Zum Inhalt springen
IGNORED

Besuch mit Waffe bitte helft.


scynet

Empfohlene Beiträge

@JaB

Das stand auch schon VOR der VwV so geschrieben. Du hast schlicht ein paar Dinge miteinander verwoben und verwechselt.

Die Verwaltungsvorschrift ist wie der Name sagt eine Verwaltungsvorschrift. Hier A und B durchlesen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ahhhh... das hat mich gerade auf "Facebookparty für Legalwaffenbesitzer" gebracht. Mitzubringen ist gute Laune und eine Legalwaffe :rotfl2:

"Hintertupfingen. Erneut ist eine so genannte Facebook-Party aus dem Ruder gelaufen. Hunderte Partygäste begehrten zum Teil lautstark Einlaß...."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal zur Grundfrage: Es ist juristisch irrelevant, ob ein Gast Jäger oder Sportschütze ist, solange alle Papiere da sind und der Tresor, wo (vorübergehend) zusätzlich aufbewahrt wird, allen Anforderungen genügt, gibt es keine Probleme.

Sollte der Gast aber vorrübergehend abwesend sein und es kommt wirklich ausgerechnet da eine Kontrolle, empfiehlt sich das jederzeit herunterlad- und ausdruckbare Formular über die "vorübergehende Überlassung".

Nicht mehr und nicht weniger!

Gelyncht wird deswegen niemand, so lautet das Gesetz!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@JaegerAusBayern:

auch wenn es nicht hier her gehört, habe ich mal eine frage an dich:

du hast nun innerhalb weniger wochen geschätzte 271mal halbwahrheiten und seltsamste interpretationen des WaffG verbreitet. verinnerlichst du eigentlich die antworten derer, die deinen zahlreichen beiträgen ständig hinterherwischen und versuchen, für klarheit zu sorgen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du hast nun innerhalb weniger wochen geschätzte 271mal halbwahrheiten

und seltsamste interpretationen des WaffG verbreitet.

Na endlich mal einer! :icon14:

( den Durchblicksmiley habe ich leider nicht gefunden... )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@JaegerAusBayern:

auch wenn es nicht hier her gehört, habe ich mal eine frage an dich:

du hast nun innerhalb weniger wochen geschätzte 271mal halbwahrheiten und seltsamste interpretationen des WaffG verbreitet. verinnerlichst du eigentlich die antworten derer, die deinen zahlreichen beiträgen ständig hinterherwischen und versuchen, für klarheit zu sorgen?

Hallo brotfried,

ganz einfach: Jede Interessengruppe (egal wofür) hat ihren Advocatus Diaboli. :teu38:

Also lass ihn Haare spalten wo keine sind bis er merkt, dass er nur die Glatze poliert.... :chrisgrinst:

MfG

LWB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe nicht wie eine so simple Frage eine so lange diskussion auslösen kann :confused:

Das ist eine normale Frage bei der Waffensachkunde.

Habt ihr alle angst oder warum gibt es Leute die ( ich kann es nicht verstehen ) die wegen dieser Frage sogar zu ihren Behörde fahren!!!

Wenn ihr Besuch von der Behörde bekommt kleben die keine Mini-Kamera in euren Waffenschrank.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ JaB:

Du hast Recht, auch zum Erwerb auf Leihschein muß ein Bedürfnis vorhanden sein. Beim Leihnehmer. Das Bedürfnis des Leihgebers ist absolut unerheblich. Du kaufst Deine Waffen ja auch vom Händler, der sie ursprünglich zum Handel erworben hat, und nutzt sie dann jagdlich oder sportlich. Ist genau das gleiche Thema.

Beim Erwerb zur sicheren Aufbewahrung sieht es übrigens anders aus: Hier ist gar kein Bedürfnis nötig, dafür würde ich eine solcherart erworbene Waffe nicht zum schießen nutzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Ich habe mir gedacht dass er mir die Waffen auf Leihschein gibt den ich dann vorzeigen kann.

Darf ich als Jäger Lw von einem Sportschützen leihen?

Kennt jemand die rechtlich korrekte Lösung?[...]

Mach dir kein Problem wo keines ist. Ein WBK-Inhaber darf einem anderen WBK-Inhaber soviele Waffen zur vorübergehenden sicheren Aufbewahrung übergeben wie er mag. Einzig Grenze ist die rechtliche und tatsächliche Kapazitätsgrenze der Aufbewahrungsbehältnisse. Da bei der Aufbewahrung in der Wohung nicht geführt wird, greifen für den Aufbewahrenden auch keinerlei Ausweispflichten - du brauchst keinerlei Papier. Sollte tatsächlich Jonny Controletti kommen, sagst du ihm wie es ist.

Selbstverständlich darf ein Jäger von einem Sportschützen eine Waffe leihen und auch umgekehrt geht das. Wer es nicht glauben mag schaut in die WaffVwV und lernt dazu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du hast nun innerhalb weniger wochen geschätzte 271mal halbwahrheiten und seltsamste interpretationen des WaffG verbreitet. verinnerlichst du eigentlich die antworten derer, die deinen zahlreichen beiträgen ständig hinterherwischen und versuchen, für klarheit zu sorgen?

Mir wurde mein Grundrecht, Waffen zu tragen erst vor Kurzem zuerkannt.

d.h. ich habe den Beck-Kommentar mit Begleiturteilen durchgearbeitet, Paragraph für Paragraph um möglichst keinen Fehler zu machen, der dazu führt, dass mir meine Waffen wieder abgenommen werden :rolleyes:

Keine Ahnung, wen die Behörde zur Vor-Ort-Kontrolle schickt. Wenn da ein Volljurist mit Spezialisierung Waffenrecht und 20 Jahren Berufserfahrung kommt, hätte ich als Einsteiger in dieses Rechtsgebiet schlechte Karten...

Die VwV bin ich grad am Durcharbeiten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir wurde mein Grundrecht, Waffen zu tragen erst vor Kurzem zuerkannt.

d.h. ich habe den Beck-Kommentar mit Begleiturteilen durchgearbeitet, Paragraph für Paragraph um möglichst keinen Fehler zu machen, der dazu führt, dass mir meine Waffen wieder abgenommen werden :rolleyes:

Keine Ahnung, wen die Behörde zur Vor-Ort-Kontrolle schickt. Wenn da ein Volljurist mit Spezialisierung Waffenrecht und 20 Jahren Berufserfahrung kommt, hätte ich als Einsteiger in dieses Rechtsgebiet schlechte Karten...

Die VwV bin ich grad am Durcharbeiten.

du solltest aber nicht nur lesen, sondern dich bemühen auch das gelesene zu verstehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du solltest aber nicht nur lesen, sondern dich bemühen auch das gelesene zu verstehen.

Also ich habs nochmal nachgeschaut: Unser Jagdausbilder hatte eine ähnliche Meinung, d.h. Sportschütze leiht von Jäger gehe nicht. Die Begründung war, dass die Waffe ja "für einen anderne Zweck" genehmigt wurde.

Ok, das ist also FALSCH aber es gibt bzw. gab diese Interpretation eben (also es sind schon mehrere Menschen zu dieser Interpretation gekommen).

Und ein möglicher Verstoß gegens WaffG reicht für eine Einziehung ja bereits aus!

Zum Thema "verstehen": Was war mit dem Schützen, der sich weigerte, die Vor-Ort Kontrolle durchführen zu lassen? Seine Waffen wurden abgenommen, NICHT wegen einer Straftat, sondern wegen eines (bei unklarar Rechtslage!!) Verstoßtes gegen das WaffG. Wohlgemerkt: Ein Verstoß, der nicht unter Strafe steht (keine Owi oder Straftat).

Und der Threadstarter stellt die Frage wohl, weil er trotz Lesen des Paragraphen nicht klar erkennen kann, ob nun ein Gesetzesverstoß oder nicht.

d.h. ein Gesetzesverstoß bei möglicherweise unklarer Interpretation reicht aus.

Das ist etwas völlig Anderes als bei einer Straftat, bei der regelmäßíg auch der Tatwille da sein muss.

Sorry, in andern Ländern kriegt man z.B. ein Waffenverbot, wenn man ein Gewaltverbrechen begangen hat (logisch), oder bei besonders schweren Betrugsstraftaten etc.

Aber doch nicht, wenn man möglicherweise gegen ein Gesetz verstößt, wobei der Gesetzesverstoß nicht einmal unter Strafe steht!

Ich überlege im Moment, ob ich mir nicht doch die Beck-Kommentare kaufe. Dumm ist nur, dass die Politik alle paar Monate das Gesetz ändert, und dann Updates gekauft werden müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Häh?

Teilbibliothek Rechtswissenschaften.

Ich habe ein gewisses Überzeugungstalent, mir auch Loseblattsammlungen mal am Abend zum Selbststudium mitzugeben. :eclipsee_gold_cup:

Keine Ahnung, scheint eh keiner Interesse dran zu haben. Ich hatte z.B. nach Dissertationen und Publikationen rund um den für mich relevanten Bereich gesucht, gibt aber sehr, sehr wenig :rolleyes:

Nur ohne das Werk hier kann ich leider nur aus dem Gedächtnis argumentieren sowie aus meiner Zusammenfassung. d.h. wenn ich ihn kaufe, könnte ich natürlich jederzeit einen zitierfähigen Text zu Rate ziehen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]d.h. ein Gesetzesverstoß bei möglicherweise unklarer Interpretation reicht aus.[...]
Dein Verfolgungswahn ist auch für WO-Verhältnisse äußerst ausgeprägt. Du solltest darauf verzichten andere in diesen Strudel hineinzureißen und das anehmen was dir Leute sagen wollen die dir ein paar Jahrzehnte und ettliche Gesetzesnovellen voraus sind.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Verfolgungswahn ist auch für WO-Verhältnisse äußerst ausgeprägt. Du solltest darauf verzichten andere in diesen Strudel hineinzureißen und das anehmen was dir Leute sagen wollen die dir ein paar Jahrzehnte und ettliche Gesetzesnovellen voraus sind.

Mache ich doch! z.B. war ich beim Kurzwaffenschießen. Klappte sehr gut. Die Leute, die man hier über WO kennen lernt, sind sehr freundlich und hilfsbereit!

Zudem finde ich das gut, dass ich mir Waffen von einem Sportschützen ausleihen kann. Ich wollte mir nämlich mal eine KK Pistole ausleihen (von einem Sportschützen), habe das aber nicht getan, da ich dachte, das sei nach möglicher Interpretation des Paragraphen ein Gesetzesverstoß!

Das wäre ja dann nach Anderen Interpretation erlaubt, sofern die Pistole nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist, und ich sie auch innerhalb meines Bedürfnis erwerben könnte (was zu bejahen ist).

Also bin ich sehr zufrieden!

Bei der Jägerprüfung konnte ich im Übrigen fast alle Fragen in den Fachgebieten Jagdrecht und Waffen beantworten.

Lediglich bei der Frage nach dem Instanzenweg für die gerichtliche Festsetzung des Wildschadens hat er mich aufs Glatteis geführt.

Der Rest war absolut richtig.

z.B. die Diskussion ob ein Jäger, der ebenfalls Imker ist, ein in seinem Revier befindliches befriedetes Grundstück mit entladener Waffe betreten darf, wenn er während der Jagdausübung feststellt, dass sein Bienenschwarm mit der Abwanderung beginnt, und er, um sein Eigentum gemäß der einschlägigen Normen des BGB zu schützen unverzüglich die Verfolgung aufnimmt.

Macht doch auch Spaß! Was ich nur Schade finde ist, dass es keine gesetzliche Pflicht für Behörden gibt, Rechtsauskünfte zu geben.

Würde ich im Sinne des Rechtsstaats gut finden, wenn ich jede Frage im Strafrecht quasi präventiv gebührenfrei ans zuständige Gericht schicken könnte, damit dieses für mich eine Interpretation erstellt - als gesetzestreuer Bürger muss ich ja verstehen, wie die konkrete Rechtslage ist, um nach ihr handeln zu können!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Würde ich im Sinne des Rechtsstaats gut finden, wenn ich jede Frage im Strafrecht quasi präventiv gebührenfrei ans zuständige Gericht schicken könnte, damit dieses für mich eine Interpretation erstellt - als gesetzestreuer Bürger muss ich ja verstehen, wie die konkrete Rechtslage ist, um nach ihr handeln zu können!

Weißt Du, es ist für alle nervschonender und stiftet weniger Verwirrung, wenn Du in den nächsten vier Monaten (mindestens) bei Fragen zu rechtlichen Aspekten rund um das Waffenwesen hier nur noch mitliest und Dich nicht äußerst.

Beschäftige Dich lieber damit, schießen zu lernen, damit die Stücke künftig im Feuer liegen.

Das ist erstmal wichtiger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würde ich im Sinne des Rechtsstaats gut finden, wenn ich jede Frage im Strafrecht quasi präventiv gebührenfrei ans zuständige Gericht schicken könnte, damit dieses für mich eine Interpretation erstellt - als gesetzestreuer Bürger muss ich ja verstehen, wie die konkrete Rechtslage ist, um nach ihr handeln zu können!

Meine Güte...wer soll denn die ganzen zusätzlichen Rechtspfleger mit Burn-Out behandeln?

Und kann mal bitte einer an die Anwälte denken???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weißt Du, es ist für alle nervschonender und stiftet weniger Verwirrung, wenn Du in den nächsten vier Monaten (mindestens) bei Fragen zu rechtlichen Aspekten rund um das Waffenwesen hier nur noch mitliest und Dich nicht äußerst.

:icon14:

Gute Idee!

Ich bin Sportschütze geworden, aus Freude und Spaß an der Technik, trainiere für meine Disziplinen (zur Zeit GK Kurzwaffe in DSB u. BDS) und beschäftige mich mit dem Optimieren von Laborierungen für meine jeweiligen Waffen (momentan grad 'ne Schwarzpulverlabo in .44-40 für mein UHR ;-)

Ich bin nicht Sportschütze geworden, um Tag und Nacht über Gesetzestexte zu diskutieren, das tausensde "was wäre wenn" durchzukauen. Ich befolge die mir bekannten Gesetze, und gehe meinem Hobby nach!

Weder mein Hobby, noch mein Beruf hat etwas mit Juristerei zu tun!

Bei uns im BDS-Verein ist ein Lehrer (menschlich ja ganz in Ordnung), der mir langsam durch seine fast sklavische Paragraphendiskutiererei auf den Senkel geht, er will 'ne dritte KW, und redet, redet, redet... was könnte, was kann, wie vielleicht, usw..

Würde er mal schießen, und auch 'ne Scheibe treffen - die ganze Rederei wäre überflüssig!

Ich bin erst seit 20Monaten im Verein (er wohl schon ein Jahr länger), habe aber in der Zeit schon zwei Landesmeisterschaften geschossen, und mit dem Bedürfnisantrag der 3ten Kw null Probleme (und auch keine wochenlangen Diskusionsorgien).

Geh schießen, jagen!

Mo (Schütze - nix Jurist)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... ein Lehrer (menschlich ja ganz in Ordnung), der mir langsam durch seine fast sklavische Paragraphendiskutiererei auf den Senkel geht, er will 'ne dritte KW, und redet, redet, redet... was könnte, was kann, wie vielleicht, usw.....

Typisches Beispiel.

Irgendwo (es kann die Süddeutsche oder die Frankfurter gewesen sein, ich weiß es nicht mehr) stand im letzten jahr ein Artikel, der darstellte, daß politische Parteien vor allem durch Lehrer gesteurt werden.

Denn die sind es gewohnt, den ganzen Tag zu plappern.

Längst nicht alles korrekt, was die so erzählen, aber sie haben gelernt, das überzeugend vorzubringen ( z.B. Klein-Kaliber ist ungefährlicher, weil da das Wort "klein" drinsteckt und anderen Mist).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.