Zum Inhalt springen
IGNORED

Verfassungsklage


63hs

Empfohlene Beiträge

..Vor dem EuGh wird er damit auch nicht weit kommen, denn in den meisten anderen europäischen Staaten sind die Waffengesetze nichtmal annähern so streng wie bei uns. Die werden den da achtkantig rausschmeissen;-)

Lass ihn doch, das bindet Zeit, Geld und Resourcen.

Die kann er dann schon nicht hier in D. mit irgendwelchen hirnrissigen, aber medienwirksamen, Aktionen verbrauchen.

Abgesehen davon. je extremer R.G. vorgeht (seine Pressemitteilung zu der BVG-Entscheidung zeigt u. a. diesen Extremismus) desdo mehr verliert er, und seine ganze Aktion, an Glaubwürdigkeit.

GKBubi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Ein Triumph krimineller Unvernunft"

"Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut..."

"Kaltherzige Entscheidung"

Der keilt ja ganz schön aus gegen die Richter.

Und die Passage "Auch das halbautomatische, kleinkalibrige Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown ..." sollte KK-Schützen zu denken geben.

"Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts."

Aua..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir ist aufgefallen, dass in der Begründung wiederholt und pointiert auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verwiesen wird.

Das ist zwar im Rahmen der vorliegenden Entscheidung richtig, könnte aber auch als Hinweis an den Gesetzgeber verstanden werden, dass ihm von Seiten des Verfassungsgerichts auch im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger und ihrer körperlichen Unversehrtheit ein ebenso weiter Ermessensspielraum zugebilligt wird.

Nicht vergessen: Im BVerfG sitzen, wie in allen Gerichten, mittlerweile die 68er an den Hebeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

könnte aber auch als Hinweis an den Gesetzgeber verstanden werden, dass ihm von Seiten des Verfassungsgerichts auch im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger und ihrer körperlichen Unversehrtheit ein ebenso weiter Ermessensspielraum zugebilligt wird.

Nicht mehr und nicht weniger als ein Hinweis auf in Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung hinsichtlich Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers und entsprechende richterliche Selbstbeschränkung.

Die Folgerung ist zutreffend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Ein Triumph krimineller Unvernunft"

"Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut..."

"Kaltherzige Entscheidung"

Der keilt ja ganz schön aus gegen die Richter.

Und die Passage "Auch das halbautomatische, kleinkalibrige Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown ..." sollte KK-Schützen zu denken geben.

"Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts."

Aua..

Ja.

Aber die Verfassungsrichter sind nicht Karl Napp aus Kleindoofenkirchen.

Ich hoffe daher intensiv, dass der saubere Herr für seine bemerkenswerten Ausführungen noch ordentlich auf die Klappe bekommt .... !!!!!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht mehr und nicht weniger als ein Hinweis auf in Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung hinsichtlich Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers und entsprechende richterliche Selbstbeschränkung.

Dementsprechend sollten wir uns weiter darum bemühen, das die Politik eine weitgehend wohlwollende Gestaltung der Gesetze vornimmt. Immerhin hat das Gericht erkennen lassen, dass der Gesetzgeber auch bei einer eventuellen Lockerung der Gesetze seine Pflichten weiterhin erfüllen würde.

Bis September haben wir noch die Möglichkeit, der jetzigen Schwarz Gelben Regierung entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Da das Waffenrecht Bundesrecht ist, könnte Schwarz Gelb das allein entscheiden, ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen.

Wir müssen der Regierung klar machen, dass sie damit eine wichtige Bevölkerungsgruppe anspricht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann es sein, dass Du aus einer alternativen Realität durch ein Wurmloch postest?

Wieso? Gesetze kann man ändern. Man muss nur die Mehrheiten dafür zusammenbekommen. Ob es realistisch ist diese Mehrheiten für eine liberalisierung des Gesetzes zu bekommen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Aber wer es nicht versucht, der hat schon verloren!

In anderen Ländern hat das übrigens auch schon funktioniert (siehe Belgien)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und hier ein Bericht auf Welt online.

Karlsruhe lehnt Verschärfung des Waffenrechts ab


http://www.welt.de/politik/deutschland/article113661061/Karlsruhe-lehnt-Verschaerfung-des-Waffenrechts-ab.html
[/CODE]

Der Kommentarbereich ist noch auf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein grundrechtlicher

Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die -

vorliegend nicht zu treffende - Feststellung voraussetzen, dass die

geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären.

Ich weiss nicht wie unsere Experten das sehen. Aber mit diesem Satz der Begründung könnte das Gericht auch den umgekehrten Weg offenstellen. Nämlich wenn verschärfte Massnahmen des Gesetzgebers und die damit verbundene Einschränkung des Waffenbesitzes sich als gänzlich ungeeignet oder willkürlich erweisen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht vergessen: Im BVerfG sitzen, wie in allen Gerichten, mittlerweile die 68er an den Hebeln.

Die sitzen mit den Grünen ja auch in den Parlamenten. Und das verbot von GK-waffen ist ja ohnehin ein großes Thema bei den LINKEN, Grünen und der SPD.

Wenn Rot-grün die kommende wahl gewinne sollte, ist ohnehin mit (vorerst) einem GK-Verbot zu rechnen.

Im Anschluss geht es dann sicher munter mit KK weiter....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde es sehr belustigend das auf der Vermarktungsseite von "Sportmordwaffen" innerhalb eines Tages gleich mehrere "zwei Presseerklärungen" von Herrn G-Punkt eingestellt werden. Er kommt mir vor wie ein kleines winselndes Kind das, weil es nicht das bekommen hat was es wollte, anfängt rum zu heulen.

Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre dann sollte man sich eigentlich vor Lachen über sein Verhalten auf den Boden werfen....

Der gute Mann kann es wohl nicht verkraftet das er vom höchsten Gericht im Lande als Witzfigur abgestempelt wurde....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eure Euphorie in Ehren, aber wer die Begründung des Gerichts gelesen (und verstanden) hat wird wissen, dass mit dem Urteil der Ball lediglich wieder einmal der Politik zurückgespielt worden ist. Insbesondere der Hinweis auf das Bedürfnisprinzip ist eine Steilvorlage für die Gegner des Legalwaffenbesitzes. Und genau da werden sie auch ansetzen. Mit Initiative, Geld und massiver Medienunterstützung.

Das Glas ist halbvoll.

Das Urteil hilft uns nicht in Beantwortung der Fragen, warum wir Großkaliberwaffen schießen dürfen, warum wir diese zuhause lagern dürfen, warum Jäger so viele Langwaffen besitzen dürfen, warum man zur Jagdausübung pöse HA braucht, warum es überhaupt KW in Privathänden gibt etc.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja gestern noch habe ich die FDP Presserklärung gelesen welche sich gegen die Bundesratsinitiative (ROT-GRÜNE Mehrheit) wendet.

Wir Waffenbesitzer sollen vom Verfassungsschutz zusätzlich überwacht werden.

Also ist doch eine -weitere- Verschärfung OHNE Validierung des Bestehenden geplant!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre Kindergartenart.

Das wäre nicht nur "Kindergartenart" sondern auch noch ein selten dämliches Eigentor... der G. würde sich über so eine Aktion krum und buckelig lachen.. die "gelochten" Zettelchen würden garantiert am nächsten Tag in den Medien auftauchen..einen größeren Gefallen könnte man den Waffengegnern nicht tun!

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eure Euphorie in Ehren, aber wer die Begründung des Gerichts gelesen (und verstanden) hat wird wissen, dass mit dem Urteil der Ball lediglich wieder einmal der Politik zurückgespielt worden ist.

...

Genau das war doch zu erwarten! Eine "Kommentarlose" Ablehnung der Klage konnten sich die Richter wegen der Beteiligung der Angehörigen von Opfern nicht erlauben.. das hätte zu einem unangenehmen Medienauftritt geführt.. also hat man den Ball an die Politik weiter gespielt und ist somit sauber aus der Sache heraus gekommen!

Den Klägern dürfte natürlich auch klar gewesen sein das sie mit dieser Klage nicht durch kommen... aber die wussten auch das sie damit aus der Vergessenheit auferstehen und somit in den Medien prässent bleiben, deswegen hat Herr G. schon mal den Weg zum Euro-Gericht angekündigt!

So lästig diese Leute auch sein mögen, eines muss man ihnen lassen.. die wissen was sie tun! Das kann man von der angeblichen deutschen Waffenlobby leider nicht behaupten.. die läuft den Ereignissen höchstens hinterher und wundert sich das keiner bemerkt das es sie gibt!

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.