Zum Inhalt springen
IGNORED

verlorene wbk


joachim1970nrw

Empfohlene Beiträge

Schau ob es in deinem Bundesland eine Kostenverordnung gibt. Da sollte der Punkt " Ersatz WBK drin stehen. Und damit auch der Preis. Ansonsten wohl der Preis für eine neue. Ob es zusätzlich Ärger gibt kann ich nicht sagen, denke aber nicht.

LG

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum soll es deswegen Ärger geben? Eine WBK ist nicht's besonders Wichtiges und auch nicht's besonders Wertvolles.. es ist nicht's anderes als ein Stück bedrucktes Papier!

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist auch nur ein Stück bedrucktes Papier und dennoch ist der Verlust eine teure Sache, macht dann 80€ für die Veröffendlichung im Bundesanzeiger.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ärger wird es keinen geben,

Hauptsache die Anzeigepflicht gemäß § 37 (2) wird befolgt,

d.h."unverzüglich" muß dies gemeldet werden.

Wer beim SB auftaucht und angibt, die WBK

"irgendwann im letzten Jahr" verloren zu haben,

der erfüllt diese Pflicht wohl nicht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine WBK ist nicht's besonders Wichtiges und auch nicht's besonders Wertvolles.. es ist nicht's anderes als ein Stück bedrucktes Papier!

Dann verliere mal eine Grüne mit offenem Voreintrag oder eine Gelbe. Der " Finder " geht mit deiner WBK einkaufen und mit der Waffe passiert was. Ob das Amt dann immer noch sagt:" Ist ja nur ein Stück Papier, wir machen Ihnen eine neue und gut is......" lasse ich mal dahingestellt.

Und nein, ich musste noch bei keinem Waffenkauf bei einem Händler den zur WBK passenden Personalausweis vorlegen

LG

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Hunter,

wenn der "Finder" nach der Verlustmeldung einkauft sollte es nicht mehr das Problem des Vorbesitzers sein.

Und die Tatsache, dass die Verkäufer vielfach schlampen und sich nicht davon überzeugen, dass die vorgelegte WBK zum Käufer passt, kann dem Vorbesitzer auch nicht angelastet werden.

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ohne Stempel und Eintrag der Behörde verkauft dem Finder doch sowieso kein Händler die Munition dazu, oder? Auch bei einem Voreintrag in die Grüne, in die der Händler die Waffe einträgt, muss die Behörde selber nochmal abstempeln. Und in Gelb trägt der Händler auch keinen Munitionserwerb ein. Also alles eigentlich safe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ohne Stempel und Eintrag der Behörde verkauft dem Finder doch sowieso kein Händler die Munition dazu, oder? Auch bei einem Voreintrag in die Grüne, in die der Händler die Waffe einträgt, muss die Behörde selber nochmal abstempeln. Und in Gelb trägt der Händler auch keinen Munitionserwerb ein. Also alles eigentlich safe.

?

Also, Muni ist wohl leichter "zu besorgen" als ne Wumme!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ohne Stempel und Eintrag der Behörde verkauft dem Finder doch sowieso kein Händler die Munition dazu, oder? Auch bei einem Voreintrag in die Grüne, in die der Händler die Waffe einträgt, muss die Behörde selber nochmal abstempeln. Und in Gelb trägt der Händler auch keinen Munitionserwerb ein. Also alles eigentlich safe.

hallo,

ich mag die frage eigentlich nicht - aber bei dem beitrag MUSS sie sein.

bist du lwb mit eigener wbk und / oder hast du irgend wann mal dir waffensachkunde gemacht ?

handgunner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ lopo : Doch, Frankonia Bexbach. Alle Daten der WBK abgepinselt, aber KEINEN Perso verlangt

@Kappa : hast du schon mal eine gelbe WBK gesehen? Oder in der Hand gehabt? Such beim nächsten Anschauen bei Kollegen mal nach dem Stempel für den Munitionserwerb.............wenn du dann innen keinen findest , dann schau mal was da auf der 1. Seite Vorgedruckt drauf steht..............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann verliere mal eine Grüne mit offenem Voreintrag oder eine Gelbe. Der " Finder " geht mit deiner WBK einkaufen und mit der Waffe passiert was.

Ist das Problem des Verkäufers - der muss sich davon überzeugen, dass der Käufer EWB ist (was mit dem Prüfen einer WBK alleine nicht getan ist). Tut er das nicht, dann hat er die Waffe im Zweifelsfall fahrlässigerweise einem Nichtberechtigten überlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ PetMan und handgunner: Ok, nach euren Posts musste ich doch tatsächlich mal meine wbks anschauen. :rtfm: Mit der Gelben hat Petman recht, da wird tatsächlich nur die Knifte vom Händler eingetragen. Aber sowohl in Grün als auch Gelb ist ganz rechts der letzte Stempel, den die Behörde erst _nach_ Erwerb reinmacht. Sollte der Händler net normal schauen, dass da alles gestempelt ist? Ordentlich deutsch und so.

Edit: Sonst könnte ein kreativer Mensch doch einfach eine Gelbe nehmen, irgendeine Kanone selber draufschreiben und munter Munition in beliebigem Kaliber nach hause tragen :D

Wobei... nachdem der letzte Thread, ob Mun auch nur mit Voreintrag erworben werden kann, so lang wurde, will ich die Diskussion lieber net nochmal dahin lenken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast 2 Wochen Zeit den Erwerb bei der Behörde zu melden. Nach deiner Logik würde das ja heißen, dass kein Händler dir in der Zeit Munition verkauft. Das ist natürlich Unsinn, wie soll man so einen Umtausch oder Reklamation rechtfertigen?

Wenn du nen Stempel bei Munitionserwerb hast kriegst du Muni. Der letzte Stempel geht den Händler nichts an!

Ich sags nochmal, es ist völlig legal und in Ordnung auch nur mit nem Voreintrag Munition zu kaufen. Ich habs so gemacht und auch mit dem SB besprochen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, das wurde ja im letzten Thread ausführlich diskutiert. Wird wohl überall untersch. gehandhabt. Mir wurde von nem Händler jedenfalls auf Gelb keine Mun verkauft, bevor nicht die Waffe auch gestempelt war und mein (neuer) SB war derselben Meinung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir wurde von nem Händler jedenfalls auf Gelb keine Mun verkauft, bevor nicht die Waffe auch gestempelt war und mein (neuer) SB war derselben Meinung.

Das heißt in dem Fall Fall ich darf die Waffe kaufen aber keine Munition dazu? Den Sinn soll mir jemand erklären. Noch besser im Gesetz zeigen wo das so steht. Würde auch bedeuten, ich darf bei einem Privatkauf dem Kollegen eine Waffe abkaufen aber nicht die dazugehörige Munition mit nehmen. Würde gerne lesen wo das steht, konnte aber auch in dem anderen faden keiner definitiv mit Gesetzestexten belegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

neue gelbe WBK entspricht ja einer grünen WBK mit Voreintrag und Munitionserwerbsstempel.

jetzt soll mir mal der tolle SB erklären, warum das bei der grünen geht und bei der gelben dann nicht......ist nämlich blödsinn!

entweder so oder so, aber nicht beides gleichzeitig!

... wir sind aber etwas ab vom thema....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.