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IGNORED

WaffV §13 Absatz 1


thursen

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Geschrieben

...Schrank an die gemauerte Außenwand rückst, ...

Du kennst den Aufbau/das Konstruktionsprinzip eines Fachwerkhauses?

Kleb ihn doch vollflächig unten und hinten mit UHU Plus Endfest 300.

und beim Auszug machst Du dann was? Grundsanierung?

Geschrieben

Ich habe mir gerade nochmals den vollständigen Absatz 1 von § 13 AWaffV angesehen.

In diesem Absatz werden die Voraussetzungen für die Aufbewahrung in Summe von B. 0 und 1-Schranken behandelt. Da ein Gesetz immer absatzweise im Zusammenhang verstanden werden muss, kann man unterstellen, dass das Gewichtslimit von 200 KG (bis dahin nur 5 Waffen) für alle drei Schrankklassen gilt.

Stutzig mach wirklich der Satz:

..... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren

Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Aus der Formulierung "oder liegt die Verankerung gegen Abriss" geht eigentlich eine Verankerungspflicht hervor. Andernfalls müsste es "oder liegt eine Verankerung gegen Abriss" lauten.

Das würde allerdings auch bedeuten: 1-Schrank unter 200 KG oder Verankerung kleiner als 200 KG auch nur 5 Waffen. Hier ändert sich nur das Limit von 10 Waffen nach oben, wenn die Forderung 200 KG (so oder so) erfüllt ist.

So gesehen muss ich meine Meinung revidieren. (BTW: Meine (mehr als) 200 KG Schränke sind, soweit möglich, auch an der Wand befestigt.)

Manfred

Geschrieben

Noch nicht!

Aber kann man in Deutschland keinen Iglo bauen? :diablo:

"Iglo" vertreibt in D Tiefkühlkost, bauen tun die nicht.

Der oder das "Iglu" hat seit den 50er-Jahren auch in Grönland ausgedient. Vielleicht hat es in Baden-Württemberg, wegen des "Klimawandels", mal wieder Zukunft??? :unsure:

Gruß

gerd12

Geschrieben

Du kennst den Aufbau/das Konstruktionsprinzip eines Fachwerkhauses?

Oder einer nachträglich ausgebauten Dachgeschoßwohnung... alle Außenwände bei mit sind 60cm hoch. Alle Innenwände sind rigips.

Aus der Formulierung "oder liegt die Verankerung gegen Abriss" geht eigentlich eine Verankerungspflicht hervor. Andernfalls müsste es "oder liegt eine Verankerung gegen Abriss" lauten.

Nein. Dazu müsste erst definiert werden was eine Verankerung ist, das wurde aber unterlassen. Die Befestigung mittels eines Streifens Klebeband und einer Reißzwecke ist immernoch eine"Verankerung", da keine Mindeststandards festgelegt wurden. Die freie Aufstellung ist also gleichbedeutend mit einer Verankerung mit "Abreißgewicht" Null.

Geschrieben

So gesehen muss ich meine Meinung revidieren. (BTW: Meine (mehr als) 200 KG Schränke sind, soweit möglich, auch an der Wand befestigt.)

Ich lese das so und schenke mir den ODER Satz der folgt:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Oder heißt ja, dass entweder das eine zutrifft oder das andere:

Nimm diesen Mantel oder den anderen mit den goldenen Knöpfen (wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste der erste Mantel auch goldene Knöpfe haben?).

Geschrieben

Noch nicht!

Aber kann man in Deutschland keinen Iglo bauen? :diablo:

Verankerung zumindest im Sommer echt problematisch, aber evtl. ist dann ja sogar das ganze "Haus" weg und der 0er Schrank steht mitten in der Wildniss, oder doch im Boden verankern, aber es muss doch ein Raum drum rum? Fragen über Fragen - da sollte wirklich mal jemand beim SB bzgl. Befestigung im geschmolzenen Iglu fragen, aber ist dann die persönliche Eignung noch gegeben? Und schon wieder eine Frage. ;-)

Geschrieben

@ Nakota

Das "oder" kannst du nicht ausklammern. Mit diesem "oder" wird zum Ausdruck gebracht, dass auch in einem 30 KG Schränkchen, welches mit fetten Mauerankern (mehr als 200 KG Abrisslast) befestigt ist, mehr als 5 KW gelagert werden dürfen.

Manfred

Geschrieben

@Manfred

Das "oder" ist wichtig!

..... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren

Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Wie Nakota schon schrieb...

Denn wir meinen doch alle zu wissen das umgekehrt der Schuh draus wird: Über 200kg = mehr als 5 Waffen / Verankerung größer 200kg Abrissgewicht = mehr als 5 Waffen!

Geschrieben

@HBM: Wenigstens einer der noch Spaß versteht! :dance:

Bin noch nicht lange genug beim Schießsport um wirklich mitreden zu können, daher evtl noch nicht "desillusioniert". Habe halt noch gar keine Erfahrungen mit den Ämtern zum Thema Waffen. Das Führungszeugnis war sehr schnell da, Egal ob bei mir oder vor kurzem auch bei meine Frau, daher im Moment noch "recht zufrieden". ;-)

Was nach dem Besuch bei dem für mich zuständigen Mitarbeiter bzgl. Aufbewahrung, da hab ich paar "Sonderwünsche", ist, kann ich ja jetzt noch nicht sagen. Aber ich bin immer sehr optimistisch, daher gehe ich auch in diesem Fall davon aus, das alles klappt. :-)

PS: Die Sonderzeichen nerven echt.

Geschrieben

Aus der Formulierung "oder liegt die Verankerung gegen Abriss" geht eigentlich eine Verankerungspflicht hervor. Andernfalls müsste es "oder liegt eine Verankerung gegen Abriss" lauten.

Unglaublich! Im Post #56 hat doch tatsächlich doch noch jemand meine Frage verstanden.

Danke Manfred!

Geschrieben

Trockeneis?

Sind Trockeneis-Geschosse beim sportlichen Schießen eigentlich zugelassen? Schon kompliziert, die Rechtslage in Deutschland. Immer wieder neue Fragen. ;-)

Geschrieben

... anderer Aspekt: Die Beschreibung meiner Schränke besagt, dass der angegebene Schutzgrad (hier A und B nur erreicht wird, wenn der (jeweilige) Schrank an einem festen Gebäudeteil (Mauerwerk) verankert wird. Seht mal bei euren Beschreibungen/Bedienanleitungen/Montageanleitungen nach.

Bernd.

Geschrieben

Das gilt nur für die Versicherung.

Schau mal in das VMDA-Einheitsblatt. Da steht genau drin, welche Anforderungen ein Schrank erfüllen muß, um als A- oder B-Behältnis zu gelten.

Kurz:

Weder Gewicht noch Verankerung werden auch nur erwähnt. Sie sind also nach VDMA nicht relevant.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
..... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren

Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Hat man einen Schrank von über 200kg, kann man mehr als fünf Waffen drin aufbewahren ohne zu verankern!

Hat man einen Schrank von unter 200kg und will mehr als fünf Waffen darin aufbewahren, muss er verankert werden!

Wie? Mindestens so, daß er sich wie ein Schrank verhält, der min. 200kg wiegen würde!

Wie das zu überprüfen ist, sei dahingestellt, Tesa fällt da aber wohl schonmal raus! Bei einem 30kg Schrank sollten in diesem Fall wohl zwei normale Dübel locker ausreichen!

Hat man einen Schrank, der unter 200 kg wiegt und hat man darin mehr als fünf Waffen und glaubt Gaffa Tape oder Tesafilm oder Silikon oder sonstwas reichen als "Verankerung" aus, so hat man ein Problem, weil eine solche Verankerung gerade eben eine solche "..unter einem vergleichbaren Gewicht.." wäre und somit nicht für mehr als fünf Waffen geeignet ist!

Das wäre meine bescheidene Meinung dazu...

Gruß Micha

Geschrieben

Das Problem wird in dem meisten Fällen nicht der Dübel sein, sondern die Wand. Wer nicht in Stahlbeton verankern kann erreicht die Festigkeit sowieso nicht. Außerdem fehlt im Gesetz eine Prüfvorschrift, wie diese 200kg zu ermitteln sind.

Geschrieben

Hab bei mir nur diesen Trockenbaukram. Da kann ich ja höchstens durch bohren und auf der anderen Seite mit Stahlplatte kontern.

Aber ja wie prüft man nun ob man wirklich die 200kg erreicht hat. Reichen da die Herstellerangaben der verwendeten Materialien aus?

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

200kg erreicht man auch in Ziegel zum Beispiel.

Sage ich doch: Der Dübel ist nicht das Problem. Um den Dübel aus dem Backstein zu reißen brauchst Du viel mehr Kraft als das.

Bei gewöhnlichen Innenwänden kann es aber sein, daß Du einfach den Backstein samt Dübel aus der Wand ziehst, mit viel weniger Kraftaufwand. Fischer hat nicht gelogen, und trotzdem hält es nicht.

Geschrieben

Ohne Sachverständigen/externen Fachmann (oder man hat selbst das Zeugnis zum Verankern) hat die ganze Verankerei keinen Sinn. Im Fall der Fälle, wird eventuell nachgewiesen, dass man nicht genug verankert hat und dann?

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