschrieben

Für den Erwerb einer Langwaffe auf der Bedürfnisgrundlage eines gültigen Jahres-/Drei-Jahres-Jagdscheins bedarf es keines Voreintrages.

Dies schließt den Erwerb von Selbstladegewehren ein.

CM

@CM, bumm, Hephaistos

Gut zu wissen, danke für den Tip. Kann ich also gleich auf "Bestellen" klicken ohne vorher zum Amt zu müssen... :)

Geschrieben

.... ohne vorher zum Amt zu müssen...

Du hast einen Jagdschein, einen wirklich echten, so mit Kurs, Schule, Prüfung und oder so ? :s75:

Geschrieben

Auf meinem ruger ranch rifle, das irgendwann mal von frankonia an einen Jäger verkauft wurde, ist sogar "2 schuss" am lauf bei den beschusszeichen eingeschlagen!

Das sind die irrsten überhaupt.

Die wollten mir eine .22er Walther M4 nur verkaufen, wenn sie das auf 2 Schuss blockierte 30er Magazin im Schacht der Waffe festgedübelt hätten.

Das wäre so Vorschrift war die Aussage. Ich habe es dann woanders gekauft, der wollte sogar mein Geld dafür haben.

Geschrieben

Du hast einen Jagdschein, einen wirklich echten, so mit Kurs, Schule, Prüfung und oder so ? :s75:

:s75: Ja, seit 4.2011! Nur mit Jagdgelegenheit ist hier dünn und teuer... und nur Raubwild beim Bauern um die Ecke ist etwas langweilig.

Geschrieben

...seit 4.2011

Sehr gut, dann kann alles nur noch besser werden.

Für deine beiden KW, wenn überhaupt gewünscht , musst du allerdings einen Voreintrag haben.

Geschrieben

Sehr gut, dann kann alles nur noch besser werden.

Für deine beiden KW, wenn überhaupt gewünscht , musst du allerdings einen Voreintrag haben.

Habe ich... die Glock 19 ist bestellt!

Geschrieben

Auf meinem ruger ranch rifle, das irgendwann mal von frankonia an einen Jäger verkauft wurde, ist sogar "2 schuss" am lauf bei den beschusszeichen eingeschlagen!

Das kommt dann aus der Zeit von vor dem 01.04.2003,

weil es dort Jägern durchs WaffG explizit verboten war, SL Langwaffen

mit größeren Kapazitäten als 2 Schuß im Mag. zu erwerben und

5 oder 10 schüssige nur gegen Voreintrag auf grüne WBK für Sportschützen verkauft wurden.

Die 2 schüssige war demnach die "Jägerversion".

Geschrieben

Letztlich: die Magazinbeschränkung in den sachlichen Verboten des BJG ist eh' Kinderkappes und hat gaaanz andere Ursprünge (aus den 1970ern, Deckmäntelchen "Vogelschutz", gemeint waren damals SL-Flinten auf großen Treibjagden, als es noch mehr Niederwild gab). Hoffentlich wird sie abgeschafft.

Hast Du eine Quelle wo sich das nachlesen läßt?

Ich halte es für wesentlich sinnvoller vor Gericht die geschichtlichen Grundlagen dieser 2 Schußmagazine zu nennen und dann darauf hinzuweisen das die Waffe nun mal kein 2 Schußmagazin sondern einen Magazinschacht hat, das fast alle jagdlich genutzten Selbstladewaffen entweder ein Magazinschacht oder aber ein nachträglich begrenztes Röhrenmaganzin haben und das ich für den Schuß auf Wild selbstverständlich ein gesetzeskonformes Magazin benutzen werde halt nur keine Eintragung haben möchte die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Derartige Falscheintragungen können ja auch zu echten Problemen führen.

Dann noch zu erwähnen das ein Magazin frei verkäuflich ist, und wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte 100 Schuß Magazine eben nicht für 12 jährige zu haben währen, kann in meinen Augen auch nicht schaden.

Das halte ich jedenfalls für besser als ständig auf dem Jagdschutz rumzureiten.

Geschrieben

...Ich halte es für wesentlich sinnvoller vor Gericht die geschichtlichen Grundlagen dieser 2 Schußmagazine zu nennen und dann darauf hinzuweisen das die Waffe nun mal kein 2 Schußmagazin sondern einen Magazinschacht hat, das fast alle jagdlich genutzten Selbstladewaffen entweder ein Magazinschacht oder aber ein nachträglich begrenztes Röhrenmaganzin haben und das ich für den Schuß auf Wild selbstverständlich ein gesetzeskonformes Magazin benutzen werde halt nur keine Eintragung haben möchte die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Derartige Falscheintragungen können ja auch zu echten Problemen führen.

Dann noch zu erwähnen das ein Magazin frei verkäuflich ist, und wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte 100 Schuß Magazine eben nicht für 12 jährige zu haben währen, kann in meinen Augen auch nicht schaden.

Das halte ich jedenfalls für besser als ständig auf dem Jagdschutz rumzureiten.

Du bist Jäger ?

Kaufe eine SLB und widerspreche dem 2 Schussmagazin generell oder beim Eintrag in die WBK im speziellen.

Klage vor dem VG

Also keine Reden schwingen was du besser findest sondern aktiv handeln.

Ach ja: Glaubst du mein RA ist doof und war noch nie vor Gericht mit dem Thema ?

Der Jagdschutz war bei den vorhanden Klagen nie ein Thema, nur mal so.

Du weisst was eine Feststellungsklage ist ?

Geschrieben

Selbst wen ich zur Zeit ausreichend Geld hätte mich mit allem Gewünschten zu versorgen wüßte ich immer noch nicht was mein SB davon machen würde.

coltrdragon, ich habe weder vor Dir noch Deinem Rechtsanwalt ans Bein zu pissen also bleib locker.

Ich halte diese Argumentation eben für besser. Für mich währe das etwas Handfestes. Der Jagdschutz ist für mich allenfalls etwas theoretisches. Ich mußte noch nie Hund oder Katze erschießen, noch nie einen Wilderer stellen.

Wer weiß, wenn man nachlesen könnte wann und warum es zu dieser 2 Schußbegrenzung (die ja eine 3 Schußbegrenzung ist, auch da stimmen einige WBK nicht mit der Wirklichkeit überein) kam könnte es eventuell auch Dir und Deinem RA weiterhelfen.

Könnte, muß nicht, coltrdragon ich werde Dir keinesfalls vorschreiben was Du zu tun hast.

Geschrieben

Warum reitest du so negativ auf dem Thema Jagdschutz herum?

Es ist zumindest ein Faktor der befugten Jagdausübung, die nicht aus dem Schuss auf Wild besteht.

Was man alles sonst noch mit HA darf, steht im § 36 WaffG.

Ob ein Anwalt das Argument Jagdschutz nun verwendet oder nicht, ist Teil seiner Strategie.

Geschrieben

...Der Jagdschutz ist für mich allenfalls etwas theoretisches....

In den Fällen zur 2 Schuss Magazin SLB Problematik ist nie mit Jagdschutz und das man Hund, Katze, Wilderer mit 2, 10, 20+ Schussmagazin entgegentreten muss vor Gericht argumentiert worden.

Geschrieben

Ich reite da nicht negativ drauf rum, ich halte das Argument Jagdschutz in einer Gerichtverhandlung für nicht ganz so toll.

Ich sag es mal ganz einfach, mir schräg gegenüber wohnt ein stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Der geht nicht auf Jagd, der hat nichts mit Jagd am Hut, der hat aber einen großen lustigen Hund welcher das mit der Jagd leider völlig anders sieht. Komm diesem Richter mal mit Jagdschutz.

Ich habe gelernt das sich Richter gern mal fragen (nicht immer, kommt aber vor) was die Mütter und Väter eines Gesetzes sich bei diesem Gesetz gedacht haben. Belege dafür das sich die Mütter und Väter dieser albernen zwei Schuß Regelung eben nicht die innere Sicherheit sondern den Vogelschutz auf die Fahnen geschrieben haben halte ich deshalb schon mal für super und hätte sie gern für eine eventuelle spätere Auseinandersetzung. Was ist daran schlimm.

Außerdem habe ich gelernt das sich Urkunden nach der Wirklichkeit, nicht die Wirklichkeit nach Urkunden zu richten hat. Deshalb halte ich das Argument, daß die entsprechende Waffe nun mal kein 2 Schußmagazin sondern einen Magazinschacht für Wechselmagazine hat für gut.

Außerdem halte ich es für gut zu erklären das es schon seit Einführung dieses Gesetzes gelebte Praxis ist bei der Jagd entsprechende Wechselmagazine oder längere, jedoch begrenzte Röhrenmagazine zu verwenden.

Selbstverständlich werde ich jedoch keinem außer eventuell meinem eigenen Anwalt vorschreiben wie er zu Argumentieren hat.

Ob jemand die von mir gebrachten Argumente ganz, in Teilen, zusätzlich oder garnicht verwendet bleibt doch jedem selbst überlassen. Es tut echt nicht not angepisst zu sein.

Stehen bleibt einzig meine Frage ob jemand etwas zum nachlesen darüber hat, daß in den 1970er die 2Schußmagazine auf Grund des Vogelschutzes ins Gesetz kamen.

Geschrieben

@TE:

Das wesentliche Problem für Dich, aber auch das insgesamt fatal Drohende, ist doch, dass man perspektivisch Jägern nur noch Halbautomaten nach Kat. C eintragen möchte. Dabei geht es dann nicht mehr nur um die Verwendung eines 2-Schuss-Magazins,sondern:

  • nach 2.5 dürfte das Magazin gar nicht mehr abnehmbar sein - auch nicht mit allgemein gebräuchlichen Mittel (wie z.B. mit der Patronenspitze California-legale "Fest"Magazine); dass Frankonia dass das 2-Schuss-Mag bei der Colt- 16 KK-Variante verbolzen wollte, wäre damit sogar erklärt
  • nach 2.6 dürften dann auch etwas führigere SL-Flinten und Repetierflinten < 60 cm Lauflänge nicht mehr an Jäger verkauft werden, denn auch alle 2-schüssigen SL-Flinten, egal wie jagdlich sie aussehen, sind mit z.B. 56 cm-Lauf stets Kat. B-Langwaffen.
  • nach 2.7 dürften aber auch jedwede Anscheinswaffen, die halbautomatisch schiessen und auf 2-Schuss blockiert sind, nicht mehr an Jäger verkauft werden. Frankonia hätte dann strenggenommen den Colt 16 KK-Verschnitt somit generell nicht mehr an Jäger verkaufen dürfen, denn es ist immer noch eine Anscheinswaffe und damit Kat. B.

Die 2-Schussregelung in 2.4 wird den DJV wenig kratzen, 2.5 und vor allem 2.6 schon eher; insofern hoffe ich, dass ein generelles Verbot von Kat. B Langwaffen für Jäger nicht kommt.

Falls der TE seiner Behörde andere Gründe (z.B. Aussehen/Anschein oder Lauflänge) der Behörde benennen kann, warum seine Waffe nicht Kat C sein kann, wäre es aktuell vielleicht leichter möglich, Kat. B eingetragen zu bekommen.

Insgesamt aber zeigen diese Probleme aber, wie sehr uns das NWR schadet. Glauben wollten das damals nur wenige und unsere ach so geniale Lobbypartei hat da voll mitgemacht. Den Schaden haben wir (zunehmend) jetzt.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Da stehe ich auf dem Schlauch:

  • §36 WaffG: Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • §36 BJagdG: Ermächtigungen

Was hilft das in diesem konkreten Fall?

Michael

Tschuldigung, manchmal ists im Kopf wirr und kraus.

Wie ich oben schon schrieb, ist natürlich der § 13 (6) WaffG gemeint.

Geschrieben

Die Abschaffung des Bedürfnisprinzips wäre schön; realistisch betrachtet ist sie aber - auch mittelfristig - nicht erreichbar, schon wegen der entsprechenden indirekten Umsetzungsvorgaben durch die EU-Waffenrichtlinie. Was realistisch wäre, ist eine angemessene und maßvoll liberale Handhabung des Prinzips, und die Herausnahme bestimmter Waffen (etwa in den Kategorien C und D),

Die ganze Problematik mit dem Bedürfnisprinzip wäre gelöst, wenn man SV als Bedürfnis akzeptieren würde.

Geschrieben

Die ganze Problematik mit dem Bedürfnisprinzip wäre gelöst, wenn man SV als Bedürfnis akzeptieren würde.

SV ist ja ein Bedürfnis, genauso wie Sport oder Sammeln. Das Problem ist ja das Tamm Tamm für die Anerkennung des Bedürfnisses - bei SV wie bei Sport oder Sammeln. Wenn man die Kirschen künstlich so hoch hängt, dass keiner dran kommt, kann man sich jederzeit darauf berufen, dass es ja rechtlich erlaubt sei - aber faktisch ist es eben nicht. Das ist genau so wie "Es ist rechtlich erlaubt, diese Religion auszuüben. Nur Priester ausbilden ist eben nicht erlaubt." Da ist klar, was am Ende das Ergebnis ist.

Anders formuliert: Wenn der SB fragen würde: "Ok, Sie haben eine weiße Weste, Sie sind auch gesund und Sie sind sachkundig. Sie haben auch genügend Geld für die unverschämt hohen Gebühren dabei. Aber eins interessiert mich noch: Wozu wollen Sie eigentlich eine Waffe?"

Antragssteller: "Sport"

Sachbeabeiter (in einem einzigen Atemzug): "OkdahastdudieGenehmigungKaufwasdumeinstwasdubrauchstIchwillnurnochwissenwannundwasundobdusicheraufbewahrenkannstTschöundvielSpaßnoch!"

=> Dann wäre das auch Bedürfnisprinzipkonform...

bye knight

Geschrieben
Anders formuliert: Wenn der SB fragen würde: "Ok, Sie haben eine weiße Weste, Sie sind auch gesund und Sie sind sachkundig. Sie haben auch genügend Geld für die unverschämt hohen Gebühren dabei. Aber eins interessiert mich noch: Wozu wollen Sie eigentlich eine Waffe?"

Antragssteller: "Sport"

Nein, das geht noch einfacher:

SB: "Benötigen sie diese Waffe zur legalen Jagdausübung, zum sportlichen Schießen, zur Verteidigung oder zu Sammlerzwecken?"

Antragsteller: "Ja."

SB: "Alles klar!" *stempel*

Geschrieben

Nein, das geht noch einfacher:

SB: "Benötigen sie diese Waffe zur legalen Jagdausübung, zum sportlichen Schießen, zur Verteidigung oder zu Sammlerzwecken?"

Antragsteller: "Ja."

SB: "Alles klar!" *stempel*

Oder so:

SB: "Sie sind volljährig, wir haben Ihre Zuverlässigkeit geprüft."

Antragsteller: "Ja."

SB: "Alles klar!" *stempel*

Träumen wir also weiter. :-)

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