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IGNORED

Erlaubnis nach § 27 SprengG - Pulverschein


acdcisok

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

ich bin seit heute Mitglied im Forum und hoffe, dass mir jemand bei meiner Frage zum "Pulverschein" weiterhelfen kann.

Die Voraussetzungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres (64 Jahre)
  • Körperliche Eignung
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Fachkunde (staatlich anerkannter Lehrgang nach §32)
  • entsprechender Waffenschrank in geeignetem Raum

habe ich alle erfüllt.

Mein Problem ist, die Dame von der Kreispolizei will von mir als Nachweis des Bedürfnisses eine Bestätigung des Sportschützenvereins, dass ich aktives Mitglied sei.

Die Vorderladerabteilung des Schützenvereins nimmt mich jedoch nur dann als Mitglied auf und auch als Gast, wenn ich einen gültigen Sprengstofferlaubnisschein vorweise.

Diese schriftliche Bestätigung des Vereins legte ich ebenfalls vor, jedoch genügte sie der Dame nicht, sie meinte ich müsste aktives Mitglied sein.

So beißt sich die Katze oder der Hund in den Schwanz.

Wie kann ich ohne Schwarzpulver regelmäßig schießen, außer wenn ich den bekannten Spruch in "Haste mal 65 Grain für mich?" abwandele und hoffe, daß mir die jemand verkauft.

Das ist doch wie wenn ich den Führerschein machen wolllte und ein halbes Jahr Fahrpraxis nachweisen müsste.

Gibt es eine genaue rechtliche Definition der Anforderung?

Nach §27 Abs.3 Ziff. steht lediglich "Die Erlaubnis ist zu versagen, ... wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist."

Bei dem Fachkundelehrgang wurde uns mitgeteilt, ein Bedürnis zum Erwerb von Pulver muß glaubhaft gemacht werden, was m.E. durch die Bescheinigung des Schützenvereins gegeben ist.

Oder falls alles nicht hilft, kennt jemand in der Umgebung von Iserlohn einen Vorderladerschützenverein, der mich auch ohne "Pulverschein" aufnähme?

Danke im voraus.

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ZUnächst mal: Herzlich willkommen im Forum!

Damals bin ich in meinen Verein aufgenommen worden ohne Pulverschein.

Als Gast hätte ich natürlich auch kommen und mir eine Waffe leihen können.

Irgendwie muß man es ja erlernen.

Allerdings hat der Behörde damals die Bestätigung der bloßen Mitgliedschaft von einem halben Jahr ausgerecht.

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Danke für die bisherigen Antworten.

1. Herrn Bellingrath hatte ich bereits gefragt, er kenne keinen weiteren Verein in der Umgebung.

2. Zu "geh zu einem anderen Verein" und "komischen Verein haste da", deshalb hatte ich ja gefragt, ob jemand einen Vorderladerschützenverein in der Umgebung von Menden, Iserlohn. Arnsberg, Dortmund kennt.

Die Ausführung des Gestzes ist m.E. Aufgabe des Landes. Ob es was bringt beim Ministerium in Düsseldorf nachzufragen, was genau die Definition des Begriffs "Bedürnis" ist?

Danke für noch mehr Antworten!

acdcisok

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wo kommst du her? bei uns in Wiesloch werden alle aufgenommen!

Nur mal eine Verständnisfrage: du schreibst Führungszeugnis. Das stimmt aber so nicht. Man braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

1. Aus dem finsteren Sauerland.

2. Sorry, meinte ich auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung"

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Aus deinem Eingangsposting geht es nicht eindeutig hervor:

Du bist noch nicht Mitglied in diesem Schützenverein - oder ist die "Schwarzpulverabteilung (die dich so nicht aufnehmen möchte) eine eigenständige Unterabteilung?

Manfred

Die Vorderladerabteilung der Iserlohner Sportschützen e.V.

Laut Satzung nimmt der Verein nur Mitglieder auf, die einen gültigen Sprengstofferlaubnisschein vorweisen.

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Also kein Verein für "Noobs"?

Kenn ich... bei uns nehmen wir niemanden auf, der nicht schon mal deutscher Meister in einer Disziplin war...

Such dir was anderes. Alle Vereine oder besser gesagt alle Vorstände die ich kenne, lassen mit sich reden. Gerade wenn es sich um so eine Sinnlosigkeit handelt wie hier.

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mal wieder ein klassisches Beispiel dafür wie verbaue ich mir als Verein die Zukunft selbst!!!!

anstatt mal ein wenig nach zu Denken wird da den Totengräbern des Schiesssportes in die Hand

gespielt........ :peinlich: :peinlich:

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Entschuldige, die SB möchte das Du im Schützenverein bist, der Schützenverein möchte Dich ohne Pulverschein nicht an seine Vorderlader lassen.

1. Warum trittst Du nicht in den Schützenverein ohne Vorderlader ein, machst Deinen Pulverschein und gehst dann zu den Vorderladern?

2. Muß man wirklich Mitglied der Vorderladersparte sein um Vorderlader zu schießen, oder lassen die Sapartenobersten Vereinsmitglieder vielleicht schon Vorderlader schießen und der offizielle Spartenbeitritt erfolgt erst nach dem Pulverschein?

Entschuldige, die SB möchte das Du im Schützenverein bist, der Schützenverein möchte Dich ohne Pulverschein nicht an seine Vorderlader lassen.

1. Warum trittst Du nicht in den Schützenverein ohne Vorderlader ein, machst Deinen Pulverschein und gehst dann zu den Vorderladern?

2. Muß man wirklich Mitglied der Vorderladersparte sein um Vorderlader zu schießen, oder lassen die Sapartenobersten Vereinsmitglieder vielleicht schon Vorderlader schießen und der offizielle Spartenbeitritt erfolgt erst nach dem Pulverschein?

Entschuldige, die SB möchte das Du im Schützenverein bist, der Schützenverein möchte Dich ohne Pulverschein nicht an seine Vorderlader lassen.

1. Warum trittst Du nicht in den Schützenverein ohne Vorderlader ein, machst Deinen Pulverschein und gehst dann zu den Vorderladern?

2. Muß man wirklich Mitglied der Vorderladersparte sein um Vorderlader zu schießen, oder lassen die Sapartenobersten Vereinsmitglieder vielleicht schon Vorderlader schießen und der offizielle Spartenbeitritt erfolgt erst nach dem Pulverschein?

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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) definiert das Bedürfnis so:

27.8 Ein Bedürfnis (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG) liegt vor, wenn der Antragsteller ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder sonst begründetes persönliches Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb oder der Beförderung nachweist.

27.8.1 In Betracht kommen insbesondere

– die Verwendung von Sprengstoffen zur Ausführung von Sprengarbeiten, z. B. zu Kultursprengungen,

– die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken,

– die Verwendung von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Böller- oder Vorderladerschießen, wenn die für die Waffen erforderlichen Erlaubnisse vorliegen.

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines,

– Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen.

Bist du Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung? Schießt du dort schon ein halbes Jahr? Hier steht nicht, dass du schon seit einem halben Jahr Vorderlader geschossen haben musst!

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Die Vorderladerabteilung der Iserlohner Sportschützen e.V.

Laut Satzung nimmt der Verein nur Mitglieder auf, die einen gültigen Sprengstofferlaubnisschein vorweisen.

Hast Du mit denen schon gesprochen?

Der Verein hat wohl mehrere Abteilungen. Eine davon ist die Vorderladerabteilung.

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Das ist wieder typisch DSB.So kenne ich diesen Verband auch.

Gruß

Werner

Das ist NICHT typisch DSB!

Abgesehen davon, daß man im Verband gar nicht Einzelmitglied werden kann, habe die das Prozedere in meinem DSB-Landesverband schon dargelegt.

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Merkwürdiges Gebaren.

Ist denn hier http://www.iserlohn.de/vereine/public/index2.php?subcatid=73 sonst gar nix dabei ? Kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen.

Guck doch auch mal auf den Seiten Deines Landesverbandes, Rundenkampfergebnisse / Landesmeisterschaften, da müßten doch SP-Vereine ersichtlich sein.

Gruß, Markus.

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Herzlich Willkommen im Forum!

Meiner eigenen bescheidenen Meinung nach sind deine Mühen in deinen hiesigen SP-"Club" einzutreten für den Ar...... . Wenn die sich jetzt schon, am Anfang deiner "Karriere" als Schwarzpulverschütze so dämlich haben, kannst du das gleich vergessen.

Mensch....man sollte doch froh sein daß es noch Leute gibt die Interesse für diese Freizeitaktivität hegen und sie an die Hand nehmen um zu lernen, das macht doch auch großen Spaß den neuen etwas beibringen zu können und zu sehen wie sie dann die ersten guten Erfahrungen und Ergebnisse erzielen!!!

Bei meinem Verein sind neue potenzielle Mitglieder mit Interesse an der Sache immer gern gesehen und werden SOFORT unter die Fittiche der versierten langjährigen Erfahrungsträger gestellt!

Such dir einen Verein der dich herzlich willkommen heißt und genau dort bist du dann auch gut aufgehoben!

Viel Erfolg!!

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Nur dass das schießsportlich nichts nutzt, da die SPI kein anerkannter Verband ist und keine genehmigte Sportordnung hat.

Man muß nicht Mitglied in einem anerkannten Verband sein, wenn man VL schießen will.

Nur für die Neue Gelbe WBK muß man in einem anerkannten Verband sein, um z.B. SP-Hinterlader zu schießen.

Ansonsten kann man über die SPI auch die Grüne für SP-Hinterlader beantragen.

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